Anlage 1.2 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BILDHAUEREI mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

   

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

                 

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

-

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

-

-

-

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

-

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

-

-

-

-

-

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

-

-

-

-

-

4

(römisch eins)

                     

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

                 

1.

Unternehmensführung

-

-

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Entwurf und Gestaltung

                 

2.a

Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion

14

14

14

14

15

15

5

91

römisch vier

2.b

Entwurf und Gestaltung 2 3

2 (2)

2 (2)

4 (2)

4 (2)

6 (4)

6 (4)

2

(2)

26

römisch zwei bzw. römisch eins

3.

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

14

(römisch eins)

4.

Kunstgeschichte und Designtheorie

-

-

1

1

2

2

1

7

(römisch drei)

5.

Betriebspraxis

-

-

-

-

-

-

20

20

römisch vier

                     

C.

Verbindliche Übung

                 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

-

-

-

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

36

36

36

36

37

37

35

253

 
     
     
     
     

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

     
   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 
   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

   

E.

Freigegenstände

                 

1.

Englisch

-

-

-

-

2

2

-

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

-

-

-

-

-

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

-

-

-

-

2

2

-

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

-

-

-

-

1

1

-

 

römisch drei

                     

F.

Unverbindliche Übungen

                 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

-

-

-

 

römisch zwei

                     

G.

Förderunterricht 5

                 

1.

Deutsch und Kommunikation

                 

2.

Englisch

                 

3.

Angewandte Mathematik

                 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

                 

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BILDHAUEREI mit Betriebspraxis römisch eins.2 Stundentafel6 der 4–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

   

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

                   

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

-

-

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

-

-

-

-

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

-

-

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

-

-

-

-

-

-

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

-

-

-

-

-

-

4

(römisch eins)

                       

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

                   

1.

Unternehmensführung

-

-

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

2.

Entwurf und Gestaltung

                   

2.a

Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion

14

14

14

14

15

15

5

16

107

römisch vier

2.b

Entwurf und Gestaltung7 8

3 (2)

3 (2)

5 (3)

5 (3)

7 (4)

7 (4)

4 (2)

8 (3)

42

römisch zwei bzw. römisch eins

3.

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

2

16

(römisch eins)

4.

Kunstgeschichte und Designtheorie

-

-

1

1

2

2

2

2

10

(römisch drei)

                       

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände 9

                   

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

-

-

-

-

-

-

20

-

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

-

-

-

-

-

-

20

-

20

römisch vier

                       
                       
                       
                       
                       
                       
                       

C.

Verbindliche Übung

                   

1.

Soziale und personale Kompetenz10

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

-

-

-

-

4

römisch drei

 

Gesamtsemester-wochenstundenzahl

37

37

37

37

38

38

38

34

296

 
     
     

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

     
     
   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 
   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

   

E.

Freigegenstände

                   

1.

Englisch

-

-

-

-

2

2

-

-

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

-

-

-

-

-

2

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

-

-

-

-

2

2

-

-

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

-

-

-

-

1

1

-

-

 

römisch drei

                       

F.

Unverbindliche Übungen

                   

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

-

-

-

-

 

römisch zwei

                       

G.

Förderunterricht 11

                   

1.

Deutsch und Kommunikation

                   

2.

Englisch

                   

3.

Angewandte Mathematik

                   

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

                   
                       

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 276 aus 2005, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 480 aus 2006, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Bildhauerei ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden wie bei allen kunsthandwerklichen Ausbildungen die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft und mit der Erstellung einer Abschlussarbeit werden die erlangten Kompetenzen zusätzlich dokumentiert. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, eigenständige Entwürfe anzufertigen, zu präsentieren und diese in fachspezifischen Materialien auszuführen. Sie sind auf Grund ihrer Ausbildung befugt, freiberuflich künstlerisch und bildhauerisch tätig zu sein. Weitere Betätigungsfelder finden sich im Bereich der Kunst im öffentlichen Raum sowie der Konservierung und Restaurierung.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bildhauerei verfügen generell über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich Gestaltung, Stein-, Holz- und Metallverarbeitung in bildhauerischer Hinsicht.

Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Entwurf und Gestaltung:

Im Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen einfache Modelle in Holz kopieren, figurative Gestaltungen nach eigenem Entwurf anfertigen sowie Kleinmaschinen und maschinelle Anlagen einsetzen und sicher handhaben.

Im Bereich Entwurf, angewandte Bildhauerei und Abformtechniken können die Absolventinnen und Absolventen komplexere Entwürfe anfertigen und begründen. Gestaltungen nach eigenem Entwurf oder Fremdvorlage anfertigen, Modelle aus plastischen Materialien anfertigen und Negativformen und Abgüsse herstellen.

Im Bereich Gestaltung und Komposition, Stein- und Holzbildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen Schriften, Formen und Objekte in Stein und anderen Materialien anfertigen sowie verschiedene Oberflächen in diversen Materialien manuell und maschinell gestalten.

Im Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Grundlagen der Metallbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen themenbezogene Entwürfe und Studien anfertigen, begründen und präsentieren. Sie können Anatomie- und Proportionsstudien grafisch erstellen. Sie sind in der Lage Materialien dem Entwurf entsprechend auszuwählen und selbstständig zu bearbeiten. Sie können in einfachen Arbeitsabläufen Metalle bearbeiten, verbinden und verformen.

Im Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Oberflächengestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Grundsysteme der klassischen Malerei und Grafik im Entwurfskonzept anwenden und komplexe Entwürfe unter Berücksichtigung der Umgebung und der Präsentationssituation erstellen. Sie können plastische Gestaltungen und zeitgemäße Objekte nach den Gesetzmäßigkeiten der Proportionen und stil- und objektgerechte Oberflächen herstellen. Sie sind in der Lage themenbezogene Entwürfe für die klassischen Handdrucktechniken umzusetzen.

Im Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, dokumentieren und präsentieren. Sie können Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und Objekte dem Entwurf entsprechend realisieren.

Im Bereich Gestaltung und Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Dokumentationen und Präsentationsunterlagen erstellen. Sie können Objekte und Skulpturen in moderner und klassischer Formensprache entwerfen, entwickeln, dokumentieren und präsentieren.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsaufträge auch für den öffentlichen Bereich entwickeln und Werkstoffe materialgerecht unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und Objekte dem Entwurf entsprechend realisieren.

Im Bereich Gestaltung und Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Dokumentationen und Präsentationsunterlagen erstellen, Objekte in moderner und klassischer Formensprache entwerfen und entwickeln und Objekte und Skulpturen in reduzierter und klassischer Formensprache anfertigen.

Technologie:

Im Bereich Anatomie und Proportionslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der Proportionslehre. Sie können die Grundbegriffe der Anatomie benennen, erkennen und beschreiben.

Im Bereich Anatomie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Muskelarten, ihren Ansatz, Ursprung und Funktion und das Oberflächenrelief des menschlichen Körpers.

Im Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arten und Eigenschaften der verschiedenen Materialien, können deren Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten beschreiben und den Einsatz von fachspezifischen Werkzeugen erklären.

Im Bereich Farbenlehre und Oberflächengestaltung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Farbenlehre und der Farbphilosophie wiedergeben. Sie können die verschiedenen Vergoldungsarten mit den dafür erforderlichen Materialien beschreiben und die möglichen Arbeitstechniken erklären.

Im Bereich Drucktechniken können die Absolventinnen und Absolventen die klassischen Drucktechniken benennen und erklären sowie die Hilfsmittel und Trägermaterialien der klassischen Drucktechniken beschreiben.

Im Bereich Materialien und Oberflächentechniken können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Arten und Eigenschaften von zeitgemäßen Materialien benennen und zuordnen. Sie können historische und moderne Oberflächentechniken unterscheiden und deren Aufbau beschreiben.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Restaurierung und Konservierung können die Absolventinnen und Absolventen sowohl die Grundsätze der Holz- und Steinrestaurierung als auch der Holz- und Steinkonservierung erklären. Sie können einfache Restaurierungskonzepte entwickeln sowie Restaurierungsabläufe planen und dokumentieren. Sie kennen die wichtigsten Restaurierungsmaterialien und ihre Wirkungsweise sowie die dafür erforderlichen Werkzeuge.

Im Bereich Materialien und Oberflächentechniken können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Arten und Eigenschaften von zeitgemäßen Materialien benennen und zuordnen. Sie sind in der Lage historische und moderne Oberflächentechniken zu unterscheiden und deren Aufbau zu beschreiben.

Im Bereich Ausstellungsgestaltung und Organisation können die Absolventinnen und Absolventen Objekte im Ausstellungsraum gekonnt positionieren sowie in Szene setzen und den Ablauf einer Ausstellung planen.

Kunstgeschichte und Designtheorie:

Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.

Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20 Jahrhunderts.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage, die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. ENTWURF UND GESTALTUNG Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Lehrstoff:

Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei:

Erstellen einfacher Formen und Objekte in Holz und plastischen Materialien. Anwendung verschiedener zeichnerischer und malerischer Mittel.

Werkstätte „Holz“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb; Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Kleinmaschinen; einfache Mess- und Übertragungstechniken; Materialauswahl; Umsetzung einfacher Formen und Objekte; reliefartige Darstellungen).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Modellieren und Gestaltung in unterschiedlichen Materialien).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Zeichnen einfacher Körper und Objekte; Erfassen von Proportionen und Räumlichkeiten.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Lehrstoff:

Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei:

Anfertigen einfacher eigenständiger Entwürfe unter Berücksichtigung der klassischen Kompositionsprinzipien.

Werkstätte „Holz“ (Holzauswahl und Verleimung; Erstellen von einfachen räumlichen Objekten; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und maschineller Anlagen).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Grundlagen der Modelliertechniken).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Grafische Darstellung räumlicher Objekte in ihrer Umgebung. Einsatz von Digitalfotografie.

2. Klasse:

3. Semester –Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf, angewandte Bildhauerei und Abformtechniken

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Lehrstoff:

Bereich Entwurf, angewandte Bildhauerei und Abformtechniken:

Werkstattzeichnungen und Arbeitsmodelle.

Werkstätte „Holz“ (figurative, ornamentale und dekorative Darstellungen in reduzierter und naturalistischer Form in verschiedenen Materialien).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (figurative, ornamentale und dekorative Darstellungen in reduzierter und naturalistischer Form in verschiedenen Materialien; einfache Gussformen in Gips oder Beton).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Entwürfe und Skizzen auf Papier; Perspektive; Proportionen; Natur- und Detailstudien. Einsatz von Digitalfotografie unter Berücksichtigung von Hintergrund und Belichtung.

4. Semester –Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Komposition, Stein- und Holzbildhauerei

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung und Komposition, Stein- und Holzbildhauerei:

Konkave und konvexe Formgebung; Schriftgestaltung und Ornament; Symbole; Grundbegriffe der Heraldik.

Werkstätte „Holz“ (Umsetzung plastischer Formen, Ornament und Objekte; Oberflächengestaltung).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Herstellung plastischer Formen und Objekte).

Werkstätte „Stein“ (Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Maschinen; Materialauswahl; Oberflächengestaltung; Schrift, Ornament und Objekte).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Proportions- und Detailstudien; Licht und Schatten; Tiefendarstellungen; Entwurfsgestaltung unter Einbeziehung von Oberfläche und Farbe.

3. Klasse:

5. Semester –Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Grundlagen der Metallbearbeitung

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Grundlagen der Metallbearbeitung:

Grafische und plastische Umsetzung eigenständiger Entwürfe; Anatomie- und Proportionsstudien; Aktzeichnen und Aktmodellieren.

Werkstätte „Holz“ (Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen; Einsatz der Kettensäge und deren Handhabung, Schutzmaßnahmen, Sicherheitsvorschriften).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen).

Werkstätte „Metall“ (Grundtechniken der Metallbearbeitung, Metallguss).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Fotografie; Grundlagen von fachspezifischen digitalen Medien und Softwareprogrammen.

6. Semester –Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Oberflächengestaltung

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Oberflächengestaltung:

Grafische und plastische Gestaltung komplexer Entwürfe; Grundbegriffe der klassischen Malerei; Druckgrafik.

Werkstätte „Holz“ (Oberflächenbehandlung wie Fassen, Vergolden und Polychromisieren; Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen).

Werkstätte „Druck“ (Drucktechniken).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Digitale Medien in der Präsentation.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei:

Zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe; Maßstab- und perspektivengerechte Darstellung von Objekten im Raum.

Werkstätte „Holz“ (Herstellung von Objekten, maßstabgerechte Modellerstellung).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Anwendung zeitgemäßer Materialien; Herstellung von Objekten, maßstabgerechte Modellerstellung).

Werkstätte „Stein“ (Herstellung von Objekten, Baustelleneinrichtung und Arbeitsorganisation).

Werkstätte „Metall“ (Gestaltungen in Metall).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Dokumentation und Präsentation; Entwurfserstellung unter Einsatz moderner bildhauerischer und grafischer Software.

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung, angewandte Bildhauerei und Restaurierungstechniken

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung, angewandte Bildhauerei und Restaurierungstechniken:

Grafische Darstellung historischer Objekt; Objekt und Raum.

Werkstätte „Angewandte Bildhauerei und Restaurierungstechniken“ (Restaurierungs- und Ergänzungstechniken in diversen Materialien; historische und moderne Oberflächen; Einsatz moderner Werkzeuge und Maschinen).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Dokumentation und Präsentation; Entwurfserstellung unter Einsatz moderner bildhauerischer und grafischer Software.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei

Bereich Gestaltung und Medienlabor

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei:

Zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe; Maßstab- und perspektivengerechte Darstellung von Objekten im Raum.

Werkstätte „Holz“ (Herstellung von Objekten und Großskulpturen, maßstabgerechte Modellerstellung).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Anwendung zeitgemäßer Materialien; Herstellung von Objekten und Großskulpturen, maßstabgerechte Modellerstellung).

Werkstätte „Stein“ (Herstellung von Objekten und Großskulpturen, Baustelleneinrichtung und Arbeitsorganisation).

Werkstätte „Metall“ (Gestaltungen von Objekten und Großskulpturen in Metall).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Dokumentation und Präsentation; Entwurfserstellung unter Einsatz moderner bildhauerischer und grafischer Software.

3. TECHNOLOGIE

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

Lehrstoff:

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:

Einteilung, Aufbau, Eigenschaften von Hölzern.

Verfahren der Holztrocknung, des Holzschutzes, der Leim- und Klebetechnik, der Oberflächenbehandlung.

Handwerkzeuge der Holzbearbeitung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

Lehrstoff:

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:

Handwerkliche und maschinelle Arbeitstechniken, Unfallverhütung und Sicherheitsbestimmungen.

Hilfsmittel, Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

Arten, Eigenschaften und Anwendung der Grundlagen im Modell- und Formenbau von plastischen Werkstoffen.

2. Klasse:

3. Semester –Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anatomie und Proportionslehre

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

Lehrstoff:

Bereich Anatomie und Proportionslehre:

Grundlagen der Proportionslehre.

Anatomie (Skelett, Grundbegriffe der Muskulatur).

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Gips und Kunststein.

Abguss- und Reproduktionsmaterialien und Techniken.

4. Semester –Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

Lehrstoff:

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:

Geologie und Mineralogie (Vorkommen und Gewinnung, Abbaumethoden).

Arten, Aufbau, Eigenschaften und Oberflächenbearbeitung von Naturstein .

Verfahren der Steinbearbeitung, handwerkliche und maschinelle Arbeitstechniken, Unfallverhütung und Sicherheitsbestimmungen.

Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

3. Klasse:

5. Semester –Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anatomie

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

Lehrstoff:

Bereich Anatomie:

Muskulatur; Oberflächenrelief, Mimik und Gestik.

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:

Arten, Eigenschaften, Verarbeitung und Bearbeitung, Guss- und Formtechniken, Kalt- und Warmformung von Metallen.

Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

Unfallverhütung und Sicherheitsbestimmungen.

6. Semester –Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Farbenlehre und Oberflächengestaltung

Bereich Drucktechniken

Lehrstoff:

Bereich Farbenlehre und Oberflächengestaltung:

Grundlagen der Farbenlehre, Phänomene der Farben, Farbtheorien, Farbpsychologie, physikalische Theorie des Lichtes.

Öl- und Polimentvergoldung, Lüster, Silberoxidation, Bronzieren, Beschichtungsträger und Anwendungsmöglichkeiten.

Bereich Drucktechniken:

Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck, Siebdruck, Farben, Hilfsmittel, Papiersorten und andere Trägermaterialien.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialien und Oberflächentechniken

Lehrstoff:

Bereich Materialien und Oberflächentechniken:

Arten, Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von zeitgemäße Materialien und Kunststoffen .

Historische und moderne Arten der Oberflächengestaltung auf Holz, Stein und Metall.

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Restaurierung und Konservierung

Lehrstoff:

Bereich Restaurierung und Konservierung:

Verfahren und Techniken von Restaurierungs- und Konservierungstechnologien, stilgerechte Ergänzung; Erkennen und Zuordnen typischer Stilmerkmale; erhaltende Maßnahmen wie Schutz, Konservieren, Restaurieren und Festigen von Stein, Holz und Metall; Einflüsse von Licht, Umwelt, Feuchtigkeit und Temperatur; Freilegen von Untergründen und Abbeizen; Dokumentation und Ablaufplanung.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialien und Oberflächentechniken

Bereich Ausstellungsgestaltung und Organisation

Lehrstoff:

Bereich Materialien und Oberflächentechniken:

Arten, Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von zeitgemäße Materialien und Kunststoffen.

Historische und moderne Arten der Oberflächengestaltung auf Holz, Stein und Metall.

Bereich Ausstellungsgestaltung und Organisation:

Ausstellungsgestaltung (Objektauswahl; Gestaltung der Präsentation; Belichtung; Farbkonzept).

Ausstellungsorganisation (Auswahl Ausstellungsort; Ausstellungszeit; Marketing; Druckwerke).

4. KUNSTGESCHICHTE UND DESIGNTHEORIE

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Lehrstoff:

Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.

Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

Ziffer 6 6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester :

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

Ziffer 8 Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Bereich Designtheorie

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.

Bereich Designtheorie:

Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.

5. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

1  Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2  Mit Übungen.

3  Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4  Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5  Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6  Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

7  Mit Übungen.

8  Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

9  Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

10  Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

11  Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.