Anlage 1 ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN TECHNISCHEN, GEWERBLICHEN UND KUNSTGEWERBLICHEN FACHSCHULEN römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen dienen im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule (Paragraphen 2, 52 und 58 Schulorganisationsgesetz)

  1. Litera a
    dem Erwerb jenes fachlichen grundlegenden Wissens und Könnens, das unmittelbar zur Ausübung eines Berufes auf technischem oder kunstgewerblichem Gebiet befähigt;
  2. Litera b
    der Erweiterung und Vertiefung der erworbenen Allgemeinbildung in einer der künftigen Berufstätigkeit angemessenen Weise;
  3. Litera c
    der Entwicklung und Förderung von sozialen und personalen Kompetenzen.

Zur Bewältigung der Lebens-, im Besonderen der Berufsrealität, erwerben die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule die im Folgenden genannten Kompetenzen:

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

Der Deutschunterricht hat zum Ziel, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit, das fachliche Wissen sowie die sinnlich-kreative Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Somit ist der Deutschunterricht eine wichtige Grundlage für Identitätsfindung und eine aktive, emotionale und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Die sprachliche Bildung hat sich in besonderem Maße an der technischen berufspraktischen Ausbildung zu orientieren.

In den Bereichen Zuhören und Sprechen, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Lesen können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Schreiben können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Sprachbewusstsein werden folgende übergreifende Lernergebnisse erreicht

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Der Englischunterricht hat zum Ziel, den Schülerinnen und Schülern Spracherwerbsstrategien und grundlegende sprachliche Strukturen zu vermitteln, Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu anderen Sprachen, wie etwa der Erstsprache, bewusst zu machen, um diese für das eigene Sprachenlernen zu nutzen sowie für Interkulturalität zu sensibilisieren, sodass sie sich der wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der eigenen und fremden Kultur bewusst sind. Die sprachliche Bildung hat sich in besonderem Maße an der technischen berufspraktischen Ausbildung zu orientieren.

In den Bereichen Hören, An Gesprächen teilnehmen und Zusammenhängend sprechen, die im Lehrplan gemeinsam zu betrachten sind, können die Absolventinnen und Absolventen

Im Bereich Lesen können die Absolventinnen und Absolventen einfache Texte und klar formulierte Anleitungen, berufsrelevante Arbeitsaufträge sowie klar strukturierte berufliche Standardkorrespondenz verstehen, wesentliche Informationen aus längeren Texten entnehmen und digitale Informationen und andere Quellen kritisch nutzen.

Im Bereich Schreiben können die Absolventinnen und Absolventen einfache berufliche Korrespondenz sowie Firmen- oder Produktbeschreibungen verfassen, Sachverhalte und Abläufe aus dem persönlichen und beruflichen Umfeld auf einfache Art beschreiben und über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten.

Im Bereich Kommunikative Sprachkompetenz verfügen die Absolventinnen und Absolventen über einen ausreichenden Wortschatz sowie ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um unvorhersehbare Situationen zu beschreiben, die wichtigsten Aspekte eines Gedankens oder eines Problems zu erklären und eigene Überlegungen auszudrücken, wobei das Auftreten von Fehlern, gelegentliches Zögern und Umschreiben die Kommunikation nicht behindern.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES GEOGRAFIE, GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Im Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung können die Absolventinnen und Absolventen die zentralen Auswirkungen des globalen Wandels auf ihr eigenes Leben sowie auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt erkennen und auf dieser Basis Handlungsentscheidungen ableiten. Ökonomische Grundkenntnisse tragen zur Reflexion der eigenen Rolle als Konsumentin bzw. Konsument genauso bei wie zur Bewertung der Möglichkeiten und Chancen des nachhaltigen Wirtschaftens.

Sie können wesentliche geografische Gliederungsmodelle erklären und mit Geomedien arbeiten. Das Entwicklungsprojekt Europa wird analysiert.

Im Bereich Geschichte können die Absolventinnen und Absolventen die Bedeutung und die Wechselwirkungen von Politik, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft verstehen, politische Systeme erklären und historisch herleiten sowie die Bedeutung historischer politischer Entwicklungen und Konflikte für die Gegenwart erfassen und erläutern.

Im Bereich Politische Bildung können die Absolventinnen und Absolventen aktuelle politische Trends erkennen und bewerten sowie sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen und den Beitrag der Medien zur Politikgestaltung einschätzen und politikrelevante Medienerzeugnisse auf ihre Intentionen hin kritisch untersuchen.

Sie können Diversität und Interkulturalität als Chancen und Herausforderungen erkennen.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES , ANGEWANDTE MATHEMATIK

Die Absolventinnen und Absolventen können die für die Berufspraxis notwendigen numerischen, algebraischen, geometrischen und statistischen Verfahren beschreiben und nachhaltig anwenden.

Sie können Sachverhalte aus dem Fachgebiet mathematisch darstellen und durch Anwendung geeigneter Methoden Ergebnisse gewinnen und interpretieren.

Sie besitzen die für die Berufspraxis erforderliche Rechensicherheit und können moderne Rechenhilfen praxisgerecht einsetzen.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

Die Lernergebnisse der „Naturwissenschaftlichen Grundlagen“ beinhalten grundlegende Kenntnisse der Fakten, Gesetze und Methoden der Physik, Chemie, und Ökologie. Sie liefern eine Basis für die fachspezifische Ausbildung und befähigen die Absolventinnen und Absolventen, sich grundsätzlich mit Themen der Gesellschaft auseinanderzusetzen und zum Schutz der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichtes beizutragen.

Die Absolventinnen und Absolventen können Vorgänge und Erscheinungsformen in Natur und Technik beobachten und beschreiben sowie zu im Alltag auftretenden naturwissenschaftlichen und technischen Problemen Recherchen durchführen. Sie können die in Naturwissenschaften und Technik häufig gebrauchten physikalischen Größen nennen, ihre Bedeutung erklären und typische, in der Praxis auftretende Werte, angeben.

Energieformen und deren Umwandlung in technischen Prozessen können sie in phänomenologischer Weise beschreiben und den Bezug zu Begriffen wie Energieverbrauch, Energiekosten und Wirkungsgrad herstellen. Die Zusammenhänge von Bewegung, Bewegungsänderungen und Kräften können sie an einfachen Beispielen beschreiben.

Sie kennen einfache Modelle des Aufbaus der Materie und verstehen die Zusammenhänge zwischen Aggregatszuständen und Energieeinsatz. Sie können einfache chemische Reaktionen unter Verwendung der Symbole sowie der Formelsprache der Chemie beschreiben und erklären.

Sie können grundsätzliche ökologische Wasser- und Luftkreisläufe im Zusammenhang mit Umweltschutz beschreiben und daraus Schlussfolgerungen für ihr Handeln ziehen, darstellen und begründen.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ANGEWANDTE INFORMATIK

Die Lernergebnisse der „Angewandten Informatik“ versetzen die Absolventinnen und Absolventen in die Lage, moderne Informationstechnologien sicher und kompetent im beruflichen Alltag anzuwenden und an den technologischen Entwicklungen einer modernen vernetzen Gesellschaft teilzuhaben.

Im Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft kennen Absolventinnen und Absolventen die gesellschaftlichen Auswirkungen von Informationstechnologien und können zu aktuellen IT-Themen kritisch Stellung nehmen. Sie können Kaufentscheidungen für gängige PC-Hardware treffen, Standardsoftware installieren und Netzwerkressourcen nutzen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen und Datensicherheit berücksichtigen.

Im Bereich Publikation und Kommunikation können Absolventinnen und Absolventen Dokumente unterschiedlicher Formate on- und offline nutzen, erstellen und publizieren sowie das Internet nutzen und über das Netz kommunizieren.

Im Bereich Tabellenkalkulation können Absolventinnen und Absolventen mit geeigneten Funktionen Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen.

römisch zwei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes „Bewegung und Sport“ Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.

Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

  1. Ziffer eins
    In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorzunehmen.
  2. Ziffer 2
    Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände (ausgenommen der alternative Pflichtgegenstand bzw. der Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ und der Pflichtgegenstand „Unternehmensführung“) kann insgesamt um bis zu zehn Semesterwochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  3. Ziffer 3
    Das Stundenausmaß des alternativen Pflichtgegenstandes bzw. des Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ kann um bis 5 Semesterwochenstunden reduziert werden um im Ausmaß der Reduktion entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  4. Ziffer 4
    Bei Anwendung der in Ziffer 2 und Ziffer 3, genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Ziffer 2, unterliegen außerdem der Beschränkung, dass dadurch

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Bestimmungen über Ausbildungsschwerpunkte und schulautonome Vertiefungen:

Die Führung eines Ausbildungsschwerpunktes ist in der Bezeichnung des Lehrplans sichtbar zu machen, indem der Bezeichnung der Fachrichtung der Zusatz „Ausbildungsschwerpunkt …“ (mit der festgelegten Bezeichnung) angefügt wird.

Durch schulautonome Beschlussfassung können weitere Pflichtgegenstände im Ausmaß der im Lehrplan als Ausbildungsschwerpunkt festgelegten Semesterwochenstunden als schulautonome Vertiefung festgelegt werden, wenn das zur Erreichung einer Ausbildung in einem Gewerbe auf technischem, gewerblichem oder kunstgewerblichem Gebiet erforderlich ist. Die Führung einer schulautonomen Vertiefung ist in der Bezeichnung des Lehrplans sichtbar zu machen, indem der Bezeichnung des Lehrplans der Zusatz „…- schulautonome Vertiefung …“ (mit der festgelegten Bezeichnung) angefügt wird. Die Bezeichnung der schulautonomen Vertiefung hat jedenfalls abweichend von der Bezeichnung eines anderen verlautbarten Lehrplanes zu erfolgen.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, Absatz 3, des Schulunterrichtsgesetzes.

Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die didaktischen Grundsätze:

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Ziffer eins bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.

Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht - auch klassenübergreifend oder geblockt - zu empfehlen.

Bestimmungen zur Einstufung schulautonomer Unterrichtsgegenstände in die Lehrverpflichtungsgruppen:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Fremdsprache“:

Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“:

Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung römisch zwei).

Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“:

Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung römisch drei).

Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“:

Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Umwelt“:

Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Fachtheorie“:

Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Projekt“:

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

römisch drei. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Lehr- und Lernziele:

Im Zentrum des pädagogischen Handelns zur Erreichung der geforderten Kompetenzen stehen der Lernprozess und die Lernwege der Schülerinnen und Schüler. Das Unterrichtsgeschehen soll auf gedankliche Flexibilität, Kooperationsfähigkeit sowie den verantwortungsvollen Umgang mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld abzielen. Darüber hinaus sind Werthaltungen, Einstellungen und kreative Fähigkeiten zu fördern, um gesellschaftliche, kulturelle und technische Entwicklungen innovativ mitgestalten zu können. Das Prinzip Interkulturelles Lernen ist eine Chance der Bereicherung für die Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft.

Der Unterricht ist nach Möglichkeit und Erfordernissen projektorientiert, fächerverbindend, fächerübergreifend und nach Bedarf geblockt umzusetzen. Dazu sind regelmäßige Teambesprechungen durchzuführen.

Besonders der verschränkte Unterricht verlangt ein hohes Maß an Absprache der Unterrichtenden und den Einsatz von neuen kooperativen Unterrichtsformen.

Die Einbeziehung außerschulischer Lernorte und die Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft erfordern flexible Unterrichtsarrangements und ermöglichen eine Erweiterung des Ausbildungsspektrums.

Da Lernen grundsätzlich mit und über Sprache erfolgt, haben alle Unterrichtsgegenstände ihren Beitrag zur sprachlichen Bildung zu leisten. Die Förderung der Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler liegt daher in der gemeinsamen Verantwortung aller Lehrenden.

Ein sprach- und geschlechtersensibler, ressourcenorientierter, kommunikativer und positiv verstärkender Unterrichtsstil schafft den Rahmen für eine gelungene sprachliche Entwicklung.

Der Sprachunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, Beziehungen und über die Sprache angemessen verständigen können. Er hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die mediale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.

Lehrende sind im Sinne ihrer Professionalisierung gefordert, sich fachlich, methodisch und didaktisch fortzubilden.

Eine Reflexion der eigenen Verhaltensweise und Haltung ermöglicht ein konstruktives Miteinander aller am Lehr-Lernprozess Beteiligten.

Umsetzung des Lehrstoffs:

Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist von Vorbildung und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler auszugehen und der Unterricht in praxisnaher Form nach den Erfordernissen der Fachrichtung zu gestalten.

Die didaktische Umsetzung der Lehrstoffinhalte soll so erfolgen, dass diese von den Schülerinnen und Schülern als für sie selbst bedeutsam erkannt werden können, um damit die Basis für aufbauende Lernprozesse zu schaffen.

Die Einführung in neue Themenbereiche soll praxisorientiert und unter Bezugnahme auf aktuelle Entwicklungen erfolgen. Vertiefen und Festigen von wesentlichen Lehrstoffinhalten sind wichtiger als rein überblicksmäßiges Darstellen.

Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und der jeweiligen Altersstufe entsprechend kompetenzorientiert unterrichtet wird. Besonderes Gewicht ist auf Anschaulichkeit und konkrete Modellvorstellungen, Interdisziplinarität sowie auf adäquate Lerntechniken und gezielte Trainingsphasen zu legen. Ziel ist das Entwickeln von vernetztem Denken.

Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist:

Für alle Unterrichtsgegenstände gilt:

Mehrsprachigkeit ist als Bildungschance zu sehen, die Entwicklung und Förderung der Sprachkompetenz muss in allen Unterrichtsgegenständen stattfinden.

Als Leitlinie für den Deutschunterricht gelten folgende Grundsätze:

Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, d.h. das Hörverstehen vor dem Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben.

Der Hereinnahme von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht und einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt große Bedeutung zu.

Als Leitlinie für die unverbindliche Übung „Sprachtraining Deutsch“ – vorwiegend für Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch – gelten folgende Grundsätze:

Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen.

Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit anderer Erstsprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass diese nur einen Teil ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt in der für sie fremden Sprache wiedergeben können. Daher sind sowohl vielfältige Zugänge zu kommunikativen Realsituationen als auch Möglichkeiten einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur zu schaffen.

Die Schulung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit hat einen Schwerpunkt im „Sprachtraining Deutsch“ zu bilden. Die Konzentration auf die Entwicklung der mündlichen und schriftlichen Kompetenz entspricht den didaktischen Grundsätzen des regulären Deutschunterrichts, der diese beiden Kompetenzen als wesentliche Faktoren für Persönlichkeitsbildung, Handlungskompetenz im privaten und öffentlichen Bereich, berufliche Tätigkeit und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bezeichnet.

Kreative Sprech- und Schreibanlässe sind integrativer Bestandteil des „Sprachtrainings Deutsch“. Sie fördern die Entwicklung kognitiver Fähigkeiten und personaler Kompetenzen.

Auf die normative Sprachrichtigkeit ist Wert zu legen. Grammatikwissen unterstützt den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz, fördert die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen und befähigt zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen. Auszugehen ist dabei von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler.

Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Der Unterricht wird durch interkulturelle und kommunikative Kompetenzen sowie durch ausgewählte Methoden des CLIL-Unterrichts erweitert.

Flexible Lerneinheiten nach dem CLIL-Modell fördern durch die Anwendung der Fremdsprache im authentischen Kontext des beruflichen Unterrichts Fach- und Fremdsprachenkompetenz der Schülerinnen und Schüler sowie Synergieeffekte in der Berufsausbildung. Die Lehrinhalte sind Gegenstand eines kommunikativen, handlungsorientierten, (teilweise) fremdsprachlichen Fachunterrichts. Anhand inhaltlicher und sprachlicher Gerüste werden Sach-, Methoden- und Sprachkompetenz der Lernenden weiterentwickelt, wobei der Schwerpunkt des Unterrichts auf der Vermittlung der Fachinhalte liegt und die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dient.

Durch die Verwendung von CLIL ist in Abhängigkeit von der Fremdsprachenkompetenz der Lernenden und dem konkreten Kontext jedenfalls eine fachspezifische terminologische Zweisprachigkeit abzusichern. Bezüglich der Festlegung des Zeitpunkts, der Dauer und Organisationsvariante in der Abteilung bzw. Schule wird auf Abschnitt römisch zwei „Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)“ verwiesen.

Geografie, Geschichte und politische Bildung:

Die Bildungs- und Lehraufgaben in des Pflichtgegenstandes Geografie, Geschichte und politische Bildung zielen auf die Bewusstseinsbildung sowie auf Handlungskompetenzen in zentralen gesellschaftlichen, politischen, ökologischen und ökonomischen Gegenwarts- und Zukunftsfragen ab. Dabei ist der Schwerpunkt auf die praktische Anwendbarkeit der Lernergebnisse des Unterrichts bedeutsam. Der Unterricht stellt in allen Bereichen Bezüge zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler her und wird handlungsorientiert gestaltet. Die Auswahl der konkreten Fallbeispiele orientiert sich auch am Prinzip der Aktualität, wobei auch auf historische Entwicklungen Bedacht zu nehmen ist.

Die Planung des Unterrichts ist in den angeführten Bereichen didaktisch, pädagogisch und organisatorisch aufeinander abzustimmen, so dass für die Schülerinnen und Schüler bei den inhaltlichen Schwerpunkten ein gesamtheitliches Bild entsteht. In der zweiten Klasse wird der einstündige Pflichtgegenstand in Form eines bereichsübergreifenden Unterrichts abgehalten. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sollen durch zwei Projekte pro Semester umgesetzt werden.

Bei den Projekten soll insbesondere auf die Vermittlung von Kompetenzen im Bereich der Konfliktlösungsstrategien, der Re- und Dekonstruktion von Quellen und der Multiperspektivität Wert gelegt werden.

Förderunterricht:

Der Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des Paragraph 19, Absatz 4, des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die beim Eintritt in die Schule oder in der Anfangsphase eines Pflichtgegenstandes Lernschwierigkeiten haben, ein zusätzliches Lernangebot dar. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

römisch vier. UNTERRICHTSORGANISATION

Um das allgemeine Bildungsziel technischer, gewerblicher und kunstgewerblicher Fachschulen umsetzen zu können, bedarf es spezifischer, darauf abgestimmter Unterrichtsformen. Zielführend für die Verzahnung von praktischen und theoretischen Inhalten sind Konzepte wie verschränkter Unterricht, fächerübergreifender Unterricht sowie Projektorientierung.

In Verbindung mit diesen Unterrichtsformen stehen Lernformen wie kompetenzorientierter, kooperativer und offener Unterricht.

Diese Ziele erfordern die Unterrichtsorganisation der Lehrenden in Teams sowie darauf abgestimmte strukturelle Rahmenbedingungen, die es den Lehrenden ermöglichen, diese Ziele umzusetzen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden.

Die Orientierung an der Arbeitswelt verlangt eine Öffnung der Schule. Externen Lernorten kommt ein hoher Stellenwert zu, Kooperationen sind verstärkt in das Unterrichtsgeschehen miteinzubeziehen.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände:

Die in der Stundentafel angeführte Stundenzahl des Pflichtgegenstands „Geografie, Geschichte und politische Bildung“ in der 2. Klasse ist so zu blocken, dass zumindest fünfstündige Unterrichtsblöcke für die Durchführung der Projekte entstehen.

Fachpraxis und Fachtheorie:

Bei der Planung des Unterrichts ist in besonderem Ausmaß auf die zeitliche und inhaltliche Abstimmung zwischen Fachpraxis und Fachtheorie im Abschnitt B und allfälligen Ausbildungsschwerpunkten (Stundentafel römisch eins.2) zu achten. Die Planung hat sicherzustellen, dass der Lehrstoff konsekutiv unterrichtet werden kann und die Schülerinnen und Schüler dadurch im Lernfortschritt unterstützt werden.

Der Unterricht im Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ im Bereich der Stundentafel römisch eins.1 sowie im alternativen Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ im Bereich der Stundentafel römisch eins.2 ist für alle Schülerinnen und Schüler als geblockte Unterrichtszeit (4 bis 5 Tage je Woche) während eines Zeitraums von 10 bis 12 Kalenderwochen zu führen.

Alle anderen Pflichtgegenstände im 7. Semester gemäß Stundentafel römisch eins.1 bzw. Stundentafel römisch eins.2 sind in der verbleibenden Unterrichtszeit so zu führen, dass durch Blockungen pädagogisch sinnvolle Unterrichtszeiten entstehen.

Alternative Pflichtgegenstände gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Die Schülerinnen und Schüler können innerhalb einer von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter festgelegten Frist zwischen den in der Stundentafel angeführten alternativen Pflichtgegenständen nach Maßgabe des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981, idgF, wählen.

Betriebspraxis:

Schülerinnen und Schüler können Bildungs- und Lehraufgaben und den Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ gemäß Stundentafel römisch eins.1 sowie des alternativen Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ gemäß Stundentafel römisch eins.2 auch durch Beschäftigung in einem Unternehmen erfüllen. Zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler wird die Kontaktaufnahme der Schule mit geeigneten Unternehmen der Region empfohlen.

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter kann in diesem Fall gemäß Paragraph 45, Absatz eins, Litera b und Absatz 4, des Schulunterrichtsgesetzes Schülerinnen und Schülern die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen erteilen, wenn gewährleistet ist, dass durch die Tätigkeit im Unternehmen die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff des alternativen Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ erfüllt werden.

römisch fünf. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zu Unternehmergeist, die Gesundheitserziehung, die Wirtschaftserziehung und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung, die Umwelterziehung, die Sexualerziehung, die europapolitische Bildungsarbeit, die Medienbildung und die Verkehrserziehung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.

römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, in der geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 592 aus 1986,.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der geltenden Fassung.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der geltenden Fassung.

h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 2004, in der geltenden Fassung.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der geltenden Fassung.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der geltenden Fassung.

k) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung.

l) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der geltenden Fassung.

römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Einfache Übungen zum Erzählen und Zuhören, Hörverständnistraining, Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation, Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache.

Bereich Lesen:

Einfache Texte aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Lesetraining, sinnerfassendes und empathisches Lesen, lautes, gestaltendes Lesen.

Bereich Schreiben:

Beschreiben, spielerisch-schöpferisches Schreiben und Erzählen, kreative Arbeitstechniken, berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung ua.), Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Übungen zum Erzählen und Zuhören, Hörverständnistraining, Grundlagen der verbalen und nonverbalen Kommunikation (aktives Zuhören, Feedbackkultur ua.), Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache, einfache berufsbezogene Gespräche (Telefonieren ua.).

Bereich Lesen:

Texte aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten, Lesetraining, sinnerfassendes und empathisches Lesen, lautes, gestaltendes Lesen, Erkennen und Filtern relevanter Inhalte, Informationsbeschaffung und Auswertung.

Bereich Schreiben:

Beschreiben, Anleiten sowie Berichten mit ausbildungsspezifischer Schwerpunktsetzung, spielerisch-schöpferisches Schreiben und Erzählen, Informationen und Ideen strukturiert schriftlich wiedergeben, kreative Arbeitstechniken, Exzerpt, berufsbezogene Textsorten (Lebenslauf, Bewerbung ua.), Sprachnormen, Wortschatzarbeit.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Hörbeispiele, einfache Stellungnahmen, Wege zum freien Sprechen, lautes gestaltendes Lesen, Grundlagen der Gesprächsführung und Diskussion.

Bereich Lesen:

Lesetraining und Leseförderung mit verschiedenen Textsorten und Medien sowie literarisches identitätsorientiertes Lesen.

Bereich Schreiben:

Personal-kreatives Schreiben, einfache Portfoliotechniken, Zusammenfassen sowie einfache Formen des Argumentierens und Appellierens, Stellung nehmen, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Anwenden von Grammatik sowie Rechtschreibung und Zeichensetzung im Kontext.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Hörbeispiele, Grundlagen der Präsentation mit Medieneinsatz, mündliche Darstellung von komplexeren, auch berufsbezogenen Sachverhalten.

Bereich Lesen:

Auseinandersetzung mit Sachtexten und literarischen Texten zu verschiedenen Themenkreisen, literarische Textformen.

Bereich Schreiben:

Visualisieren und Verbalisieren von Sachverhalten, Beschreiben nicht-linearer Texte, zielgerichtetes Informieren und Argumentieren, Protokollieren und Mitschriften verfassen, Anwenden von Grammatik sowie Rechtschreibung und Zeichensetzung im Kontext.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Hörbeispiele, argumentative und appellative Redeformen, freies Sprechen in einfachen Kommunikationssituationen, einfache rhetorische Mittel, Sprachvarietäten.

Bereich Lesen:

Recherche, Lesetechniken und Lesestrategien, Textbearbeitungsstrategien, Erarbeitung von Themenschwerpunkten – bevorzugt aus dem berufsbezogenen Umfeld.

Bereich Schreiben:

Einfache berufsbezogene Facharbeit, Strukturieren sowie Aufbereiten von Informationen unter Einbeziehung von Fachliteratur, Zitieren sowie Schreibstrategien von der Textplanung bis zur Überarbeitung, Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Meinungen und Interessen vertreten sowie Diskussion, freies Sprechen und freies Erzählen, Fachpräsentationen, Feedbackkultur.

Bereich Lesen:

Fach- und Sachtexte, erweiterte Recherche, themenzentrierte Textarbeit.

Bereich Schreiben:

Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Formen der schriftlichen Dokumentation, auch der eigenen Lernprozesse.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Präsentationen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen.

Bereich Lesen:

Erschließung und Bewertung von Texten in verschiedenen Medien.

Bereich Schreiben:

Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Textoptimierung, Portfolio als Produkt der Fachrichtung oder Dokumentation der Betriebspraxis.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Präsentationen aus dem jeweiligen Fachgebiet für unterschiedliche Zielgruppen.

Bereich Lesen:

Kritische Auseinandersetzung mit Texten in verschiedenen Medien.

Bereich Schreiben:

Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Schreibstrategien, Textoptimierung.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: ein- bis zwei einstündige Schularbeiten pro Semester.

Ziffer 3 bis 6. Semester: je eine von der Aufgabenstellung abhängige ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 8 Semester: eine von der Aufgabenstellung abhängige zwei- oder mehrstündige Schularbeit.

ENGLISCH

Der Fremdsprachenunterricht geht von einer umfassenden Sicht von Sprachverwendung und Sprachenlernen aus. Deshalb wurden die Lernergebnisse des Pflichtgegenstandes „Englisch“ sowie das zugrundeliegende Modell des GER durch allgemeine Kompetenzen (Fach,- Methoden-, Sprachmittlungs- Kooperations- und Individualkompetenz sowie soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenz) erweitert, die die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der rein sprachlichen Fertigkeiten darstellen.

Im Sinne eines integrativen, handlungs- und kompetenzorientierten Unterrichts ist der Bereich „Kommunikative Kompetenz“ in die Bereiche „Hören“, „An Gesprächen teilnehmen“, „Zusammenhängend sprechen“, „Lesen“ und „Schreiben“ zu integrieren.

Die sprachlichen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind durchgängig in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden bzw. in Progression im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzerwerbs zu trainieren.

1. Klasse (1.Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vertraute Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Alltagsleben und Gewohnheiten, Schule, Freizeit, Sport und Hobbys).

Beruflicher Themenbereich:

Sicherheit im Werkstättenunterricht, naturwissenschaftliche Grundbegriffe.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Wiederholung des Grundwortschatzes und einfacher Sprachstrukturen.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen aus dem privaten Themenbereich.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Übungen zur Textorganisation, informeller Schriftverkehr (zB Notiz), einfache Beschreibung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Vertraute Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Gesundheit, Essen und Trinken, Wohnen, Unterhaltung, Medien, soziale Beziehungen).

Beruflicher Themenbereich:

Sicherheit am Arbeitsplatz, abteilungsspezifische Werkzeuge und Geräte.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Wiederholung und Erweiterung des Grundwortschatzes, Festigung der Sprachstrukturen.

Mündliche Kommunikation:

Monologische und dialogische Gesprächssituationen aus dem privaten und öffentlichen Themenbereich.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Übungen zur Textorganisation, informeller Schriftverkehr (zB E-Mail), Blog, einfache Beschreibungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Einfache gesellschaftliche und vertraute Themen aus dem relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Mode, Jugendkultur, Wohnkultur, Bildung, öffentliche und private Verkehrsmittel), zeitgemäße Massenmedien und Kommunikationsformen wie Mobiltelefone und Internet.

Beruflicher Themenbereich:

Abteilungsspezifische Abläufe.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Erweiterung des Grundwortschatzes, Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation:

Gespräche über das konkrete persönliche Umfeld, einfache Beschreibungen, zB von Alltagsgegenständen.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Beschreibungen, formeller Schriftverkehr, zB E-Mail.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Einfache gesellschaftliche und vertraute Themen aus dem relevanten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB zwischenmenschliche Beziehungen, Träume, Hoffnungen und Zukunftsperspektiven), zeitgemäße Massenmedien und Kommunikationsformen (zB Internet, soziale Netzwerke).

Beruflicher Themenbereich:

Einfache Produktpräsentationen.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Erweiterung des Grundwortschatzes, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation:

Gespräche über die eigene Lebenswelt, einfache Produktbeschreibungen und -präsentationen.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Beschreibungen, formeller Schriftverkehr, zB Geschäftsbrief.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

  1. Die
    Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Aktuelle Themen und Themen aus den Interessensgebieten Jugendlicher (zB Werbung, Umwelt und Ökologie).

Beruflicher Themenbereich:

Produktpräsentationen und einfache Firmenpräsentationen.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Erweiterung und Vertiefung des Grundwortschatzes, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation:

Informelle Gespräche, Bewerbungsgespräche, Beschreibungen und Präsentationen zu Themen des eigenen Interessens- und Fachgebiets.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Beschreibungen, formeller Schriftverkehr, zB Lebenslauf, Bewerbung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Aktuelle Themen und Themen aus den Interessensgebieten Jugendlicher (zB Lebenswirklichkeit Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Verstehen der eigenen Kultur sowie anderer Kulturen, interkulturelle Beziehungen).

Beruflicher Themenbereich:

Firmen- und Produktpräsentationen.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Vertiefung des Grundwortschatzes, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation:

Informelle Gespräche, auch mit Geschäftspartnern und Kunden, Beschreibungen und Präsentationen, zB Produktionsvorgänge, Firmenführungen.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Beschreibungen, formeller Schriftverkehr, zB Geschäftsbriefe.

Schularbeiten:

1.-3. Klasse: je eine einstündige Schularbeit pro Semester.

GEOGRAFIE, GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung

Bereich Geschichte und Politische Bildung

Lehrstoff:

Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung:

Folgen des natürlichen und anthropogenen Treibhauseffekts (Ursachen und exemplarische Auswirkungen, Möglichkeiten klimabewussten Handelns).

Nachhaltige Nutzung von Ressourcen (Konzepte der Nachhaltigkeit, Ressourcenknappheit und Tragfähigkeit der Erde, Ökologischer Fußabdruck).

Konsumentinnen- und Konsumentenbildung (Marktprozesse, Preisbildung, Interessenkonflikte, kritisches Konsumverhalten).

Folgen aktueller Bevölkerungsentwicklungen (Beispiele demographisch junger Gesellschaften, Alterung, Herausforderungen für das österreichische Sozialsystem und den Arbeitsmarkt, globale Migrationsbewegungen).

Einsatz von Geomedien im thematischen Kontext.

Bereich Geschichte und Politische Bildung:

Wechselwirkungen von Politik, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft anhand ausgewählter Beispiele (1. Weltkrieg, Zwischenkriegszeit, 2. Weltkrieg, Holocaust, Erinnerungskulturen, 2. Republik).

Grundzüge der Demokratie in Österreich (System, Akteure, historische Entwicklung), Möglichkeiten der politischen und zivilgesellschaftlichen Mitsprache (Parteien, Interessenvertretungen, Wahlen, Mittel der direkten Demokratie).

Historische politische Entwicklungen und Konflikte (zB zweiter Zerfall Jugoslawiens, Nahostkonflikt, aktuelle Konfliktherde).

Phasen der Industrialisierung bis in die Gegenwart; Auswirkungen auf die Arbeitswelt und auf die Gesellschaft.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Politische Bildung

Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung

Bereich Geschichte

Lehrstoff:

Projekt Medien und Macht:

Politische Bildung (Politik und Medien, Bedeutung von Meinungs- und Pressefreiheit, Chancen und Gefahren der Digitalisierung, Populismus), Geografie und wirtschaftliche Bildung (Wirtschaft und Medien, kritischer Umgang mit Geomedien, Wahrnehmungsgeografie), Geschichte (Unterscheidung zwischen Quelle und Darstellung, kritische Medienanalyse anhand von Fallbeispielen).

Projekt Migration, Interkulturalität und Diversität:

Politische Bildung (Diversität und Interkulturalität als Herausforderung und Chance, dissonante Geschichtsbilder, Geschlechterdemokratie), Geografie und wirtschaftliche Bildung (Ursachen und Abläufe von Migrationsbewegungen, Integrationskonzepte, wirtschaftliche Dimensionen von Migrationen, ethnische Ökonomien), Geschichte (Historische Ursachen für Feindbilder und Rassismus, nationale und transnationale Identitäten und Migrationsgeschichten).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Politische Bildung

Bereich Geografie und wirtschaftliche Bildung

Bereich Geschichte

Lehrstoff:

Projekt Europäische Union:

Politische Bildung („Idee Europa“, politisches System der EU, Prozess einer europäischen Bewusstseinsbildung, Zukunftsperspektiven der EU), Geografie und wirtschaftliche Bildung (Europa als Konstrukt, Grundfreiheiten der EU, Möglichkeiten als EU-Bürgerinnen und -Bürger), Geschichte (Geschichtliche Entwicklung der EU als Friedens- und Wirtschaftsprojekt).

Projekt Globalisierung:

Politische Bildung (Auswirkungen globaler Trends auf die individuelle Lebens- und Arbeitswelt, Interessenkonflikte erkennen), Geografie und wirtschaftliche Bildung (Globalisierung an regionalen Beispielen aufzeigen), Geschichte (Historische Hintergründe und Entwicklung der Globalisierung, entwicklungspolitische Konzepte).

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Maße

Bereich Algebra und Geometrie

Lehrstoff:

Bereich Zahlen und Maße:

Natürliche und ganze Zahlen, Rechnen mit Brüchen, Darstellungen rationaler Zahlen (Dezimalform oder Bruch), Potenzen und Wurzeln, Überschlagsrechnungen, direkte und indirekte Proportionalität, Prozentrechnungen.

Bereich Algebra und Geometrie:

Terme (Monome, Binome, Bruchterme), Rechengesetze, lineare Gleichungen in einer Variablen, Textgleichungen, Sätze im rechtwinkligen Dreieck, Ähnlichkeit (Strahlensätze), Trigonometrie des rechtwinkligen Dreiecks.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Bereich Algebra und Geometrie

Lehrstoff:

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Das kartesische (rechtwinklige) Koordinatensystem, die lineare Funktion, Darstellungen der linearen Funktion, Kreisfunktionen, Anwendungen auf fachbezogene Sachverhalte.

Bereich Algebra und Geometrie:

Lineare Gleichungen in zwei Variablen, Lösungsverfahren, Lösungsfälle, graphisches Lösungsverfahren, Trigonometrie des schiefwinkligen Dreiecks.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Bereich Algebra und Geometrie

Lehrstoff:

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Quadratische Funktionen, graphische Darstellung, Bestimmung des Scheitels und der Streckung.

Bereich Algebra und Geometrie:

Quadratische Gleichungen (Lösungsfälle inkl. komplexe Lösungen, graphische Lösung), ebene Figuren (Quadrat, Rechteck, Parallelogramm, Raute, Deltoid, Trapez), Körper (Würfel, Quader, Pyramide, Zylinder, Kegel, Kugel).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Lehrstoff:

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Prozentuelle Zunahme und Abnahme, Potenzen mit rationalen Hochzahlen, die Exponentialfunktion, der Logarithmus.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Algebra und Geometrie

Bereich Stochastik

Lehrstoff:

Bereich Algebra und Geometrie:

Vektoren in der Ebene und im Raum, das skalare und das vektorielle Produkt, Anwendungen aus dem Fachgebiet.

Bereich Stochastik:

Statistische Diagramme (Histogramme, Boxplot), Kenngrößen statistischer Daten.

In allen Klassen:

Anwendungen aus dem Fachgebiet, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechenhilfsmittel.

Schularbeiten:

1.-3. Klasse: eine bis zwei Schularbeit/en pro Semester, bei Bedarf auch zweistündig.

NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlegende Größen und Einheiten in den Naturwissenschaften, internationales Einheitensystem, Bewegungen und Kräfte, phänomenologische Behandlung der Energieformen und deren Umwandlung (zB Energieverbrauch, Energiekosten, Wirkungsgrad), Aufbau der Materie, Zusammenhänge von Aggregatszuständen und Energieeinsatz, einfache chemische Reaktionen, Schadstoffe in ökologischen Kreisläufen.

ANGEWANDTE INFORMATIK

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informatiksysteme, Mensch und Gesellschaft

Bereich Publikation und Kommunikation

Bereich Tabellenkalkulation

Lehrstoff:

Hardwarekomponenten:

Motherboard, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Festplatten und andere Speichermedien; Monitore; Drucker, Scanner; Hardware für Internetzugang und mobile Endgeräte.

Betriebssysteme:

Marktübliche Betriebssysteme, Desktopeinstellungen, Druckerverwaltung, Dateiverwaltung; Installation.

Netzwerke:

Netzwerkkomponenten, Verwendung von Druckern im Netzwerk, Einstellungen im Mail-Client, im Browser und in Cloud-Diensten.

Datensicherung:

Medien zur Datensicherung, Virenschutz.

Rechtliche und gesellschaftliche Aspekte:

Grundsätze des Datenschutz- und Telekommunikationsgesetzes, Bedeutung des Urheberrechts (Copyright, Lizenzverträge – Shareware, Freeware, Open Source), gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie, Suchtverhalten.

Textverarbeitung und Präsentationen:

Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten mit Textverarbeitungsprogrammen, Erstellen von Präsentationen mit einschlägiger Software.

Publikation und Kommunikation im Web:

LAN, WAN, Internetdomänen, Suchmaschinen, Webmail, E-Mail, einfache Bildbearbeitung, Kommunikationsdienste und -plattformen.

Tabellen und Diagramme:

Erstellung und Bearbeitung von Tabellen und Diagrammen, Arbeiten mit Formeln und vordefinierten Funktionen, Beispiele aus der Fachtheorie.

UNTERNEHMENSFÜHRUNG

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Recht

Lehrstoff:

Grundzüge des Zivilrechts

Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen, Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Recht

Lehrstoff:

Gewerberecht:

Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben.

Unternehmensrecht:

Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung.

Insolvenzrecht:

Voraussetzungen, Arten von Insolvenzfahren.

Arbeitsrecht:

Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts (ABGB, Angestelltengesetz, Kollektivvertrag), individuelles Arbeitsrecht (Arten von Arbeits- und Dienstverhältnissen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik

Lehrstoff:

Buchhaltung:

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ertrag, Aufwand, Abschreibung, Rückstellungen, Rücklagen, Jahresabschlusskennzahlen.

Personalverrechnung:

Bruttobezug, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer.

Steuern:

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Kostenarten, Kostenstellen, Aufbau und Inhalte des Betriebsabrechnungsbogens, Kalkulationsverfahren, Deckungsbeitragsrechnung.

Organisation:

Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Möglichkeiten der Darstellung von Unternehmensabläufen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik

Lehrstoff:

Logistik:

Aufgabe, Ziele und Bereiche der Logistik, Materialarten.

Materialwirtschaft:

Beschaffungsstrategien (Einzelbeschaffung, Vorratsbeschaffung), Beschaffungsprozess (Bedarfsermittlung, Anfrage, Bestellung, Materialeingang und –verwaltung).

Produktion:

Arbeitsteilung in der Produktion, Fertigungsarten, Fertigungsprinzipien; Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Arbeitsplan, Methoden der Zeitermittlung.

Marketing und Vertrieb:

Markt- und Konkurrenzanalyse, Marketing-Mix, Vertriebsprozess.

Qualitätsmanagement:

Qualitätsmerkmale, Qualitätsprüfung, Inhalte eines betrieblichen Qualitätsmanagementsystems (Normenreihe ISO 9000ff).

Projektmanagement:

Projektziele und Projektphasen (Projektstrukturplan, Projektterminplan, Projektorganisation).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik

Lehrstoff:

Projektmanagement:

Projektziele und Projektphasen (Projektstrukturplan, Projektterminplan, Projektorganisation) an einem umfassenden Beispiel aus der betrieblichen Praxis anwenden.

BETRIEBSPRAXIS

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Berufsspezifische Aufgabenstellungen:

Weitgehend selbstständige Anwendungen der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bei realitätsnahen beruflichen Aufgabenstellungen in betriebsähnlicher Umgebung und Organisation (Aufgabenstellungen auf NQR Niveau 4, Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Arbeitszeiten laut relevanten Kollektivverträgen, Terminvorgaben wie in vergleichbaren Unternehmen, Anwendung von Arbeitnehmerpflichten und Arbeitnehmerrechten, Erkennen und Respektieren von Rollen einer betrieblichen Organisation, regelmäßiges Feedback).

Alternative Pflichtgegenstände Vertiefung Allgemeinbildung DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler und Schülerinnen können im

Bereich Zuhören und Sprechen (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“)

Bereich Lesen (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“)

Bereich Schreiben (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“)

Lehrstoff:

Bereich Zuhören und Sprechen:

Auditive und audio-visuelle Vermittlung von beruflichen, gesellschaftlichen und literarischen Inhalten, Gesprächsführung, Präsentation mit gezieltem Medieneinsatz, freies Sprechen und Erzählen.

Bereich Lesen:

Methoden der Texterschließung (handlungs- und produktionsorientierte Verfahren), Einführung in ausgewählte kulturelle Strömungen, Stoffe, Themen, Motive in verschiedenen Medien und Kontexten.

Bereich Schreiben:

Einfache Portfolio-Techniken, textbezogene und problembezogene Interpretationen von literarischen Texten und Medientexten mit Bezug zur eigenen Lebenswelt.

ENGLISCH

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Aktuelle Themen und Themen, die mit den eigenen Interessens- und Fachgebieten in Zusammenhang stehen.

Beruflicher Themenbereich:

Firmen- und Produktpräsentationen, Vorträge und Berichte zu vertrauten Themen, Anfragen und Inserate.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Vertiefung des Grund- und Fachvokabulars, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation:

Informelle Gespräche und formelle Besprechungen und Diskussionen, Präsentationen von Produkten und Arbeitsprozessen.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Beschreibungen von Produkten und Arbeitsprozessen, Berichte, Vertiefung des formellen Schriftverkehrs.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zahlen und Maße

Bereich Algebra und Geometrie

Bereich Funktionale Zusammenhänge

Bereich Analysis

Lehrstoff:

Bereich Zahlen und Maße:

Rechnen in der Menge der reellen Zahlen, Potenzen und Wurzeln.

Bereich Algebra und Geometrie:

Polynome, Bruchterme, Winkelfunktionen, lineare Gleichungen, quadratische Gleichungen, Gleichungen höheren Grades.

Bereich Funktionale Zusammenhänge:

Lineare Funktionen, quadratische Funktionen, Potenzfunktionen, Exponentialfunktionen, Kreisfunktionen.

Bereich Analysis:

Differenzen-, Differentialquotient, Ableitungsregeln, Kurvenuntersuchungen, Integrationsregeln, Anwendungen der Integralrechnung.

Verbindliche Übung SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kennenlern- und Orientierungsphase, die Schule als Lebensraum, Ich/Du/Wir, Erarbeiten von Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der Klasse, Umgang mit Vertrauen, Übernehmen von Verantwortlichkeiten im Klassenverband, Erstellen und Einhalten von Regeln zum Zusammenleben im Klassenverband.

Entstehung von Konflikten, Konfliktarten, Regeln zur Konfliktbewältigung.

Gesprächsregeln, erfolgreiches Sprechen mit einfachen Regeln, Ich-Botschaften, Geben und Nehmen von Rückmeldungen (Feedback).

Arbeiten in Lern- und Arbeitsgruppen (Erkennen von Zielen, Teamregeln, Funktionen im Team, Verteilen von Aufgaben, Reflexion der Teamarbeit), Arbeiten und Üben in homogenen und heterogenen Gruppen, Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern zu Übungszwecken und zur Vorbereitung von Prüfungen.

Persönliche Stärken und Schwächen, Möglichkeiten der Motivation, exemplarisches Lernen bezogen auf die aktuelle Lebenssituation der Schülerin oder des Schülers und die Erfahrungen im beruflichen und sozialen Umfeld.

Erkennen von persönlichen Zielen, Umgang mit Stress und Angst, Strategien zur Stressvermeidung, Aspekte von Bewerbungssituationen.

Grundlagen (Gehirn, Gedächtnis, Lernstile), Arbeits- und Lernorganisation (Arbeitsplatzgestaltung, Zeitplanung, Umgang mit Unterlagen, Methoden zum Üben, Wiederholen und Vorbereiten, Setzen von Lernzielen), exemplarische Übungen zum Umgang mit neuen Informationen (zielorientiertes Beschaffen, Strukturieren, Zusammenfassen, Aufbereiten, Visualisieren und Weitergeben von Informationen).

Bedeutung des äußeren Erscheinungsbildes, Bedeutung von Umgangsformen, Sprach- und Sprechstile, Authentizität, Reflexion des eigenen Auftretens.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Exemplarische Reflexionsprozesse (zB zum selbstständigen Umgang mit Verantwortlichkeiten und Regeln des Zusammenlebens), Übungen zum Umgang mit Verschiedenheit in Bezug auf Gender und Diversity.

Kommunikationsmodelle, Übungen zur Argumentation und Diskussion, Körpersprache als Ausdrucksmittel, Kommunikation mit Bildern, Kommunikation mit Medien, Sensibilisieren für zielgruppenorientiertes Sprechen.

Selbst- und Fremdbild, Formulieren von persönlichen Konsequenzen aus einem Feedback.

Gehirngerechtes Arbeiten, Übungen zur Verbesserung der Merkleistung, persönliche Lernstrategien, Bearbeiten fächerübergreifender Informationen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Übungen zum konstruktiven Formulieren eigener Standpunkte und Interessen, Konfliktstufen, Lösungsansätze bei Konflikten anhand von Fallbeispielen.

Arbeiten und Üben in Lern- und Arbeitsgruppen (Setzen und Einhalten realistischer Gruppenziele, Erstellen eines Arbeitsplans für das Team, eigenverantwortliches Arbeiten im Team, Reflexion der eigenen Leistung im Team).

Analyse der eigenen Ernährungs-, Entspannungs- und Bewegungsgewohnheiten, Merkmale und Auswirkungen von suchtartigem Verhalten.

Übungen mit unterschiedlichen sozialen Rollen.

PFLICHTPRAKTIKUM Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Hinweise zur Organisation, Vor- und Nachbereitung:

Das Pflichtpraktikum dient der Verbindung des Unterrichts mit der realen Arbeitswelt und der Einführung der Schülerinnen und Schüler in konkrete betriebliche Realitäten. Die Gesamtdauer des Pflichtpraktikums beträgt mindestens 4 Wochen und ist in der unterrichtsfreien Zeit abzulegen. Bei Bedarf kann das Pflichtpraktikum in mehrere Module von zumindest einwöchiger Dauer gegliedert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind über die Ziele, den Zweck und die Bedeutung des Pflichtpraktikums zu informieren und im Unterricht auf das Pflichtpraktikum vorzubereiten (Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräche, Arbeitsverhalten, Betriebsrealität, Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). Es wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzportfolios führen, die im Hinblick auf das Pflichtpraktikum über die bis zum Ende der einzelnen Klassen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten informieren.

Über jedes Modul des Pflichtpraktikums ist von den Schülerinnen und Schülern ein Praktikumsbericht, in dem die übertragenen Aufgaben, die ausgeübten Tätigkeiten und der Nutzen für die eigene fachliche, soziale und personale Entwicklung darzustellen sind, an die Abteilungsvorständin oder den Abteilungsvorstand (oder an eine Lehrerin oder einen Lehrer, die oder der von der Schulleitung mit dieser Aufgabe betraut ist) zu übermitteln. Der Praktikumsbericht ist mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen, wobei sowohl auf fachbezogene Erfahrungen als auch auf arbeits- und sozialrechtliche sowie betriebssoziologische Fragen einzugehen ist.

Freigegenstände ENGLISCH

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Wohnkultur und Gewohnheiten, Freizeit, Gesundheit und Ernährung.

Beruflicher Themenbereich:

Vorstellen und Bewerben.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Vertiefung des Grund- und Fachvokabulars, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation:

Interview, Rollenspiel, monologisches Sprechen, Diskussion.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Briefe zu vorhersehbaren Themen aus dem persönlichen Erfahrungsbereich, E-Mail, SMS, Notizen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Privater und öffentlicher Themenbereich:

Umwelt und Umweltbewusstsein, Reisen.

Beruflicher Themenbereich:

Branchenspezifische Produkt- und Prozessbeschreibungen.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Vertiefung des Grund- und Fachvokabulars, Festigung der Sprachstrukturen im Kontext.

Mündliche Kommunikation:

Interview, Rollenspiel, monologisches Sprechen, Diskussion.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Briefe zu vorhersehbaren Themen aus dem beruflichen Erfahrungsbereich, E-Mail, SMS, Notizen.

PROJEKTMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche und aller Semester:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Methoden des Projektmanagements:

Methoden zur Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen; Projektorganisation (Teambildung, Funktionen, Verantwortungen); Steuerung und Kontrolle; Kommunikation und Dokumentation (Projektberichte, Präsentationen).

Projektmanagement – Instrumente:

Projektstrukturplan; Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan.

Teamarbeit:

Kommunikation im Team, Gesprächs- und Verhandlungsführung; Gruppendynamik; Strategien zur Konfliktlösung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Anwendungsbezogene Beispiele und Projekte aus dem Fachbereich.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Anwendungsbezogene Beispiele und Projekte aus dem Fachbereich.

ENTREPRENEURSHIP

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Innovation

Lehrstoff:

Begriffe:

Idee, Invention, Innovation.

Produktphasen:

Produktlebenszyklen, S-Kurve, Kondratieff-Zyklen.

Kreativitätstechniken:

Brainstorming, Brainwriting, Morphologie, 6-Hüte-Methode, TRIZ – erfinderisches Problemlösen, Bionik.

Innovationsmanagement:

Prozesse, Methoden, Werkzeuge.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entrepreneurship

Lehrstoff:

Begriffe:

Entrepreneurship, Unternehmertum, Unternehmergeist, Kompetenzen eines Entrepreneurs.

Geschäftsmodell:

Zielgruppen, Kundennutzen, Vertriebskanäle, Kundenbeziehungen, Erlös- und Kostenstruktur, Schlüsselressourcen, -aktivitäten, -partnerschaften.

Businessplan und Marketingkonzept:

Branchen- und Marktanalyse, Marketing-Instrumente für die Umsetzung des Geschäftsmodells.

Gründung eines realen Unternehmens (Junior Company):

Ideenfindung, Teambildung, Berechnung, Skizze/Konstruktion, Produktkalkulation, Finanz- und Ergebnisplanung, Materialbeschaffung, Fertigung, Marketing und Vertrieb.

MITARBEITERFÜHRUNG UND –AUSBILDUNG

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildung und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Mitarbeiterführung:

Führungsaufgaben, Führungsmethoden und –stile, Motivationstheorien, Managementmodelle.

Personalentwicklung:

Arbeitnehmerschutz, relevante Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes und des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildung und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Betriebssoziologie:

Gruppendynamik, Rollen, Teamarbeit.

Lernpsychologie, Lerntheorien, Lehrverhalten, Lernmotivation, Planung, Organisation und Kontrolle von Lernprozessen, Aus- und Weiterbildungssysteme in Österreich.

Unverbindliche Übungen BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

SPRACHTRAINING DEUTSCH

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bereich Sprechen und Zuhören:

Hörverständnistraining, Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf, Übungen zur phonetisch bewussten Verwendung der Standardsprache.

Bereich Lesen:

Erweiterung der basalen Lesekompetenz anhand verschiedener Texte, lautes gestaltendes Lesen.

Bereich Schreiben:

Training unterschiedlicher Textformen, differenzierte Auswahl problematischer Rechtschreibbereiche und individualisiertes Training, Training und Sicherung der zentralen Sprachstrukturen des Deutschen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bereich Sprechen und Zuhören:

Erweitertes Hörverständnistraining, phonetisch bewusste Verwendung der Standardsprache.

Bereich Lesen:

Steigerung der Lesekompetenz anhand verschiedener Texte, sinnerfassendes Lesen.

Bereich Schreiben:

Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf, Sicherung unterschiedlicher Textformen, Training und Sicherung der zentralen Sprachstrukturen des Deutschen, individualisiertes Training normativer Sprachrichtigkeit.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bereich Sprechen und Zuhören:

Differenziertes Hörverständnistraining, Wege zum freien Sprechen.

Bereich Lesen:

Sicherung der Lesekompetenz anhand verschiedener Texte, Lesetraining (Einsatz von Lesestrategien).

Bereich Schreiben:

Wortschatzübungen zu Themenbereichen aus Alltag, Lebenswelt und Beruf, individualisiertes Training normative Sprachrichtigkeit mit aktuellen Schwerpunktsetzungen, Übungen zum Strukturieren und Argumentieren.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bereich Sprechen und Zuhören:

Gezieltes Hörverständnistraining, Übungen zum freien Sprechen.

Bereich Lesen:

Sicherung der Lesekompetenz anhand umfangreicherer Texte, Übungen zum Textverständnis.

Bereich Schreiben:

Übungen zum Fachwortschatz, individualisiertes Training normative Sprachrichtigkeit mit aktuellen Schwerpunktsetzungen, vertiefende Übungen zum Strukturieren und Argumentieren.

Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Vermittlung, Wiederholung und Festigung des vorauszusetzenden oder des im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffs des jeweiligen Pflichtgegenstandes.