(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs-gruppe |
|||||||||||||||||||
|
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung |
Klasse |
Summe |
||||||||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
|||||||||||||||||
|
Semester |
||||||||||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
||||||||||||||
|
A. |
Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
|||||||||||||||||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
13 |
(römisch drei) |
||||||||||
|
2. |
Deutsch und Kommunikation |
3 |
3 |
3 |
3 |
2 |
2 |
2 |
18 |
(römisch eins) |
||||||||||
|
3. |
Englisch |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
12 |
(römisch eins) |
||||||||||
|
4. |
Geografie, Geschichte und Politische Bildung |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
- |
- |
6 |
(römisch drei) |
||||||||||
|
5. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
13 |
(römisch vier a) |
||||||||||
|
6. |
Angewandte Mathematik |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
12 |
(römisch eins) |
||||||||||
|
7. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
4 |
(römisch zwei) |
||||||||||
|
8. |
Angewandte Informatik |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
4 |
(römisch eins) |
||||||||||
|
B. |
Fachpraxis und Fachtheorie |
|||||||||||||||||||
|
1. |
Unternehmensführung |
- |
- |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
9 |
(römisch zwei) |
||||||||||
|
2. |
Baukonstruktion und Baupraxis |
|||||||||||||||||||
|
2.a |
Baukonstruktion2 |
3 |
3 |
3 |
3 |
3, (1) |
3, (1) |
1 |
19 |
(römisch eins) |
||||||||||
|
2.b |
Baupraxis und Produktionstechnik |
8 |
8 |
9 |
9 |
9 |
9 |
3 |
55 |
(römisch vier) |
||||||||||
|
3. |
Tragwerke3 |
2 |
2 |
3 |
3 |
4, (1) |
4, (1) |
1 |
19 |
(römisch eins) |
||||||||||
|
4. |
Infrastruktur4 |
- |
- |
1, (1) |
1, (1) |
3, (1) |
3, (1) |
- |
8 |
(römisch eins) |
||||||||||
|
5. |
Baubetrieb und Projektmanagement5 |
- |
- |
2 |
2 |
4, (1) |
4, (1) |
2 |
14 |
(römisch zwei) |
||||||||||
|
6. |
Bauplanung und Darstellung5 |
3, (3) |
3, (3) |
3, (3) |
3, (3) |
3, (3) |
3, (3) |
1, (1) |
19 |
(römisch eins) |
||||||||||
|
7. |
Betriebspraxis |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
20 |
20 |
römisch vier |
||||||||||
|
C. |
Verbindliche Übung |
|||||||||||||||||||
|
1. |
Soziale und personale Kompetenz6 |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
- |
- |
- |
4 |
römisch drei |
||||||||||
|
Gesamtsemesterwochen-stundenzahl |
34 |
34 |
36 |
36 |
38 |
38 |
33 |
249 |
||||||||||||
|
D. |
Pflichtpraktikum |
mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse |
||||||||||||||||||
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs-gruppe |
|||||||||||||||||||
|
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht |
Klasse |
|||||||||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
|||||||||||||||||
|
Semester |
||||||||||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
||||||||||||||
|
E. |
Freigegenstände |
|||||||||||||||||||
|
1. |
Englisch |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
(römisch eins) |
|||||||||||
|
2. |
Projektmanagement |
- |
- |
- |
- |
- |
2 |
1 |
römisch drei |
|||||||||||
|
3. |
Entrepreneurship |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
römisch drei |
|||||||||||
|
4. |
Mitarbeiterführung und -ausbildung |
- |
- |
- |
- |
1 |
1 |
- |
römisch drei |
|||||||||||
|
F. |
Unverbindliche Übungen |
|||||||||||||||||||
|
1. |
Bewegung und Sport |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
(römisch vier a) |
|||||||||||
|
2. |
Sprachtraining Deutsch |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
- |
römisch zwei |
|||||||||||
|
G. |
Förderunterricht 7 |
|||||||||||||||||||
|
1. |
Deutsch und Kommunikation |
|||||||||||||||||||
|
2. |
Englisch |
|||||||||||||||||||
|
3. |
Angewandte Mathematik |
|||||||||||||||||||
|
4. |
Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
|||||||||||||||||||
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs- gruppe |
|||||||||||
|
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung |
Klasse |
Summe |
||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
|||||||||
|
Semester |
||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
8. |
|||||
|
A. |
Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
|||||||||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
2 |
15 |
(römisch drei) |
|
|
2. |
Deutsch und Kommunikation |
3 |
3 |
3 |
3 |
2 |
2 |
2 |
2 |
20 |
(römisch eins) |
|
|
3. |
Englisch |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
12 |
(römisch eins) |
|
|
4. |
Geografie, Geschichte und Politische Bildung |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
- |
- |
- |
6 |
(römisch drei) |
|
|
5. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
14 |
(römisch vier a) |
|
|
6. |
Angewandte Mathematik |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
12 |
(römisch eins) |
|
|
7. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
4 |
(römisch zwei) |
|
|
8. |
Angewandte Informatik |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
4 |
(römisch eins) |
|
|
B. |
Fachpraxis und Fachtheorie |
|||||||||||
|
1. |
Unternehmensführung |
- |
- |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
10 |
(römisch zwei) |
|
|
2. |
Baukonstruktion und Baupraxis |
|||||||||||
|
2.a |
Baukonstruktion10 |
3 |
3 |
3 |
3 |
3, (1) |
3, (1) |
2 |
3 |
23 |
(römisch eins) |
|
|
2.b |
Baupraxis und Produktionstechnik |
8 |
8 |
9 |
9 |
9 |
9 |
3 |
3 |
58 |
(römisch vier) |
|
|
3. |
Tragwerke11 |
2 |
2 |
3 |
3 |
4, (1) |
4, (1) |
1 |
1 |
20 |
(römisch eins) |
|
|
4. |
Infrastruktur12 |
- |
- |
1, (1) |
1, (1) |
3, (1) |
3, (1) |
1 |
1 |
10 |
(römisch eins) |
|
|
5. |
Baubetrieb und Projektmanagement13 |
- |
- |
2 |
2 |
4, (1) |
4, (1) |
2 |
2 |
16 |
(römisch zwei) |
|
|
6. |
Bauplanung und Darstellung6 |
3, (3) |
3, (3) |
3, (3) |
3, (3) |
3, (3) |
3, (3) |
1, (1) |
1, (1) |
20 |
(römisch eins) |
|
|
Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.3 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
20 |
20 |
(römisch eins) |
||
|
A./B. |
Alternative Pflichtgegenstände 14 |
|||||||||||
|
1.1 |
Vertiefung Allgemeinbildung |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
20 |
- |
20 |
römisch eins |
|
|
1.2 |
Betriebspraxis |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
20 |
- |
20 |
römisch vier |
|
|
C. |
Verbindliche Übung |
|||||||||||
|
1. |
Soziale und personale Kompetenz15 |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
- |
- |
- |
- |
4 |
römisch drei |
|
|
Gesamtsemesterwochen-stundenzahl |
34 |
34 |
36 |
36 |
38 |
38 |
35 |
37 |
288 |
|||
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs- gruppe |
|||||||||||
|
Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte |
Klasse |
Summe |
||||||||||
|
1. |
2. |
3 |
4. |
|||||||||
|
Semester |
||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
8. |
|||||
|
B.1 |
Hochbautechnologie |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
20 |
20 |
(römisch eins) |
|
|
B.2 |
Tiefbautechnologie |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
20 |
20 |
(römisch eins) |
|
|
B.3 |
Konstruktiver Holzbau |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
20 |
20 |
(römisch eins) |
|
|
D. |
Pflichtpraktikum |
mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse |
||||||||||
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs-gruppe |
|||||||||||
|
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht |
Klasse |
|||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
|||||||||
|
Semester |
||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
8. |
|||||
|
E. |
Freigegenstände |
|||||||||||
|
1. |
Englisch |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
- |
(römisch eins) |
||
|
2. |
Projektmanagement |
- |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
1 |
römisch drei |
||
|
3. |
Entrepreneurship |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
- |
römisch drei |
||
|
4. |
Mitarbeiterführung und -ausbildung |
- |
- |
- |
- |
1 |
1 |
- |
- |
römisch drei |
||
|
F. |
Unverbindliche Übungen |
|||||||||||
|
1. |
Bewegung und Sport |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
(römisch vier a) |
||
|
2. |
Sprachtraining Deutsch |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
römisch zwei |
||
|
G. |
Förderunterricht 16 |
|||||||||||
|
1. |
Deutsch und Kommunikation |
|||||||||||
|
2. |
Englisch |
|||||||||||
|
3. |
Angewandte Mathematik |
|||||||||||
|
4. |
Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
|||||||||||
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 104 aus 2008, und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2008, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 191 aus 2007, und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2007, idgF). Für die Bereiche der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.3).
Die Fachschule für Bautechnik ist eine bautechnische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen.
Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Baudurchführung und Abrechnung, die bereits berufspraktische Erfahrung voraussetzen, in Planungs- und Konstruktionsbüros, im öffentlichen Dienst und bei ausführenden Firmen des Bauhaupt- und -nebengewerbes zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind die Grundlagen der Planung von Bauwerken und insbesondere deren Umsetzung. Mit der Erstellung einer Abschlussarbeit werden die erlangten Kompetenzen dokumentiert.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik erreichen
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten über die
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik liegen in den Bereichen der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Errichtung von Bauwerken. Dabei stehen eigenständige Tätigkeiten in der Arbeitsvorbereitung, Ausführung und Abrechnung sowie der Qualitätssicherung im Vordergrund.
Zu den typischen Aufgaben einer Absolventin bzw. eines Absolventen der Fachschule für Bautechnik zählen
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik insbesondere befähigt werden
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bautechnik verfügen generell über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich des Bauwesens.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen die Grundbegriffe des Bauwesens sowie den Einsatz der grundsätzlichen Baumaterialien erfassen und in einfachen Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben und der Nachhaltigkeit umsetzen.
Im Bereich Gründungen und Bodenkonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen bauvorbereitende Maßnahmen durchführen, grundlegende Bauarten von Gründungen umsetzen sowie Flachgründungen unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Im Bereich Vertikale Baukonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen die bautechnischen Konstruktionen in Zusammenhängen zur Gesamtbaukonstruktion normgerecht umsetzen sowie in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Im Bereich Horizontale Baukonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen die bautechnischen Konstruktionen in Zusammenhängen zur Gesamtbaukonstruktion und Bauphysik normgerecht umsetzen sowie in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung, Barrierefreiheit und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Im Bereich Dachkonstruktionen können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen Tragkonstruktionen im Zusammenhang mit Statik und Bauphysik normgerecht umsetzen sowie in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Im Bereich Bauwerk-Technik können die Absolventinnen und Absolventen die bautechnischen Grundlagen aus der Haustechnik erfassen und in konstruktive Zusammenhänge unter Einbeziehung der Bauphysik einarbeiten sowie diesbezügliche Konstruktionen in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Im Bereich Bauwerk-Ausbau können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden bautechnischen Konstruktionen unter Einsatz geeigneter Baumaterialien zur Funktionserfüllung unter Berücksichtigung gewerkeübergreifender Zusammenhänge und der Bauphysik umsetzen sowie diesbezügliche Konstruktionen in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Im Bereich Außenanlagen können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen Baumaterialien und ihre Eigenschaften erfassen sowie ihre grundsätzlichen Verarbeitungstechniken gemäß Planvorgaben umsetzen und in deren Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Im Bereich Planung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Projekte planlich darstellen sowie unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Im Bereich Bauen im Bestand können die Absolventinnen und Absolventen bestehende Konstruktionen aufnehmen, darstellen und beurteilen, darauf aufbauend Umbauerfordernisse und Umbaumöglichkeiten unter Einbeziehung der Bauphysik und Statik erkennen sowie nach planlichen Darstellungen unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßgaben, Rechtsvorschriften, Normierung und der Nachhaltigkeit unter Einsatz von praxisüblichen Maschinen ausführen.
Im Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Vorgänge beobachten, beschreiben und die Gesetzmäßigkeiten erklären, Kräfte und Kraftsysteme erfassen sowie Gleichgewichte ermitteln. Sie kennen die Terminologie der Tragsysteme und die wichtigsten Einwirkungen im Hochbau, die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren zur Ermittlung der äußeren und inneren Kräfte und können die Schnittgrößen statisch bestimmter Stabtragwerke ermitteln und darstellen.
Im Bereich Festigkeit und Stabilität können die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Festigkeitslehre erfassen und die erforderlichen Querschnittswerte ermitteln, Stabilitätsprobleme erkennen und die grundlegenden Bemessungsverfahren für Stahl- und Holztragwerke verstehen.
Im Bereich Tragsicherheit können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Bemessungsverfahren für Stahl- und Holztragwerke verstehen und anwenden sowie die Verbindungstechnologien und Verbindungsmittel für Stahl- und Holztragwerke verstehen.
Im Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften können die Absolventinnen und Absolventen die für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer grundlegenden Eigenschaften und Kennwerte erfassen und die Grundlagen und Methoden der Material- und Bauteilprüfung verstehen.
Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen für die Bewehrung von Stahlbetontragwerken verstehen und anwenden, auf Basis vorgegebener Plan- und Bewehrungsangaben Schalungs- und Bewehrungspläne einfacher Bauteile erstellen und dafür geeignete EDV-Programme anwenden. Sie können die theoretisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse an Hand praxisorientierter Aufgabenstellungen anwenden und umsetzen.
Im Bereich Geotechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Baugrund- und Bodeneigenschaften erkennen, grundlegende Gründungsarten und Baugrubensicherungen erfassen sowie die Grundlagen und Methoden der Materialprüfung verstehen.
Im Bereich Siedlungswasserbau können die Absolventinnen und Absolventen siedlungswasserbauliche Planungen im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserableitung erfassen.
Im Bereich Vermessungswesen können die Absolventinnen und Absolventen Geometerpläne erfassen und interpretieren, die gängigen Instrumente der Vermessung verstehen sowie einfache Vermessungsaufgaben durchführen.
Im Bereich Verkehrswegebau können die Absolventinnen und Absolventen Planungen für Parkflächen und einfache Straßenkonstruktionen erfassen.
Im Bereich Bauorganisation können die Absolventinnen und Absolventen die im Planungs- und Bauprozess Beteiligten, deren Aufgabenstellungen und die notwendigen Geräte erfassen und dem Bauablauf zuordnen. Aufbauend darauf können sie eine Baustelleneinrichtungsplanung erstellen.
Im Bereich Bauvorschriften können die Absolventinnen und Absolventen die maßgebenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien im Bauablauf den jeweiligen Projektbeteiligten und dem Projektablauf zuordnen.
Im Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe können die Absolventinnen und Absolventen die Ausschreibungsverfahren benennen und bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und der Mengenermittlung mitwirken sowie die in diesem Bereich gängigen EDV-Programme einsetzen.
Im Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung können die Absolventinnen und Absolventen die Prozesse und Ansätze der Kostenermittlung in den Phasen der Objektentwicklung und -errichtung erfassen und deuten.
Im Bereich Bauausführung und Projektentwicklung können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Aufgaben im Kontext Bauleitung, Bauaufsicht, Baustellenorganisation und Baudokumentation erfüllen sowie die in diesem Bereich gängigen EDV-Programme einsetzen.
Im Bereich Konstruktionsübungen können die Absolventinnen und Absolventen die dem Berufsbild entsprechenden üblichen Skizzen, technische Zeichnungen und Pläne lesen, interpretieren und nach Angaben und Vorgaben aus rechtlichen, technischen und gestalterischen Bereichen selbstständig herstellen bzw. weiter bearbeiten. Sie können die Planwerke sowohl in händischer Form als auch unter Verwendung einschlägiger Software (CAD) darstellen und präsentieren.
Im Bereich Darstellende Geometrie können die Absolventinnen und Absolventen einfache geometrische Körper erfassen und unter Zuhilfenahme der üblichen Normalrisse und einfacher dreidimensionaler Darstellungen erläutern und präsentieren. Sie sind imstande, einfache geometrische Körper mittels EDV-Programmen darzustellen.
Im Bereich Grundlagen des Gestaltens können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Funktionen einfacher Bauaufgaben verstehen. Sie sind imstande, ein Funktionsschema für Bauaufgaben kleineren Umfangs selbstständig zu erarbeiten sowie bei der Erstellung von Funktionsschemata und Raumprogrammen komplexerer Bauaufgaben mitzuwirken.
Im Bereich Grundlagen des Bauens können die Absolventinnen und Absolventen innovative und nachhaltige Baustoffe ihren Einsatzmöglichkeiten zuordnen, haustechnische Systeme auf Basis erneuerbarer Energie ihren Einsatzmöglichkeiten zuordnen sowie grundlegende Sanierungstechniken nach ihren Einsatzbereichen einteilen.
Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen nachhaltige und energieeffiziente Bauweisen erläutern.
Im Bereich Planung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.
Im Bereich Grundlagen des Verkehrswegebaus können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende technische und normative Zusammenhänge zu den Teilbereichen Querschnittsgestaltung und Oberbaubemessung, Anlagen des ruhenden Verkehrs, Straßenentwässerung, Trassierung und Linienführung, Kreuzungs- und Knotengestaltung sowie Grundlagen des Verkehrsrechtes erläutern.
Im Bereich Planung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.
Im Bereich Bauelemente können die Absolventinnen und Absolventen Anforderungen an den Holzschutz erkennen, verschiedene Holzbausysteme aus vorgefertigten Elementen erfassen, moderne Fertigungsmethoden unter Berücksichtigung computergestützter Systeme verstehen und computergestützten Abbund anwenden.
Im Bereich Konstruktive Durchbildung können die Absolventinnen und Absolventen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails normgerecht konstruktiv durchbilden.
Im Bereich Planung und Projekt können die Absolventinnen und Absolventen praxisbezogene Projekte planen und umsetzen.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zum jeweiligen Semester erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.
Als Ergänzung der angeführten Werkstätten dienen die am jeweiligen Standort angebotenen Werkstätten des Baunebengewerbes.
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und –sicherung, Instandhaltung, Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
Bereich Gründungen und Bodenkonstruktionen
Bereich Grundlagen des Bauens:
Theorie:
Übersicht Bauteile und Bauweisen.
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Konstruktionsgrundlagen Mauerwerk.
Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:
Gebräuchliche Holzarten, Holzverbindungen im Zusammenhang mit Gesamtkonstruktionen.
Bereich Gründungen und Bodenkonstruktionen:
Theorie:
Baugrube und Flachgründungen.
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Flachgründungen – systemlose Schalungen, Abstecken, Absicherungen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Vertikale Baukonstruktionen
Bereich Vertikale Baukonstruktionen:
Theorie:
Grundlagen tragender und raumbildender Elemente (Baukonstruktion und Bauphysik).
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen, Bögen und Überlagen, einfache Schalungen, Oberflächen, zugehörige Materialkunde, Schnurgerüst und Umgang mit Meterriss, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:
Holzwandkonstruktionen und einfache Tragkonstruktionen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaus.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Vertikale Baukonstruktionen
Bereich Horizontale Baukonstruktionen
Bereich Vertikale Baukonstruktionen:
Theorie:
Tragende Wandsysteme und bauphysikalische Zusammenhänge (erdberührende Wände, Außenwände ua).
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Spezielle Mauerwerksysteme, bewehrter und unbewehrter Beton, Oberflächen, zugehörige Materialkunde, Verarbeitung und Werkzeuge, Systemschalungen, konstruktive Ausbildung von Wandöffnungen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Bereich Horizontale Baukonstruktionen:
Theorie:
Tragende Deckenelemente, Treppen.
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Konstruktive Ausbildung von Öffnungen, Stiegenschalungen, Deckenschalungen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:
Holzdeckenkonstruktionen, konstruktive Ausbildung von Öffnungen, Grundlagen Treppenbau, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Horizontale Baukonstruktionen
Bereich Dachkonstruktionen
Bereich Horizontale Baukonstruktionen:
Theorie:
Terrassen, Balkone, Rampen, Barrierefreiheit.
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Überdecken von Öffnungen, Stiegenschalungen, Deckenschalungen (spezielle Konstruktionen wie Kragkonstruktionen, Einbauteile, Wärme- und Schallschutz), Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:
Treppenbau, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Bereich Dachkonstruktionen:
Theorie:
Flachdächer, Terrassen und Balkone, geneigte Dächer, Dachkonstruktionen, Dachdeckungen, Dachabdichtungen und Dachentwässerungen.
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Unter- und Überzüge, Attika- und Brüstungsschalung, Giebelwände, Auflager- und Verankerungskonstruktionen, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:
Holzkonstruktionssysteme und Holztragwerke, Austragungen, Abbund, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauwerk-Ausbau
Bereich Bauwerk-Ausbau:
Theorie:
Nichttragende raumbildende Wand- und Deckenelemente, Fenster, Türen, Tore, Sonnenschutz, Innen- und Außenbekleidungen und -systeme für Wände.
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Nichttragende Wände, Versetzarbeiten, Verputzarbeiten und Wandbekleidungen, Dämmsysteme, Grundlagen der Befestigungstechnik, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:
Nichttragende Wände, Versetzarbeiten, Wandbekleidungen, Grundlagen der Befestigungstechnik, Bauteilanschlüsse, Dachaufbauten, Dachfenster, Detailkonstruktionen (Durchdringungen und Unterkonstruktionen), Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Werkstätten Trockenbau:
Trockenbausysteme, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Trockenbaugewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Dachkonstruktionen
Bereich Bauwerk-Technik
Bereich Bauwerk-Ausbau
Bereich Außenanlagen
Bereich Dachkonstruktionen:
Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:
Computerunterstützter Abbund, Holzkonstruktionssysteme, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Bereich Bauwerk-Technik:
Theorie:
Grundlagen der Haustechnik und des Brandschutzes, Angaben der Sonderplanung, Ableitung von Wässern; Fangsysteme, Grundlagen des Wärme-, Feuchtigkeits-, Schallschutzes.
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Mauerwerk und Schalung in Zusammenhang mit Haustechnikvorgaben, Ableitung von Wässern, Ausführung und Montage von Fangsystemen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Bereich Bauwerk-Ausbau:
Theorie:
Fußbodenkonstruktionen, Feuchtraumabdichtungen.
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Fußbodenaufbauten in Nassbauweise, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Werkstätten Holzbaumeisterarbeiten:
Fußbodenaufbauten in Trockenbauweise, Bauteilanschlüsse, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Holzbaumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
Bereich Außenanlagen:
Werkstätten Baumeisterarbeiten:
Ableitung von Wässern, Belagsarbeiten, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen des Baumeistergewerks – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Planung und Projekt
Bereich Planung und Projekt:
Theorie:
Projektierung und Dokumentation (Konstruktion, Bauphysik und Baumanagement/Baubetrieb).
Werkstätten:
Modellhafte Umsetzung von Lösungen spezifischer Bauaufgaben, vernetzte Arbeitsvorbereitung und Sicherheitskoordination, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen der Werkstätten – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
7. Semester – Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauwerk-Technik
Bereich Bauwerk-Technik:
Theorie:
Energieausweis.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauen im Bestand
Bereich Bauen im Bestand:
Theorie:
Bauaufnahme und Dokumentation, rechtliche, normative und sicherheitstechnische Grundlagen, technische Grundlagen.
Werkstätten:
Sicherungsmaßnahmen und Gerüstungen, spezielle Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung, Abbruch, Sanierungs- und Erneuerungskonstruktionen, Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen der Werkstätten – Handhabung, Sicherheit und Wartung.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung:
Größen und Einheiten, Kräfte und Gleichgewicht, Terminologie der Tragsysteme.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung:
Einwirkungen, Tragsysteme, Standsicherheit.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung
Bereich Kräfte, Tragsysteme und Schnittgrößenermittlung:
Statisch bestimmte Stabtragwerke.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Festigkeit und Stabilität
Bereich Tragsicherheit
Bereich Festigkeit und Stabilität:
Spannungen, Dehnungen, Querschnittswerte, Stabilität (Knicken).
Bereich Tragsicherheit:
Sicherheitskonzept, Tragwerke aus Stahl und Holz (Grundlagen), Bauteile und Bauteilverbindungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
Bereich Konstruktive Durchbildung
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Schalungs- und Bewehrungspläne für Einzel- und Streifenfundamente, Stützen und Träger.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften
Bereich Konstruktive Durchbildung
Bereich Baustoffe und Materialeigenschaften:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien und Bauteilen.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Schalungs- und Bewehrungspläne für Fundamentplatten, Wände und Decken.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktive Durchbildung
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Tragelemente aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktive Durchbildung
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Tragelemente und Tragsysteme aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
Bereich Geotechnik:
Grundlagen Baugrund und Boden, Bodeneigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
Bereich Geotechnik:
Baugrund und Boden, Bodeneigenschaften und Materialkennwerte, Prüfung von Materialien; Wasser im Baugrund, Grundlagen Gründungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Siedlungswasserbau
Bereich Vermessungswesen
Bereich Siedlungswasserbau:
Grundlagen von Wasserversorgungs- und Abwasserableitungsanlagen.
Bereich Vermessungswesen:
Grundlagen der Lage- und Höhenmessung sowie deren planliche Darstellung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Verkehrswegebau
Bereich Vermessungswesen
Bereich Verkehrswegebau:
Grundlagen zur Umsetzung von Planungen für Parkflächen und einfache Straßenkonstruktionen.
Bereich Vermessungswesen:
Grundlagen der Lage- und Höhenmessung sowie deren planliche Darstellung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
Bereich Geotechnik:
Baugrubensicherungen.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geotechnik
Bereich Geotechnik:
Grundlagen Baugruben mit Wasserhaltung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauorganisation
Bereich Bauvorschriften
Bereich Bauorganisation:
Grundlagen des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.
Bereich Bauvorschriften:
Bewilligungsverfahren, Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauorganisation
Bereich Bauorganisation:
Bauverfahren und Geräte (Arten, Einsatz und Instandhaltung), Infrastruktur für die Bauumsetzung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Mengenermittlung, Ausschreibungs- und Vergabearten, Planungskoordination, Leistungsbeschreibungen, Werkvertragsnormen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung
Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung:
Kostenermittlung, Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise), Positionskalkulation, Regieleistungen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung
Bereich Bauausführung und Projektentwicklung:
Bauleitung (Auftragnehmer), Bauaufsicht (Auftraggeber), Baustellenorganisation (Ressourcen- und Zeitplanung), Baudokumentation, Bauabrechnung, Bauübergabe.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe
Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung
Bereich Ausschreibung, Angebot, Vergabe:
Standardleistungsverzeichnis Haupt- und Nebengewerbe, Angebotsprüfung, Preisspiegel, Vergabe.
Bereich Kostenermittlung, Baupreisermittlung:
K-Blätter, Bruttomittellohnermittlung.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen
Bereich Darstellende Geometrie
Bereich Konstruktionsübungen:
Freihandzeichnen und Skizzieren, händisches Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.
Bereich Darstellende Geometrie:
Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper, Normalrisse.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen
Bereich Darstellende Geometrie
Bereich Konstruktionsübungen:
Freihandzeichnen und Skizzieren, händisches Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.
Bereich Darstellende Geometrie:
Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper, Axonometrie und Projektionen unter Anwendung einfacher EDV-Programme.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen
Bereich Konstruktionsübungen:
Einreichpläne einfacher Bauwerke.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen
Bereich Grundlagen des Gestaltens
Bereich Konstruktionsübungen:
Einreichpläne einfacher Bauwerke anhand einer vorgegebenen Plangrundlage mit Konstruktionsdetails.
Bereich Grundlagen des Gestaltens:
Funktionsschemata einfacher Bauaufgaben.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen
Bereich Konstruktionsübungen:
Ausführungspläne einfacher Bauwerke.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen
Bereich Konstruktionsübungen:
Schalungs-, Bewehrungs- und Detailpläne einfacher Bauelemente.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen
Bereich Konstruktionsübungen:
Plandarstellungen mit fächerübergreifenden Inhalten in verschiedenen Planungsphasen und Maßstäben.
8. Semester – gemäß Stundetafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionsübungen
Bereich Konstruktionsübungen:
Plandarstellung dreidimensionaler Bauobjekte, Präsentieren und Dokumentieren.
Gemäß Stundentafel römisch eins.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel römisch eins.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel römisch eins.2.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Bauens
Bereich Bauelemente
Bereich Planung und Projekt
Bereich Grundlagen des Bauens:
Innovative und nachhaltige Baustoffe, Solarenergie und Erdwärme, Sanierungstechniken.
Bereich Bauelemente:
Ökologische und ökonomische Bausysteme.
Bereich Planung und Projekt:
Umsetzung praxisbezogener Projekte.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen des Verkehrswegebaus
Bereich Planung und Projekt
Bereich Grundlagen des Verkehrswegebaus:
Querschnittsgestaltung und Oberbaubemessung, Anlagen des ruhenden Verkehrs, Straßenentwässerung, Trassierung und Linienführung, Grundlagen des Verkehrsrechtes.
Bereich Planung und Projekt:
Umsetzung praxisbezogener Projekte.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können in
Bereich Bauelemente
Bereich Konstruktive Durchbildung
Bereich Planung und Projekt
Bereich Bauelemente:
Konstruktiver und chemischer Holzschutz, Grundlagen moderner Fertigungsmethoden, vorgefertigte mehrschichtige / mehrschalige Elemente.
Bereich Konstruktive Durchbildung:
Holzbauwerke und deren Anschlussdetails.
Bereich Planung und Projekt:
Umsetzung praxisbezogener Projekte.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Baupraxis und Produktionstechnik“.
3 Inklusive Physik des Fachgebietes. Mit Übungen im Labor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
4 Mit Übungen im 3. Semester, Übungen im Labor im 4. Semester und Übungen im Vermessungswesen in der 3. Klasse im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenstände.
7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
8 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
9 Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Hochbautechnologie“, B.2 „Tiefbautechnologie“, B.3 „Konstruktiver Holzbau“.
10 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Baupraxis und Produktionstechnik“.
11 Inklusive Physik des Fachgebietes. Mit Übungen im Labor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
12 Mit Übungen im 3. Semester, Übungen im Labor im 4. Semester und Übungen im Vermessungswesen in der 3. Klasse im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
13 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
14 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
15 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in Abschnitt A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenstände.
16 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.