Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 9. August 2016 |
Teil II |
219. Verordnung: | Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen; Änderung der Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen |
Auf Grund
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen, Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 113 aus 2016,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Dem Art. römisch eins wird nach Paragraph eins, folgender Paragraph 2, angefügt:
Novellierungsanordnung 2, Dem Art. römisch III Paragraph 2, wird folgender Absatz 20, angefügt:
Novellierungsanordnung 3, Anlage A (Lehrplan der allgemein bildenden höheren Schule) Erster bis Dritter Teil lautet:
Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für
Der Lehrplan gliedert sich in das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze, den Teil Schul- und Unterrichtsplanung, die Stundentafeln und die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Das Allgemeine Bildungsziel definiert gemeinsam mit den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und dem Teil Schul- und Unterrichtsplanung Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume bei der Umsetzung des Lehrplans.
Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände und geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an, definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen und sind maßgebend für den zeitlichen Umfang des Kernbereiches (in seiner jeweiligen Bedeutung; siehe dazu Ziffer 2, des Dritten Teiles).
Die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände der Unterstufe enthalten den Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“, welche sich sowohl auf den Kern- als auch auf den Erweiterungsbereich bezieht, sowie Bezüge zum Allgemeinen Bildungsziel und insbesondere Beiträge zu den Bildungsbereichen. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben und im Abschnitt „Lehrstoff“ werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte (in der Unterstufe für den Kernbereich) festgelegt.
Die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände der Oberstufe enthalten im Rahmen der Bildungs- und Lehraufgabe auch Beiträge zu den Bildungsbereichen. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben. In den Abschnitten „Bildungs- und Lehraufgabe“ und „Lehrstoff“, die sich ab der 10. Schulstufe auf die semestrierten Teile des Lehrplans beziehen, werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte festgelegt.
Die allgemein bildende höhere Schule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen (Paragraph 34, des Schulorganisationsgesetzes).
Die allgemein bildende höhere Schule hat im Sinne des Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten. Dabei ist die Bereitschaft zum selbstständigen Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Entwicklungsprozess zu einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung zu unterstützen.
Der Bildungs- und Erziehungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Demographie, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht. Im Zusammenhang mit der Globalisierung der Wirtschaft, vielfältigen Krisenerscheinungen und Konfliktregionen sowie damit einhergehenden Migrationsbewegungen stellen sich verstärkt Herausforderungen im Bereich sozialer Zusammenhalt, Verteilungsgerechtigkeit, interkulturelle Begegnungen und Geschlechtergleichstellung. In diesem Zusammenhang kommt der Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Akzeptanz, Respekt, gegenseitige Achtung und Diskursfähigkeit unter Bezugnahme auf die individuellen Grundrechte sind wichtige Erziehungsziele insbesondere im Rahmen des interkulturellen Lernens und des Umgangs der Geschlechter miteinander. Wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen – zB unterschiedlichen Muttersprachen und Religionszugehörigkeiten gemeinsam unterrichtet werden, ist neben der sicheren Verwendung der Unterrichtssprache auch der vorurteilsfreien Begegnung der Kulturen auf der Grundlage einer offenen und respektvollen Auseinandersetzung – auch mit allfälligen Konfliktthemen – im Alltagsleben besonderes Augenmerk zu widmen. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sollen eigene weltanschauliche Konzepte entwerfen und ihre eigenen Lebenspläne und eigenen Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln. Die Schülerinnen und Schüler sind sowohl zum selbstständigen Handeln als auch zur Teilnahme am sozialen Geschehen anzuhalten. Im überschaubaren Rahmen der Schulgemeinschaft sollen Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf dringend gebraucht werden, etwa für die Bewältigung kommunikativer und kooperativer Aufgaben.
Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen.
Die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen sowie die Solidarität mit den Schwachen und am Rande Stehenden sind wichtige Werte und Erziehungsziele der Schule.
Innovative Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien dringen immer stärker in alle Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren für die sich fortentwickelnde Informationsgesellschaft geworden Zur Förderung der digitalen Kompetenz ist im Rahmen des Unterrichts diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das didaktische Potenzial der Informationstechnologien bei gleichzeitiger kritischer rationaler Auseinandersetzung mit deren Wirkungsmechanismen in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen. Die Erstellung eigenständiger Arbeiten mit Mitteln der Informationstechnologie ist in altersgemäßem Ausmaß anzuregen.
Den Schülerinnen und Schülern sind relevante Erfahrungsräume zu eröffnen und geeignete Methoden für eine gezielte Auswahl aus computergestützten Informations- und Wissensquellen zur Verfügung zu stellen.
Der Unterricht hat sich entsprechend Paragraph 17, des Schulunterrichtsgesetzes sowohl an wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch an den Erfahrungen und Möglichkeiten, die die Schülerinnen und Schüler aus ihrer Lebenswelt mitbringen, zu orientieren.
Im Sinne der gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände hat der Unterricht die fachspezifischen Aspekte der einzelnen Unterrichtsgegenstände und damit vernetzt fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte zu berücksichtigen. Dies entspricht der Vernetzung und gegenseitigen Ergänzung der einzelnen Disziplinen und soll den Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von Herausforderungen des täglichen Lebens helfen.
Kompetenz besteht aus dem Zusammenspiel von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen, welche in Handlungssituationen durch die Disposition der Einzelnen zur Geltung kommen. Zur fachbezogenen Kompetenzentwicklung gehört als eine zentrale Aufgabe der Schule die Vermittlung fundierten Wissens. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in altersadäquater Form mit Problemstellungen auseinander setzen, Gegebenheiten kritisch hinterfragen, Probleme erkennen und definieren, Lösungswege eigenständig suchen und ihr eigenes Handeln kritisch betrachten.
Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder neu kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken („dynamische Fähigkeiten“).
Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Schülerinnen und Schüler auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen.
Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln.
Die Schülerinnen und Schüler stehen vor den Fragen nach Sinn und Ziel und ihrem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft. Bei der Suche nach Orientierung bieten Religionen und Weltanschauungen ihre Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung an. In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen. Junge Menschen sollen Angebote zum Erwerb von Urteils- und Entscheidungskompetenz erhalten, um ihr Leben sinnerfüllt zu gestalten. Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler zu einem eigenständigen und sozial verantwortlichen Leben ermutigen. Die Achtung vor Menschen, die dabei unterschiedliche Wege gehen, soll – auf der Grundlage der demokratischen Grundwerte – gefördert werden. Diese Zielsetzungen bilden die Grundlage für eine fächerübergreifende und vernetzte Zusammenarbeit und vervollständigen damit die Beiträge der Unterrichtsgegenstände und Bildungsbereiche zur umfassenden Bildung der jungen Menschen.
Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten „Aufgabenbereiche der Schule“ und „Leitvorstellungen“ den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben.
In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden:
Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern/Gender Kompetenz, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt.
Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Schülerinnen und Schüler mit und über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind.
Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren werden, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt.
Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern.
Wissen über und Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein bewusstes und eigenverantwortliches Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben.
Die Schülerinnen und Schüler sind – unabhängig von ihrer sozialen, religiösen und kulturellen Herkunft – dabei zu unterstützen und zu begleiten, sich mit Ursachen gesellschaftlicher Ungleichheitsstrukturen, insbesondere auch mit Geschlechterungleichheiten und Rollenstereotypen kritisch auseinanderzusetzen, um eigene Handlungsspielräume und Lebensperspektiven zu erweitern. Die Schülerinnen und Schüler sollen weiters dabei unterstützt werden, Haltungen und Kompetenzen zu entwickeln, die der Chancengleichheit und dem Abbau geschlechtshierarchischer Rollennormen dienlich sind.
Die Verflochtenheit des oder der Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern.
Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessensgruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenkonflikte zu erarbeiten und abzuwägen.
Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichtete Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern, sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Schülerinnen und Schülern ist in einer zunehmend internationalen und multikulturellen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Geschlechtergleichstellung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte.
Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben (insbesondere die Arbeits- und Berufswelt) hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für beide Geschlechter gleichen Partizipation in allen gesellschaftlichen Bereichen (dh. sowohl in der Familien- und Erziehungsarbeit als auch in der Arbeitswelt und beim zivilgesellschaftlichen Engagement) und an ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei soll die Entwicklung digitaler Kompetenzen die eigenverantwortliche, reflektierte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen und individuelle Lernprozesse unterstützen.
Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule.
Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und die Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen.
Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft.
Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als für die Analyse und Lösung von Problemen wesentliche Voraussetzungen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln.
Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Verständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden.
Über das Bewusstmachen der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten.
Im Vordergrund stehen dabei die Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten, wobei den Schülerinnen und Schülern Kompetenz für eine bewegungsorientierte Gestaltung ihrer Freizeit auch im Hinblick auf einen späteren Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung zu vermitteln ist. Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress, Gewalterfahrungen, Sexismus und Gendernormen (zB Schönheitsideale) ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen.
Der Lehrplan gibt Ziele vor. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer
Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
Der Unterricht hat an die Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an die Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen.
Aufgabe des interkulturellen Lernens ist das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte beim gemeinsamen Lernen und nicht nur die Vermittlung von Kenntnissen über andere Kulturen. Der Zusammenhalt in der Klasse wird dadurch gefördert, dass alle Schülerinnen und Schüler als gleichberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Diskursgemeinschaft der Klasse ihre besonderen Fähigkeiten und Stärken, zum Beispiel ihre Mehrsprachigkeit, einbringen und dafür Anerkennung erfahren. Sensibilität für die psychische und soziale Situation von Kindern mit Migrationshintergrund ist besonders wichtig.
Interkulturelle Bildung behandelt nicht nur Fragen der Kommunikation über sprachliche Unterschiede hinweg, sondern auch die Zusammenhänge zwischen Sprachen und ihren kulturellen Hintergründen, Fragen des Austauschs und des Verstehens zwischen Gruppen verschiedener sprachlicher, sozialer, geographischer oder sonstiger Herkunft und damit Fragen der individuellen und sozialen Identität sowie der Zugehörigkeit und der Strategien zum Umgang mit kulturellen Praktiken.
Unterschiedliche Sichtweisen und allfällige Konfliktthemen sollen auf der Grundlage einer offenen und respektvollen Auseinandersetzung und unter Bezugnahme auf die verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und Prinzipien diskutiert und bearbeitet werden.
Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.
Sprache hat in einer von Globalisierung und sprachlich-kultureller Vielfalt geprägten Welt große Bedeutung für die persönliche Entwicklung und die Wahrnehmung von Bildungs- und Lebenschancen.
Im Mittelpunkt sollen die Wertschätzung aller Sprachen und die Entwicklung der Fähigkeit aller Schülerinnen und Schüler stehen, mehrere Sprachen zu lernen und zu verwenden. Diese Kompetenzen sollen durch angemessenen Unterricht und durch eine plurilinguale Bildung verbreitert und vertieft werden, mit dem Ziel, sprachliche Sensibilität und interkulturelles Verständnis als Basis für eine demokratische Gesellschaft von Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen.
Eine allfällige Mehrsprachigkeit von Schülerinnen und Schülern wird als wertvolle Ressource gesehen und in allen Unterrichtsgegenständen genutzt. Besondere Bedeutung kommt der Ermutigung durch die Lehrerinnen und Lehrer zu, sprachliche Ressourcen in der Klasse zu nutzen.
Das Wahrnehmen anderer Sprachen, ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede, mit allen Sinnen fördert nicht nur das Interesse und den Respekt für andere Sprachen, sondern schafft die Möglichkeit, die unbewusst bereits vorhandenen Theorien über Sprache und Sprachen bewusst zu machen und zu elaborieren („Language Awareness“).
Kompetenzorientierter Unterricht ist an den Prinzipien der kommunikativen Didaktik auszurichten.
Lokale sprachliche Ressourcen sollen im Rahmen von Projekten und Kooperationen mit außerschulischen Bereichen genützt werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen schafft eine moderne, als „Community Education“ bezeichnete Pädagogik.
Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt können sich dann am besten entwickeln, wenn sie auf frühem und kontinuierlichem Sprachenlernen, dem Unterricht des Deutschen als Erst- und als Zweitsprache und dem Unterricht der Volksgruppensprachen, der Herkunftssprachen von Migrantinnen und Migranten sowie einer Vielzahl von lebenden Fremdsprachen und klassischen Sprachen basieren.
Die Förderung und Weiterentwicklung sprachlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Unterrichtsgegenständen ist von besonderer Bedeutung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler in Sprachaneignungsprozessen der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Daraus folgt, dass Fehler ein natürliches Phänomen beim Erlernen einer Sprache sind. Dies verlangt besondere Sensibilität beim Ausbessern von Fehlern durch Lehrerinnen und Lehrer.
Die Schulen stehen heute vor der Herausforderung, mit der wachsenden Vielfalt bzw. Heterogenität der Schülerinnen und Schülern konstruktiv umzugehen, sodass die individuellen Begabungen und Potenziale – unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen – bestmöglich gefördert und aktiviert werden. Es geht um individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher familiärer und kultureller Herkunft mit unterschiedlichen Leistungsspektren. Eine zentrale Rolle dabei spielt neben einem individualisierten Unterricht und der Orientierung an der Erreichung bestimmter Leistungen und Kompetenzen va. auch das soziale Lernen im Raum Schule und der Umgang mit Diversität.
Inklusion in der Schule bedeutet
Unter Beachtung des Prinzips der Inklusiven Pädagogik und der sozialen Teilhabe ist gemäß Paragraph 34, des Schulorganisationsgesetzes Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in die Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule aufgenommen wurden und die nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet werden, eine der Aufgabe der Sonderschule entsprechende Bildung zu vermitteln, wobei entsprechend den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsziele der allgemein bildenden höheren Schule anzustreben sind.
Sofern für diese Schülergruppe ein Lehrplan der der Behinderungsart entsprechenden Sonderschule zur Anwendung kommt, gelten die hier angeführten Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sinngemäß in Ergänzung der Didaktischen Grundsätze des Lehrplanes der Sonderschule.
Die Schülerinnen und Schüler haben vielfältige und unterschiedliche Fähigkeiten, die je nach deren Entwicklungsstand sowie nach Themenstellung und Herangehensweise im Unterricht in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck kommen. Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern.
Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen und pädagogisch-didaktische Konsequenzen:
Die methodisch-didaktische Gestaltung soll die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler gestatten. Unterrichtsformen, durch die sich Differenzierung und Individualisierung verwirklichen lassen, reichen von Einzelarbeit über Partnerarbeit bis zu den zahlreichen Möglichkeiten der Gruppenarbeit. Dazu gehören auch Phasen des offenen Lernens und Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler.
Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des Paragraph 19, Absatz 3 a, des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die beim Übertritt in die allgemein bildende höhere Schule oder in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar.
Der Förderunterricht konzentriert sich auf die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes der betreffenden Klasse durchgenommenen Lehrstoffs. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Ein Förderunterricht kann nach Maßgabe der personellen und räumlichen Möglichkeiten (Paragraph 4, Absatz 3, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung) in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.
Der Förderunterricht kann in allen Schulstufen als Klassenkurs und gemäß Paragraph 3, Absatz 9, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung auch als Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede Schülerin und jeden Schüler 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.
Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer soll das Wissen, Können und Erleben erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre – nicht zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten – die selbsttätige und selbstständige Form des Lernens besonders zu fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen an.
Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.
Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.
Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass Möglichkeiten für die Präsentation individuellen Wissens geboten werden.
Schülerinnen und Schüler sind in zunehmendem Ausmaß zu befähigen, adäquate Recherchestrategien anzuwenden und Schulbibliotheken, öffentliche Bibliotheken sowie andere Informationssysteme real und virtuell zur selbstständigen Erarbeitung von Themen in allen Gegenständen zu nutzen.
Die Kompetenz der Schülerinnen und Schüler ist durch differenzierte und individuelle Unterrichtsformen, durch den Einsatz von Medien aller Art und nach Möglichkeit auch durch Schulveranstaltungen zur Ergänzung des Unterrichts zu steigern.
Das Festlegen von Themen, Arbeits- und Sozialformen soll unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler, aber auch unter Bedachtnahme regionaler oder schulautonomer Schwerpunkte erfolgen.
Im Sinne praxisnaher und aktueller Bildungsziele soll die Möglichkeit der Einbindung außerschulischer Fachleute beachtet werden. In Hinblick auf die Reifeprüfung ist der Optimierung von Präsentationstechniken unter Einbeziehung moderner Technologien, aber auch unter Beachtung persönlichkeitsfördernder Maßnahmen entsprechende Bedeutung beizumessen. Dazu gehören projektorientierte Arbeitsformen in Kleingruppen sowie individualisierte Arbeits- und Lernprozesse. Der Einsatz digitaler Technologien fördert zeitgemäßes Lernen und unterstützt altersadäquates Informations- und Lernmanagement.
Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte und die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.
Die Erstellung eigenständiger Arbeiten mit Mitteln der Informationstechnologie ist anzuregen. Dazu zählen: Recherche und Verarbeitung von Informationen mit einer Textverarbeitung oder einem Präsentationsprogramm, Erstellung von Kalkulationsmodellen, Durchführung und Auswertung von Befragungen und Experimenten, Gestaltung von Medien, dokumentierte Kommunikation und Kooperation auch in einer Fremdsprache, Dokumentation und Präsentation von Projektarbeiten sowie Modellierung und Simulation.
Reflexive Koedukation beschränkt sich nicht einfach nur auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern in einem Raum. Vielmehr ist eine forschungsgestützte Auseinandersetzung mit historischen und aktuellen Geschlechterdifferenzen und Stereotypen zu führen, damit Handlungsspielräume, Selbstkonzepte und Interessensentwicklungen der Geschlechter sich möglichst breit entfalten können. Es ist wesentlich, die Lerninhalte und Unterrichtsmethoden so auszuwählen, dass sich Schülerinnen und Schüler gleichermaßen angesprochen fühlen und es ist wichtig, den Unterricht so zu gestalten, dass er sozialisationsbedingt unterschiedlichen Vorerfahrungen entgegenzusteuern in der Lage ist.
Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen und einen Rahmen zur Verfügung zu stellen, in dem Ursachen und Erscheinungsformen von Geschlechterungleichheiten und Geschlechterstereotypen auf der Grundlage von Ergebnissen aus der Geschlechterforschung – sowohl gegenstandsbezogen als auch fächerübergreifend – bearbeitet werden können.
Lehrerinnen und Lehrer sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen und begleiten, Haltungen und Kompetenzen zu entwickeln, die dem Ziel der Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit, sowie dem Abbau geschlechtshierarchischer Rollennormen dienlich sind.
Bei bestimmten Inhalten und Themen kann phasenweise geschlechtshomogener Unterricht zu einer Erweiterung der Selbstbilder, der Unterrichtsbeteiligung und der Handlungsspielräume von Mädchen und Burschen beitragen.
Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird.
Hausübungen gemäß Paragraph 17, Absatz 2, des Schulunterrichtsgesetzes sollen durch besondere Intentionen, wie zB Sammeln von Materialien und Informationen, Erkundungen, zusätzliche Übung und Festigung die Unterrichtsarbeit ergänzen. Bei der Bestimmung des Ausmaßes von Hausübungen ist auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu achten (siehe Paragraph 17, Absatz 2, des Schulunterrichtsgesetzes).
An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch zum Zweck der Nachvollziehbarkeit einer Leistungsbeurteilung stets erfolgen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.
Bei der Bestimmung der wesentlichen Bereiche, wie sie auch für die Leistungsbeurteilung von Bedeutung sind, sind zusätzlich zu den Bildungs- und Lehraufgaben sowie den Lehrstoffangaben jedes Faches auch die jeweiligen Beiträge zu den Bildungsbereichen, zu den Aufgabenbereichen der Schule und zu den Leitvorstellungen zu beachten.
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung sowie Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise eigenständig und eigenverantwortlich die Entwicklung ihrer Kompetenzen übernehmen können.
Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente, wie zB Portfolio-Präsentationen oder (Projekt)Arbeiten unter Verwendung des Computers sind für die Entwicklung von Selbstkompetenz und Selbsteinschätzung geeignet. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Entwicklung von Präsentationskompetenz und die Einbeziehung moderner Technologien zu legen.
Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden. Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß Paragraph 17, des Schulunterrichtsgesetzes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen.
Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf:
Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung, Erziehungsstil und individuelle Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts- und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von Qualität in der Schule. Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement, Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung von Schulqualität wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation gefördert.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und allfälliger schulautonomer Lehrplanbestimmungen zu planen. Auf die Rechte der Schülerinnen und Schüler auf Beteiligung bei der Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (siehe Paragraph 17 und Paragraph 57 a, des Schulunterrichtsgesetzes).
Die Vorgaben im Abschnitt „Kernbereich“ der Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände (5. bis 8. Schulstufe) sind verbindlich. Ebenso sind jedenfalls das Allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie viel Zeit für den Kernbereich (5. bis 8. Schulstufe) zur Verfügung steht. Die Festlegung insbesondere der konkreten Inhalte und Beispiele erfolgt durch die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Diese haben außerdem festzulegen, welche Teilziele im Erweiterungsbereich (5. bis 8. Schulstufe) behandelt werden und wie die beiden Bereiche zusammenwirken.
Die standortbezogene Gestaltung der Erweiterungsbereiche (5. bis 8. Schulstufe) bietet im Sinne der anzustrebenden gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände die Möglichkeit, sowohl mit jenen Lehrerinnen und Lehrern, die denselben Unterrichtsgegenstand unterrichten, als auch mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände in den jeweiligen Klassen Planungen und Abstimmungen durchzuführen. Dies erfordert ein koordiniertes pädagogisches Vorgehen.
In der Oberstufe sind die Vorgaben (Lehrziele, Themenbereiche usw.) der Abschnitte „Bildungs- und Lehraufgabe“ und „Lehrstoff“ der einzelnen Unterrichtsgegenstände verbindlich umzusetzen; dies gilt auch für den Fall schulautonomer Stundenreduktionen. Die zeitliche Gewichtung und die konkrete Umsetzung der Vorgaben obliegen den Lehrerinnen und Lehrern und ermöglichen somit eine flexible Unterrichtsgestaltung.
Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte. Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in mehreren Schritten, als Jahresplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des Schuljahres.
Kern- und Erweiterungsbereich (5. bis 8. Schulstufe):
Der Lehrplan unterscheidet in den Pflichtgegenständen und Verbindlichen Übungen zwischen einem Kern- und einem Erweiterungsbereich. Für den Kernbereich sind zwei Drittel der in der subsidiären Stundentafel (siehe Ziffer 2, im Vierten Teil – Stundentafeln) angegebenen Wochenstundenanzahlen vorzusehen. Neben dieser zeitlichen Begrenzung ist der Kernbereich auch inhaltlich definiert.
Das Allgemeine Bildungsziel und die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgaben und die Didaktischen Grundsätze der einzelnen Pflichtgegenstände und Verbindlichen Übungen gelten für den Kern- und für den Erweiterungsbereich. Der Abschnitt „Lehrstoff“ legt zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit den verbindlichen Kernbereich fest. Die Umsetzung der knapp und abstrakt formulierten Kernanliegen ist verbindliche Aufgabe der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Die zeitliche Gewichtung sowie die konkrete Umsetzung obliegen den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern.
Der Erweiterungsbereich ist standortbezogen durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer allein oder fachübergreifend im Team zu planen, allenfalls nach Maßgabe schulautonomer Lehrplanbestimmungen.
Bei der Gestaltung des Erweiterungsbereiches sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
Regionale und lokale Gegebenheiten; Bedürfnisse, Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler; Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler einer Klasse (Bedarf an Vertiefung, Übung usw.); individuelle Schwerpunkte der Lehrerinnen und Lehrer; materielle und personelle Ressourcen; schulautonome Lehrplanbestimmungen.
Kern- und Erweiterungsbereich sind sowohl inhaltlich als auch organisatorisch miteinander vernetzt. Lernformen, Unterrichtsphasen, Schulveranstaltungen usw. sind nicht von vornherein dem einen oder dem anderen Bereich zugeordnet. Die Zuordnung hat sich vielmehr an den Lernzielen zu orientieren. Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung beziehen sich auf die konkrete lehrplänmäßige Umsetzung von Kern- und Erweiterungsbereich.
Kernbereich (ab der 9. Schulstufe):
Der Begriff des Kernbereichs in der Oberstufe unterscheidet sich deutlich von jenem in der Unterstufe. Während in der Unterstufe der Kernbereich auf der Ebene der Fachlehrpläne angesiedelt ist, ist der Begriff Kernbereich in der Oberstufe als die Summe der Pflichtgegenstände (Mindestangaben im zeitlichen Bereich) zu verstehen. Die Differenz zwischen der Wochenstundenzahl des auf die jeweilige Schulform bezogenen Kernbereichs der Pflichtgegenstände und der Gesamtwochenstundenzahl ergibt den gestaltbaren autonomen Bereich.
Der Lehrplan eröffnet besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen sicherzustellen.
Im Sinne der Verbesserung der fremdsprachlichen Kompetenz kann „Content and Language Integrated Learning – CLIL“ eingesetzt werden. Unter „Content and Language Integrated Learning“ versteht man die Verwendung einer Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lerninhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Fremdsprachenunterrichts. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Fachsprache des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes auch in der Unterrichtssprache korrekt erworben wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unterrichtssprache und Fremdsprachen. Wird „Content and Language Integrated Learning – CLIL“ eingesetzt, so sind Sprache und Ausmaß der Wochenstunden festzulegen.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. In einstündigen Fächern sind Blockungen (z. B. vierzehntägig) möglich und sinnvoll.
Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, müssen in der Unterstufe die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch Bildungs- und Lehraufgaben und Didaktische Grundsätze enthalten. In der Oberstufe müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen und Bildungs- und Lehraufgabe auch Didaktische Grundsätze enthalten.
Wird in der Unterstufe schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel erhöht, sind jedenfalls die Lehrstoffe und gegebenenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die Didaktischen Grundsätze entsprechend zu ergänzen. In der Oberstufe sind Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoff sowie gegebenenfalls die Didaktischen Grundsätze zu ergänzen.
Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten:
Für die Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe) gelten weiters folgende Bestimmungen:
Im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen können in der 5. bis 8. Schulstufe zB folgende, aber auch andere Schwerpunkte gesetzt werden:
Wenn Unterrichtsgegenstände mit fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden – erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen auszuweisen.
Wenn durch schulautonome Lehrplanbestimmungen die Stundenanzahl eines Pflichtgegenstandes oder einer Verbindlichen Übung reduziert wird, geht dies zu Lasten des Zeitbudgets für den Erweiterungsbereich. Eine Verlagerung von Teilen des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände oder in eine andere Schulstufe desselben Unterrichtsgegenstandes ist möglich, im Falle einer zeitlichen Reduktion von mehr als einem Drittel verpflichtend.
In der Oberstufe (ab der 9. Schulstufe) umfasst das über den jeweiligen Kernbereich hinausgehende Wochenstundenkontingent einen
Im Bereich der Wahlpflichtgegenstände (schülerinnen- und schülerautonomer Bereich) können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen über die in der subsidiären Stundentafel (Vierter Teil) vorgesehenen Wahlpflichtgegenstände hinaus zusätzliche Wahlpflichtgegenstände (einschließlich Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und Didaktische Grundsätze) festgelegt werden und kann das Stundenausmaß der Wahlpflichtgegenstände gegenüber dem in der subsidiären Stundentafel vorgesehenen Stundenausmaß erhöht oder vermindert werden. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Wahl von Wahlpflichtgegenständen beginnend mit der 6. Klasse nur für zwei oder drei Schulstufen (6. und 7. Klasse, 6. und 8. Klasse oder 6. bis 8. Klasse) zulässig ist.
Im schulautonomen Bereich können neben einer Erweiterung des Kernbereiches folgende, die jeweilige Form ergänzende Schwerpunkte (zusätzliche Schwerpunkte im Ausmaß von jeweils mindestens acht Wochenstunden) gesetzt werden:
Im Zusammenhang mit einer Schwerpunktsetzung haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls festzulegen, welche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffbereiche dieser schulautonomen Lehrpläne über die im Sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) festgelegten Inhalte hinausgehen.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Weise bekannt zu geben.
In jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im Sechsten Teil Schularbeiten vorgesehen sind und keine näheren Festlegungen über Zahl und Dauer getroffen werden, beträgt die Zahl und der Zeitrahmen (in Minuten) für deren Durchführung pro Schuljahr:
Dauer insgesamt pro Unterrichtsjahr |
Anzahl |
|
1. bis 4. Klasse |
200 bis 250 Minuten |
4 bis 6 |
erstes Lernjahr einer Fremdsprache |
150 bis 200 Minuten |
3 bis 4 |
Klasse |
Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr in Minuten |
Anzahl der Schularbeiten |
Dauer pro Schularbeit in Minuten |
5. und 6. |
150 bis 300 |
2 bis 4 mindestens eine pro Semester |
50 bis 100 |
7. |
250 bis 400 |
2 bis 4 mindestens eine pro Semester |
50 bis 150 eine mindestens 100-minütig |
8. |
250 bis 400 |
2 bis 3 mindestens eine im 1. Semester |
mindestens 50 eine mindestens 150-minütig |
Klasse |
Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr in Minuten |
Anzahl der Schularbeiten |
Dauer pro Schularbeit in Minuten |
5. bis 7. |
200 bis 400 |
3 bis 5 mindestens eine pro Semester |
50 bis 100 mindestens eine 100-minütig |
8. |
250 bis 350 |
2 bis 3 mindestens eine im 1. Semester |
mindestens 50 eine mindestens 150-minütig |
Klasse |
Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr in Minuten |
Anzahl der Schularbeiten |
Dauer pro Schularbeit in Minuten |
7. |
200 bis 300 |
2 – 3 mindestens eine pro Semester |
50 bis 100 mindestens eine 100-minütig |
8. |
250 bis 350 |
2 – 3 mindestens eine im 1.Semester |
mindestens 50 eine mindestens 150-minütig |
Klasse |
Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr in Minuten |
Anzahl |
Dauer pro Schularbeit in Minuten |
7. |
150 bis 200 |
2 – 3 mindestens eine pro Semester |
50 bis 100 mindestens eine 100-minütig |
8. |
250 bis 350 |
2 – 3 mindestens eine im 1.Semester |
mindestens 50 eine mindestens 150-minütig |
Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.
Die Tradition des Fachunterrichts trägt der Notwendigkeit zu systematischer Spezialisierung Rechnung. Gleichzeitig sind der Schule aber Aufgaben gestellt, die sich nicht einem einzigen Unterrichtsgegenstand zuordnen lassen, sondern nur im Zusammenwirken mehrerer Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern eher ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen (siehe den Ersten Teil „Allgemeines Bildungsziel“) selbstständig anzueignen. Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Im fächerverbindenden Unterricht haben Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihres Fachunterrichts mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge herzustellen. Die Organisation des nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen.
Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplans. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.
Der pädagogischen Gestaltung von Schulein- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen beeinflussen die Entstehung von Einstellungen oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Austrittsphasen ist eine Vorbereitung auf zukünftige Arbeits- und Organisationsformen erforderlich.
Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern zusammen zu arbeiten (Paragraph 2 und Paragraph 62, des Schulunterrichtsgesetzes).
Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist in der 5. Schulstufe auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen Lernformen der Volksschule Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Informationsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen, die Leistungsfeststellung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen.
Vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule bzw. zur Erlangung der Universitätsreife sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.
Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.
Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- oder Lernorte.
Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.
Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl in zeitlicher Trennung vom Unterricht als auch mit diesem verschränkt organisiert werden.
Allgemein:
Freizeit:
Lernzeiten:
Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen pädagogischen Konzept festzuhalten. In der Planung ist auf die Heterogenität (zB Entwicklungsstand, Alter, Schulstufen) der Gruppen sowie auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch ein gefächertes Bildungsangebot und Differenzierung einzugehen. Dabei sind die vor- und außerschulischen Erfahrungen und Potenziale (Mehrsprachigkeit, Interkulturalität usw.) der Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.
Bezüglich der zu erreichenden Lernziele und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hat in regelmäßigen Abständen ein Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils zu erfolgen, um eine optimale Förderung in beiden Phasen zu ermöglichen.
Eine sinnvolle und zweckmäßige Kommunikation zwischen Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils mit den Erziehungsberechtigten, insbesondere hinsichtlich der Lernfortschritte und der zu erledigenden Aufgaben, ist sicherzustellen.
Der Ablauf von Lern-, Ruhe-, Bewegungs-, Spiel-, Förder- und Essenszeiten ist unter Berücksichtigung der Leistungskurve altersgemäß differenziert zu gestalten. Rückzugsmöglichkeiten und Freiräume sollen in ausreichendem Ausmaß vorgesehen werden. Als notwendige Erholungsphase vor der Lernzeit soll nach Möglichkeit Freizeit eingeplant werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Lernzeit individuelle Unterstützung bei der Bearbeitung von Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) und der Festigung der Lerninhalte des Unterrichtsteils. Bestandteile des Freizeitteils sind die individuelle Förderung und Entdeckung kreativer, musischer sowie sportlicher Begabungen und Interessen. Damit die schulische Tagesbetreuung ein qualitativ hochwertiges Angebot sein kann, ist die Anwesenheit bis zumindest 16:00 Uhr erforderlich.
Es sind Möglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen, soziale Kontakte über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg zu knüpfen und zu pflegen sowie in der Gruppe zu lernen und sich gemeinsam weiter zu entwickeln.
Umfassende, fächerübergreifende sprachliche Bildung sowie eine nachhaltige Sprach- und Lesekultur sind zentrale Aufgaben in allen Bereichen der ganztägigen Schulform und somit fixer Bestandteil des Angebotes sowohl in der Lernzeit als auch in der Freizeit. Der Leseförderung ist als Teil der sprachlichen Bildung Platz einzuräumen.
Projekte sollen das Angebot an ganztägigen Schulen ergänzen. Diese können in weniger intensiven Phasen des Unterrichtsjahres über einen längeren Zeitraum und auch übergreifend zwischen Freizeit und Lernzeiten auf Basis der mittel- und langfristigen Planung stattfinden.
Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und soll die Betreuung auch an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) Teil des Angebotes sein.
Die Lernzeiten müssen strukturiert sein und dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht die Kompensation des Unterrichts zu. Dabei muss auf angepasste Angebote geachtet werden und angeregt werden, Schritte in Richtung Weiterentwicklung zu tun. Es soll ermutigt werden, Energie und Zeit in das eigene Lernen (Schülerinnen- und Schülerinvolvement) zu investieren. Pädagoginnen und Pädagogen haben dabei nach Bedarf Unterstützung zu leisten.
Durch eine offene und anregende Gestaltung ist eine positive Lernatmosphäre sicherzustellen, die die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Der Vermittlung von Lerntechniken ist Raum zu geben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Das individuelle Lernziel (Lenkung), die selbstständige Lernkontrolle (Steuerung), die eigenverantwortliche Energieeinteilung (Lernökonomie) sowie die individuelle Nutzung von Begabungen werden gefördert. Dabei ist darauf zu achten, dass fehlende Unterstützung der Entwicklung und des Lernfortschrittes durch die Erziehungsberechtigten durch das ganztägige schulische Angebot nach Möglichkeit ausgeglichen werden soll.
Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden.
Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete durch Üben und die selbstständige Auseinandersetzung zu festigen, einzuprägen und anzuwenden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitsmittel und Arbeitstechniken selbst zu wählen und einzusetzen. Es liegt im Ermessen und im Erfahrungsbereich der Lehrkraft des Unterrichtsteils, Hausübungen qualitativ und quantitativ sinnvoll und gezielt einzusetzen. Es ist darauf zu achten, dass diese Aufgaben in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen sind, dass sie im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Dabei soll nicht die Menge, sondern die Wesentlichkeit der Bildungsinhalte im Vordergrund stehen. Neue Lernstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung ist offenen Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen der Vorzug zu geben. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung der Talente zu setzen.
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere Festlegung erfolgt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung. Zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vermittlung von Lerntechniken, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) stehen im Vordergrund. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen begünstigen und den Schülerinnen und Schülern nach Bedarf Hilfestellungen zukommen lassen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:
Lernzeiten |
Wochenstunde(n) |
|||
Gegenstandsbezogene Lernzeit |
1 |
2 |
3 |
4 |
Individuelle Lernzeit |
8 |
6 |
4 |
2 |
Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, dann ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen.
Sowohl in der gegenstandsbezogenen als auch in der individuellen Lernzeit sollen die Möglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.
Ebenso können therapeutische und funktionelle Übungen – auch unter Einbeziehung von geeigneten Computerprogrammen – vorgesehen werden, die wichtige psychische und physische Grundfunktionen stärken und damit die Voraussetzungen zur Erreichung der Lehrplanziele verbessern.
Bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist dem richtigen Einüben von Alltagshandlungen im Sinne eines lebenspraktischen Trainings besonderes Augenmerk zu schenken.
Bei der Gestaltung des Betreuungsteiles soll gegebenenfalls eine Koordinierung mit außerschulischen Therapiemaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen von Schülerinnen und Schülern vorgenommen werden.
Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und Erholungsphasen sind einzubauen. Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind einzuplanen. Es sollen auch Anreize geboten werden, sich mit neuen Bereichen auseinanderzusetzen. Auch dem Bedürfnis nach Sich-Zurückziehen und Erholung sowie Bewegung im Freien ist ausreichend Raum zu geben. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einem sinnvollen Freizeitverhalten geführt werden, indem sie Einstellungen, Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben, die über die Schulzeit hinaus positive Wirkung haben.
Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten Speisenangebot und einem abwechslungsreichen Speiseplan. Durch richtige Ernährung wird ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit geleistet. Aspekte der Ernährungspädagogik sind dabei zu berücksichtigen.
Novellierungsanordnung 4, Anlage A Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Ziffer 2, (Oberstufe) lautet:
Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.
Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler
Der Deutschunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.
Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind.
Sprache und Kommunikation
Der Deutschunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.
Mensch und Gesellschaft
Der Deutschunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Deutschunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf.
Natur und Technik
Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich dienen sie der Reflexion der Rolle des Individuums in der Gesellschaft. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel.
Kreativität und Gestaltung
Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Deutschunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.
Gesundheit und Bewegung
Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben.
Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten.
Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs-und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen.
Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen.
An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt.
Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit deutschsprachiger unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur zu legen.
Mediale Bildungim Deutschunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Deutschunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, dh. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren.
Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Deutschunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden. Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflektorische Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen und mit dem Vermerk (SR) versehen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen.
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden
Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden
Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Leserbrief, Erörterung
Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien
Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten
Schreibprozess
Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen
Textkompetenz
Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen
Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte, insbesondere aus der Antike, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen
Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich in ihrer Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen
Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen
Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren (SR)
Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR); Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR)
Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Erörterung, Kommentar
Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien
Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden
Schreibprozess
Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen
Textkompetenz
Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen
Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR)
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere aus dem Mittelalter, dem Humanismus und der Reformation, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung kennen (SR); Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen (SR)
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)
Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen (SR); sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können (SR)
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen
Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen
Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren (SR); verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR)
Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen (SR); Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen, insbesondere offener Brief, Empfehlung
Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien
Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden
Schreibprozess
Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können (SR); Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR)
Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere des Barock und der Aufklärung, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen
Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen
Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören
Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen, insbesondere Meinungsrede, Textanalyse
Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen (SR)
Schreibprozess
Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biographischen Kontext erfassen; deutschsprachige Literatur, insbesondere der Weimarer Klassik, der Romantik, des Biedermeier und des Vormärz, anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen
Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen
Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-) medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen
Mündliche Kompetenz
Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen
Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR); Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, insbesondere Textinterpretation
Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen
Schreibprozess
Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR)
Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biographischen und psychologischen Kontext erfassen; deutschsprachige Literatur, insbesondere des Realismus, des Naturalismus und des Expressionismus, kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; österreichische Literatur der Wiener Moderne anhand ausgewählter Beispiele kennen; interkulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat) kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren (SR)
Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR); sprachliche Varietäten erkennen (SR)
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern
Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren
Mündliche Kompetenz
Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register einschließlich der – österreichischen – Standardsprache beherrschen
Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen
Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten (SR)
Schreibprozess
Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren)
Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der experimentellen Literatur, der Literatur der Zwischenkriegszeit und des Exils, im historischen und kulturellen Kontext erfassen; deutschsprachige, insbesondere österreichische Literatur vom 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Wandel erkennen (SR); literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten
Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können (SR)
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen
Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen
Mündliche Kompetenz
Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen
Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: Mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen
Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen
Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden
Textkompetenz
Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: interkulturelle Bezüge (Exil, ethnische Minderheiten, Migration) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)
Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren
Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren (SR)
Mediale Bildung
Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen
Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für die erste lebende Fremdsprache und für die zweite lebende Fremdsprache sechsjährig und vierjährig.
Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz
Ziel des Fremdsprachenunterrichts der Oberstufe ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache adäquate kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und sich in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben in einer breiten Palette von privaten, beruflichen/schulischen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu verhalten.
Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz ua.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen.
Interkulturelle Kompetenz
Durch interkulturelle Themenstellungen ist die Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für die Sprachenvielfalt Europas und der Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen – bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes – zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben.
Wenn sich im Klassenverband Schülerinnen und Schüler befinden, denen Fremdsprachen als Muttersprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu berücksichtigen als auch in der Klassengemeinschaft zu nutzen.
Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen
Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen.
Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind mündliche und schriftliche Fremdsprachenkompetenz in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten.
Sprache und Kommunikation
Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu.
Mensch und Gesellschaft
Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen ist die Weltoffenheit der Schülerinnen und Schüler sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht.
Natur und Technik
Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche Texte zu bearbeiten, die eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen.
Kreativität und Gestaltung
In Fortsetzung zur Unterstufe ist im Fremdsprachenunterricht der Oberstufe methodisch und inhaltlich die Möglichkeit zu kreativen Aktivitäten in der Fremdsprache anzubieten (zB Theater, Spiel, Simulationen, Schreiben als kreative Ausdrucksform).
Gesundheit und Bewegung
Kommunikative Anlässe über eine der Gesundheit zuträglichen Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen.
Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel
Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß, stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind.
Gleiche Gewichtung der Fertigkeitsbereiche
Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei zu achten.
Berücksichtigung der Lernersprache
Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Daraus folgt, dass Fehler ein natürliches Phänomen beim Erlernen einer Sprache sind. Lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln, wobei das Augenmerk immer auf dem Gelingen der Kommunikation liegt.
Zielsprache als Unterrichtssprache
Als Unterrichtssprache ist so viel Zielsprache wie möglich, so wenig Deutsch wie nötig einzusetzen. Die Techniken mündlicher und schriftlicher Übertragung und Übersetzung in die Muttersprache sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf fortgeschritteneren Lernniveaus hingegen sind die Schülerinnen und Schüler mit Aktivitäten und Strategien der Sprachmittlung (zB übertragen, zusammenfassen, übersetzen) als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen.
Mehrsprachigkeit und Sprachenvergleich
Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- oder Muttersprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen oder mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Motivation zum Spracherwerb zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Sprachverständnis sowie das Reflektieren über Sprache und Mehrsprachigkeit zu ermöglichen. Dies kann auch durch fächerübergreifende Aktivitäten geschehen.
Beim Erwerb einer zweiten oder weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen und Kenntnisse in einer eventuell vorhandenen (in der Familie erworbenen) Erstsprache als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).
Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien
Eine breite Streuung an schülerzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (zB Stationenbetrieb, offenes Lernen, Präsentationen mit Hilfe von Medien und anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- und Lerntagebücher, Portfolios).
Bei der Wahl der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in den Unterricht zu integrieren, um unterschiedliche Voraussetzungen betreffend Lerntypen, Lernstil, Lerntempo, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen bestmöglich zu berücksichtigen.
Schülerinnen und Schüler sollen angeregt werden, ihre sprachlichen Mittel durch außerschulische Beschäftigung mit fremdsprachigen Materialien (zB Filme, Lektüre auch literarischer Werke, Onlinematerialien, ...) auch eigenständig zu erweitern.
Vertrautheit mit Lehr- und Lernmaterialien
Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken und Hilfsmitteln, in Print- und in digitaler Form sind die Schülerinnen und Schüler zum effizienten Umgang und zu Eigenständigkeit hinzuführen.
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen der Führung von Portfolios).
Für die Aktualität und angemessene Authentizität der Lehr- und Lernmaterialien ist laufend zu sorgen. Außerdem ist auf den Einsatz von authentischem Textmaterial zu achten.
Einbindung authentischer Begegnungen
Im Fremdsprachenunterricht wird höchstmögliche Authentizität auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen erreicht, deren Muttersprache die gelehrte Fremdsprache ist (dies kann erfolgen: zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im Unterricht, Schulveranstaltungen wie Austauschprogramme, Intensivsprachwochen sowie andere Formen von Auslandsaufenthalten und Auslandskontakten).
Fächerübergreifende Aktivitäten
Grundlegende Charakteristika von Sprache und Kommunikation sollen in fächerübergreifender Kooperation mit anderen Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch genutzt werden.
Darüber hinaus sind – wo möglich – fächerübergreifende Kooperationen mit allen Unterrichtsgegenständen zu nutzen (landeskundliche, inter- und transkulturelle, soziologische, geschichtliche Aspekte, Sprachvergleich, …). Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe Paragraph 16, des Schulunterrichtsgesetzes.
Länder und Kulturen
Durch Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Kultur und Kunst der betreffenden Sprachräume soll ein grundlegendes inter- und transkulturelles Verständnis geschaffen werden.
Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen
Linguistische Kompetenzen
Lautwahrnehmung, Aussprache und Intonation sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Eine Annäherung der Aussprache an die Standardaussprache ist anzustreben.
Wortschatz, grammatische Strukturen und Idiomatik sind in allen Fertigkeitsbereichen situationsorientiert, unter funktionalem Aspekt, im Kontext und systematisch zu erweitern. Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind im Laufe der Oberstufe stetig zu intensivieren. Die entsprechenden Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Schülerinnen und Schüler das produktive Sprachvermögen übertrifft.
Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen ist – über das Lehr- und Lernziel der erfolgreichen Kommunikation hinaus – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen.
Pragmatische Kompetenzen
Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einsetzen zu können, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben).
Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Kohäsion, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten.
Begleitend zu den sprachlichen Mitteln ist ein Bewusstsein für grundlegende Formen der non-verbalen Kommunikation zu schaffen (zB kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körpersprache).
Soziolinguistische Kompetenzen
Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen und vertraulichen Sprachformen zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu.
Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische und nicht-muttersprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen. Handelt es sich bei der gelehrten Fremdsprache um eine internationale Verkehrssprache (Lingua franca), ist auch der Kontakt mit nicht-muttersprachlichen Aussprachevarianten zu ermöglichen.
Vielfältige Kommunikationssituationen
Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von privaten und öffentlichen situativen Kontexten einzubetten (zB häuslicher Bereich, Familie, Restauration, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport).
Vielfältige Themenbereiche
Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires (Handlungsfähigkeit/ Kommunikationsfähigkeit) sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten, wobei sowohl das Thema als auch der Komplexitätsgrad, mit dem es behandelt wird, dem sprachlichen Niveau der Schülerinnen und Schüler entsprechen soll (mögliche Themenbereiche sind zB Ich und mein Umfeld; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Rolle der Medien; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche, technische und politische Entwicklungen; kulturelle und interkulturelle Aspekte; Umwelt; Kunst in ihren Ausdrucksformen Literatur, Musik, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen.
Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Quellen zu erschließen, wobei bei der thematischen Auswahl fremdsprachiger Texte auch literarischen Werken ein angemessener Stellenwert einzuräumen ist.
Leistungsfeststellung
Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten bis zur vorletzten Schulstufe die Vorlage und Bearbeitung der Aufgabenbereiche (rezeptive Kompetenzen „Lese- und Hörverstehen“ sowie produktive Kompetenzen „Sprachverwendung im Kontext und Schreiben“) in der genannten Reihenfolge und in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt erfolgen können, in der vorletzten und letzten Schulstufe zu erfolgen haben. In den Fremdsprachen mit standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In Fremdsprachen ohne standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung eines Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 – B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.
Zielniveaus in den einzelnen Sprachen
Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der zwölften Schulstufe:
- in der ersten lebenden Fremdsprache in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2
- in der zweiten lebenden Fremdsprache sechsjährig in den Fertigkeitsbereichen Hören, Schreiben, an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen das Niveau B1 und in Lesen das Niveau B2
- in der zweiten lebenden Fremdsprache vierjährig in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1
Linguistische Kompetenzen
Bei den linguistischen Kompetenzen ist zu beachten, dass
- die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau B1 ein hinreichend breites Spektrum an sprachlichen Mitteln, die eher vorhersehbare Situationen beschreiben, korrekt erkennen und anwenden können.
- die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau B2 in Texten zu einem breiten Spektrum an konkreten und abstrakten Themen auch komplexe grammatische, lexikalische und argumentative Strukturen erkennen und präzise anwenden können.
Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.
Werden verschiedenen Lernsemestern die gleichen Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen.
Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.
5. Klasse (1. und 2. Semester)
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
7. Klasse
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Klasse – Kompetenzmodul 7
7. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.
5. Klasse (1. und 2. Semester)
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
7. Klasse
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Klasse – Kompetenzmodul 7
7. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.
5. Klasse (1. und 2. Semester)
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
7. Klasse
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Klasse – Kompetenzmodul 7
7. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
Der Lateinunterricht öffnet den Zugang zur europäischen Sprachenlandschaft:
Latein eröffnet durch intensive Auseinandersetzung mit Schlüsseltexten Europas vielfältige Zugänge zur europäischen Geisteswelt:
Latein führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen aus verschiedenen historischen Epochen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst werden Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.
Sprache und Kommunikation
Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Textsequenzen; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; Steigerung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit in der Präsentation
Mensch und Gesellschaft
Bewusstmachen der Verantwortung für die eigene Person, die Gesellschaft und die Umwelt; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit; flexibler Umgang mit den Herausforderungen im sozialen Kontext
Natur und Technik
Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für ethische Problemstellungen im Zusammenhang mit Mensch, Natur und Umwelt
Kreativität und Gestaltung
Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen
Gesundheit und Bewegung
Kontrastive Betrachtung von Körperlichkeit, Gesundheitsbewusstsein und Lebensstil
Die grundlegenden Kompetenzen des Fachs Latein manifestieren sich im Übersetzen von lateinischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.
Differenzierung zwischen vier- und sechsjährigem Latein
Die fachlichen Anforderungsprofile von vier- und sechsjährigem Latein unterscheiden sich durch folgende Kriterien:
Unterrichten in Modulen
Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Einheiten (Modulen) zusammen. Diese sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte etc. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen.
Alle Module sind zu behandeln. Ihre Reihenfolge ist innerhalb eines Semesters frei wählbar, soweit dies möglich ist. Eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte ist erforderlich. Vernetzungen mit anderen Unterrichtsfächern über sprachliche und inhaltliche Phänomene sind anzustreben.
Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung
Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Als Propädeutik für wissenschaftliches Arbeiten, Studium und lebensbegleitendes Lernen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, sich selbstständig Informationen zu beschaffen und eigenständig und projektorientiert zu arbeiten.
Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.
Auf Grund des breiten Themenspektrums der klassischen Texte bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.
Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.
Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten.
Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben.
Leistungsfeststellungen
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist bei Schularbeiten ab der Lektürephase zu gestatten.
Um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, müssen Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu übersetzenden bzw. zu bearbeitenden Texte in Korrelation zu der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit gesetzt werden.
Die beiden für den Unterrichtsgegenstand Latein relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Übersetzungskompetenzen und Interpretationskompetenzen.
Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen entwickeln und parallel zur zunehmenden Komplexität der Texte ausbauen.
Übersetzungskompetenzen
Interpretationskompetenzen
Schlüsseltexte aus der europäischen Geistes- und Kulturgeschichte
Heiteres und Hintergründiges
Politik und Rhetorik
Der Mensch in seinem Alltag
Formen der Lebensbewältigung
Mythos und Rezeption
Fachsprachen und Fachtexte
Gestalten und Persönlichkeiten aus Mythologie und Geschichte
Austria Latina
Begegnung und Umgang mit dem Fremden
Der Mythos und seine Wirkung
Eros und Amor
Rhetorik, Propaganda, Manipulation
Witz, Spott, Ironie
Politik und Gesellschaft
Herkunft, Idee und Bedeutung Europas
Der Mensch in seinem Alltag
Fachsprachen und Fachtexte
Suche nach Sinn und Glück
„Religion“
Rezeption in Sprache und Literatur
Der Griechischunterricht
Griechisch führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren.
Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst wird Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.
Sprache und Kommunikation
Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Ausdrucksmöglichkeiten; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; das dialogische Prinzip als Mittel der Kommunikation
Mensch und Gesellschaft
Einsicht in die Genese von gesellschaftlichen und politischen Ordnungssystemen und deren Bedeutung für das Individuum; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit
Natur und Technik
Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für naturwissenschaftliche Problemstellungen
Kreativität und Gestaltung
Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen
Gesundheit und Bewegung
Bewusstmachen der politisch-gesellschaftlich-religiösen Bedeutung von Sport und des agonalen Gedankens in der Antike und ihrer Wirkung bis in die Gegenwart
Die grundlegenden Kompetenzen des Fachs Latein manifestieren sich im Übersetzen von lateinischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.
Die grundlegenden Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes Griechisch manifestieren sich im Übersetzen von griechischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.
Unterrichten in Modulen
Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Einheiten (Modulen) zusammen. Diese sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte etc. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen.
Alle Module sind zu behandeln. Ihre Reihenfolge ist innerhalb eines Semesters frei wählbar, sofern dies möglich ist. Eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul (die Einheit) relevanten erarbeiteten Inhalte ist erforderlich. Vernetzungen mit anderen Unterrichtsfächern über sprachliche und inhaltliche Phänomene sind anzustreben.
Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung
Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Als Propädeutik für wissenschaftliches Arbeiten, Studium und lebensbegleitendes Lernen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, sich selbstständig Informationen zu beschaffen und eigenständig und projektorientiert zu arbeiten.
Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.
Auf Grund des breiten Themenspektrums der klassischen Texte bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.
Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.
Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten.
Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben.
Schriftliche Leistungsfeststellungen
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist bei Schularbeiten ab der Lektürephase zu gestatten.
Um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, müssen Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu übersetzenden bzw. zu bearbeitenden Texte in Korrelation zu der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit gesetzt werden.
Die beiden für den Unterrichtsgegenstand Griechisch relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Übersetzungskompetenzen und Interpretationskompetenzen.
Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen entwickeln und parallel zur zunehmenden Komplexität der Texte ausbauen.
Übersetzungskompetenzen
Interpretationskompetenzen
Das Neue Testament als Basistext Europas
Spott und Satire als Phänomene einer kritischen Gesellschaft
Sokrates als Typ und Archetyp des Philosophierens
Das griechische Denken als Fundament der Wissenschaften
Das griechische Epos als Prototyp europäischer Literatur
Das griechische Drama als Ursprung des europäischen Theaters
Die griechische Historiographie als Grundlage europäischen Geschichtsdenkens
Die griechische Lyrik als Impuls für die Darstellung subjektiven Empfindens
Gemäß Paragraph 6, Absatz 4, des Schulorganisationsgesetzes können mehrere Gegenstände zu einem einzigen Gegenstand zusammengefasst werden. Der Pflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung fasst die Gegenstände Geschichte und Sozialkunde (5. und 6. Klasse) und Geschichte und Politische Bildung (7. und 8. Klasse) zusammen. Ziel ist es, in allen Schulstufen historisches Denken sowie politisches Denken und Handeln zu vermitteln, um das angestrebte reflektierte und (selbst)reflexive Geschichts- und Politikbewusstsein zu erreichen.
Im Unterricht sind dazu Einsichten in die Grundstrukturen und den Wandel zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu vermitteln.
Die Schülerinnen und Schüler sollen ein reflektiertes und (selbst)reflexives historisches und politisches Bewusstsein entwickeln, das von regionalen Bezügen bis zur weltumspannenden Dimension reicht. Dies soll auch die Basis für ein Verständnis gegenüber unterschiedlichen kulturellen Werten und eine wertschätzende Beziehung zu anderen gegenwärtigen Lebensformen bieten. Das Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich, kulturell und zeitlich Anderen soll dazu einen Beitrag leisten. Der Überwindung von Vorurteilen, Rassismen und Stereotypen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Akzeptanz und gegenseitige Achtung fördern eine kritische Identitätsbildung.
Orientiert an der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sollen Schülerinnen und Schüler auch erkennen können, dass Geschlechterrollen und Geschlechterverhältnisse in Vergangenheit und Gegenwart unterschiedlich definiert waren und sind, demnach veränderbar und gestaltbar sind. Die Schülerinnen und Schüler sollen weiters befähigt werden, Sachverhalte und Probleme in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen und Folgen zu erfassen und ein an den Menschenrechten orientiertes Politik- und Demokratieverständnis zu erarbeiten. Dies verlangt eine entsprechende Praxismöglichkeit im Lebens- und Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.
Durch den Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, soziale, kulturelle, wirtschaftliche und politische Handlungsweisen im Kontext der jeweiligen Zeit kritisch zu analysieren sowie die Ursachen, Unterschiede und Funktionen von Religionen und Ideologien zu erkennen und zu kritisieren.
Bei der Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Phänomenen in Vergangenheit und Gegenwart soll durch das Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen und Verläufe sowie der verschiedenen Möglichkeiten ihrer Deutung eine multiperspektivische Betrachtungsweise gefördert werden.
Für die Bearbeitung der historischen, sozialkundlichen und politischen Gegenwartsfragen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen sollen, sind unterschiedliche Zugänge (ua. Längs- und Querschnitte, Fallstudien, methodenorientierte Zugänge) zu wählen.
Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher Dimensionen sowie ihrer Vernetzungen geben. Dabei sind besonders Interkulturelles und Globales Lernen in den Unterricht miteinzubeziehen.
Der Unterricht soll Einsichten in die Pluralität von politischen Leitbildern vermitteln. Durch die Auseinandersetzung mit Feldern wie Autorität und Macht, privat und öffentlich, Gemeinwohl und Gerechtigkeit, Krieg und Frieden, Diktatur und Demokratie usw. soll ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geleistet werden. Ideologiekritische Haltung und Toleranz, Verständnisbereitschaft und Friedenswille sind wichtige Voraussetzungen für politisches Handeln.
Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung soll über fundiertes Wissen zu einem reflektierten und (selbst)reflexiven historischen und politischen Bewusstsein führen. Das Verstehen historischer Entwicklungen und Handlungsweisen und die wertschätzende Auseinandersetzung mit dem Eigenen und dem Fremden sollen zum Abbau von Vorurteilen, zur Entwicklung von Toleranz und integrativem und verantwortungsvollem Handeln führen. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Weltanschauungen bietet den Schülerinnen und Schülern mögliche Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Wertorientierung an. Gesamteuropäisches Denken und Weltoffenheit stellen die Grundlage für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben in einem globalen und überregionalen Zusammenhang dar. Der Gegenstand Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung befähigt die Schülerinnen und Schüler nicht nur, gesellschaftliche und politische Situationen und Entwicklungen zu verstehen, sondern auch alle Möglichkeiten der Mitbestimmung im demokratischen Willensbildungsprozess verantwortungsbewusst zu nützen.
Sprache und Kommunikation
Mensch und Gesellschaft
Natur und Technik
Kreativität und Gestaltung
Gesundheit und Bewegung
Die Themenbereiche sind durch exemplarische Fallstudien, Quer- oder Längsschnitte und Gegenwartsbezüge zu behandeln. Dabei gilt es, folgende didaktische Prinzipien zu berücksichtigen: Wissenschaftsorientierung, Subjektorientierung, Lebensweltbezug, Handlungsorientierung, Problemorientierung, Multiperspektivität und das Kontroversitätsprinzip.
Historisches und politisches Lernen soll dabei mehr sein als eine reproduktive Aneignung von Sach- und Fachwissen. Zur Erlangung eines reflektierten und (selbst)reflexiven Geschichts- und Politikbewusstseins steht die Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen im Mittelpunkt. Dazu gilt es, die Schülerinnen und Schüler im Lernprozess in allen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer, Reflexion) entlang eines differenzierten Operatorensystems zu fördern. Anhand der dabei gewählten inhaltlichen Fallbeispiele werden Wissen und Kompetenzen ineinander verschränkt erworben.
Dabei sind folgende fachspezifische Kompetenzbereiche zu berücksichtigen, wodurch eine Fortführung des Kompetenzerwerbs aus der Sekundarstufe römisch eins erreicht werden soll. Die dort grundgelegten historischen und politischen Kompetenzen werden in der Sekundarstufe römisch II auf ein höheres Niveau weiterentwickelt:
Historische Kompetenzen
Historische Fragekompetenz: Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren.
Historische Methodenkompetenz: Die Eigenständigkeit im kritischen Umgang mit historischen Quellen (Quellenkritik) zum Aufbau einer Darstellung der Vergangenheit (Re-Konstruktion) sowie ein kritisches Hinterfragen von historischen Darstellungen bzw. geschichtskulturellen Produkte (zB Dokumentationen über die Vergangenheit, Schul- und Fachbücher, Filme, Comics, Computerspiele) sind zu fördern (De-Konstruktion). Dazu sind fachspezifische Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können.
Historische Sachkompetenz: Bei der Bearbeitung von Begriffen und den in ihnen ruhenden Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in historischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Im Unterricht dienen Begriffe und die in ihnen ruhenden Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Hiefür sind folgende Basiskonzepte zu beachten, die (a) das Zustandekommen von historischem und politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl), (b) Zeit als grundlegendes Konzept des historischen Denkens zwischen Kontinuität und Wandel beachten (Zeitverläufe, Zeiteinteilung, Zeitpunkte) sowie (c) Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung).
Historische Orientierungskompetenz: Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der Politischen Bildung sind zu berücksichtigen.
Politische Kompetenzen
Politische Urteilskompetenz: Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren.
Politische Handlungskompetenz: Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, etwa durch Simulationsspiele und im Rahmen der Einrichtungen der Schuldemokratie, zu vermitteln.
Politikbezogene Methodenkompetenz: Politische Bildung soll dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren und Manifestationen des Politischen (zB Flugblätter, Zeitungsberichte, Plakate, TV-Berichte, Blogeinträge) zu entschlüsseln und zu hinterfragen, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig sollen Verfahren und Methoden vermittelt werden, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und/oder in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl)
Politische Sachkompetenz: Bei der Bearbeitung von Begriffen und den in ihnen ruhenden Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Begriffe und die ihnen innewohnenden Konzepte des Politischen dienen der Erfassung politischer Sachverhalte. Hiefür sind folgende Basiskonzepte zu beachten, die das Zustandekommen von politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl) sowie Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung).
Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Es ist darauf zu achten, dass alle angeführten Kompetenzen in ausreichendem und ausgewogenem Maße im Unterricht berücksichtigt werden und im Mittelpunkt des Unterrichts stehen.
Bei der Bearbeitung der Themen sind die Relevanz für die zukünftige Lebenssituation, der regionale Aspekt, der exemplarische Charakter und fächerübergreifende Bezüge zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch die im allgemeinen Teil des Lehrplans angeführten Kompetenzen, wie zB Selbst- und Sozialkompetenz, anzubahnen. Zu diesem Zweck sind geeignete methodische Zugänge zu legen (u.a. unterschiedliche Sozialformen, Plan- und Rollenspiele, offene Lernformen, entdeckendes und projektorientiertes Lernen sowie Lehrausgänge in Museen, zu historischen Stätten und politischen Einrichtungen).
Die historischen und politischen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und –gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen. Das Ziel des Unterrichts ist der Erwerb des historischen Denkens sowie des politischen Denkens und Handelns, was in der Regel durch ein Zusammenspiel der verschiedenen Teilkompetenzen erreichbar ist. Den Schülerinnen und Schülern muss es ermöglicht werden, durchgängig und ausgewogen mit verschiedenen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer und Reflexion) konfrontiert zu werden.
Im Unterricht gilt es, alle historischen und politischen Kompetenzen anzubahnen. Neben den für die 5. Klasse und den in den jeweiligen semestrierten Jahrgängen abzusichernden Teilkompetenzen (6. bis 8. Klasse), können zusätzliche individuelle Schwerpunktsetzungen (5. bis 8. Klasse) vorgenommen werden.
Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)
Historische Sachkompetenz
Historische Orientierungskompetenz
Historische Fragekompetenz
Von der griechisch-römischen Antike bis zum Ende des Mittelalters unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen
Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)
Historische Sachkompetenz
Historische Orientierungskompetenz
Politische Sachkompetenz
Politische Urteilskompetenz
Vom Beginn der Neuzeit bis zum ersten Weltkrieg unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen
Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)
Historische Sachkompetenz
Historische Orientierungskompetenz
Politische Sachkompetenz
Politische Handlungskompetenz
Vom Beginn der Neuzeit bis zum ersten Weltkrieg unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen
Historische Fragekompetenz
Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)
Historische Sachkompetenz
Politische Urteilskompetenz
Politikbezogene Methodenkompetenz
Politische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklungen vom 1. Weltkrieg bis zur Gegenwart
Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)
Historische Sachkompetenz
Historische Orientierungskompetenz
Politische Handlungskompetenz
Politische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklungen vom 1. Weltkrieg bis zur Gegenwart
Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)
Historische Sachkompetenz
Politische Sachkompetenz
Politikbezogene Methodenkompetenz
Politische Handlungskompetenz
Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Einsichten in das Politische
Historische Fragekompetenz
Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz)
Historische Orientierungskompetenz
Politische Urteilskompetenz
Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Einsichten in das Politische
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
siehe Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Im Mittelpunkt des Unterrichtsfaches Geographie und Wirtschaftskunde (GW) steht der Mensch. Der GW-Unterricht fokussiert entsprechend auf die Lebenswelten der Jugendlichen und lässt eine deutliche Aktualitäts- und Zukunftsorientierung erkennen. Es gilt, die Schülerinnen und Schüler in einer Zeit des Globalen Wandels entscheidungs- und handlungsfähig für die Zukunft zu machen. Große globale Herausforderungen sollen sichtbar gemacht und mögliche Handlungsoptionen entwickelt werden. Entsprechend sind die Analyse der Hintergründe und Folgewirkungen menschlichen Handelns in Gesellschaft, Umwelt(en) und Wirtschaft sowie politisch bildende Lehr- und Lernprozesse zentrale Anliegen des GW-Unterrichts. Die räumliche Komponente findet dabei besondere Berücksichtigung.
Aus der Perspektive der Kompetenzorientierung vermittelt der GW-Unterricht den kompetenten Umgang mit wesentlichen und komplexen Fachinhalten und Fachmethoden der Geographie und der Ökonomie, die dem letzten Stand der fachlichen und fachdidaktischen Erkenntnisse entsprechen, sich speziell aber an den bei Schüler/inne/n ausgeprägten Motivationen, Interessen und Bedürfnissen orientieren sollen. Die Existenz verschiedener interessengeleiteter Wirklichkeiten von der lokalen bis zur globalen Ebene aufzuzeigen, zu vergleichen, zu bewerten und kritisch zu hinterfragen, ist Ziel eines multiperspektivischen Zugangs zum Unterricht. Prozesse und Phänomene interdisziplinär, integrativ und in ihrer Dynamik und Wechselwirkung zu erfassen, fördert die Synthesekompetenz. Nur aus dem fundierten Verständnis räumlicher und ökonomischer Prozesse erwachsen schließlich die Möglichkeiten zu kompetenter Kommunikation sowie zu konstruktivem Handeln, aus Sicht des Lernens also zur Ausbildung der Kommunikations- und Handlungskompetenz. Dabei gilt der Grundsatz, die Schülerinnen und Schüler zu mündiger und aktiver gesellschaftlicher Partizipation im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung zu befähigen, zu ermutigen und auch anzuhalten. Die Phase der Reflexion bzw. die Entwicklung der Reflexionskompetenz runden den Prozess des Kompetenzaufbaus ab und bilden den Ausgangspunkt für weiterführendes unterrichtliches Handeln. Das Unterrichtsfach Geographie und Wirtschaft leistet damit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie der Entfaltung möglichst hoher Lebensqualität für alle Menschen.
Im Unterricht soll dazu die Aktivität der Lernenden im Vordergrund stehen. Daher sind Unterrichtsverfahren einzusetzen, die zu eigenständiger und kritischer Informationsverarbeitung führen. Dabei sind vielfältige, den jeweiligen Zielsetzungen angepasste Arbeitsformen zur Gewinnung sowie Verarbeitung und Darstellung geographischer und wirtschaftlicher Informationen zu nutzen. Methoden zur Aneignung neuen Wissens und Könnens sind zu entwickeln. Das selbständige Erkennen von Problemen und das Finden von Wegen zu ihrer Lösung sind zu üben. Modell- und Theoriebildung sind als Hilfe bei der Bewältigung der Informationsfülle zu nutzen. Daher kommt der Arbeit mit Geomedien, Fallstudien und projektartigen Unterrichtsverfahren bzw. fächerverbindenden Projekten und didaktischen Spielen in jeder Klasse besondere Bedeutung zu.
Aus den im Abschnitt „Lehrstoff“ formulierten kompetenzorientierten Lernzielen haben die Unterrichtenden gemeinsam mit ihren Schülerinnen und Schülern die Lerninhalte für Unterrichtssequenzen begründet abzuleiten. Dies gilt besonders für den Erwerb jener Qualifikationen, die den Schülerinnen und Schülern eine weitgehend selbstbestimmte Wahl aus den vielfältigen Bildungs- und Berufsangeboten in einer sich ständig verändernden Welt ermöglichen sollen (Berufsorientierung). Als entscheidungs- und handlungsleitende Kriterien sind dabei folgende zu beachten: situative Bezüge (Schülerinnen und Schüler, Klasse, Schulumfeld), aktuelle Bezüge, die exemplarische Bedeutung, die Transferfähigkeit sowie fächerübergreifende Aspekte. Kompetenzorientierte Aufgaben- und Problemstellungen im GW-Unterricht gehen dabei grundsätzlich über den Anforderungsbereich römisch eins (Reproduktion und Reorganisation) hinaus und beinhalten die Anforderungsbereiche römisch II (Anwendung und Transfer) sowie römisch III (Reflexion und Problemlösung). Aufgaben in diesen höheren Anforderungsbereichen sollen zur Unterstützung des Kompetenzerwerbs in möglichst vielen Phasen des GW-Unterrichts zur Anwendung kommen. Die Auswahl der Lerninhalte wird darüber hinaus durch die Einführung von Basiskonzepten unterstützt.
Im semestrierten Lehrplan Geographie und Wirtschaft werden handlungsorientierte Basiskonzepte eingeführt. Diese verweisen auf fundamentale fachliche Ideen und Konzepte, den fachlichen Kern der Bezugswissenschaften Geographie und Wirtschaft. Basiskonzepte orientieren die Lehrenden bei der Gestaltung und Strukturierung des Unterrichts sowie bei der Auswahl von Fallbeispielen, an Hand derer die kompetenzorientierten Lernziele des Lehrplans bearbeitet werden können. Dies unterstützt die Intention der Kompetenzorientierung, die reine Reproduktion von Faktenwissen hintanzuhalten und den Fokus auf Konzeptwissen und anwendungsbezogenes Wissen zu richten. Weiters sind das Methodenwissen und die Reflexion über das Wissen relevant. Basiskonzepte ergänzen in inhaltlicher und methodischer Sicht die Lernziele des Lehrplans, greifen dabei aber über den klassischen „Lehrstoff“ und den Kanon des traditionellen Schulbuchwissens hinaus.
Basiskonzepte bündeln fachliche Zugänge, die darauf abzielen, eine unübersichtliche komplexe Welt für Schülerinnen und Schüler lesbar und verhandelbar zu machen. Durch die Brille der Basiskonzepte betrachtet, lernen Schülerinnen und Schüler Sachverhalte in geographischer und ökonomischer Perspektive zu (de)konstruieren, zu strukturieren, zu problematisieren und hieraus reflektierte Handlungen zu entwickeln.
Folgende Basiskonzepte werden für den GW-Unterricht aus dem fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Diskurs abgeleitet.
Raumkonstruktion und Raumkonzepte
Zur Analyse natürlicher, sozialer und ökonomischer Phänomene ist auch im Unterricht auf mindestens drei unterschiedliche Raumkonzepte zurückzugreifen. Das klassische absolute Raumkonzept im Rahmen naturwissenschaftlicher Analyse und kartographischer Kommunikation beinhaltet zum einen die Verortung bestimmter Sachverhalte der physisch-materiellen Welt in einem „Raum als Container“ oder sieht „Raum als System von Lagebeziehungen und Reichweiten“ auf unterschiedlichen Maßstabsebenen. Weiters soll der Wahrnehmungsraum als Grundlage raumbezogener Images und Identitäten sowie als eine Bezugsgröße räumlicher Orientierung und handlungsleitender Entscheidungen Beachtung finden. Darüber hinaus gilt es, im GW-Unterricht das Konzept interessensgeleiteter Raumkonstruktionen als Grundlage von Reflexion, Partizipation und Kommunikation in gesellschaftlichen Aushandlungs- und Entscheidungsprozessen zu verstehen, zu diskutieren und anzuwenden.
Regionalisierung und Zonierung
Regionalisierungen bilden, ausgehend von subjektiven Vorgaben, die Strukturierung von Räumen unterschiedlicher Maßstäbe nach unterschiedlichen Überlegungen ab. Zonierungen beschreiben die interessengeleitete Abgrenzung von Raumeinheiten in Politik, Administration und zu wissenschaftlichen Zwecken, etwa im Bereich der Geoökologie oder der Raumplanung. Entsprechend sind Regionalisierungen und Zonierungen in Bezug auf ihre Zielsetzungen zu hinterfragen. Darüber hinaus können Methoden der Zonierung auf Basis von selbst entwickelten Indikatoren und Grenzwerten auch beispielhaft praktisch mittels geeigneter Techniken durchgeführt werden.
Diversität und Disparität
Verhältnisse unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure zueinander können Aspekte der Diversität aufweisen, etwa wenn im Rahmen der Arbeitsteilung ähnlich verantwortlichen und/oder qualifizierten Tätigkeiten nachgegangen wird, die aber mit unterschiedlichem Einkommen verbunden sind. Ferner kann es Verhältnisse der Ungleichheit geben, wenn beispielsweise Einkommen und Vermögen unterschiedlicher Individuen, Gruppen oder Regionen stark voneinander abweichen. Die Probleme rund um regionale und soziale Unterschiede werden dabei als zentrale Fragestellungen der Ökonomie begriffen. Fragen der Zugänglichkeit, der Erreichbarkeit sowie der territorialen Verfügbarkeit behandeln ebenfalls Dimensionen der Diversität und Disparität und stellen wesentliche geographische Anliegen dar. Schülerinnen und Schüler sollen Diversität als Ergebnis von sozialen, ökonomischen und politischen Prozessen begreifen. Es erscheint dabei wichtig, dass Lösungen für spezifische Konflikte, die Aspekte der Diversität oder Disparitäten aufweisen, nicht nach verallgemeinerbaren Regeln erzielbar sind. Die Analyse von Fallbeispielen soll deshalb verallgemeinernden und homogenisierenden Wahrnehmungen entgegenwirken und differenzierte Einschätzungen und Urteile befördern.
Maßstäblichkeit
Maßstäblichkeit kann sowohl als Grunddimension räumlicher als auch sozialer und ökonomischer Darstellung und Analyse betrachtet werden. In der räumlichen Dimension sind hier grundlegende metrische Dimensionen von der lokalen über die regionale zur globalen Ebene angesprochen. Der gewählte Maßstab beeinflusst dabei die Perspektive, auf unterschiedlichen Maßstabsebenen – etwa in den Dimensionen der Mikro- und Makroökonomie, aber auch in sozialen Kontexten – ergeben sich unterschiedliche Antworten auf ähnliche Problem- und Fragestellungen. Mikro- und makroanalytische Perspektiven sind im Unterricht immer in Bezug zu individuellen Handlungsoptionen der Schülerinnen und Schüler zu setzen.
Wahrnehmung und Darstellung
Das Basiskonzept Wahrnehmung und Darstellung beschäftigt sich neben der Frage, was Menschen als „real“ erkennen, auch damit, wie sie Bilder und Vorstellungen über die Welt entwickeln und darüber kommunizieren. Dies beinhaltet zum einen die Reflexion und Analyse alltagsweltlicher Wahrnehmung einschließlich der Orientierung im physischen Raum. Zum anderen impliziert es die Auseinandersetzung mit der wissenschaftlich strukturierten und technisch unterstützten Wahrnehmung (z. B. mit qualitativen und quantitativen Erhebungsmethoden, Fernerkundung, virtuelle Realitäten etc.) unter Bezugnahme auf spezifische inhaltliche Fokussierungen und blinde Flecken im Unterricht. Eingeschlossen ist in beiden Bereichen die kritische Analyse der jeweils produzierten und publizierten Darstellungen. Schülerinnen und Schüler sollen auch aktiv Methoden der sachadäquaten sowie der interessengeleiteten Kommunikation anwenden. Anhand zur Verfügung stehender Daten kann dies durch Mittel des Textes, der Kartographie und verwandter grafischer Darstellungstechniken realisiert werden.
Nachhaltigkeit und Lebensqualität
Das Basiskonzept Nachhaltigkeit ist als sehr eng mit dem der Lebensqualität verknüpft zu begreifen. Der im Sprachgebrauch zum Gummiwort mutierte Begriff der Nachhaltigkeit bedeutet im Sinne unseres Fachverständnisses weitaus mehr als nur „andauernd“ oder „langanhaltend wirksam“. Er sollte als eine Art Leitmotiv ökologischer Modernisierung gesehen werden: Für die Anforderungen modernen GW-Unterrichts bedeutet dies, Überlegungen anzustellen, wie das fragile Mensch-Umwelt-System in eine gewünschte Balance gebracht sowie die Aushandlung eines Ausgleichs hinsichtlich der tragenden Säulen der Nachhaltigkeit (Gesellschaft, Wirtschaft, Natur) unterstützt werden kann. Als „Lebensqualität“ wird in Studien zur Lebensqualitätsforschung die Entfaltungsmöglichkeit jedes Menschen und dessen Nachkommen gesehen, wobei die gleichwertige Sicherung der ökologischen, materiellen und sozialen Lebensgrundlagen in den Mittelpunkt gestellt wird. Die Leitgedanken der Nachhaltigkeit und der Solidarität erweisen sich als notwendige Voraussetzung für eine möglichst hohe Lebensqualität einzelner Menschen und der Gesellschaft. Das Ziel der UNESCO, über Bildung für Nachhaltige Entwicklung allen Menschen Bildungschancen zu eröffnen, die es ihnen ermöglichen, sich Wissen und Werte anzueignen sowie Verhaltensweisen und Lebensstile zu erlernen, die für eine lebenswerte Zukunft und eine positive Veränderung der Gesellschaft(en) erforderlich sind, sollte für gelingenden GW-Unterricht vorrangig sein.
Interessen, Konflikte und Macht
Die Analyse unterschiedlicher (Gruppen)Interessen, die Durchsetzung im Rahmen gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse sowie die Auseinandersetzung mit Konflikten, die dabei ausgetragen werden und in der Folge entstehen, ist eine wichtige geographische und ökonomische Fragestellung. Dies entspricht auch einem essentiellen Anliegen der Politischen Bildung. Das Basiskonzept Interessen, Konflikte und Macht lenkt die Aufmerksamkeit auf soziale, ökonomische und ökologische Abhängigkeiten, Konflikte und Krisen sowie auf die Strategien der Konflikt- und Krisenbewältigung. Dies betrifft die Frage der gesellschaftlichen Inklusion und Exklusion und der Beteiligung an Entscheidungsprozessen ebenso wie Fragen des Zugangs zu Ressourcen oder Verteilungsfragen. Schülerinnen und Schüler sollen sich über Gewinner/innen und Verlierer/innen von politischen Entscheidungsprozessen klar werden und sich selbst als Akteur/innen in Aushandlungsprozessen erleben können. Schließlich soll der Aufklärung über Manipulationen und Entfremdungsprozesse, die Schülerinnen und Schüler selbst betreffen, Raum gegeben werden.
Arbeit, Produktion und Konsum
Dieses Basiskonzept umfasst einmal eine Akteur/innenperspektive, die nachvollziehbar macht, dass Menschen, täglich als Konsument/inn/en oder über das Erwerbsleben ökonomisch tätig sind. Es beinhaltet weiters die gesellschaftliche Produktion von Bedürfnissen ebenso wie die Bedürfnisse der Produktion, mit denen sich die Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre auseinandersetzen. Die Beschäftigung mit Marketing, Unternehmensführung, Bilanzierung und Rechnungswesen, rechtlichen Grundlagen des betrieblichen Wirtschaftens sowie unternehmerischem Denken, wie Kosten/Nutzen-Überlegungen oder Opportunitätskosten, gibt Aufschlüsse über Logiken betriebswirtschaftlichen Denkens und Handelns, die für Schülerinnen und Schüler durchschaubar gemacht werden sollen.
Märkte, Regulierung und Deregulierung
Der Kern dieses Basiskonzepts fordert die Diskussion der Koordinierung von Wirtschaft in einem Spannungsfeld zwischen Markt, Staat und institutionellen Arrangements, zwischen spontaner Koordinierung und Macht bzw. bewusstem Eingreifen. Theorien, die Märkte als isoliert und frei von staatlicher und institutioneller Einbettung darstellen, sind kritisch zu hinterfragen. Märkte sind immer mit Marktmacht verbunden und dem Versuch diverser Akteur/innen staatliche Regulierung bzw. Deregulierung zu beeinflussen. Das auf viele Situationen übertragbare, entscheidende konzeptionelle Wissen für Schülerinnen und Schüler liegt im Verständnis des Spannungsfeldes zwischen Markt und (De-) Regulierung.
Wachstum und Krise
Warum wächst Wirtschaft? Muss und soll Sie wachsen? Ist wirtschaftliche Entwicklung unbedingt mit Wachstum gleichzusetzen? Warum kommt es zu Krisen? Ein Basiskonzept Wachstum und Krise fordert die Bereitschaft, Krisenmomente als ein zentrales Feld der Ökonomie zu sehen, aber auch eine Einschätzung der politisch-ideologischen Konfliktlinien, die dieses Feld durchziehen. Krisenanalyse ist die Vorbedingung aktueller Wirtschaftspolitik, und aus unterschiedlichen Theorien werden unterschiedliche und sehr oft gegensätzliche Politikvorschläge argumentiert. Der GW-Unterricht trägt in diesem Zusammenhang zu einem demokratischen Empowerment der Schülerinnen und Schüler bei. Ein grundsätzliches Verständnis rivalisierender Politikoptionen ermöglicht die Teilnahme an der gesellschaftlichen Debatte mit dem Ziel einer konstruktiven Weiterentwicklung des Ist-Zustandes.
Mensch- Umwelt Beziehungen
Eine der großen Herausforderung des Anthropozäns bzw. der Zukunft liegt darin, dass die Geschwindigkeit der Abläufe im Mensch-Umwelt-System ansteigt und die Ausmaße der Folgewirkungen mittlerweile globale Dimension erreicht haben. Mensch-Umwelt-Beziehungen sind dabei als jene Beziehungen und Effekte zu verstehen, die bei Menschen in ihrem alltäglichen Handeln eine zentrale Rolle spielen. Dies inkludiert sowohl Beziehungen zur physischen Umwelt wie auch zur sozialen und ökonomischen Umwelt. Im Unterricht ist die Entwicklung eines eigenen Handlungsrepertoires zu ermöglichen, wobei die vorhersehbaren Folgen dieser Handlungen unter Bezugnahme auf Konzepte der Nachhaltigkeit zu reflektieren sind.
Geoökosysteme
Geoökosysteme sind als selbstregulierende, in einem dynamischen Gleichgewicht funktionierende Wirkungsgefüge zwischen Biosystem, Geosystem und belebten Faktoren zu verstehen. Wesentliche Aspekte, die im Rahmen der Bearbeitung dieses Basiskonzepts vermittelt werden sollen, sind die Vulnerabilität dieser Systeme, etwa durch Eingriffe des wirtschaftenden Menschen, aber auch deren Widerstandsfähigkeit (Resilienz) und Anpassungsfähigkeit (Adaption). Schülerinnen und Schüler sollen naturräumliche Gegebenheiten und deren anthropogene Überformung deshalb unter der Perspektive von Chance und Risiko abwägen und einschätzen lernen.
Kontingenz
Individuelle und gesellschaftliche Probleme sind räumlich, (sozio-)ökonomisch und historisch eingebettet. Mögliche Strategien und Lösungsansätze verändern sich mit einer menschlichen Gesellschaft, in der der stetige Wandel die einzige Konstante ist. Verbunden mit der Unmöglichkeit kontrollierter Experimente lassen sich daher keine allgemein und zeitlos gültigen Gesetze aufstellen – absolute Wahrheitsansprüche bei der (Er)Klärung von Sachverhalten und Prozessen sind nicht haltbar. Durch die Berücksichtigung des Basiskonzepts der Kontingenz sollen Schülerinnen und Schüler lernen, monokausalen Erklärungsansätzen – in welchen Zusammenhängen sie auch immer auftreten mögen – zu misstrauen. Dies erfordert die Thematisierung der Mehrdeutigkeiten unterrichtsrelevanter Phänomene aus den Bereichen Gesellschaft, Politik, Ökonomie und Ökologie, aber auch den Blick auf vielfältige Lösungsansätze. Mehrperspektivität als Grundprinzip der Betrachtung im GW-Unterricht kann ein tauglicher Einstieg sein, um das Kontingenzprinzip wirksam werden zu lassen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Erwerb von Sprachkompetenz durch Auswertung von Texten, Bildern und grafischen Darstellungsformen (z. B. Geomedien, Karten, kartenverwandte Darstellungen); Einbeziehung aktueller Massenmedien und sozialer Medien; Kommunikation mittels fachspezifischer und überfachlicher Medien; Entwicklung einer Konflikt- und Diskussionskultur; Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit (z. B. Einsatz von Dokumenten in Originalsprachen)
Mensch und Gesellschaft
Erwerb von Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handelskompetenz in räumlichen und ökonomischen Fragen; Entwicklung eines wertschätzenden Zugangs zu Heterogenität und Diversität; Erkennen und Bewerten von Entwicklungen in der Arbeits- und Berufswelt (Berufsorientierung); Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen Geschichtspunkten; Einsicht in ökonomische Zusammenhänge; Beitrag zu einer Bildung zur nachhaltigen Entwicklung
Natur und Technik
Erklärung des technisch vermittelten Verhältnisses von Menschen zu ihrer natürlichen, sozialen und ökonomischen Umwelt; Erkennen der Chancen und Risiken des Technologieeinsatzes; Beschreibung der Auswirkungen des globalen Wandels auf die natürliche Umwelt; verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; kritische Auseinandersetzung mit Statistiken, wahrnehmen von Manipulationsmöglichkeiten; Auseinandersetzung mit einfachen Modellen.
Gesundheit und Bewegung
Verwendung von räumlichen Orientierungshilfen; Erkennen des Zusammenhangs zwischen Gesundheit, Lebensqualität und Umweltbedingungen; Erfassen der Bedeutung der Freizeitgesellschaft.
Kreativität und Gestaltung
Eigenständige und zielgruppenorientierte Gestaltung von Medien; Partizipation in räumlichen Planungsverfahren.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
5. Klasse (1. und 2. Semester)
Die soziale, ökonomisch und ökologisch begrenzte Welt
Gliederungsprinzipien der Erde nach unterschiedlichen Sichtweisen reflektieren
Geoökosysteme der Erde analysieren
Bevölkerung und Gesellschaft diskutieren
Die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Menschen bewerten
Nutzungskonflikte an regionalen Beispielen reflektieren
6. Klasse
Vielfalt und Einheit – Das neue Europa
Raumbegriff und Strukturierung Europas diskutieren
Konvergenzen und Divergenzen europäischer Gesellschaften erörtern
Außerwert-und Inwertsetzung von Produktionsgebieten beurteilen
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Vielfalt und Einheit – Das neue Europa
Wettbewerbspolitik und Regionalpolitik bewerten
Regionale Entwicklungspfade vergleichen
7. Klasse
Österreich – Raum – Gesellschaft – Wirtschaft
Veränderungen der geopolitischen Lage Österreichs erläutern
Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme sowie Wirtschafts-und Sozialpolitik erklären
Wirtschaftsstandort Österreich beurteilen
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Österreich – Raum – Gesellschaft – Wirtschaft
Naturräumliche Chancen und Risiken erörtern
Demographische Entwicklung und gesellschaftspolitische Implikationen beurteilen
Unternehmen und Berufsfelder analysieren
8. Klasse – Kompetenzmodul 7
Lokal – regional – global: Vernetzungen – Wahrnehmungen – Konflikte
Chancen und Gefahren der Globalisierung erörtern
Politische und ökonomische Systeme vergleichen
Politische Gestaltung von Räumen untersuchen
8. Semester
Lokal –regional – global: Vernetzungen – Wahrnehmungen – Konflikte
Städte als Lebensräume und ökonomische Zentren untersuchen
WIKU: Geld und Währung analysieren
Der Mathematikunterricht soll beitragen, dass Schülerinnen und Schülern ihrer Verantwortung für lebensbegleitendes Lernen besser nachkommen können. Dies geschieht vor allem durch die Erziehung zu analytisch-folgerichtigem Denken und durch die Vermittlung von mathematischen Kompetenzen, die von grundlegender Bedeutung für das Fach und relevant für viele Lebensbereiche sind. Beim Erwerben dieser Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler die vielfältigen Aspekte der Mathematik und die Beiträge des Gegenstandes zu verschiedenen Bildungsbereichen erkennen.
Die mathematische Beschreibung von Strukturen und Prozessen der uns umgebenden Welt, die daraus resultierende vertiefte Einsicht in Zusammenhänge und das Lösen von Problemen durch mathematische Verfahren und Techniken sind zentrale Anliegen des Mathematikunterrichts.
Heranwachsende sollen mit dem für das Leben in der Gesellschaft notwendigen Wissen und den entsprechenden Fertigkeiten so ausgestattet werden, dass sie im Sinne von allgemeingebildeten (konstruktiven, engagierten und reflektierenden) Bürgerinnen und Bürgern Mathematik als sinnvolles und brauchbares Instrument ihrer unmittelbaren Lebenswelt erkennen bzw. einsetzen können. In diesem Sinne sollen sie durch den Mathematikunterricht zur Kommunikation mit Expertinnen und Experten und der Allgemeinheit befähigt werden.
Schöpferisch-kreativer Aspekt: In der Mathematik werden das Denken geschult, Strategien aufgebaut, die Phantasie angeregt und Kreativität gefördert.
Sprachlicher Aspekt: Mathematik entwickelt die Fähigkeit zum Argumentieren, Kritisieren und Urteilen und fördert die Fähigkeit, zugleich verständlich und präzise zu sprechen. Das mathematische Prinzip, dass Behauptungen begründet werden müssen, soll Vorbild für andere Fächer und gesellschaftliche Bereiche sein. Das Verwenden von mathematischen Symbolen bildet dabei eine Basis für exaktes Formulieren und Arbeiten.
Erkenntnistheoretischer Aspekt: Mathematik ist eine spezielle Form der Erfassung unserer Erfahrungswelt. Sie ist eine spezifische Art, die Erscheinungen der Welt wahrzunehmen und durch Abstraktion zu verstehen. Mathematisierung eines realen Phänomens kann die Alltagserfahrung wesentlich vertiefen.
Pragmatisch-anwendungsorientierter Aspekt: Mathematik ist ein nützliches Werkzeug und Methodenreservoir für viele Disziplinen und Voraussetzung für viele Studien und Berufsfelder.
Autonomer Aspekt: Mathematische Gegenstände und Sachverhalte bilden als geistige Schöpfungen eine deduktiv geordnete Welt eigener Art, in der Aussagen – von festgelegten Prämissen ausgehend – stringent abgeleitet werden können. Mathematik befähigt damit, dem eigenen Denken mehr zu vertrauen als fremden Meinungsmachern, und fördert so den demokratischen Prozess.
Kulturell-historischer Aspekt: Die maßgebliche Rolle mathematischer Erkenntnisse und Leistungen in der Entwicklung des europäischen Kultur- und Geisteslebens – insbesondere eng verknüpft mit der Naturwissenschaft – macht Mathematik zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Allgemeinbildung.
Sprache und Kommunikation: Mathematik ergänzt und erweitert die Umgangssprache vor allem durch ihre Fachbegriffe, Symbole und Darstellungen, sie präzisiert Aussagen und verdichtet sie. Neben der Muttersprache und den Fremdsprachen wird Mathematik so zu einer weiteren Art von Sprache.
Mensch und Gesellschaft: Der Unterricht soll aufzeigen, dass Mathematik in vielen Bereichen des Lebens (Finanzwirtschaft, Soziologie, Medizin, ...) eine wichtige Rolle spielt.
Natur und Technik: Viele Naturphänomene lassen sich mit Hilfe der Mathematik adäquat beschreiben und damit auch verstehen. Die Mathematik stellt eine Fülle von Methoden zur Verfügung, mit denen Probleme bearbeitbar werden.
Kreativität und Gestaltung: Mathematik besitzt neben der deduktiven auch eine induktive Seite. Vor allem das Experimentieren im Rahmen der Bearbeitung neuer Aufgaben und Probleme macht diese Seite sichtbar, bei der Kreativität und Einfallsreichtum gefördert werden.
Gesundheit und Bewegung: Einige Phänomene aus dem Gesundheitswesen und dem Sport können mathematisch beschrieben und dadurch besser verstanden werden.
Im Mathematikunterricht soll verständnisvolles Lernen als individueller, aktiver und konstruktiver Prozess im Vordergrund stehen. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eigene Tätigkeiten Einsichten gewinnen und so mathematische Begriffe und Methoden in ihr Wissenssystem einbauen.
Im Sinne der Methodenvielfalt ist bei jedem der folgenden Grundsätze eine Bandbreite der Umsetzung angegeben, innerhalb der eine konkrete Realisierung – angepasst an die jeweilige Unterrichtssituation – erfolgen soll. Wenn von minimaler und maximaler Realisierung die Rede ist, soll dies nicht im Sinne einer Wertung verstanden werden.
Lernen in anwendungsorientierten Kontexten: Anwendungsorientierte Kontexte verdeutlichen die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebensbereichen und motivieren so dazu, neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Vernetzungen der Inhalte durch geeigneten fächerübergreifenden Unterricht ist anzustreben. Die minimale Realisierung besteht in der Thematisierung mathematischer Anwendungen bei ausgewählten Inhalten, die maximale Realisierung in der ständigen Einbeziehung anwendungsorientierter Aufgaben- und Problemstellungen zusammen mit einer Reflexion des jeweiligen Modellbildungsprozesses hinsichtlich seiner Vorteile und seiner Grenzen.
Lernen in Phasen: Unter Beachtung der Vorkenntnisse sind Begriffe in der Regel in einer ersten Phase auf einer konkret-anschaulichen, intuitiven oder heuristischen Ebene zu behandeln, bei einfachen Anwendungen zu erproben und erst in einer späteren Phase zu vertiefen, ergänzen, verallgemeinern oder exaktifizieren. Die minimale Realisierung besteht in der Orientierung am Vorwissen der Schülerinnen und Schüler und der Einführung von Begriffen über intuitive und heuristische Ansätze mit exemplarischen Exaktifizierungen, die maximale Realisierung in einer weit reichenden Präzisierung mathematischer Begriffe, Sätze und Methoden.
Lernen im sozialen Umfeld: Der Einsatz passender Sozialformen ist auf die angestrebten Lernziele, die Eigenart der Inhalte und auf die jeweilige Lerngruppe abzustimmen. Ein konstruktives Klima zwischen Lehrenden und Lernenden und innerhalb dieser Gruppen ist hilfreich für jeden Lernprozess. Die minimale Realisierung besteht im situationsbezogenen Wechsel der Sozialformen im Unterricht, die maximale Realisierung im Vermitteln elementarer Techniken und Regeln für gute Team- und Projektarbeit sowie in der Kooperation mit außerschulischen Expertinnen und Experten.
Lernen unter vielfältigen Aspekten: Einzelne Inhalte und Probleme sind aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen und aus verschiedenen Richtungen zu beleuchten. Vielfältige Sichtweisen sichern eine große Flexibilität bei der Anwendung des Gelernten und Erkennen des Gelernten in neuen bzw. nicht vertrauten Zusammenhängen und Problemstellungen. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Verdeutlichung verschiedener Sichtweisen bei der Behandlung neuer Inhalte, die maximale Realisierung im Herstellen von Querverbindungen und im konsequenten Herausarbeiten der Vor- und Nachteile verschiedener Zugänge. Damit wird ein vielschichtiges und ausgewogenes Bild der Mathematik gewonnen.
Lernen mit instruktionaler Unterstützung: Lernen ohne instruktionale Unterstützung ist in der Regel – insbesondere in Mathematik – wenig effektiv und führt leicht zur Überforderung. Lehrerinnen und Lehrer müssen Schülerinnen und Schüler anleiten und insbesondere bei Problemen gezielt unterstützen. Die minimale Realisierung besteht in der Bereitstellung von schüleradäquaten Lernumgebungen und Lernangeboten, die maximale Realisierung in Differenzierungsmaßnahmen, durch die individuelle Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnisse und Interessen gefördert werden.
Lernen mit medialer Unterstützung: Die Beschaffung, Verarbeitung und Bewertung von Informationen hat auch mit Büchern (zB dem Schulbuch), Zeitschriften und mit Hilfe elektronischer Medien zu erfolgen. Nutzen und Problematik mathematischer Inhalte und Lernhilfen im Internet sind hier zu thematisieren. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Einbeziehung derartiger Medien, die maximale Realisierung im gezielten Erwerb von Kompetenzen, die von der Informationsbeschaffung bis zur eigenständigen Abfassung und Präsentation mathematischer Texte reichen.
Lernen mit technologischer Unterstützung: Technologische Hilfsmittel sollen in allen Kompetenzbereichen sinnvoll zum Einsatz kommen. Sie müssen zumindest über grundlegende Funktionen zur Darstellung von Funktionen, Kurven und anderen geometrischen Objekten, zum symbolischen Umformen von Termen und Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, zur Ermittlung von Ableitungs- und Stammfunktionen, zur Integration sowie zur Unterstützung bei Methoden und Verfahren in der Stochastik verfügen. Sachgerechtes und sinnvolles Nutzen technologischer Hilfsmittel durch geplantes Vorgehen ist sicherzustellen. Die minimale Realisierung besteht im Einsatz entsprechender Hilfsmittel beim Lösen von Aufgaben und dem gelegentlichen Einsatz als didaktisches Werkzeug beim Erarbeiten neuer Inhalte. Die maximale Realisierung ist der sinnvolle Einsatz derartiger Technologien als Werkzeug beim Modellieren, Visualisieren und Experimentieren.
Sicherung des Unterrichtsertrages/(schriftliche) Leitungsfeststellungen
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten bis zur vorletzten Schulstufe zwei voneinander unabhängige Aufgabenbereiche bezüglich „Grundkompetenzen“ und „Vernetzung von Grundkompetenzen“ in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorgelegt und behandelt werden können, in der vorletzten und letzten Schulstufe vorzulegen und zu bearbeiten sind. Bei der Bearbeitung beider Aufgabenbereiche sind der Einsatz von herkömmlichen Schreibgeräten, Bleistiften, Lineal, Geo-Dreieck und Zirkel sowie die Verwendung von approbierten Formelsammlungen und elektronischen Hilfsmitteln zulässig.
Der Lehrplan geht von drei Wochenstunden in jedem Jahrgang aus. Bei höherer Dotierung ist vor allem eine vertiefte und aspektreichere Behandlung der Lerninhalte anzustreben. Die kursiv gesetzten Inhalte sind nur für Schulformen mit mehr als drei Wochenstunden obligatorisch.
Mathematische Kompetenzen besitzen eine Inhaltsdimension (auf welche Inhalte sie sich beziehen, also womit etwas getan wird), eine Handlungsdimension (auf welche Art von Tätigkeit sie sich beziehen, also was getan wird) und eine Komplexitätsdimension (bezogen auf die Art und den Grad der Vernetzungen). Unter mathematischen Kompetenzen werden hier längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten verstanden, die von Lernenden entwickelt werden sollen und sie befähigen, bestimmte Tätigkeiten in variablen Situationen auszuüben, sowie die Bereitschaft, diese Fähigkeiten und Fertigkeiten einzusetzen.
Inhaltsdimension: Mathematische Kompetenz erfordert Kenntnisse und Wissen aus den Bereichen Algebra und Geometrie, funktionale Abhängigkeiten, Analysis und Wahrscheinlichkeit und Statistik.
Handlungsdimension: Mathematische Kompetenz erfordert Fertigkeiten und Fähigkeiten bei folgenden Tätigkeiten:
Komplexitätsdimension: Die zur Bewältigung mathematischer Aufgaben- und Problemstellungen notwendigen Anforderungen können stark differieren und gehen von Reproduktion über Vernetzungen hin zur Reflexion.
Da Mathematik aufbauend strukturiert ist, ist auf die Aktivierung des notwendigen Vorwissens, die Wiederholung und Sicherung der Nachhaltigkeit zu achten.
Mengen, Zahlen und Rechengesetze
Gleichungen und Gleichungssysteme
Funktionen
Trigonometrie
Vektoren und analytische Geometrie in
²
Sicherung der Nachhaltigkeit
Potenzen, Wurzeln und Logarithmen; Ungleichungen
Reelle Funktionen
;
;
;
;
;
Folgen
Sicherung der Nachhaltigkeit
Reihen
Vektoren und analytische Geometrie in
³; Vektoren in
n
Beschreibende Statistik; Wahrscheinlichkeit
Sicherung der Nachhaltigkeit
Grundlagen der Differentialrechnung anhand von Polynomfunktionen
Kreise, Kugeln, Kegelschnittslinien und andere Kurven
Sicherung der Nachhaltigkeit
Erweiterungen und Exaktifizierungen der Differentialrechnung
Diskrete Wahrscheinlichkeitsverteilungen
Komplexe Zahlen
Sicherung der Nachhaltigkeit
Grundlagen der Integralrechnung
Anwendungen und Exaktifizierungen der Integralrechnung
Stetige Wahrscheinlichkeitsverteilungen; beurteilende Statistik
Differenzen- und Differentialgleichungen; Grundlagen der Systemdynamik
Sicherung der Nachhaltigkeit
Der Biologieunterricht ist für unsere Gesellschaft in vielen Bereichen von Bedeutung. Naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn bewirkt Fortschritte auf unterschiedlichen Gebieten, beispielsweise in der Medizin, in der Bio- und Gentechnologie, in den Neurowissenschaften, in der Ökologie und bei Fragen zur Nachhaltigkeit. Andererseits birgt die naturwissenschaftliche Entwicklung auch Risiken und Gefahren, die erkannt, bedacht und bewertet werden müssen. Dazu sind biologische Kenntnisse nötig, diese sind somit ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinbildung.
Ziel des Fachs Biologie und Umweltkunde ist es, naturwissenschaftliche Phänomene erfahrbar zu machen, sowie Erkenntnisse biologischer Forschung gewinnen, verstehen und kommunizieren zu können, und sich mit deren Grenzen auseinandersetzen zu können.
Der Unterricht führt zu naturwissenschaftlichem Verständnis auf Grundlage der Evolution und zu gesundheitsbewusstem, ethischem und umweltverträglichem Handeln. Er fördert die Fähigkeit zur aktiven Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen und Diskursen.
Der Beitrag zu den untenstehenden Bildungsbereichen der Schule steht im Zusammenhang mit Lerninhalten und den Basiskonzepten, dem Kompetenzmodell und den Unterrichtsprinzipien.
Sprache und Kommunikation
Förderung der Lese- und Schreibkompetenz sowie der mündlichen Ausdrucksfähigkeit in verschiedenen Unterrichtssituationen; Einführung in die Fachsprache; Einbeziehung von deutsch- und fremdsprachiger Fachliteratur.
Mensch und Gesellschaft
Der Mensch als biologisches und soziales Wesen; der Mensch als beeinflussender Faktor von Ökosystemen; Wirtschaft und Nachhaltigkeit (Verbraucher- und Verbraucherinnen-Bildung); Wechselwirkung zwischen Ökologie, Ökonomie, regionaler und überregionaler Politik und sozialer Entwicklung; Anwendung biologischer Erkenntnisse auf gesellschaftliche Fragestellungen.
Natur und Technik
Phänomen Leben; Vernetzung belebter Systeme, Auswirkung menschlicher Aktivitäten auf Ökosysteme; Artenkenntnis und Artenschutz; Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung; Bioethik; Energie als Erhaltungsgröße; naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen.
Gesundheit und Bewegung
Zusammenhang zwischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit; biologische Voraussetzungen für Bewegung; Gesundheit und Krankheit als biologisches und soziales Phänomen; Sexualpädagogik; Gesundheitserziehung.
Kreativität und Gestaltung
Entwicklung von Forschungsdesigns; Modellbildung; Wissenskommunikation durch Einsatz unterschiedlicher Medien; Medienerziehung.
Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften gibt als Handlungsdimension die Charakteristika naturwissenschaftlicher Forschungsarbeit vor. Dabei wird von drei Kompetenzbereichen ausgegangen:
Im Rahmen des Faches Biologie und Umweltkunde werden diese Kompetenzbereiche wie folgt beschrieben:
Fachwissen aneignen und kommunizieren
Erkenntnisse gewinnen
Standpunkte begründen und reflektiert handeln
Um den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Unterrichts biologische Bildung als Teil naturwissenschaftlicher Grundbildung (Scientific Literacy) zu ermöglichen, ist der Unterricht im Fach Biologie und Umweltkunde so zu gestalten, dass Kompetenzen aus allen drei oben genannten Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semesters erworben und gefördert werden.
Basiskonzepte helfen grundlegende Muster in der Biologie zu erkennen. Sie leiten sich von den elementaren Konzepten der Biologie ab und unterstützen Lernende und Lehrende, die schwer überschaubaren und permanent wachsenden Themenbereiche der biologischen Disziplinen zu ordnen und zu verknüpfen. Sieben themenverbindende übergeordnete Bereiche sind im Folgenden formuliert, aus denen eine Vielzahl verschiedener Phänomene miteinander in Beziehung gesetzt werden können. Sie helfen den Lernenden Inhalte zu vernetzen, die Themenfülle sinnvoll zu ordnen und sich anzueignen. Die Lehrplaninhalte werden daher anhand dieser Konzepte erarbeitet und laufend damit verknüpft.
Das erreichte biologische Grundverständnis ermöglicht die Beurteilung biologischer Erkenntnisse zB im Umweltbereich unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der nachhaltigen Entwicklung, im biotechnologischen Bereich oder in der Medizin unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ethischer Aspekte. Die Auseinandersetzung mit den Wechselwirkungen innerhalb bzw. zwischen Biosystemen fördert das systemische Denken und wirkt rein linearem Denken entgegen. Dies erlaubt die Teilhabe an gesellschaftlichen Diskursen.
Prinzipiell kann jeder Inhalt aus dem Blickwinkel jedes Basiskonzeptes betrachtet werden. Die Anwendung der Basiskonzepte auf die Lehrplaninhalte obliegt der Lehrperson, je nachdem anhand welcher Konzepte ein bestimmter Inhalt erarbeitet wird.
Struktur und Funktion
Das Erfassen, Ordnen und Wiedererkennen von Strukturen ist die Grundlage für das Verständnis und die Erklärung biologischer Funktionen auf allen Systemebenen und im Verlauf ihrer Entwicklung.
Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:
Reproduktion
Lebewesen sind fähig zur Reproduktion. Diese beruht auf der Weitergabe von Erbinformationen und führt zur Vielfalt innerhalb von Organismen und somit zu einer evolutiven Anpassung an eine dynamische Umwelt.
Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse:
Kompartimentierung
Dieses Basiskonzept verdeutlicht das Bausteinprinzip von Organismen und Ökosystemen.
Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:
Steuerung und Regelung
Lebende Systeme halten bestimmte Zustände durch Regulation aufrecht und reagieren auf Veränderungen. Regelung führt dazu, dass trotz wechselnder Umwelt- und Lebensbedingungen die inneren Zustände eines Lebewesens in einem funktionsgerechten Rahmen (Sollwert) bleiben. Steuerung beschreibt die Möglichkeit eines Organismus, unabhängig von Sollwerten bestimmte Kenngrößen aktiv zu verändern. In der Regel dienen Steuerungen der Anpassung an veränderte Bedingungen.
Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:
Stoff- und Energieumwandlung
Lebewesen sind offene Systeme und gebunden an Stoff- und Energieumwandlung. Die laufende Energieabgabe wird durch ständige Energiezufuhr im Sinne eines Fließgleichgewichts ausgeglichen.
Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:
Information und Kommunikation
Lebewesen – und auch ihre Zellen und Gewebe – haben die Fähigkeit Informationen aufzunehmen, weiterzuleiten, zu speichern, zu bearbeiten und an andere Organismen weiterzugeben. Kommunikation ist der wechselseitige Informationsaustausch. Dies setzt eine gemeinsame Sprache oder spezifische Reize voraus, die vom Empfänger aufgenommen und entschlüsselt werden können.
Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse:
Variabilität, Verwandtschaft, Geschichte und Evolution
Die Variabilität bei Lebewesen hat ihre Ursache in der Mutation von Erbanlagen und deren Neukombination im Zusammenhang mit der sexuellen Fortpflanzung. Das Basiskonzept thematisiert, dass Angepasstheit nur durch Variabilität möglich ist und durch Selektion bewirkt wird. Ähnlichkeit von Lebewesen einerseits und Vielfalt andererseits sind das Ergebnis stammesgeschichtlicher Entwicklungsprozesse. Der evolutionäre Wandel findet nicht nur auf der Ebene von Organismen statt, sondern auch bei Molekülen, Zellen, Geweben und Organen. Evolution ist ein Prozess, der auf der Ebene von Populationen stattfindet. Die Kenntnis der Evolutionsmechanismen ermöglicht das Verständnis des Zusammenhangs zwischen Variabilität und evolutiven Anpassungsprozessen.
Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:
Der Zeitrahmen für Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse des Realgymnasiums und Oberstufenrealgymnasiums mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teils zu entnehmen.
Lerninhalte
Lerninhalte
Lerninhalte
(falls Biologie und Umweltkunde in der 7. Klasse unterrichtet wird)
Lerninhalte
(falls Biologie und Umweltkunde in der 7. Klasse unterrichtet wird)
Lerninhalte
Lerninhalte
Lerninhalte
Chemische Grundbildung soll mit dem für die Chemie charakteristischen „Zwiedenken“, das im submikroskopischen Bereich Erklärungen für Vorgänge im makroskopischen sucht und findet, vertraut machen. Stoffeigenschaften und Stoffartumwandlungen können auf relativ wenige auch philosophische Deutungssysteme und Grundvorstellungen zurückgeführt werden. Als Grundlage von Eingriffen in materielle Prozesse soll das Kennenlernen dieser Denkweise zum Verstehen des heutigen Weltbildes und der Entwicklung unserer Kultur beitragen.
Der Chemieunterricht in der Oberstufe erweitert und vertieft die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten aus der Unterstufe. Er bereitet auf wissenschaftliches Denken und Arbeiten vor, indem unterschiedliche Zugänge zu den verschiedenen Dimensionen des Erforschenswerten eröffnet werden.
Im Verbund mit Biologie, Mathematik und Physik soll Chemieunterricht auf exemplarische Weise den Weg der Erkenntnisfindung über Entwicklung und Anwendung von Deutungssystemen, also über Modelldenken, Systemdenken, Planen und Auswerten von Experimenten zu Stoffartumwandlungen zeigen. Die abwechselnde und bedarfsgerechte Anwendung von induktiv orientiertem Hypothesen-Bilden und deduktiv orientiertem Hypothesen-Prüfen hilft dabei. Dadurch schafft der Chemieunterricht die Basis für lebensgestaltende Lernstrategien und fördert über die Schule hinaus die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung beim Erwerb von Wissen und Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Problemlösekompetenz und Kommunikationsfähigkeit mit Expertinnen und Experten.
Ziel ist der Einblick in die Vielgestaltigkeit und Omnipräsenz chemischer Prozesse: Dies soll nicht nur eine berufliche Orientierung erleichtern, sondern stoffliche Veränderungen als materielle und energetische Grundlage des Lebens und der Zivilisation erkennbar machen und auch Verständnis für die europäische und globale Bedeutung der chemischen Industrie schaffen.
Die Ausbildung von Verantwortungsbewusstsein und Kritikfähigkeit gegenüber Ge- und Missbrauch wissenschaftlicher Erkenntnisse sollen die Teilhabe an wesentlichen gesellschaftlichen Entscheidungen ermöglichen.
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Sprache und Kommunikation
Erweiterung und sicherer Einsatz der chemischen Fachsprache als zusätzliche Form der Kommunikation innerhalb und außerhalb des fachwissenschaftlichen Bereiches; Beschreibung, Protokollierung und Präsentation chemischer Sachverhalte
Mensch und Gesellschaft
Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen über Grenzen hinweg; Berücksichtigung ethischer Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung chemischer Erkenntnisse
Natur und Technik
Grundlegende Kenntnisse über Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe; vertieftes Verständnis für die Beziehung von Struktur und Eigenschaften von Stoffen und deren gezielte Veränderungen; Einblick in technische und naturwissenschaftliche Studien- und Berufsfelder
Gesundheit und Bewegung
Grundlagen für den gesundheitsfördernden und -bewussten Umgang mit Stoffen der Alltagswelt; vertieftes Kritikbewusstsein gegenüber der Ambivalenz von Drogen und Pharmazeutika
Kreativität und Gestaltung
Ästhetik bei ausgewählten chemischen Reaktionen; kreative Problemlösestrategien und Modellentwicklung; Bereicherung emotionaler Erfahrungen
Die Auswahl der Inhalte und Methoden ist so vorzunehmen, dass die Entwicklung und Anwendung folgender Basiskonzepte verwirklichbar ist:
Stoff-Teilchen-Konzept: Die erfahrbaren Phänomene der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene werden konsequent unterschieden
Struktur-Eigenschafts-Konzept: Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen bestimmen die Eigenschaften eines Stoffes
Donator-Akzeptor-Konzept: Säure-Base-, Redox- und Komplexbildungsreaktionen lassen sich als Protonenübertragungen, Elektronenübertragungen bzw. Elektronenpaarverschiebungen beschreiben
Energiekonzept: Alle chemischen Reaktionen sind mit einem Energieumsatz verbunden
Größenkonzept: Stoff- und Energieumsätze können quantitativ beschrieben werden
Gleichgewichtskonzept: Reversible chemische Reaktionen können zu einem dynamischen Gleichgewichtszustand führen
Im Sinne anzustrebender Methodenvielfalt sind folgende Leitlinien zu berücksichtigen:
Planung, Durchführung, Dokumentation und Deutung von Experimenten und sicherer Umgang mit den Stoffen stellen einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil des Chemieunterrichts dar. Die minimale Realisierung wird durch gemeinsames Beobachten und Auswerten von Demonstrations- und Schülerexperimenten erreicht. Eine optimale Erfüllung dieser Leitlinie ist die selbstständige experimentelle Problembearbeitung.
Ausgangspunkt für Lernen müssen realistische und relevante Probleme sein, die dazu motivieren neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Dabei wird auf Vorkenntnisse und Grundwissen der Schülerinnen und Schüler aufgebaut. Maximal realisiert wird dieser Anspruch, wenn Schülerinnen und Schüler in eine authentische Situation versetzt werden, die konkretes fachübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten erfordert. Eine minimale Realisierung kann durch eine Anknüpfung an aktuelle Probleme, authentische Fälle oder persönliche Erfahrungen gewährleistet werden.
Um zu verhindern, dass ursprüngliche und neu erworbene Kenntnisse auf eine bestimmte Situation fixiert bleiben, sollen dieselben Inhalte in mehreren verschiedenen Zusammenhängen gelernt und bearbeitet werden. Die Realisierung kann vom Verweisen auf unterschiedliche Anwendungssituationen bis hin zur tatsächlichen Anwendung des Gelernten in einer konkreten Situation reichen.
Einzelne Inhalte und Probleme müssen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und behandelt werden. Lehrausgänge und Exkursionen unterstützen dies. Die minimale Realisierung besteht in der Verdeutlichung unterschiedlicher Sichtweisen bei der Darbietung neuer Inhalte, die maximale im konkreten Erleben.
Gemeinsames Lernen und Arbeiten wie auch Kooperation von Schülerinnen und Schülern mit Expertinnen und Experten im Rahmen situierter Problemstellungen hat Bestandteil möglichst vieler Lernphasen zu sein. Maximal realisieren lässt sich diese Leitlinie durch gemeinsames Lernen und Arbeiten in einer Expertengemeinschaft, für die minimale Realisierung werden Gruppenarbeiten vorgeschlagen.
Lernen ohne jegliche Instruktion ist in der Regel ineffektiv und führt leicht zu Überforderung. Die Lernumgebung (der Unterricht) ist so zu gestalten, dass neben vielfältigen Möglichkeiten eines Lernens in komplexen Situationen auch das zur Bearbeitung von Problemen (Aufgaben, Projekten usw.) erforderliche Wissen bereitgestellt und erworben wird.
Die Beschaffung, Bewertung und Verarbeitung von Informationen müssen auch mit Hilfe zeitgemäßer Medien erfolgen. Die Verwendung von chemiespezifischer Software dient der Optimierung altersgemäßer Lernprozesse. Ergebnisse eigenständiger Arbeit sind in Form einer sachgerechten und ansprechenden Darstellung von den Schülerinnen und Schülern zu präsentieren.
Das Kompetenzmodell für Chemie ist als dreidimensionales Modell konstruiert, das Inhaltsdimension, Handlungsdimension und Anforderungsdimension vorsieht.
Die Inhaltsdimension findet sich in den einzelnen Semestern.
Die Handlungsdimension umfasst die Bereiche Wissen organisieren, Erkenntnisse gewinnen und Konsequenzen ziehen. Deskriptoren in den einzelnen Bereichen beschreiben, wie Schülerinnen und Schüler mit den Inhalten umgehen können sollen.
Wissen organisieren: Recherchieren, Darstellen, Kommunizieren
Unterschiedliche, relevante Quellen ausfindig machen und daraus fachspezifische Informationen entnehmen
Daten sowie Vorgänge und Phänomene in Natur und Technik in verschiedenen Formen (Text, Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, Modell, …) unter Verwendung der chemischen Fachsprache adressatengerecht darstellen und erläutern
Fachlich und fachsprachlich korrekt und folgerichtig argumentieren
Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus anderen Disziplinen heranziehen, um chemisches Wissen zu organisieren
Die Bedeutung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und Modelle für die Entwicklung von Zivilisation und Kultur darstellen, erläutern und diskutieren
Die Bedeutung chemischer Vorgänge und Phänomene darstellen, erläutern und diskutieren
Erkenntnisse gewinnen: Fragen, Untersuchen, Interpretieren
Zu chemischen Fragen, Vermutungen und Problemstellungen eine passende Untersuchung (Beobachtung, Messung, Experiment, …) durchführen und protokollieren
Daten und Ergebnisse von Untersuchungen analysieren
Zu chemischen Fragen, Vermutungen und Problemstellungen eine passende Untersuchung (Beobachtung, Messung, Experiment, …) planen
Naturwissenschaftliche Modelle verwenden, um Daten und Ergebnisse von Untersuchungen sowie Vorgänge und Zusammenhänge zu erklären
Zu Vorgängen und Phänomenen in Natur und Technik Fragen stellen, Vermutungen aufstellen und Problemstellungen definieren, die mit Hilfe naturwissenschaftlicher Kenntnisse und Untersuchungen bearbeitet bzw. überprüft werden können
Auf der Basis von Daten und Untersuchungsergebnissen sowie deren Interpretation Hypothesen über Vorgänge und Zusammenhänge aufstellen
Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf eine konkrete Frage, Vermutung oder Problemstellung kritisch betrachten
Konsequenzen ziehen: Bewerten, Entscheiden, Handeln
Fachlich begründete Bewertungskriterien wiedergeben
Chemische Fragestellungen und Argumentationen erkennen
Konkurrierende Interpretationsmöglichkeiten gegeneinander abwägen und auf dieser Basis Entscheidungen treffen
Daten, Fakten und Ergebnisse aus verschiedenen Quellen sowie Schlussfolgerungen kritisch hinterfragen und Gründe für deren Annahme oder Verwerfung angeben
Einen Problemlöseprozess oder ein Modell kritisch reflektieren und gegebenenfalls Alternativen entwickeln
Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen für sich persönlich und für die Gesellschaft einschätzen
Entscheidungen in gesellschaftlich relevanten Fragen aus naturwissenschaftlicher Sicht begründen und bewerten
Die Anforderungsdimension umfasst Niveau 1, auf dem Schülerinnen und Schüler angeleitet durch eine Aufgabe geführt werden, und Niveau 2, auf dem sie weitgehend selbstständig arbeiten.
Kursiv gesetzte Teile gelten als verbindliche Zusätze für alle realgymnasialen Schulformen.
Chemisches Wissen und der kompetente Umgang damit sind ihrem Wesen nach aufbauend, dh. grundlegendes Wissen und Basiskompetenzen, die in einem Semester erworben wurden, müssen in darauf folgenden Semestern angewendet und erweitert werden. Die in vorangegangenen Semestern erworbenen Basiskonzepte sowie die chemische Fach- und Formelsprache müssen auf Aufgabenstellungen aus allen chemierelevanten Bereichen angewendet werden können.
Kompetenzerwerb erfolgt nicht punktuell, sondern erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Daher ist die Handlungsdimension des Kompetenzmodells in jedem Semester zu berücksichtigen. Die Konkretisierung an Hand einzelner Deskriptoren in Verknüpfung mit den Fachinhalten obliegt der Lehrkraft.
Modellbildung
Die erfahrbaren Phänomene der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene konsequent unterscheiden (Stoff-Teilchen-Konzept).
An Hand der Modelle vom Aufbau der Atome Einsicht in das Wesen und die Entwicklung chemiespezifischer Modellvorstellungen gewinnen und diese darstellen.
Mit Hilfe des wellenmechanischen Atommodells die Aufbauprinzipien des Periodensystems der Elemente erläutern.
Die Modelle der chemischen Bindung (inkl. delokalisierter Elektronensysteme) und der Wechselwirkungen zwischen Teilchen beschreiben und vergleichen.
Strukturen
Eigenschaften von Stoffen durch Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen erklären (Struktur-Eigenschafts-Konzept).
Durch Kombination von Hypothesenbildung und experimenteller Überprüfung an Hand von Stoffen mit kovalenten Bindungen Zusammenhänge zwischen Strukturen und Eigenschaften der Stoffe herstellen.
Kenntnis der Modellvorstellungen über Molekülgeometrien und Hybridisierung anwenden.
Substanz und Energie
Stoff- und Energieumsätze bei chemischen Reaktionen quantitativ beschreiben (Energiekonzept, Größenkonzept).
Die Beziehungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen an Hand der Energiebilanz chemischer Reaktionen (inkl. katalytischer Vorgänge) erläutern.
An einfachen Beispielen aus der Stöchiometrie die Möglichkeiten quantitativer Betrachtungsweisen von Stoff- und Energieumsätzen aufzeigen.
Die Verwendung von fossilen Rohstoffen als Energieträger beurteilen.
Gleichgewicht
Die Gleichgewichtsdynamik chemischer Reaktionen darstellen, ihre Beeinflussung erläutern und damit die Steuerung von Reaktionen erklären (Gleichgewichtskonzept).
Das Massenwirkungsgesetz auch auf Lösungsgleichgewichte und Komplexbildungsgleichgewichte anwenden.
Übertragung
Säure-Base-, Redox- und Komplexbildungsreaktionen als Übertragungs- bzw. Verschiebungsprozesse beschreiben (Donator-Akzeptor-Konzept)
Donator-Akzeptor-Wechselwirkungen als grundlegendes Prinzip chemischer Reaktionen am Beispiel von Protolysegleichgewichten und Redoxreaktionen erläutern
Kenntnisse über Redoxreaktionen auf Aufgabenstellungen zu elektrochemischen Vorgängen anwenden
Zusätzlich im Realgymnasium mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik: Gleichgewichtsreaktionen und elektrochemische Prozesse quantitativ beschreiben
Umgang mit Materie
Die Umwandlung von Naturprodukten und die Synthese von wichtigen anorganisch-chemischen Grundprodukten sowie ihre Verwendung beschreiben.
Potentielle Risiken am Beispiel ausgewählter Stoffe benennen.
Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe erklären.
Den Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen bewerten und dabei regionale und europäische Besonderheiten berücksichtigen.
Entstehung und Wirkung von Schadstoffen beschreiben.
Chemische Vorgänge im Haushalt in Abhängigkeit von den beteiligten Substanzen erklären.
Gewinnung und Verwendung von Metallen und keramischen Stoffen sowie Wiederverwertung von Metallen darstellen.
Ausgewählte chemische Analysenmethoden durchführen und die Ergebnisse interpretieren.
Struktur und Reaktion
Zusammenhänge von Strukturen und Eigenschaften am Beispiel von Kohlenstoffverbindungen inklusive funktioneller Gruppen und Arten der Isomerie beschreiben.
Donator-Akzeptor-Wechselwirkungen als grundlegendes Prinzip zur Erklärung von Reaktionen organischer Moleküle anwenden.
Zusätzlich im Realgymnasium mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik: Mechanismen von Reaktionen in der organischen Chemie beschreiben.
Substanz und Energie
Herstellung und Verwendung wichtiger organisch-chemischer Grundprodukte darstellen.
Ausgewählte Stoffwechselprozesse skizzieren.
Gewinnung, Verwendung und Wiederverwertung von makromolekularen Stoffen darstellen.
Zusätzlich im Realgymnasium mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik: Nachwachsende Rohstoffe angeben und mit fossilen Rohstoffen vergleichen.
Chemische Grundlagen des Lebens
Erläutern, wie alle Lebensvorgänge auf stofflichen und energetischen Veränderungen beruhen und die Menschen von ihrer stofflichen Umwelt abhängig sind.
Die Wichtigkeit einer gesundheitsbewussten Lebensführung an Beispielen aus der Lebensmittelchemie diskutieren.
Durch kritisch reflektierenden Einsatz von differenzierten Stoffkenntnissen zu Ernährungsempfehlungen Stellung beziehen.
Gesundheitsfördernden und bewussten Umgang mit Stoffen der Alltagswelt am Beispiel von Genussmitteln und Drogen diskutieren.
Zusätzlich im Realgymnasium mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik:
Der Physikunterricht hat zum allgemeinen Bildungsauftrag der Schule, insbesondere der Befähigung zum selbstständigen Wissenserwerb, dem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und der verantwortlichen, rationalen Mitwirkung an gesellschaftlichen Entscheidungen fachspezifisch beizutragen und damit in besonderer Weise den Erwerb naturwissenschaftlicher Kompetenzen zu fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sollen eine rationale Weltsicht erwerben, aktiv die spezifischen Arbeitsweisen der Physik und ihre Bedeutung als Grundlagenwissenschaft erkennen und damit beurteilen lernen, welche Beiträge zu persönlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen die Physik liefern kann. Weiters sollen sie die Bedeutung physikalischer Phänomene und Konzepte im Alltag, in der Umwelt sowie für die Welterkenntnis erfassen und diese für ihre Lebensgestaltung nutzen. Zudem sollen die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die Vorläufigkeit von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und das Wesen der Naturwissenschaften erhalten. Sie sollen den Beitrag der Physik zur Lösung individueller, lokaler und globaler Probleme sowie die Physik als schöpferische Leistung der Menschheit und damit als Kulturgut erkennen. Der Physikunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung und der persönlichen Berufswahl.
Ziel des Physikunterrichts ist, dass Schülerinnen und Schüler über eine naturwissenschaftliche Grundbildung verfügen, um in naturwissenschaftlichen Fragen kompetent handeln zu können. Deshalb sollen im Physikunterricht die Lernergebnisse, also die von Schülerinnen und Schülern erworbenen fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die ihnen aktiv zur Verfügung stehen, in den Vordergrund rücken und nicht das Abarbeiten von Themenkatalogen durch die Lehrperson.
Sprache und Kommunikation
Ein Grundvokabular physikalischer Fachbegriffe erwerben; gezielt zwischen Alltagssprache und Fachsprache differenzieren und übersetzen können; Einsicht in die Notwendigkeit und Wirksamkeit symbolischer Beschreibungen gewinnen; physikalische Sachverhalte beschreiben, protokollieren, argumentieren und präsentieren können; Darstellungen von Naturwissenschaften in Medien (Zeitungen, Filme, Internet, etc.) kritisch bewerten können.
Mensch und Gesellschaft
Physik als Grundlagenwissenschaft (Welterkenntnis) und als angewandte Wissenschaft (Weltgestaltung) verstehen; Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen übernehmen; ethische Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung physikalischer Erkenntnisse beachten; rationale Kritikfähigkeit bei gesellschaftlichen Problemen (zB Klimawandel, Energie, Mobilität) entwickeln; Berufswahl.
Natur und Technik
Einsichten in die Ursachen von Naturerscheinungen und daraus abgeleiteten, zugehörigen physikalischen Gesetzmäßigkeiten gewinnen; Kausalitätsdenken und Erkennen der Grenzen der Vorhersagbarkeit auf Grund von praktisch oder prinzipiell unvollständigen Systeminformationen entwickeln; Naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben; Physik als Grundlage der Technik verstehen.
Gesundheit und Bewegung
Grundlagen für gesundheitsförderndes Verhalten verstehen; Sicherheitsbewusstsein in Haushalt und Verkehr entwickeln, Chancen und Gefahren im Umgang mit Elektrizität, Lasern, ionisierender Strahlung, etc. erkennen.
Kreativität und Gestaltung
Naturwissenschaftliche Forschung als kreativen Prozess verstehen; Gestaltung physikalischer und technischer Anwendungen; Kreativität bei Problemlösungsprozessen und Modellbildung.
Physikalische Grundbildung besteht aus drei wesentlichen Bereichen. Kompetenzorientierter Physikunterricht ist dabei so zu gestalten, dass Kompetenzen aus allen drei folgenden Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semester erworben und gefördert werden. Die in vorangegangenen Semestern erworbenen Kompetenzen aller drei Bereiche werden im Sinne einer nachhaltigen Kompetenzentwicklung in folgenden Semestern vertieft und erweitert.
W: Fachwissen
In diesem Bereich erwerben Schülerinnen und Schüler physikalisches Fachwissen und wenden dieses Fachwissen in verschiedenen Kontexten an. Schülerinnen und Schüler zeigen Kompetenzen dadurch dass sie
E: Experimentieren und Erkenntnisgewinnung
In diesem Bereich erwerben Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit physikalischen Arbeitsweisen. Schülerinnen und Schülern zeigen Kompetenzen dadurch dass sie
S: Standpunkte begründen und aus naturwissenschaftlicher Sicht bewerten
In diesem Bereich erwerben Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit, naturwissenschaftlich begründet zu argumentieren und am gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen. Schülerinnen und Schülern zeigen Kompetenzen dadurch dass sie
Die Anforderungsniveaus (Komplexität) der Kompetenzen der drei Bereiche sind in zwei Stufen eingeteilt:
Darüber hinaus gelten folgende didaktische Grundsätze:
Physikunterricht ist so zu gestalten, dass er die Alltagserfahrungen und Vorstellungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Er ist weiters an den Interessen und Vorerfahrungen der Jugendlichen durch die Verwendung von Lebensweltbezügen und Alltagskontexten, auch Fächer übergreifend, zu orientieren. Eine zu frühe Abstraktion ist zu vermeiden, das Erlangen konzeptuellen Verständnisses soll im Vordergrund stehen.
Im Physikunterricht sind moderne Medien und Technologien einzusetzen (insbesondere elektronische Messwerterfassung, interaktive Simulationen, Datenauswertung und -analyse und Modellbildung) sowie außerschulische Lernorte einzubeziehen.
Der Zeitrahmen für Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse des Realgymnasiums und Oberstufenrealgymnasiums mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teils zu entnehmen.
Größenordnungen im Mikro-und Makrokosmos; Stellung im Universum
Mechanik I: Relativität von Ruhe und Bewegung, Bewegungsänderung durch Kräfte, Newton’sche Bewegungsgleichung, geradlinige und kreisförmige Bewegung, Gravitation
Thermodynamik: Energie, Energieerhaltung, Teilchenmodell, Entropie, thermodynamische Hauptsätze, nachhaltiger Umgang mit Energie
Mechanik II: Impulserhaltung; Rotation und Drehimpulserhaltung
Schwingungen und mechanische Wellen: Erzeugung, Reflexion und Brechung, Beugung und Interferenz, Resonanz, stehende Wellen
Grundlagen der Elektrizitätslehre: Wirkungen des elektrischen Stroms, einfacher Stromkreis, Stromstärke, Spannung, elektrischer Widerstand
Elektrische Energie: Elektrische Energie und Leistung, Energiebereitstellung durch Batterien, Photovoltaik usw.
Felder: Grundphänomene statischer elektrischer und magnetischer Felder, Feldbegriff, Ladungen als Ursache elektrischer Felder, Ströme als Ursache magnetischer Felder
Elektrodynamik: Motorprinzip und Induktion
Energie: Grundlagen der konventionellen und alternativen Energiebereitstellung; Energieübertragung; Sicherheit im Umgang mit elektrischer Energie
Elektromagnetische Wellen: Erzeugung und Eigenschaften am Beispiel des Lichts und anderer Arten elektromagnetischer Strahlung, Wellenoptik, sichtbarer und nicht sichtbarer Teil des elektromagnetischen Spektrums
Strahlungshaushalt der Erde
Atomphysik: Licht als Überträger von Energie, Spektren, Absorption und Emission, Modell der Atomhülle
Quantenphysik: Besonderheiten der Quantenwelt, Doppelspaltexperiment, Heisenberg’sche Unschärferelation, statistische Deutung
Einblicke in die Theorieentwicklung und das Weltbild der modernen Physik
Kernphysik: Aufbau und Stabilität der Kerne, natürliche Radioaktivität, ionisierende Strahlung, Kernfusion und -spaltung; medizinische und technische Anwendungen
Relativitätstheorie: Konzepte der speziellen Relativitätstheorie, Grundidee der allgemeinen Relativitätstheorie
Teilchenphysik: Entwicklung des Teilchenkonzepts, Standardmodell, Anfänge des Universums
Aktuelle Forschung: Einblicke in aktuelle physikalische Forschung
Vertiefung und Wiederholung von Lerninhalten aus vorangegangenen Semestern
Größenordnungen im Mikro-und Makrokosmos; Stellung im Universum
Mechanik: Relativität von Ruhe und Bewegung, Bewegungsänderung durch Kräfte, Newton’sche Bewegungsgleichung, geradlinige und kreisförmige Bewegung, Impulserhaltung
Energieerhaltung und Grundlagen der Thermodynamik
Schwingungen und mechanische Wellen: Erzeugung und Eigenschaften
Grundlagen der Elektrizitätslehre: Wirkungen des elektrischen Stroms, einfacher Stromkreis, Stromstärke, Spannung, elektrischer Widerstand, elektrische Energie
Grundphänomene elektromagnetischer Felder und der Elektrodynamik: Motorprinzip und Induktion
Energie: Grundlagen der konventionellen und alternativen Energiebereitstellung; Energieübertragung; Sicherheit im Umgang mit elektrischer Energie
Elektromagnetische Wellen: Erzeugung und Eigenschaften am Beispiel des Lichts und anderer Arten elektromagnetischer Strahlung, Spektrum
Strahlungshaushalt der Erde
Atomphysik: Licht als Überträger von Energie, Spektren, Absorption und Emission, Modell der Atomhülle
Quantenphysik: Besonderheiten der Quantenwelt
Einblicke in die Theorieentwicklung und das Weltbild der modernen Physik
Kernphysik: Aufbau und Stabilität der Kerne, natürliche Radioaktivität, ionisierende Strahlung, medizinische und technische Anwendungen
Relativitätstheorie: Grundideen der speziellen Relativitätstheorie
Teilchenphysik: Entwicklung des Teilchenkonzepts, Anfänge des Universums
Aktuelle Forschung: Einblicke in aktuelle physikalische Forschung
Vertiefung und Wiederholung von Lerninhalten aus vorangegangenen Semestern
Die Bedeutung der Darstellenden Geometrie in der allgemein bildenden höheren Schule beruht auf folgenden wesentlichen Aspekten:
Kompetenzorientierter Unterricht aus Darstellender Geometrie zielt auf den Erwerb nachhaltig verfügbarer geometrischer Fähigkeiten und Fertigkeiten der Lernenden ab. Die Schülerinnen und Schüler sollen dadurch in der Lage sein, selbstständig vertraute und neue Aufgabenstellungen in verschiedenartigen Situationen erfolgreich bearbeiten beziehungsweise lösen zu können. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler unter anderem folgende Ziele und Fähigkeiten erreichen:
Sprache und Kommunikation
Erfassen und Verstehen geometrischer Formulierungen und Argumentationen; verbale Beschreibung geometrischer Objekte und räumlicher Vorgänge; schlüssige Begründung geometrischer Vorgangsweisen und Dokumentation geometrischer Überlegungen unter präziser Sprachverwendung; Einsetzen geometrischer Erkenntnisse als Mittel der interkulturellen Verständigung; Verwenden geometrischer Abbildungen als sprachunabhängiges Kommunikationsmittel
Mensch und Gesellschaft
Vorbereitung auf die Berufswelt und weiterführende Ausbildung; Förderung der Teamfähigkeit; adäquater Einsatz zeitgemäßer Medien; Präsentation eigener Arbeiten
Natur und Technik
Raumvorstellungs- und Intelligenztraining; Erfassen, Analysieren und Modellieren von Objekten der Umwelt und der Technik; Lösen raumgeometrischer Probleme aus dem naturwissenschaftlichen und technischen Bereich; Orientierung in virtuellen 3D-Welten
Gesundheit und Bewegung
Förderung räumlicher Orientierungsfähigkeit; Übungen zur kinetischen Raumvorstellung; Förderung der Feinmotorik; Aktivierung verschiedener Gehirnareale
Kreativität und Gestaltung
Kreatives und individuelles Entwerfen von Objekten aus Technik, Architektur, Design, Kunst sowie deren Präsentation mit unterschiedlichen Medien; Erarbeiten von kreativen Lösungsstrategien für raumgeometrische Aufgabenstellungen
Für die Planung und Durchführung des kompetenzorientierten Unterrichts aus Darstellender Geometrie empfiehlt sich unter anderem die Beachtung folgender Grundsätze:
Die Auseinandersetzung mit der Darstellenden Geometrie fördert neben den fachlichen auch allgemeine Kompetenzen (zB Sozialkompetenzen). Die fachlichen Kompetenzen in der Darstellenden Geometrie beziehen sich auf geometrische Handlungen, geometrische Inhalte und Komplexität der erforderlichen kognitiven Prozesse. Sie werden im Kompetenzmodell für Darstellende Geometrie beschrieben. Eine geometrische Kompetenz weist darin drei Dimensionen auf, und zwar eine Handlungs-, eine Inhalts- und eine Komplexitätsdimension.
Die drei Dimensionen geometrischer Kompetenzen werden im Folgenden konkretisiert.
Bereiche der Handlungsdimension
Analysieren, Modellbilden und Planen (H1):
Operieren (H2):
Interpretieren (H3):
Argumentieren und Begründen (H4):
Bereiche der Inhaltsdimension
Geometrische Objekte und deren Eigenschaften (I1):
Relationen zwischen Objekten (I2):
Transformationen (I3):
Abbildungen und Risse (I4):
Bereiche der Komplexitätsdimension
Einsetzen von Grundkenntnissen und -fertigkeiten (K1):
Herstellen von Verbindungen (K2):
Reflektieren, Einsetzen von Reflexionswissen (K3):
Eine fachspezifische Kompetenz wird in diesem Modell durch ein Tripel bestehend aus einem Handlungsbereich, einem Inhaltsbereich und einem Komplexitätsbereich beschrieben (zB H1, I3, K2).
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt Leistungsfeststellung des Dritten Teiles zu entnehmen.
Im Folgenden wird für jedes Semester der Lehrstoff gestützt auf die Bereiche der Inhaltsdimension des Kompetenzmodells angegeben. Die geometrischen Inhalte werden ausdifferenziert und mit Handlungsbereichen sowie Komplexitätsbereichen zu Kompetenzen verknüpft. Aus Gründen der Lesbarkeit wird dabei auf die durchgehende Ausweisung der Komplexitätsdimension verzichtet. In den Unterpunkten orientiert sich die Reihenfolge zunächst an den Inhaltsbereichen. In diesen wird nach der Reihenfolge der Handlungsbereiche Analysieren, Modellbilden und Planen, Operieren, Interpretieren sowie Argumentieren und Begründen weiter verfeinert.
Folgende zentrale Ideen sind bei der Erarbeitung des Lehrstoffs in allen Semestern relevant:
Geometrische Objekte und deren Eigenschaften
Arbeiten mit linearen Grundelementen (Punkt, Gerade, Ebene, Polygon) und Koordinatensystemen (zB kartesische Welt- und Benutzerkoordinatensysteme):
Arbeiten mit Volumsmodellen von Grundkörpern (zB Prismen, Pyramiden, Kugeln, Kegel, Zylinder, Extrusionskörper, Drehkörper) und besonderen Polyedern (zB Platonische Polyeder):
Relationen zwischen Objekten
Bearbeiten von einfachen Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen und deren Anwendung (zB Schnitte linearer Grundelemente, Würfelschnitte, einfache Durchdringungen ebenflächig begrenzter Objekte):
Arbeiten mit Booleschen Operationen (Vereinigung, Durchschnitt und Differenz):
Modellieren von Objekten aus Grundkörpern durch Boolesche Operationen mit 3D-CAD-Software:
Transformationen
Arbeiten mit Kongruenztransformationen (Schiebung, Drehung, Spiegelung) und Skalierung:
Modellieren von Objekten aus Grundköpern durch Kongruenztransformationen und Skalierung mit 3D-CAD-Software:
Abbildungen und Risse
Verstehen von Projektionen (Parallel- und Zentralprojektion) als Abbildungen und der Ergebnisse von Projektionen:
Arbeiten mit zugeordneten Hauptrissen (Grund-, Auf-, Kreuzriss) und axonometrischen Rissen:
Geometrische Objekte und deren Eigenschaften
Arbeiten mit elementaren Kurven (zB Kreise, Ellipsen, Schraublinien) und Freiformkurven (zB Bézierkurven) sowie mit ihren Parameterdarstellungen und Tangenten:
Arbeiten mit Volumsmodellen, die durch Rotation und Extrusion erzeugt werden (zB Drehkörper, allgemeine Pyramiden, Prismen, Zylinder und Kegel):
Relationen zwischen Objekten und Transformationen
Bearbeiten von komplexen Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen und deren Anwendung (zB Durchdringungen ebenflächig begrenzter Objekte):
Bearbeiten von einfachen Lageaufgaben und Maßaufgaben (Bestimmung von Streckenlängen und Winkelmaßen) in zugeordneten Normalrissen:
Generieren von Volumsmodellen von Rotations- und Extrusionsobjekten (zB Drehkörper, allgemeine Pyramiden, Prismen, Zylinder und Kegel) und Anwendung von Relationen und Transformationen zur Erzeugung komplexerer Volumsmodelle:
Abbildungen und Risse
Anwenden von grundlegenden Konstruktionsprinzipien zur Darstellung von Schatten bei Parallelbeleuchtung in anschaulichen Parallelrissen:
Strukturieren und Festigen der für die Kompetenzbereiche dieses Semesters notwendigen, bereits erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
Geometrische Objekte und deren Eigenschaften
Arbeiten mit Rotations- und Extrusionsflächen (zB Drehflächen, allgemeine Pyramiden-, Prismen-, Zylinder- und Kegelflächen), Schieb- und Regelflächen (anhand ausgewählter Beispiele) und Freiformflächen:
Erfassen der differentialgeometrischen Begriffe Tangentialebene, Flächennormale und Umriss von Flächen:
Relationen zwischen Objekten und Transformationen
Ermitteln ebener Kugelschnitte sowie punkt- und tangentenweises Bestimmen der Schnittkurven von Flächen:
Arbeiten mit Flächen- und Volumsmodellen anhand von Beispielen aus Technik, Architektur, Design, Kunst usw. mit 3D-CAD-Software:
Abbildungen und Risse
Herstellen von Normalrissen von Kreisen:
Herstellen von Zentralrissen im Durchschnittverfahren:
Strukturieren und Festigen der für die Kompetenzbereiche dieses Semesters notwendigen, bereits erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
Geometrische Objekte und deren Eigenschaften, Relationen zwischen Objekten, Transformationen, Abbildungen und Risse
Bearbeiten raumgeometrischer Problemstellungen mit Bezug zur Technik, Architektur, Design, Kunst usw.:
Strukturieren und Vertiefen von bereits erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten, um eine nachhaltige Sicherung geometrischer Kompetenzen zu gewährleisten
Haushaltsökonomie und Ernährung versteht sich als multidisziplinärer Unterrichtsgegenstand, deshalb bieten sich fächerübergreifende Aufgabenstellungen zur Förderung der Vernetzungskompetenz an. Die erfassten Themenbereiche sollen Eigenerfahrung mit Alltagsbezug und Gesellschaftsrelevanz verknüpfen. Welt- und Kulturverständnis stellt ein vorrangiges Ziel dar.
Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, den (zB medialen) Ausführungen von Expertinnen und Experten zu folgen und diese zu hinterfragen. Aufgrund der Inhalte (Fachkompetenz) und Methoden werden Kompetenzen gefördert, die von Nutzen sind um berufliche Perspektiven zu entwickeln bzw. zu erweitern.
Ausgehend von der zentralen Bedeutung des Haushaltes, wobei jener in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu verstehen ist, sollen Schülerinnen und Schüler zu bedarfsorientiertem, eigenverantwortlichem und effizientem Management motiviert werden. Ziel ist, Lebens- und Ernährungsgewohnheiten zu reflektieren, um gesundheitsförderndes und umweltbewusstes Handeln im Sinne von Prävention und Nachhaltigkeit zu bewirken.
Die Vermittlung von Grundlagen des Konsumentenrechts, von Markt- und Werbestrategien sowie von Produktkennzeichnung soll die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zu mündigen Konsumentinnen und Konsumenten unterstützen.
Der Einsatz moderner Informationstechnologien zielt auf Kommunikations-, Präsentations- und Medienkompetenz. Die Förderung der Selbstkompetenz erfolgt durch Analyse und Reflexion eigener Lebens-, Ernährungs- und Konsumgewohnheiten im Unterricht und führt damit zu verbessertem Gesundheits- und Finanzmanagement.
Die Sensibilisierung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme, Verständnis für die Schwierigkeiten der Welternährung und Entwicklung von Problemlösungsstrategien soll Schülerinnen und Schüler von ihrer Eigenerfahrung zu globalem Denken führen und ihre Sozialkompetenz steigern.
Sprache und Kommunikation
Durch die reflexive Auseinandersetzung mit den eigenen unmittelbaren Lebensbereichen der Schülerinnen und Schüler sowie durch Anschaulichkeit, Praxisorientierung und vielfältigen Medieneinsatz wird der sprachliche Umgang mit Alltagserfahrungen ermöglicht und dadurch die Kommunikationskompetenz gefördert. Die Auseinandersetzung mit gesundheitsrelevanten, ökonomischen und ökologischen Themen soll es Schülerinnen und Schülern ermöglichen Aussagen von Expertinnen und Experten zu hinterfragen, zu diskutieren und zu bewerten.
Mensch und Gesellschaft
Haushaltsökonomie und Ernährung soll Schülerinnen und Schüler zu reflektierter Kenntnis der eigenen Lebens- und Konsumgewohnheiten führen sowie das Verständnis für die verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens im Dienste der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit fördern. Weitere Themen sind diesem Bildungsbereich zuzurechnen: Wirtschaftsbereich des Privathaushalt im Konnex mit volkswirtschaftlichen Zusammenhängen; Bestand und Wandel von familiären Strukturen und Herausforderungen im Bereich geschlechtergerechte Arbeitsteilung, auch im internationalen Vergleich; Reflexion des Zusammenlebens im privaten Haushalt als Grundlage sozialer Beziehungen; Übernahme von Verantwortung als Konsumentinnen und Konsumenten; Erfahren kultureller und interkultureller Differenzierung von Lebens- und Ernährungsweisen sowie Traditionen, Tabus und Präferenzen; Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen und Geschlechterstereotypen.
Natur und Technik
Die Verantwortlichkeit des Menschen für seine Lebensumwelten und Möglichkeiten diese aktiv zu gestalten findet in vielerlei Inhalten eine Entsprechung: Erkennen von Zusammenhängen zwischen Ökonomie und Ökologie; Reflexion und Bewertung von eigenem umweltrelevanten Handeln; Einsatz innovativer Haushaltstechnik; multimediale Dokumentationen und Präsentationen mit besonderer Berücksichtigung von Informationstechnologien
Gesundheit und Bewegung
Der gesundheitsbezogene Bereich ist in Haushaltsökonomie und Ernährung als wichtiger Schwerpunkt evident. Die Gesundheitskompetenz steht im Mittelpunkt: Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit; Ernährung des gesunden Menschen und zielgruppenorientierte Ernährung; praktische Anwendung von ernährungsphysiologischen Kenntnissen; Einsichten in die Bereiche Hygiene und Mikrobiologie; Unfallverhütung und Erste Hilfe; Reflexion von Arbeitsabläufen und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz, Wohnbereich und Lebensumgebung; Bedeutung des Wohnens für Gesundheit und Leistungsfähigkeit; kritische Auseinandersetzung mit die Gesundheit beeinträchtigenden Körpernormen und Stereotypen (zB Schönheitsideale)
Kreativität und Gestaltung
Die kreativ-gestaltenden Möglichkeiten in Haushaltsökonomie und Ernährung fördern Selbstverwirklichung und soziale Verantwortung und wirken individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend. Schöpferische Bereiche sind insbesondere: Wohn- und Arbeitsraumgestaltung; Menügestaltung, Nahrungszubereitung, Esskultur; sensorische Experimente; ästhetische und kulinarische Produktgestaltung und Vermarktungskonzepte; Förderung kreativer Problemlösungsstrategien
Ein moderner, kompetenz- und handlungsorientierter Unterricht soll die Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern. Im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens muss die Sach-, Sozial-, Entscheidungs- und Handlungskompetenz der Lernenden stehen, um sich im Alltag orientieren zu können. Der Paradigmenwechsel vom inhalts- und gegenstandszentrierten (Inputsteuerung) zum kompetenzbasierten Unterricht (Outputorientierung) ist zu vollziehen.
Der Unterricht soll auf naturwissenschaftlichen, kultur- und sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen und sich an den Prinzipien der salutogenetischen Gesundheitsförderung, der Nachhaltigkeit und der aktiven Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Gesellschaft orientieren und so Entscheidungsgrundlagen für einen gesundheits- umwelt- und sozialverträglichen Lebensstil bieten. Die Organisation des Lernprozesses hat in den Bereichen Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz zu erfolgen.
Die kompetenzorientiert formulierte Bildungs- und Lehraufgabe stellt verbindliche Lehr- und Lernziele in Verschränkung mit dem Lehrstoff dar. Anknüpfend an den Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sind die Inhalte altersadäquat zu vermitteln. Die Individualität der Lernenden ist bei der Unterrichtsplanung und –gestaltung zu berücksichtigen. Hierbei bieten sich insbesondere Methoden an, welche die Selbsttätigkeit, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit unterstützen, wie beispielsweise exemplarische Fallstudien, Rollen- und Planspiele, Projekte, Internetrecherchen, Präsentationen und offene Lernformen. Bei der Anwendung der jeweiligen Methode ist auf Anschaulichkeit, Praxisorientierung und Aktualität zu achten. Fächerübergreifender Unterricht fördert vernetztes Denken und Transferleistungen bei Schülerinnen und Schülern.
Die Einbeziehung außerschulischer Expertinnen und Experten sowie die Durchführung von Exkursionen und Lehrausgängen eröffnen neue Perspektiven, stellen unmittelbare Zusammenhänge her und wirken durch ihren Realitätsbezug motivationsfördernd.
Vielfältiger Medieneinsatz hat die Kommunikationsfähigkeit, den Aktualitätsbezug und die interaktive Auseinandersetzung zu fördern. Durch die Beschäftigung mit ernährungs-und haushaltswissenschaftlichen Quellen ist strukturiertes, logisches und vernetztes Denken und Arbeiten zu stärken.
Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand der Wissenschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiter entwickeln.
Das Kompetenzmodell für Haushaltökonomie und Ernährung sieht fünf übergeordnete semesterübergreifende Kompetenzbereiche vor, die die Bildungsziele des Faches Haushaltsökonomie und Ernährung abbilden, diese sind nicht kompensierbar. In den einzelnen Semestern werden diese Kompetenzbereiche durch Teilkompetenzen genau beschrieben, die eine Verknüpfung von Handlung und Inhalt darstellen.
Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten
Ressourcen verantwortungsbewusst managen
Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden
Das eigene Essverhalten erkennen, reflektieren und bewerten sowie Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten, Kulturen, Gesundheit und Wohlbefinden verstehen
Sich vollwertig und nachhaltig ernähren
Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten
Ressourcen verantwortungsbewusst managen
Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden
Das eigene Essverhalten erkennen, reflektieren und bewerten sowie Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten, Kulturen, Gesundheit und Wohlbefinden verstehen
Sich vollwertig und nachhaltig ernähren
Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und Qualitätskriterien bewerten
Ressourcen verantwortungsbewusst managen
Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden
Der Unterricht in Psychologie und Philosophie soll eine fundierte Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens ermöglichen und Orientierungshilfen bieten.
Im Psychologieunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in das Erleben und Verhalten des Menschen gewinnen sowie Impulse zur Selbstreflexion und zu einem besseren Verständnis des Mitmenschen erhalten. Die Schülerinnen und Schüler sollen therapeutische Hilfen und Einrichtungen kennen lernen, es ist aber nicht Aufgabe des Psychologieunterrichts, therapeutische Hilfestellungen zu geben.
Der Philosophieunterricht soll den Schülerinnen und Schülern in exemplarischer Form Einblick in die wesentlichen Strömungen der abendländischen Philosophie geben. Die Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis, der Wahrheitsfrage, den Werten, mit der Sinnfrage sowie der Legitimation von gesellschaftlichen Ordnungen soll die Schülerinnen und Schüler auffordern, sich auf das Philosophieren als Prozess einzulassen.
Die Schülerinnen und Schüler
Erworbene Kompetenzen in Psychologie und Philosophie sind im Sinne einer ganzheitlichen Bildung auch außerhalb des schulischen Kontexts von nachhaltiger Bedeutung.
Sprache und Kommunikation
Alle Teilbereiche der Psychologie und Philosophie tragen dazu bei, sprachliche und kommunikative Prozesse zu fördern: persönliche und soziale Prozesse benennen; Emotionen und Motivationen differenziert ausdrücken; Gesprächsformen üben, Gesprächsfähigkeit vertiefen und konstruktives Feedback geben; Bedeutung nonverbaler Kommunikation erfassen und verstehen; begriffliche Genauigkeit anwenden und argumentative Begründungen erarbeiten; Grenzen des Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen; verständiges Lesen durch Textarbeit fördern und Texte vergangener Epochen mit gegenwärtigen Vorstellungen vergleichen.
Mensch und Gesellschaft
Die in Psychologie und Philosophie erworbenen Kompetenzen führen die Schülerinnen und Schüler zur reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen; sie fördern das Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens und deren Wandel. Dabei ist auch auf Ursachen und Erscheinungsformen von sozialen Ungleichheitsstrukturen (zB bezogen auf Geschlecht, soziale und ethnische Herkunft) Bezug zu nehmen. Die Schülerinnen und Schüler werden zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten verschiedener Medien angeregt und lernen, Daten zu selektieren und zu interpretieren. Durch weltweite Kommunikation und Kooperation werden interkulturelles Denken und Handeln ermöglicht.
Lehrerinnen und Lehrer haben zur Förderung einer toleranten Grundhaltung auch im Sinne eines interkulturellen Verständnisses beizutragen. Dazu gehören das Entwickeln persönlicher Einstellungen, Urteilsvermögen, Kritikfähigkeit, Zivilcourage, respektvoller Umgang mit anders Denkenden und die Bereitschaft zu verantwortungsvollem Handeln.
Natur und Technik
Die Schülerinnen und Schüler lernen die Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen reflektieren. Sie werden auf das Problem der Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hingewiesen. Sie setzen sich mit den gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen wissenschaftlicher Erkenntnisse auseinander, insbesondere mit naturwissenschaftlich-technischem Fortschritt und den daraus resultierenden moralischen Problemen.
Kreativität und Gestaltung
Neben der theoretischen Analyse kreativer Prozesse erweitern die Schülerinnen und Schüler durch die Kenntnis alternativer Standpunkte und Lösungswege ihre Spontaneität und Flexibilität.
Gesundheit und Bewegung
Die Schülerinnen und Schüler lernen psychohygienische Prinzipien kennen und setzen sich kritisch mit Normalität und Gesundheit auseinander.
Kompetenzorientierung bedeutet eine Verknüpfung von Wissenserwerb und Anwendung von Wissen. Sie erweitert die Zeitperspektive, betont den langfristig angestrebten Zuwachs an Kenntnissen und Fertigkeiten, weg von kleinschrittigen Lernzielen, hin zu mehr Nachhaltigkeit. Daraus ergeben sich folgende methodische Konsequenzen.
Kompetenzen werden primär an exemplarischen Inhalten erworben. Da der Kompetenzerwerb eine aktive und intensive Auseinandersetzung mit Materialien und Themengebieten erfordert, ist das didaktische Prinzip des „exemplarischen Lernens“ von entscheidender Bedeutung. Damit ist erstens ein Unterrichten mit Beispielen gemeint, und zweitens die bewusste Beschränkung auf Sachverhalte, die beispielhaften Charakter aufweisen und als „Fundamente des PUP-Unterrichts“ gelten können. Die Fundamente des PUP-Unterrichts sind unter „Kompetenzen und Inhalte“ aufgelistet.
Orientierung am Exemplarischen berücksichtigt auch die verschiedenen Verarbeitungstiefen beziehungsweise Kompetenzniveaus:
Bei der Organisation der Lernprozesse ist eine Balance zwischen Instruktion und Handlungsorientierung anzustreben. Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind beispielsweise selbstständiges Strukturieren von Arbeitsphasen, Recherche, Planung und Durchführung von Experimenten sowie Interviews und deren Auswertung. Dies trägt zur Stärkung von Kompetenzen wie Teamarbeit und Präsentationstechnik bei. Weiters ist die umfassende Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Formen des sokratischen Gesprächs, durch das Üben des logisch richtigen Argumentierens (zB durch das Schreiben philosophischer Essays) und durch das Training des aktiven Zuhörens zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen. Zur Festigung von Lernprozessen eignen sich das Verfassen von Exzerpten und Protokollen, das Führen eines psychologischen oder philosophischen Tagebuchs und Reflexionsphasen mit Rückmeldungen zur Gruppensituation.
Zur Förderung des kreativen Potenzials sind Rollenspiele, Fantasiereisen, Gedankenexperimente, Zeichnungen und andere künstlerische Darstellungen, meditative Betrachtungen von Kunstwerken, Arbeiten mit audiovisuellen Impulsen und den Informationstechnologien einzusetzen.
Je nach Möglichkeit ist ein Bezug zur Lebenswelt durch Einladen von Fachleuten oder durch Besuche außerschulischer Institutionen herzustellen.
Bei der Bearbeitung der Themen ist auf eine altersgemäße Darstellung und die Relevanz für die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler zu achten. Dabei ist an persönliche Erfahrungen und an die Vorkenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen. Der Beitrag österreichischer Forscherinnen und Forscher zur Psychologie und Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen. Generell ist auf ein ausgewogenes Verhältnis der Kompetenzniveaus von Reproduktion, Transfer und Reflexion in den einzelnen Themenbereichen zu achten.
Ein nachhaltiger Erwerb von Kompetenzen zeigt sich in der Vernetzung von Inhalten. PUP fördert in dreifacher Hinsicht die Vernetzungskompetenz:
Der PUP-Unterricht kann entscheidend dazu beitragen, die Persönlichkeitsentfaltung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, auf ihre individuellen Fähigkeiten Bezug zu nehmen, sie zu lebenslangem Lernen zu motivieren (personale Kompetenz), ihnen Wissen und Können zu vermitteln (Sachkompetenz) sowie die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern (soziale Kompetenz). Semesterübergreifende Kompetenzen für Psychologie und Philosophie sind:
Aspekte der wissenschaftlichen Psychologie
Phänomene der Wahrnehmung und Wahrnehmungsprozesse
Kognitive Prozesse und Lernen
Soziale Phänomene und Kommunikation
Fragen der Entwicklung und Erziehung
Aspekte der Persönlichkeit
Grundlagen der Philosophie
Aspekte der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie
Anthropologische Entwürfe
Grundfragen der Ethik
Der Unterricht in Psychologie und Philosophie soll eine fundierte Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens ermöglichen und Orientierungshilfen bieten.
Im Psychologieunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in das Erleben und Verhalten des Menschen gewinnen sowie Impulse zur Selbstreflexion und zu einem besseren Verständnis des Mitmenschen erhalten. Die Schülerinnen und Schüler sollen therapeutische Hilfen und Einrichtungen kennen lernen, es ist aber nicht Aufgabe des Psychologieunterrichts, therapeutische Hilfestellungen zu geben.
Der Philosophieunterricht soll den Schülerinnen und Schülern in exemplarischer Form Einblick in die wesentlichen Strömungen der abendländischen Philosophie geben. Die Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis, der Wahrheitsfrage, den Werten, mit der Sinnfrage sowie der Legitimation von gesellschaftlichen Ordnungen soll die Schülerinnen und Schüler auffordern, sich auf das Philosophieren als Prozess einzulassen.
Die Schülerinnen und Schüler
Erworbene Kompetenzen in Psychologie und Philosophie sind im Sinne einer ganzheitlichen Bildung auch außerhalb des schulischen Kontexts von nachhaltiger Bedeutung.
Sprache und Kommunikation
Alle Teilbereiche der Psychologie und Philosophie tragen dazu bei, sprachliche und kommunikative Prozesse zu fördern: persönliche und soziale Prozesse benennen; Emotionen und Motivationen differenziert ausdrücken; Gesprächsformen üben, Gesprächsfähigkeit vertiefen und konstruktives Feedback geben; Bedeutung nonverbaler Kommunikation erfassen und verstehen; begriffliche Genauigkeit anwenden und argumentative Begründungen erarbeiten; Grenzen des Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen; verständiges Lesen durch Textarbeit fördern und Texte vergangener Epochen mit gegenwärtigen Vorstellungen vergleichen.
Mensch und Gesellschaft
Die in Psychologie und Philosophie erworbenen Kompetenzen führen die Schülerinnen und Schüler zur reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen; sie fördern das Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens und deren Wandel. Die Schülerinnen und Schüler werden zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten verschiedener Medien angeregt und lernen, Daten zu selektieren und zu interpretieren. Durch weltweite Kommunikation und Kooperation werden interkulturelles Denken und Handeln ermöglicht.
Lehrerinnen und Lehrer haben zur Förderung einer toleranten Grundhaltung auch im Sinne eines interkulturellen Verständnisses beizutragen. Dazu gehören das Entwickeln persönlicher Einstellungen, Urteilsvermögen, Kritikfähigkeit, Zivilcourage, respektvoller Umgang mit anders Denkenden und die Bereitschaft zu verantwortungsvollem Handeln.
Natur und Technik
Die Schülerinnen und Schüler lernen die Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen reflektieren. Sie werden auf das Problem der Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hingewiesen. Sie setzen sich mit den gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen wissenschaftlicher Erkenntnisse auseinander, insbesondere mit naturwissenschaftlich-technischem Fortschritt und den daraus resultierenden moralischen Problemen.
Kreativität und Gestaltung
Neben der theoretischen Analyse kreativer Prozesse erweitern die Schülerinnen und Schüler durch die Kenntnis alternativer Standpunkte und Lösungswege ihre Spontaneität und Flexibilität.
Gesundheit und Bewegung
Die Schülerinnen und Schüler lernen psychohygienische Prinzipien kennen und setzen sich kritisch mit Normalität und Gesundheit auseinander.
Kompetenzorientierung bedeutet eine Verknüpfung von Wissenserwerb und Anwendung von Wissen. Sie erweitert die Zeitperspektive, betont den langfristig angestrebten Zuwachs an Kenntnissen und Fertigkeiten, weg von kleinschrittigen Lernzielen, hin zu mehr Nachhaltigkeit. Daraus ergeben sich folgende methodische Konsequenzen.
Kompetenzen werden primär an exemplarischen Inhalten erworben. Da der Kompetenzerwerb eine aktive und intensive Auseinandersetzung mit Materialien und Themengebieten erfordert, ist das didaktische Prinzip des „exemplarischen Lernens“ von entscheidender Bedeutung. Damit ist erstens ein Unterrichten mit Beispielen gemeint, und zweitens die bewusste Beschränkung auf Sachverhalte, die beispielhaften Charakter aufweisen und als „Fundamente des PUP-Unterrichts“ gelten können. Die Fundamente des PUP-Unterrichts sind unter „Kompetenzen und Inhalte“ aufgelistet.
Orientierung am Exemplarischen berücksichtigt auch die verschiedenen Verarbeitungstiefen bzw. Kompetenzniveaus:
- grundlegendes Wissen reproduzieren
- Wissen verknüpfen und transferieren
- das Gelernte reflektieren und mit Wissen kreativ umgehen
Bei der Organisation der Lernprozesse ist eine Balance zwischen Instruktion und Handlungsorientierung anzustreben. Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind beispielsweise selbstständiges Strukturieren von Arbeitsphasen, Recherche, Planung und Durchführung von Experimenten sowie Interviews und deren Auswertung. Dies trägt zur Stärkung von Kompetenzen wie Teamarbeit und Präsentationstechnik bei. Weiters ist die umfassende Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Formen des sokratischen Gesprächs, durch das Üben des logisch richtigen Argumentierens (zB. durch das Schreiben philosophischer Essays) und durch das Training des aktiven Zuhörens zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen. Zur Festigung von Lernprozessen eignen sich das Verfassen von Exzerpten und Protokollen, das Führen eines psychologischen oder philosophischen Tagebuchs und Reflexionsphasen mit Rückmeldungen zur Gruppensituation.
Zur Förderung des kreativen Potenzials sind Rollenspiele, Fantasiereisen, Gedankenexperimente, Zeichnungen und andere künstlerische Darstellungen, meditative Betrachtungen von Kunstwerken, Arbeiten mit audiovisuellen Impulsen und den Informationstechnologien einzusetzen.
Je nach Möglichkeit ist ein Bezug zur Lebenswelt durch Einladen von Fachleuten oder durch Besuche außerschulischer Institutionen herzustellen.
Bei der Bearbeitung der Themen ist auf eine altersgemäße Darstellung und die Relevanz für die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler zu achten. Dabei ist an persönliche Erfahrungen und an die Vorkenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen. Der Beitrag österreichischer Forscherinnen und Forscher zur Psychologie und Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen. Generell ist auf ein ausgewogenes Verhältnis der Kompetenzniveaus von Reproduktion, Transfer und Reflexion in den einzelnen Themenbereichen zu achten.
Ein nachhaltiger Erwerb von Kompetenzen zeigt sich in der Vernetzung von Inhalten. PUP fördert in dreifacher Hinsicht die Vernetzungskompetenz:
Der PUP-Unterricht kann entscheidend dazu beitragen, die Persönlichkeitsentfaltung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, auf ihre individuellen Fähigkeiten Bezug zu nehmen, sie zu lebenslangem Lernen zu motivieren (personale Kompetenz), ihnen Wissen und Können zu vermitteln (Sachkompetenz) sowie die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern (soziale Kompetenz). Semesterübergreifende Kompetenzen für Psychologie und Philosophie sind:
Im Psychologieunterricht des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums sind die entwicklungspsychologischen, pädagogischen, sozial- und betriebspsychologischen Kompetenzen besonders zu vertiefen. Durch die Praktika werden ein intensiver Bezug zur Lebenswirklichkeit (Arbeit, Beruf, Wirtschaft) hergestellt und Orientierungshilfen zur Lebensgestaltung und Berufswahl geboten. Die Praktika stehen in Zusammenhang mit den Kompetenzbereichen des Pflichtgegenstandes Psychologie und Philosophie.
Aspekte der wissenschaftlichen Psychologie
Wichtige Aspekte der Psychologie in Bezug auf das Praktikum
Fragen der Entwicklung und Erziehung
Phänomene der Wahrnehmung und Wahrnehmungsprozesse
Kognitive Prozesse und Lernen
Soziale Phänomene und Kommunikation
Aspekte der Persönlichkeit
Grundlagen der Philosophie
Aspekte der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie
Anthropologische Entwürfe
Grundfragen der Ethik
Bildungsziele und Bildungsinhalte sind immer ein Spiegelbild des gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Umfeldes. Gegenwärtig bildet die Informatik den Wesenskern des digitalen Zeitalters und damit auch das Fundament moderner Informations- und Kommunikationstechnologien.
Ihre Inhalte sind daher allgemeinbildend und dienen sowohl einem fundierten Weltverständnis als auch der fachlichen Basis für zukünftige Berufsbilder. Der Informatik kommt als Wissenschaft und als schulisches Fachgebiet eine Schlüsselrolle zu, da sie die automatische Datenverarbeitung und digitale Informationsrepräsentation zum Gegenstand hat und diese mit Hilfe von Informatiksystemen nutzbar macht.
Das Fach Informatik eröffnet allen Schülerinnen und Schülern einen gleichberechtigten Zugang zu informatischen Denk- und Arbeitsweisen als Voraussetzung für den produktiven Umgang mit digitalen Informations- und Kommunikations-technologien.
Sprache und Kommunikation
Konstruktiver Informatikunterricht ist auch Sprachunterricht. Der Mensch-Maschine-Kommunikation liegt im Gegensatz zu natürlichen Sprachen eine abstrakte formale Sprache zugrunde.
Informatiksysteme tragen wesentlich zu Veränderungen der Kommunikationskultur bei. Unterschiedliche digitale Repräsentationsformen von Information ergänzen die traditionelle Verständigung und erfordern neue technologische und methodische Kompetenzen.
Die vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation ermöglichen einen Austausch über Grenzen hinweg und erleichtern die virtuelle Begegnung mit anderen Kulturen. Die davon ausgehende Motivation, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, wird durch die Verfügbarkeit aktueller und authentischer fremdsprachlicher Informationen und das Fachvokabular verstärkt.
Mensch und Gesellschaft
Arbeitswelt und privates Umfeld der Menschen verändern sich durch den Einfluss der Informationstechnologien permanent. Durch die Beschäftigung mit diesen Technologien lernen Schülerinnen und Schüler deren Auswirkungen, Möglichkeiten, Grenzen und Gefahren kennen.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen das Potenzial ihrer eigenen Fähigkeiten als denkende, handelnde, fühlende und sich entwickelnde Menschen im Unterschied zu einer lernenden Maschine. Dies erfordert einen verantwortungsvollen Umgang mit Informationstechnologien.
Natur und Technik
Durch Modellbildung, Formalisierung und Abstraktion leistet die Informatik einen wesentlichen Beitrag zur Auseinandersetzung mit Natur und Technik und führt zu einer besseren Entscheidungs- und Handlungskompetenz.
Kreativität und Gestaltung
Der Umgang mit Informationstechnologie gibt den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, selbst kreativ tätig zu sein und Gestaltungserfahrungen zu machen.
Gesundheit und Bewegung
Die Verantwortung für den eigenen Körper erfordert als Ausgleich zur Arbeit am Computer gezielte Bewegung. Den Schülerinnen und Schülern soll die Bedeutung eines ergonomisch gestalteten Arbeitsplatzes bewusst werden.
Der Einsatz von Informationstechnologien zur Erfassung und Analyse von Daten im Sport- und Gesundheitsbereich bietet die Möglichkeit zur kritischen Reflexion.
Der Lehrplan bietet den Lehrerinnen und Lehrern Freiräume für die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsgestaltung, in der eine ausgewogene Abdeckung aller Kompetenzbereiche anzustreben ist. Dabei sind die Themen und Inhalte so auszuwählen und zu organisieren, dass sie die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und daran anknüpfen. Die Themen sind dabei so auszuwählen, dass sie vielfältige Bezüge zur Lebens- und Begriffswelt der Jugendlichen herstellen. Im Informatikunterricht besondere fachdidaktische Überlegungen anzustellen um Defizite aus den vorangehenden Schulstufen auszugleichen und individuelle Stärken einzubinden und zu fördern.
Die Unterrichtsplanung hat sich an für Schülerinnen und Schüler transparenten Lehrzielen zu orientieren. Variierende Arbeitsformen wie Einzelarbeit, Gruppenarbeit und Teamarbeit geben Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, Neues zu erforschen und bereits Gelerntes in verschiedenen kommunikativen und inhaltlichen Kontexten anzuwenden. Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung sind zu fördern und Möglichkeiten zur persönlichen Lernzielkontrolle anzubieten.
Gemeinschaftliches Problemlösen in einem projektorientierten Unterricht soll gefördert werden. Dabei ist kooperativen Entscheidungsstrukturen entsprechender Platz einzuräumen. Methodische Überlegungen sollen sich an den spezifischen Anforderungen von Einstieg, Entwicklung und Abschluss von Unterrichtsphasen orientieren. Explorative, systematische und exemplarische Vorgehensweisen sollen zur Vertiefung von Wissen und Erweiterung von Kompetenzen in der Informatik führen.
Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, durch Transfer und Analogiebildung den Lernertrag zu sichern. Der Informatikunterricht soll beispielhaft für den sinnvollen Einsatz verfügbarer Technologien sein. Dem Erwerb einer wissenschaftlichen Arbeits- und Dokumentationsweise ist die Erstellung eines Portfolios dienlich.
Der Erwerb informatischer Kompetenzen erfordert passende Formen der Wissensdarstellung und -verarbeitung. Grundlegende Strukturen und Prozesse in Gesellschaft, Natur und Technik werden aus Sicht der Informatik veranschaulicht. Dazu sind Methoden der Visualisierung und der Abstraktion zu verwenden. Die zyklische Vorgangsweise des Sammelns, Auswählens, Strukturierens, Abstrahierens, Auswertens und Interpretierens von Daten ist beim Problemlösen zu berücksichtigen.
Zur Motivation und zur Sicherung des Unterrichtsertrags sind den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Informatikunterrichts vielfältige Möglichkeiten anzubieten, ihr Wissen zu präsentieren, sich der Kritik anderer zu stellen und ihre Arbeit zu argumentieren.
Die Gestaltung eines angenehmen und erfolgreichen Lernklimas beruht auf Vertrauen, auf der Förderung der individuellen Stärken und des kreativen Potenzials. Auf die unterschiedlichen Interessen sowohl der Schülerinnen als auch der Schüler ist durch Auswahl entsprechender Inhalte und Aufgabenstellungen einzugehen.
Exkursionen und Einladungen von Expertinnen und Experten zu Vorträgen und zur Diskussion sollen den Erfahrungshorizont erweitern.
Informatische Bildung ist das Ergebnis von Lernprozessen, in denen fachliche Grundlagen verdeutlicht und Anwendungskompetenzen durch planvolle Arbeitsweisen systematisch erworben werden. Sie befähigt Schülerinnen und Schüler, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Dimension digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien zu erfassen. Aufgabe des Informatikunterrichts ist es, die Schülerinnen und Schüler zum Erwerb informatischer und informationstechnischer Kompetenzen hinzuführen, um sie zu befähigen, diese zur Lösung verschiedener Problemstellungen einzusetzen.
Durch die Analyse realer Probleme vor allem aus ihrer Erfahrungswelt sollen sie Strukturen und Zusammenhänge erkennen und die Notwendigkeit von Abstraktion und Reduktion bei der Modellbildung von einfachen realen Systemen erfahren und diese Modelle auf empirische Daten anwenden lernen. Sie sollen kooperative und kommunikative Arbeitsweisen unter Einsatz von Kommunikationstechnologien anwenden lernen. In allen Bildungsbereichen stehen dabei Erweiterung und Festigung von Sach-, Selbst-und Sozialkompetenz im Mittelpunkt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass die Informatik einer wissenschaftlichen Systematik unterliegt und Interesse und Wertschätzung verdient. Der Informatikunterricht fasst die vorhandenen Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern in der Informatik durch Beschäftigung mit Entwurf, Gestaltung und Anwendung von Informationssystemen zusammen und baut sie aus. Bei der kritischen Auseinandersetzung mit den dabei ablaufenden Prozessen und deren Ergebnissen sollen die Schülerinnen und Schüler ihr kognitives, emotionales und kreatives Potenzial nützen. Dies soll die Jugendlichen bei der Entwicklung und Festigung einer persönlichen Werthaltung und Weltsicht unterstützen und einen tieferen Einblick in die gesellschaftlichen Zusammenhänge und Auswirkungen moderner Informationstechnologie ermöglichen.
Informatik, Mensch und Gesellschaft
Informatiksysteme
Angewandte Informatik
Praktische Informatik
Musik ist ein wesentlicher Bestandteil menschlicher Existenz und Teil der kulturellen Allgemeinbildung. Musikalische Bildung ist in der Wechselwirkung von Musikpraxis und Musikrezeption begründet. Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokalpraxis“ und „Instrumental- und Bewegungspraxis“. Musikrezeption umfasst die Kompetenzbereiche „Hören und Erfassen“ und „Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.
Wesentliche Ziele des Musikunterrichts sind der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption. Diese geschehen anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse. Mögliche Inhalte sind im thematischen Bezugsrahmen exemplarisch angeführt.
Im Zentrum des Musikunterrichts steht der schrittweise und kontinuierlich aufbauende Erwerb musikalischer Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse. Theoretisches Wissen ist nicht Selbstzweck, sondern wird aus Musikpraxis und Musikrezeption entwickelt. Kompetenzorientierung bietet Schülerinnen und Schülern die Chance, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit Musik in neuen Kontexten anzuwenden und unbekannte Aufgabenstellungen durch bereits Erlerntes und Erlebtes zu lösen. Kompetenzen werden im Unterricht erworben und trainiert, um in Anwendungssituationen Transferleistungen zu ermöglichen. Dabei sind fächerverbindende, interdisziplinäre und interkulturelle Aspekte zu berücksichtigen.
Der Musikunterricht soll zu einem selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik auf der Basis von Kompetenzen befähigen. Dabei ist auf Ausgewogenheit zwischen Tradition und aktuellem musikalischen Geschehen zu achten. Der Musikunterricht soll eine aufgeschlossene Haltung gegenüber allen musikalischen Äußerungen fördern und den musikalischen Erfahrungshorizont erweitern. Musik soll den Schülerinnen und Schülern als vielschichtiges kulturelles Kommunikationsmittel zugänglich werden.
Die Auseinandersetzung mit möglichst vielfältigen musikalischen Bereichen, Epochen, Ausdrucks- und Erscheinungsformen in Musikpraxis und Musikrezeption ist Grundlage des Musikunterrichts.
Der Kompetenzerwerb in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption soll die musikalisch-ästhetische Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler verbessern. Daraus soll die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Musikangebots, der verschiedenen Funktionen von Musik sowie der Medien als kultureller Faktor erwachsen.
Das künstlerische Potenzial und der intellektuelle Reifungsprozess sowie die damit verbundene Identitätsfindung der Schülerinnen und Schüler sollen gefördert werden und lebensbegleitende Beschäftigung mit Musik ermöglichen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zum Verständnis soziokultureller Gegebenheiten des Musiklebens die Wechselwirkungen von Individuum, Kultur und Gesellschaft erfassen.
Die Förderung dynamischer Kompetenzen – soziale, personale, kommunikative Kompetenz sowie Methodenkompetenz – ist Aufgabe aller Bereiche des Musikunterrichts.
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen.
Sprache und Kommunikation
Musik ist eine besondere Form von Sprache und Kommunikation, auch in nonverbaler Form. Sie verbindet über Sprachgrenzen hinweg und erleichtert das Verstehen anderer Kulturen. Sprach- und Textgestaltung mit musikalischen Mitteln erweitern die Möglichkeiten der Kommunikation und verbessern deren Qualität. Das Zusammenwirken von Musik und Sprache führt zu erhöhten emotionalen Empfindungen. Musikunterricht fördert den physiologisch richtigen, sprachkompetenten und künstlerischen Umgang mit der eigenen Stimme.
Mensch und Gesellschaft
Der Musikunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Funktionen von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.
Natur und Technik
Akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten sowie neue Medien sind wichtige Schnittstellen zwischen Natur, Technik und Kunst.
Gesundheit und Bewegung
Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei. Die Vernetzung von Klang, Raum und Zeit in Tanz und Bewegung fördert die Körperkoordination und erweitert den Bewegungsbereich um eine künstlerische Dimension.
Kreativität und Gestaltung
Reproduktion, Produktion und Improvisation in der Musikpraxis fördern die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Handeln. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und musikalischen Gruppenprozessen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.
Die beiden Kompetenzbereiche Musikpraxis und Musikrezeption bilden die zentralen Handlungsfelder des Musikunterrichts. Sie beinhalten Vokalpraxis, Instrumental- und Bewegungspraxis sowie Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen.
Kontinuierlicher Kompetenzerwerb erfordert aufbauenden Musikunterricht. Ausgehend von den unterschiedlichen Voraussetzungen in einer Klasse werden durch regelmäßiges praktisches Üben und Wiederholen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Dies erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen.
Musikkundliche Kenntnisse stellen ein Ergebnis der Unterrichtsarbeit in den Handlungsfeldern Musikpraxis und Musikrezeption dar. Bereiche wie Musikgeschichte, Instrumentenkunde etc. sind nicht explizit als Inhalte ausgewiesen, sondern in den Kompetenzen enthalten.
In der Unterrichtsplanung erhält die Beschäftigung mit exemplarischen Themen und Werken gegenüber Systematik und Chronologie den Vorzug.
Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen erweitert den musikalischen Erfahrungshorizont. Begegnungen mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben.
Schulische und außerschulische Projekte sowie Veranstaltungen sollen die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen, Gemeinschaftserlebnisse fördern und über den schulischen Rahmen hinaus öffentlichkeitswirksam sein.
Die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen soll angestrebt werden. Die Begegnung mit Ausdrucksformen anderer Kulturen führt zu Respekt und kritischem Verständnis.
Neue Technologien sollen adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller Lernprozesse genutzt werden.
Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musikkunde wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.
Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.
Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokalpraxis“ und „Instrumental- und Bewegungspraxis“. Musikrezeption umfasst die Kompetenzbereiche „Hören und Erfassen“ und „Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.
Vokalpraxis, Instrumental- und Bewegungspraxis
Kontinuierlich aufbauende musikalische Übeprozesse sind Voraussetzung für den Erwerb musikalischer Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse. Dabei sind der richtige Umgang mit Stimme und Instrumenten zu trainieren und ein Bewegungsrepertoire aufzubauen. Sicherheit und Präzision sind notwendige Grundbedingungen des Musizierens. Künstlerischer Ausdruck ist auf allen Ebenen realisierbar.
Hören und Erfassen
Kontinuierliche Schulung bewussten Hörens bildet eine wichtige Voraussetzung für ein differenziertes Erfassen von Musik. Ausgehend von einer kritischen Auseinandersetzung mit Vertrautem sollen Lust und Neugierde auf Neues und Unbekanntes geweckt werden.
Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Die Beschäftigung mit einem weit gefassten Musikrepertoire ermöglicht grundlegende Einblicke in musikalische Zusammenhänge, erweitert den musikalischen Erfahrungshorizont und fördert die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit Musik.
Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
Die hier angeführten Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Schulstufe zu verbinden. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb der Kompetenzen.
Musikpraxis
Thematischer Bezugsrahmen
Das Populäre in der Musik
Musikpraxis aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik“
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Musikrezeption aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik“
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Funktion und Wirkung von Musik
Musikpraxis aus dem Bereich „Funktion und Wirkung von Musik“
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Musikrezeption aus dem Bereich „Funktion und Wirkung von Musik“
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik
Musikpraxis aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Musikrezeption aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik
Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Unterschiedlichen Erscheinungsformen von Instrumentalmusik
Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Unterschiedlichen Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Unterschiedlichen Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Musik und Gesellschaft
Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Musik und Gesellschaft“
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Musik und Gesellschaft“
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte
Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“:
siehe semesterübergreifende Kompetenzen
Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“
Exemplarische Inhalte
Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.
Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.
Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient als Grundlage für die Arbeit in der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Sprache und Kommunikation
Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens
Mensch und Gesellschaft
Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt
Natur und Technik
Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation
Kreativität und Gestaltung
Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien
Gesundheit und Bewegung
Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis
Die drei für den Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.
Bildnerische Mittel, Bildordnung, Gestaltungsprozesse (Skizze, Studie, Plan), Farbverwendung
Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Bereiche der Bildenden Kunst und Architektur, vergleichende Werkbetrachtungen, Bildgattungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, gesellschaftliche Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Urheberrecht, Massenmedien, Werbung, Manipulation,
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch
Grafik, Malerei, Plastik, performative Techniken (Bewegung im Raum, Tableau vivant), visuelle Medien (inszenierte Fotografie, Videoclip)
Fachvokabular, Werkbetrachtungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, gesellschaftliche Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Urheberrecht, Manipulation
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign
Schriftgestaltung, Grafikdesign, Kreativitätstechniken (Scribble, Brainstorming, Mindmap)
Schriftzeichen, Layout, Informationsdesign, Zeichen und Geste, Mode/Design, Text/Bild-Relation, Filmische Codes, Werbung, Corporate Design, Fachvokabular
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken
Studien vor dem Objekt, Interpretation und Dokumentation von Realität, Natur- und Architekturstudien, Analysen, Skizzen, Experimente, Fotografie, Verfremdung
Bildentwicklungen in historischen Längsschnitten, Methoden der Bildanalyse (vergleichende Bildbetrachtung, Strukturanalyse, Bildgespräch), Recherchemethoden, Ausstellungsbesuche, Methoden wissenschaftlicher Forschung, Fachvokabular
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken, visuelles Material für wissenschaftliches Arbeiten aufbereiten
Abbildungs- und Darstellungsverfahren, Architektur- oder Designobjekte und -modelle, Kunst im öffentlichen Raum, Webdesign (Homepage, Animationen, Video), Design Research
Raumdesign-, Raumwahrnehmungs- und Raumnutzungskonzepte, Kunst im öffentlichen Raum, Methoden wissenschaftlicher Forschung
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken
Gattungen und Techniken der bildenden Kunst, Design und Alltagsästhetik, Medien, experimentelle und konzeptionelle Projekte, künstlerische Forschung
Kunst im Zusammenhang mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit (Propaganda, Kunstpolitik, Werbung, Kunstmarkt, erweiterter Kunstbegriff)
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken
Ergebnisse der eigenen praktisch-theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen
Gestaltung von Dokumentationen und Präsentationen
Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist es, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen. Bei den im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätzen kommt den folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zu:
Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind.
In den ersten beiden Lernjahren sind die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben gemäß der Teilkompetenzen regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Im letzten Lernjahr liegt der Schwerpunkt auf den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen und insbesondere auf Sprechen. Der Fertigkeitsbereich Schreiben ist in dem Maße zu vermitteln, wie er für eine schriftliche Basisverständigung nötig ist.
Die linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Den Sprachfunktionen (zB Wunsch, Zustimmung, Ablehnung, Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren), dem jeweiligen Kompetenzniveau und Sprechanlass entsprechend, kommen dabei eine besondere Bedeutung zu.
Die Themenbereiche und Kommunikationssituationen beziehen sich auf konkrete Bereiche des alltäglichen Lebens, den persönlichen Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie Gewohnheiten und Aktivitäten.
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 und A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.
Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 12. Schulstufe in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau A2.
Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.
Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
7. Klasse
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Klasse – Kompetenzmodul 7
7. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Darstellende Geometrie am Realgymnasium
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles sowie die im Pflichtgegenstand Musikerziehung vorgesehenen didaktischen Grundsätze.
Kompetenzmodell
Es gilt das Kompetenzmodell des Pflichtgegenstandes Musikerziehung.
Es gelten Bildungs- und Lehraufgabe bzw. Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Musikerziehung.
Wie der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt auch das Wahlpflichtfach Bildnerische Erziehung Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.
Die möglichen Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu ermöglichen.
Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Bildnerische Erziehung setzen sich die drei relevanten Kompetenzbereiche aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation zusammen.
Das Wahlpflichtfach Informatik schließt an das Pflichtfach in der 5. Klasse an und soll die Schülerinnen und Schüler zu einer erweiterten und vertieften informatischen Bildung führen. Diese umfasst sowohl sachliche und fachsystematische als auch methodische und soziale Komponenten.
Unter Berücksichtigung der fachwissenschaftlichen Systematik soll der Unterricht zu einem zielorientierten, konstruktiven Problemlösen mit informatischen Werkzeugen und Methoden führen. Durch eine präzise, strukturierte und vollständige Beschreibung sowohl von Problemstellungen als auch von Abläufen, sowie durch die Modularisierung und Dekomposition komplexer Aufgaben soll die Informatik zur Schulung abstrakten Denkens beitragen. Schließlich soll das Wahlpflichtfach wesentlich zu einem vertieften technischen und soziokulturellen Verständnis unserer digital geprägten Welt führen und interessierte Schülerinnen und Schüler auf ein einschlägiges Studium vorbereiten.
Die didaktischen Grundsätze für das Pflichtfach Informatik dienen auch im Wahlpflichtfach als Leitlinien. Die Hinführung zu modul- und projektartigen, vernetzten Arbeitsformen ist Grundlage für das Fach selbst und auch für fächerübergreifende Kooperationen. Ein Schwerpunkt des Informatikunterrichts soll in der formalen Modellierung von Sachverhalten und in der Problemlösung liegen, welche aus Analyse, Beschreibung in verschiedenen Darstellungsformen, algorithmischer Lösung, Implementation, Überprüfung und Interpretation sowohl vom informatischen als auch sachlichen Standpunkt bestehen. Die unterschiedliche Kenntnislage der Schülerinnen und Schüler erfordert in einzelnen Fachbereichen eine differenzierte und individualisierte Unterrichtsgestaltung. Die Auswahl der Themen soll zeitgemäß und gendersensibel sein und möglichst die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.
Kompetenzen
Das Kompetenzmodell für Informatik ist in der Inhaltsdimension in vier Bereiche, in der Handlungsdimension in drei Bereiche gegliedert. Die Kompetenzen wurden in den Schnittpunkten von Inhalts- und Handlungsbereich formuliert und auf die einzelnen Semester aufgeteilt. Der Unterricht im Wahlpflichtfach Informatik soll im Sinne eines konsistenten Kompetenzaufbaus in allen Bereichen zu einer Vertiefung und Erweiterung der Kompetenzen führen. Der Abstraktionsgrad und der Erwerb konzeptuellen Verständnisses sollen im Laufe der aufsteigenden Semester gesteigert werden.
Gliederung der Inhaltsdimension
Gliederung der Handlungsdimension
Die Anforderungen aus der Handlungsdimension können in Hinblick auf die mündliche Reifeprüfung den Aspekten Reproduktion, Transfer, Reflexion und Problemlösung zugeordnet werden.
Es obliegt den Lehrerinnen und Lehrern in Abstimmung mit den Schülerinnen und Schülern in bestimmten Bereichen Schwerpunkte zu setzen oder Bereiche exemplarisch zu behandeln.
Informatiksysteme
Technische Grundlagen und Funktionsweisen
Betriebssysteme und Software
Angewandte Informatik
Produktion digitaler Medien
Kommunikation und Kooperation
Praktische Informatik
Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung
Informatiksysteme
Netzwerke
Angewandte Informatik
Kalkulationsmodelle und Visualisierung
Praktische Informatik
Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung
Informatiksysteme
Technische Grundlagen und Funktionsweisen
Angewandte Informatik
Suche, Auswahl und Organisation von Information
Kalkulationsmodelle und Visualisierung
Praktische Informatik
Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung
Datenmodelle und Datenbanksysteme
Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft
Verantwortung, Datenschutz und Datensicherheit
Geschichte der Informatik
Berufliche Perspektiven
Informatiksysteme
Technische Grundlagen und Funktionsweisen
Netzwerke
Praktische Informatik
Konzepte der Informationsverarbeitung
Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung
Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft
Bedeutung von Informatik in der Gesellschaft
Verantwortung, Datenschutz und Datensicherheit
Geschichte der Informatik
Informatiksysteme
Technische Grundlagen und Funktionsweisen
Betriebssysteme und Software
Mensch-Maschine-Schnittstelle
Angewandte Informatik
Kommunikation und Kooperation
Praktische Informatik
Konzepte der Informationsverarbeitung (Erweiterung, Vertiefung)
Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung
Intelligente Systeme
Sicherung der Nachhaltigkeit
Das Ziel des Wahlpflichtunterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Durch die Verflechtung von theoretischen Inhalten mit praktischen Tätigkeiten sollen sowohl kognitive als auch sensomotorische, emotionale und soziale Dimensionen des Lernens sowie dynamische Fähigkeiten angesprochen werden. Im Mittelpunkt steht die anwendungsorientierte Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse und Einsichten des Pflichtgegenstandes Haushaltsökonomie und Ernährung. Der praktische Unterricht bietet sich an, alle Kompetenzen (Fach-, Sozial-, Methoden- und Selbstkompetenz) zu trainieren.
Ziel ist ein sachgerechter, gesundheitsfördernder, Ressourcen schonender und nachhaltiger Umgang mit Betriebs-, Arbeits- und Lebensmitteln sowie eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, um den Arbeitsprozess reibungslos umsetzen zu können.
Eine entsprechende Esskultur soll erlebbar gemacht werden.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind anzuwenden.
Im Besonderen ist auf einen handlungsorientierten Unterricht zu achten, wobei auf Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit Wert zu legen ist.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu mündigem Konsumverhalten anzuregen.
Interkulturelles Lernen ist ihnen durch die Auseinandersetzung mit der eigenen kulturellen Identität und Einblicke in andere Kulturen zu ermöglichen.
Die Möglichkeiten der Informationstechnologie sind für Organisation, Kalkulation, Nährwertberechnung, Erstellung von Menüplänen sowie Internetrecherchen zu bestimmten Themen und Präsentationen einzusetzen. Die Organisation der Lernprozesse hat durch Lernen am Modell, durch „learning by doing“ und gegenseitigem Erfahrungsaustausch zu erfolgen.
Eine vierzehntägige vierstündige Blockung ist sinnvoll.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichtes ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind in besonderem Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Darüber hinaus:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen. Inhalte und Arbeitsweisen haben sich grundsätzlich am bisher erreichten Kompetenzniveau der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, wobei folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zukommt.
Gewichtung der Fertigkeitsbereiche
Ziel des Unterrichts im Wahlpflichtgegenstand ist eine Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen und Themenbereiche. Eine besondere Schwerpunktsetzung ist im Fertigkeitsbereich „Sprechen“ zu setzen, um die Erreichung des Zielniveaus des zu vertiefenden Pflichtgegenstandes (zweite lebende Fremdsprache vierjährig, zweite lebende Fremdsprache sechsjährig bzw. erste lebende Fremdsprache) nachhaltig sicher zu stellen.
Themenbereiche
Im Wahlpflichtgegenstand sollen gemäß der Interessen der Schülerinnen und Schüler inhaltliche Schwerpunktsetzungen erfolgen, wobei bei diesen sowohl beim Thema als auch beim Komplexitätsgrad, mit dem dieses bearbeitet wird, eine Erweiterung bzw. Vertiefung vorzusehen ist, die sich deutlich von der Bearbeitung im Pflichtgegenstand unterscheidet. Dafür ist eine inhaltliche Differenzierung zwischen den Themenbereichen des Pflichtgegenstandes und denen des Wahlpflichtgegenstandes vorzusehen.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe mit einer inhaltlich-thematischen Schwerpunktsetzung gemäß den Interessen der Schülerinnen und Schüler.
Darüber hinaus:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Die im Pflichtgegenstand Latein vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Auf Projektorientierung ist zu achten.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe.
Darüber hinaus:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Auf Projektorientierung ist zu achten.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Griechisch im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe.
Darüber hinaus:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden.
Die Auswahl der im Wahlpflichtfach zu erweiternden und vertiefenden Teilkompetenzen hat sich nach Möglichkeit an den jeweiligen Semestern im Lehrplan des Pflichtfaches Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung zu orientieren, obliegt jedoch der Lehrkraft in Abhängigkeit von den schulischen Möglichkeiten und den Interessen der Schülerinnen und Schüler.
Der Fokus liegt auf einem an Fallbeispielen orientierten Unterricht, der vertiefende theoretische und praktische Auseinandersetzung mit historischen Quellen und Darstellungen von Vergangenheit zum Erwerb historischen Denkens bzw. Politik in ihren unterschiedlichen Manifestationsmöglichkeiten zum Erwerb politischen Denkens und Handelns in den Mittelpunkt stellt. In der Regel geschieht dies durch ein Zusammenspiel von verschiedenen Teilkompetenzen. Dem eigenständigen historischen Erzählen (Aufbau von eigenen Darstellungen über die Vergangenheit) ist besonderes Gewicht beizumessen.
Der Wahlpflichtgegenstand umfasst die Teilbereiche Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung, die jeweils ausreichend zu berücksichtigen sind. Verschiedene gesellschaftliche Handlungsfelder sollten dabei in Vergangenheit und Gegenwart erfasst werden (u. a. Medien, Recht, Geschichtskultur).
Die historischen und politischen Kompetenzen, welche im Pflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung genannt werden, sind im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und -gestaltung heranzuziehen.
Die Auswahl des Lehrstoffs hat entlang des Lehrstoffs des Pflichtgegenstandes (5. bis 8.Klasse) und unter Einbindung der Interessen der Schülerinnen und Schüler stattzufinden.
Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen. Aus den semestrierten Jahrgängen des Pflichtgegenstandes (6.-8. Klasse) sind entsprechend Teilkompetenzen zu bestimmen. Den Schülerinnen und Schülern muss es dabei ermöglicht werden, durchgängig und ausgewogen mit verschiedenen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer und Reflexion) konfrontiert zu werden.
Im Sinne der Erstellung der Themenbereiche für die Reifeprüfung sowie für die Leistungsbeurteilung ist eine ausführliche Unterrichtsplanung und Unterrichtsdokumentation unerlässlich.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten und fächerübergreifenden Unterricht.
Aus den im Lehrplan vorgesehenen Zielstellungen sind unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler pro Schulstufe mindestens vier Themenbereiche auszuwählen, wobei eine Ausgewogenheit zwischen geographischen und wirtschaftskundlichen Inhalten anzustreben ist.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Der Schwerpunkt ist auf selbsttätiges und produktives Arbeiten zu legen. Mit zunehmender Erfahrung ist den Schülerinnen und Schülern vermehrt Gelegenheit zu bieten, durch die Notwendigkeit des kombinierten Einsatzes von bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten den eigenen Kompetenzzuwachs zu erfahren.
Damit sollen günstige Ausgangsbedingungen für ein fachbezogenes Universitätsstudium geschaffen werden.
Das Kompetenzmodell für den Pflichtgegenstand Mathematik gilt auch für das Wahlpflichtfach. Besonderes Augenmerk ist auf die dort angegebenen Handlungsdimensionen zu legen.
Der Lehrstoff des Wahlpflichtfaches Mathematik ist in Verbindung mit dem Lehrstoff des Pflichtfaches im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe zu betrachten. Grundlegendes Wissen und Basiskompetenzen, die im Pflichtfach erworben wurden, müssen im Wahlpflichtfach angewendet und erweitert werden. Kompetenzerwerb erfolgt nicht punktuell, sondern erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Daher sind die drei Grunddimensionen des Kompetenzmodells (Inhaltsdimension, Handlungsdimension, Komplexitätsdimension) in jedem Semester zu berücksichtigen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der ausgewählten Themen mit instruktionaler Anleitung selbsttätig Fragen stellen, die sich daraus ergebenden Probleme mit mathematischen Methoden analysieren und, soweit dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, lösen sowie die Ergebnisse der Arbeit mit zeitgemäßen Hilfsmitteln präsentieren können.
Neben den im Pflichtfach angegebenen Lehrinhalten, die in vertiefender Form behandelt werden können, sind im Zuge der Erweiterung folgende zusätzliche Bereiche möglich:
Klassische Probleme der Mathematik; geometrische Probleme; Kongruenzen und Teilbarkeit; zahlentheoretische Probleme; Kryptologie und Codierung; numerische Methoden; Programmierung mathematischer Verfahren; Approximations- und Interpolationsverfahren; Differenzengleichungen und Differentialgleichungen; spezielle Anwendungsprobleme aus Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und anderen Bereichen; Fraktale; Chaostheorie; algebraische Strukturen; Matrizen; Anwendungen komplexer Zahlen; analytische Behandlung von geometrischen Abbildungen; ebene Kurven und Raumkurven; Bogenlänge und Krümmung von Kurven; Darstellungen von Flächen; Differentialrechnung für Funktionen in zwei Variablen; Integralrechnung für Funktionen in zwei Variablen; lineare Optimierung; Graphentheorie; Netzpläne; Spieltheorie; Regression und Korrelation; Wahrscheinlichkeitsverteilungen; statistische Testverfahren; Schätzen von statistischen Parametern; sphärische Trigonometrie.
Beitrag des Faches Biologie und Umweltkunde zur Bildung
Der Biologieunterricht ist für unsere Gesellschaft in vielen Bereichen von Bedeutung. Naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn bewirkt Fortschritte auf unterschiedlichen Gebieten, beispielsweise in der Medizin, in der Bio- und Gentechnologie, in den Neurowissenschaften, in der Ökologie und bei Fragen zur Nachhaltigkeit. Andererseits birgt die naturwissenschaftliche Entwicklung auch Risiken und Gefahren, die erkannt, bedacht und bewertet werden müssen. Dazu sind biologische Kenntnisse nötig, diese sind somit ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinbildung.
Ziel des Fachs Biologie und Umweltkunde ist es, naturwissenschaftliche Phänomene erfahrbar zu machen, sowie Erkenntnisse biologischer Forschung gewinnen, verstehen und kommunizieren zu können, und sich mit deren Grenzen auseinandersetzen zu können.
Der Unterricht führt zu naturwissenschaftlichem Verständnis auf Grundlage der Evolution und zu gesundheitsbewusstem, ethischem und umweltverträglichem Handeln. Er fördert die Fähigkeit zur aktiven Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen und Diskursen.
Beitrag zu den Bildungsbereichen
Der Beitrag zu den untenstehenden Bildungsbereichen der Schule steht im Zusammenhang mit Lerninhalten und den Basiskonzepten, dem Kompetenzmodell und den Unterrichtsprinzipien.
Sprache und Kommunikation
Förderung der Lese- und Schreibkompetenz sowie der mündlichen Ausdrucksfähigkeit in verschiedenen Unterrichtssituationen; Einführung in die Fachsprache; Einbeziehung von deutsch- und fremdsprachiger Fachliteratur.
Mensch und Gesellschaft
Der Mensch als biologisches und soziales Wesen; der Mensch als beeinflussender Faktor von Ökosystemen; Wirtschaft und Nachhaltigkeit (Verbraucherinnen-Bildung und Verbraucher-Bildung); Wechselwirkung zwischen Ökologie, Ökonomie, regionaler und überregionaler Politik und sozialer Entwicklung; Anwendung biologischer Erkenntnisse auf gesellschaftliche Fragestellungen.
Natur und Technik
Phänomen Leben; Vernetzung belebter Systeme, Auswirkung menschlicher Aktivitäten auf Ökosysteme; Artenkenntnis und Artenschutz; Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung; Bioethik; Energie als Erhaltungsgröße; naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen.
Gesundheit und Bewegung
Zusammenhang zwischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit; biologische Voraussetzungen für Bewegung; Gesundheit und Krankheit als biologisches und soziales Phänomen; Sexualpädagogik; Gesundheitserziehung.
Kreativität und Gestaltung
Entwicklung von Forschungsdesigns; Modellbildung; Wissenskommunikation durch Einsatz unterschiedlicher Medien; Medienerziehung.
Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften gibt als Handlungsdimension die Charakteristika naturwissenschaftlicher Forschungsarbeit vor. Dabei wird von drei Kompetenzbereichen ausgegangen:
Im Rahmen des Faches Biologie und Umweltkunde werden diese Kompetenzbereiche wie folgt beschrieben:
Fachwissen aneignen und kommunizieren
Erkenntnisse gewinnen
Standpunkte begründen und reflektiert handeln
Um den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Unterrichts biologische Bildung als Teil naturwissenschaftlicher Grundbildung (Scientific Literacy) zu ermöglichen, wird der Unterricht im Fach Biologie und Umweltkunde so gestaltet, dass Kompetenzen aus allen drei oben genannten Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semesters erworben und gefördert werden.
Basiskonzepte helfen grundlegende Muster in der Biologie zu erkennen. Sie leiten sich von den elementaren Konzepten der Biologie ab und unterstützen Lernende und Lehrende, die schwer überschaubaren und permanent wachsenden Themenbereiche der biologischen Disziplinen zu ordnen und zu verknüpfen. Sechs themenverbindende übergeordnete Bereiche sind im Folgenden formuliert, aus denen eine Vielzahl verschiedener Phänomene miteinander in Beziehung gesetzt werden können. Sie helfen den Lernenden Inhalte zu vernetzen, die Themenfülle sinnvoll zu ordnen und sich anzueignen. Die Lehrplaninhalte werden daher anhand dieser Konzepte erarbeitet und laufend damit verknüpft.
Das erreichte biologische Grundverständnis ermöglicht die Beurteilung biologischer Erkenntnisse zB im Umweltbereich unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der nachhaltigen Entwicklung, im biotechnologischen Bereich oder in der Medizin unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ethischer Aspekte. Die Auseinandersetzung mit den Wechselwirkungen innerhalb bzw. zwischen Biosystemen fördert das systemische Denken und wirkt rein linearem Denken entgegen. Dies erlaubt die Teilhabe an gesellschaftlichen Diskursen.
Prinzipiell kann jeder Inhalt aus dem Blickwinkel jedes Basiskonzeptes betrachtet werden. Die Anwendung der Basiskonzepte auf die Lehrplaninhalte obliegt der Lehrperson, je nachdem anhand welcher Konzepte ein bestimmter Inhalt erarbeitet wird.
Struktur und Funktion
Das Erfassen, Ordnen und Wiedererkennen von Strukturen ist die Grundlage für das Verständnis und die Erklärung biologischer Funktionen auf allen Systemebenen und im Verlauf ihrer Entwicklung.
Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:
Reproduktion
Lebewesen sind fähig zur Reproduktion. Diese beruht auf der Weitergabe von Erbinformationen und führt zur Vielfalt innerhalb von Organismen und somit zu einer evolutiven Anpassung an eine dynamische Umwelt.
Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse:
Kompartimentierung
Dieses Basiskonzept verdeutlicht das Bausteinprinzip von Organismen und Ökosystemen.
Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:
Steuerung und Regelung
Lebende Systeme halten bestimmte Zustände durch Regulation aufrecht und reagieren auf Veränderungen. Regelung führt dazu, dass trotz wechselnder Umwelt- und Lebensbedingungen die inneren Zustände eines Lebewesens in einem funktionsgerechten Rahmen (Sollwert) bleiben. Steuerung beschreibt die Möglichkeit eines Organismus, unabhängig von Sollwerten bestimmte Kenngrößen aktiv zu verändern. In der Regel dienen Steuerungen der Anpassung an veränderte Bedingungen.
Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:
Stoff- und Energieumwandlung
Lebewesen sind offene Systeme und gebunden an Stoff- und Energieumwandlung. Die laufende Energieabgabe wird durch ständige Energiezufuhr im Sinne eines Fließgleichgewichts ausgeglichen.
Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:
Information und Kommunikation
Lebewesen – und auch ihre Zellen und Gewebe – haben die Fähigkeit Informationen aufzunehmen, weiterzuleiten, zu speichern, zu bearbeiten und an andere Organismen weiterzugeben. Kommunikation ist der wechselseitige Informationsaustausch. Dies setzt eine gemeinsame Sprache oder spezifische Reize voraus, die vom Empfänger aufgenommen und entschlüsselt werden können.
Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse:
Variabilität, Verwandtschaft, Geschichte und Evolution
Die Variabilität bei Lebewesen hat ihre Ursache in der Mutation von Erbanlagen und deren Neukombination im Zusammenhang mit der sexuellen Fortpflanzung. Das Basiskonzept thematisiert, dass Angepasstheit nur durch Variabilität möglich ist und durch Selektion bewirkt wird. Ähnlichkeit von Lebewesen einerseits und Vielfalt andererseits sind das Ergebnis stammesgeschichtlicher Entwicklungsprozesse. Der evolutionäre Wandel findet nicht nur auf der Ebene von Organismen statt, sondern auch bei Molekülen, Zellen, Geweben und Organen. Evolution ist ein Prozess, der auf der Ebene von Populationen stattfindet. Die Kenntnis der Evolutionsmechanismen ermöglicht das Verständnis des Zusammenhangs zwischen Variabilität und evolutiven Anpassungsprozessen.
Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene:
Ausgehend vom Lehrplan des Pflichtgegenstandes Biologie und Umweltkunde des betreffenden Semesters werden Lerninhalte im Wahlpflichtfach vertieft, erweitert und entsprechend ihrer Zusammenhänge innerhalb der Basiskonzepte semesterübergreifend ergänzt. Nach Maßgabe der zeitlichen Möglichkeiten wird eine geeignete Auswahl getroffen.
Im Wahlpflichtfach können insbesondere Kompetenzen in den Bereichen „Erkenntnisse gewinnen“ sowie „Standpunkte begründen und reflektiert handeln“ gefördert werden. Beobachtungen und Experimente, Unterricht an außerschulischen Lernorten sowie Projekte – auch in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen – unterstützen die Kompetenzorientierung des Unterrichts im Wahlpflichtfach.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Der Schwerpunkt ist auf das praktische Arbeiten zu legen. Neben der angeleiteten Durchführung von Untersuchungen, Experimenten und Synthesen ist mit zunehmender Erfahrung der Schülerinnen und Schüler vermehrt Gelegenheit zu bieten, durch die Notwendigkeit des kombinierten Einsatzes von bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten den eigenen Kompetenzzuwachs zu erfahren. Arbeiten mit fremdsprachigen Unterlagen und weitgehend selbst organisiertes Planen, Durchführen und Auswerten von praktischen Arbeiten ist – auch im Hinblick auf eine eventuelle vorwissenschaftliche Arbeit – anzustreben („Forschungsprojekt“).
Damit sollen günstige Ausgangsbedingungen für ein fachbezogenes Universitätsstudium geschaffen werden.
Kompetenzmodell
Das Kompetenzmodell für den Pflichtgegenstand Chemie gilt auch für das Wahlpflichtfach. Besonderes Augenmerk wird auf die das praktische Arbeiten beschreibenden Deskriptoren der Handlungsdimension zu legen sein.
Das Wahlpflichtfach Chemie kann nicht unabhängig vom Pflichtfach betrachtet werden. Grundlegendes Wissen und Basiskompetenzen, die im Pflichtfach erworben wurden, müssen im Wahlpflichtfach angewendet und erweitert werden. Kompetenzerwerb erfolgt nicht punktuell, sondern erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Daher sind die drei Bereiche der Handlungsdimension des Kompetenzmodells in jedem Semester zu berücksichtigen. Die Konkretisierung an Hand einzelner Deskriptoren in Verknüpfung mit den Fachinhalten obliegt der Lehrkraft.
Die Auswahl der im Wahlpflichtfach zu erweiternden und vertiefenden Kompetenzen hat sich an den jeweiligen Semestern im Lehrplan des Pflichtfaches Chemie zu orientieren, obliegt jedoch der Lehrkraft in Abhängigkeit von den schulischen Möglichkeiten und den Interessen der Schülerinnen und Schüler.
Darüber hinaus sollen Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtfach folgende Kompetenzen erwerben und ausbauen:
Bei allen praktischen Arbeiten mit Chemikalien und Geräten elaboriert und sicher – entsprechend den Sicherheitsrichtlinien – umgehen.
Die mit der Schule zur Verfügung stehenden experimentellen Methoden Daten generieren, dokumentieren, interpretieren und präsentieren.
Das Ziel des Physikunterrichts im Wahlpflichtfach ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihrer bereits entwickelten naturwissenschaftlichen Kompetenzen zu ermöglichen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden. Kompetenzen, die im Pflichtfach erworben wurden, sollen im Wahlpflichtfach angewendet und erweitert werden. Die drei wesentlichen Kompetenzbereiche (W: Fachwissen, E: Experimentieren und Erkenntnisgewinnung sowie S: Standpunkte begründen und aus naturwissenschaftlicher Sicht bewerten) sind in jedem Semester zu berücksichtigen.
Der Kompetenzerwerb im Wahlpflichtfach wird besonders durch projektartigen und handlungsorientierten Unterricht gefördert.
Der Lehrstoff im Wahlpflichtfach orientiert sich am Lehrstoff im Pflichtfach Physik des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe.
Die im Wahlpflichtgegenstand Physik behandelten Themen gehen dabei über den im Lehrstoff des Pflichtfaches Physik genannten Lehrstoff hinaus und erweitern ihn. Die Auswahl soll sich in besonderem Maß am Interesse der Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Der Unterricht im Wahlpflichtfach Physik eignet sich gut für umfangreichere, besonders auch experimentelle Aspekte.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Ausgewählte geometrische Themen sind sowohl selbstständig als auch unter Anleitung zu bearbeiten. Zur Sicherung des Unterrichtsertrages können fallweise Hausübungen vorgesehen werden.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Darstellende Geometrie des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe.
Als zusätzliche Themenbereiche eignen sich unter anderen:
Das Ziel des Wahlpflichtfaches ist es, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihres Bildungshorizonts zu bieten.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden. Das praktische Arbeiten ist nach Möglichkeit durch Projektarbeit, Durchführung von Experimenten, Lehrausgänge, Kurzpraktika zum Kennenlernen psychologischer und philosophischer Berufsfelder einzubeziehen.
Der Lehrstoff ist dem Lehrplan des Pflichtfaches des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe zu entnehmen.
Die für den Wahlpflichtgegenstand spezifischen (semesterübergreifenden) Vertiefungen/Ergänzungen sind schulautonom festzulegen. Die hier angeführten Themenbereiche sind als Orientierung zu verstehen und auf den konkreten Lebensweltbezug der Schülerinnen und Schüler abzustimmen: Modelle zu Entwicklungs- Sozialisations- und Lernprozessen, Aspekte der Friedens- und Konfliktforschung und Gewaltprävention, Erkenntnisse der Neuropsychologie, seelische Erkrankungen und Therapiemöglichkeiten, Methoden des Argumentierens und der Entscheidungsfindung, Themenbereiche der praktischen Philosophie, drängende Fragen der Gegenwart im globalen und digitalen Zeitalter.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles sowie die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.
Zusätzlich gilt: Der Fokus liegt auf themenzentriertem Unterricht, der vertiefende praktische und theoretische Auseinandersetzung mit Werken in den Mittelpunkt stellt.
Im Sinne der Erstellung der Themenbereiche für die Reifeprüfung sowie für die Leistungsbeurteilung ist eine ausführliche Unterrichtsplanung und Unterrichtsdokumentation unerlässlich.
Kompetenzmodell
Es gilt das Kompetenzmodell des Pflichtgegenstandes Musikerziehung.
Semesterübergreifender thematischer Bezugsrahmen
Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte
Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“:
siehe semesterübergreifende Kompetenzen des Pflichtgegenstandes Musikerziehung
Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“
Exemplarische Inhalte
Wie der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt auch das Wahlpflichtfach Bildnerische Erziehung Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.
Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu ermöglichen.
Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Bildnerische Erziehung im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Darüber hinaus sind folgende Schwerpunktsetzungen aus den drei relevanten Kompetenzbereichen vorzunehmen:
Bildnerische Praxis
Reflexion
Dokumentation und Präsentation
Österreichische und europäische Kunstwerke und Künstlerinnen- und Künstlerpersönlichkeiten aus Vergangenheit und Gegenwart, außereuropäische Kulturen, Kunst und Gesellschaft, Medien der Kunstvermittlung (Literatur, Kunsteinrichtungen, Kunstmarkt), Phänomene der Umweltgestaltung (Stadtentwicklung, Ortsbild, Denkmalpflege), Kunst als Selbsterfahrung und -darstellung, Berufsorientierung“
Novellierungsanordnung 5, Anlage A Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt C (Freigegenstände) Ziffer 2, (Oberstufe) lautet:
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.
Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die weitere Fremdsprache im Freigegenstand zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu ermöglichen.
Wird die Fremdsprache als Mehrklassenkurs geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.
Fertigkeitsbereiche, Teilkompetenzen und Lernsemester
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Freigegenstand erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Sie wurden geringfügig adaptiert, um sie an die Voraussetzungen der Schulrealität anzupassen.
Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 12. Schulstufe in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1.
Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.
Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.
5. Klasse (1. und 2. Semester)
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
7. Klasse
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Klasse – Kompetenzmodul 7
7. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein ist sinngemäß anzuwenden.
In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.
Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Griechisch ist sinngemäß anzuwenden.
In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.
Wie für den Freigegenstand Latein.
Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden.
Vorrangiges Ziel des muttersprachlichen Unterrichts ist es, das Erreichen eines möglichst hohen Kompetenzniveaus in der Erstsprache der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler, die lebensweltlich zwei- oder mehrsprachig aufwachsen, erfahren Einblicke in Struktur, Funktion und Entwicklung ihrer Erstsprache und gewinnen die Fähigkeit, über das eigene Sprachprofil und die Vielfalt der Sprachen zu reflektieren. Ebenso kommt unter Einbeziehung von Tradition und Brauchtum der Beschäftigung mit der Landes- und Kulturkunde sowie der Literatur Bedeutung zu. Damit soll der muttersprachliche Unterricht neben dem Aufbau und der Weiterentwicklung von Sprachkompetenzen auch das positive Potential bewusst machen, das zwei- und mehrsprachigen Menschen innewohnt und die Identität und Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler stärken. Die Schülerinnen und Schüler lernen selbstbestimmt und zielbewusst sprachliche Qualifikationen auszubauen, ihre soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen in vielsprachigen Situationen einzusetzen und als Sprachmittler zu fungieren.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch.
Die prinzipielle Gleichwertigkeit von Erstsprache und Deutsch ist die Voraussetzung für gelingende Zweisprachigkeit. Das Ziel des muttersprachlichen Unterrichts ist daher der Aufbau der auch im Pflichtgegenstand Deutsch angestrebten Kompetenzen im mündlichen und schriftlichen Bereich, um die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern und ihr sprachliches Selbstbewusstsein zu stärken.
Neben den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Deutsch sind im muttersprachlichen Unterricht folgende Grundsätze zu beachten:
Aufgrund der heterogenen Lerngruppe im muttersprachlichen Unterricht ist auf die unterschiedlichen Sprach(lern)erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen. Das tatsächliche Erreichen des jeweiligen Kompetenzniveaus wird individuell unterschiedlich sein. Es ist abhängig vom vorausgegangenen individuellen Entwicklungsprozess in der Erstsprache bzw. von der schulischen und außerschulischen Sprachaneignung.
Um den Spracherwerb und damit das sprachliche Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler zu fördern, ist besonderes Augenmerk auf die Vermittlung von aktiven Sprachlernstrategien zu legen. Dazu gehört unter anderem der kompetente Umgang mit Medien.
Die Schülerinnen und Schüler bewegen sich in einer Welt sprachlicher Vielfalt und brauchen Orientierungswissen und Reflexionsfähigkeit über Sprachen. Sprachreflexion dient dem Erkennen von sprachlichen Strukturen in der Erstsprache und ihrem Vergleich mit anderen Sprachen.
Der Erarbeitung sozialer und kultureller Bezüge von Sprachen kommt im muttersprachlichen Unterricht eine besondere Bedeutung zu. Dabei sind Kenntnisse über das Herkunftsland, über Prozesse wie Migration und Sozialisation im neuen kulturellen Umfeld sowie soziokulturelle und psychosoziale Konfliktfelder zu berücksichtigen.
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden
Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden
Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten und öffentlichen Leben verfassen
Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen
Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten
Schreibprozess
Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen;
Wortschatz: aufbauen und anwenden
Textkompetenz
Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen
Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren
Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen
Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen
Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren
Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren
Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmern und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und privaten Leben verfassen
Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien
Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden
Schreibprozess
Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen;
Wortschatz: aufbauen und anwenden
Textkompetenz
Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen
Texte reflektieren und bewerten: Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung in Grundzügen kennen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben
Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache erkennen; sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen
Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: Gesprächen folgen und situationsangepasst kommunizieren
Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen
Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, unterschiedliche Gesprächssituationen erfassen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten und öffentlichen Leben verfassen
Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien
Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden
Schreibprozess
Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen;
Wortschatz: aufbauen und anwenden
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können; Intention erkennen
Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen
Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen
Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören
Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen Leben verfassen
Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio) übernehmen
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen
Schreibprozess
Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen;
Wortschatz: aufbauen und anwenden
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben, ihre Funktion erkennen und analysieren
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biographischen Kontext erfassen; Literatur in den jeweiligen Sprachen anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen
Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen
Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-) medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen
Mündliche Kompetenz
Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen
Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen; Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, zB Textinterpretation
Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio) übernehmen
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen
Schreibprozess
Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen; Einblicke in den Wandel der Sprach- und Schreibnormen gewinnen;
Wortschatz: aufbauen und anwenden
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen
Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biographischen und psychologischen Kontext erfassen; Literatur in den jeweiligen Sprachen anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; interkulturelle Bezüge kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen; Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen
Rezeption und Interpretation: Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben; sprachliche Varietäten erkennen
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern
Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren
Mündliche Kompetenz
Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register (Dialekte, Jargon, …) einschließlich der Standardsprache beherrschen
Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen
Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten
Schreibprozess
Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen; Einblicke in den Wandel der Sprach- und Schreibnormen gewinnen;
Wortschatz: aufbauen und anwenden
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren)
Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen; (Gegenwarts-)Literatur in den jeweiligen Sprachen anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen; literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten
Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen
Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen
Mündliche Kompetenz
Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen
Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: Mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen
Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen
Rechtschreiben und Grammatik: bei orthografischen und grammatikalischen Problemen zielführende Lösungen finden;
Wortschatz: aufbauen und anwenden
Textkompetenz
Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: interkulturelle Bezüge (Exil, ethnische Minderheiten, Migration) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen
Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren
Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren
Mediale Bildung
Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen“
Novellierungsanordnung 6, Anlage A Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt D (Unverbindliche Übungen) Ziffer 2, (Oberstufe) lautet:
Siehe Abschnitt C (Freigegenstände) mit folgender Ergänzung:
Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache Deutsch ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Fächern und für eine Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionskompetenz, die eine erfüllte und verantwortungsvolle Teilnahme am schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache hat die Aufgabe, die Deutschkompetenz der Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch zu vertiefen. Er ist damit in erster Linie als ein unterstützendes Sprachtraining in Deutsch zu verstehen, das die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt, die für ihr schulisches Fortkommen und die persönliche Entwicklung notwendigen sprachlichen Kompetenzen in der Unterrichtssprache zu erwerben und zu festigen.
Siehe Pflichtgegenstand Deutsch
Siehe Pflichtgegenstand Deutsch
Ziel des Deutsch-als-Zweitsprache-Unterrichts ist der unterstützende Aufbau der im Pflichtgegenstand Deutsch angestrebten Kompetenzen im mündlichen und schriftlichen Bereich. Der Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht orientiert sich daher an den didaktischen Grundsätzen des Deutschunterrichts. Der Schwerpunkt liegt auf jenen sprachlichen Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, die sprachlichen Anforderungen in allen Unterrichtsfächern zu bewältigen und die ihnen einen kompetenten Umgang mit der deutschen Sprache in- und außerhalb der Schule ermöglichen.
Neben den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Deutsch sind im Unterricht für Deutsch als Zweitsprache folgende Grundsätze zu beachten:
Der Grundsatz des Deutschunterrichts „Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft“ hat im Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht besondere Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler bewegen sich in einer Welt sprachlicher Vielfalt und brauchen Orientierungswissen und Reflexionsfähigkeit über Sprachen. Daher sind unterschiedliche Vorkenntnisse und Sprachlernerfahrungen der Schülerinnen und Schüler in den Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht mit einzubeziehen. Die sprachliche Heterogenität in der Lerngruppe bedeutet, dass durch Individualisierungsmaßnahmen auf unterschiedliche Lernvoraussetzungen reagiert werden muss. Schwierigkeiten im Deutscherwerb sind vor dem Hintergrund der jeweiligen Erstsprachen zu sehen.
Ausgangspunkt für die Förderung im Rahmen von Deutsch als Zweitsprache ist der Einsatz von pädagogischer Diagnostik.
Besonderes Augenmerk ist auf die Vermittlung von aktiven Sprachlernstrategien, insbesondere Lesestrategien, zu legen. Dazu gehört auch die Reflexion über den eigenen Sprachlernprozess und der kompetente Umgang mit Medien.
Bei der Einschätzung der Leistungsfähigkeit ist zu berücksichtigen, dass Sprachaneignungsprozesse durch ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit gekennzeichnet sind und die Schülerinnen und Schüler womöglich nur einen Teil ihrer tatsächlichen Erlebnis- und Erfahrungswelt in der Zweitsprache mitteilen können.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Textkompetenz als rezeptiver und produktiver Fertigkeit. Der Förderung der normativen Sprachrichtigkeit kommt besondere Bedeutung zu.
Besonderes Augenmerk ist auf die Förderung der normativen Sprachrichtigkeit zu legen. Grammatikwissen unterstützt die Textkompetenz und fördert die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen sowie die Analyse sprachlicher Erscheinungen in verschiedenen Sprachen.
Fehler sind ein wichtiges Element im Sprachlernprozess und erfordern eine lernerzentrierte Reflexion und behutsame Korrektur.
Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“:
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden
Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden
Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Leserbrief, Erörterung
Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien
Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten
Schreibprozess
Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen
Textkompetenz
Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen
Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden
Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“.
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren
Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren
Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmern und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Erörterung, Kommentar
Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien
Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden
Schreibprozess
Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen
Textkompetenz
Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen
Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen
Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“.
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen
Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen
Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen, insbesondere offener Brief, Empfehlung
Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien
Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden
Schreibprozess
Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können; Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen
Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen
Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“.
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören
Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen, insbesondere Meinungsrede, Textanalyse
Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen
Schreibprozess
Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen
Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“.
Mündliche Kompetenz
Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen
Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen; Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, insbesondere Textinterpretation
Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen
Schreibprozess
Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen
Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten“
Novellierungsanordnung 7, In Anlage A/w (Lehrplan des Werkschulheims) Vierter Teil (Stundentafeln) Ziffer 2, (Oberstufe) wird im Teil c (Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung) jeweils in Sub-Litera, a, a,, bb und cc die Einstufung des Pflichtgegenstandes „Werkstätte und Produktionstechnik“ von „VI“ auf „V“ geändert.
Novellierungsanordnung 8, Anlage A/w (Lehrplan des Werkschulheims) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Ziffer 2, (Oberstufe) lautet:
Wie Anlage A für das Gymnasium mit folgenden Abweichungen:
Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, die Abweichungen in der Stundensumme aufweisen: Deutsch, Lebende Fremdsprache: Englisch, Latein sowie Musikerziehung/Bildnerische Erziehung sowie Bewegung und Sport. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen auf fünf (vier bzw. drei) Schuljahre (ab der 10. Schulstufe auch mit entsprechender Semestrierung) zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des jeweiligen Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze. In den Gegenständen Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung sowie Geographie und Wirtschaftskunde sind die Lehrstoffe so zu verteilen, dass sie in drei Schuljahren behandelt werden können.
Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.
Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.
Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass für die einzelnen Semester die unten angeführten Teilkompetenzen gelten.
Zielniveau
Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 13. Schulstufe in der lebenden Fremdsprache Englisch in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2
Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.
5. Klasse (1. und 2. Semester)
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
7. Klasse
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Klasse
7. Semester – Kompetenzmodul 7
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
9. Klasse – Kompetenzmodul 9
9. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
10. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
Auf die Querverbindungen zur Betriebswirtschaftslehre ist besonderes Augenmerk zu richten.
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Die allgemeine Schularbeitenregelung 5. bis 7. Klasse gilt hier für die 5. bis 8. Klasse, die der 8. Klasse für die 9. Klasse.
Auf die Querverbindungen zur Fachkunde der einzelnen Ausbildungszweige ist besonderes Augenmerk zu richten.
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Die allgemeine Schularbeitenregelung 7. und 8. Klasse gilt hier sinngemäß für die 8. und 9. Klasse.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen. Bei den im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätzen kommt den folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zu:
Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation auf dem jeweiligen Kompetenzniveau nötig sind.
In den beiden Lernjahren sind die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben gemäß der in der Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff definierten Teilkompetenzen regelmäßig und möglichst integrativ zu üben.
Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen
Die linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Die dem jeweiligen Kompetenzniveau und Sprechanlass entsprechenden Sprachfunktionen (zB Wunsch, Vergleich, Zustimmung, Ablehnung, Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Die Themenbereiche und Kommunikationssituationen beziehen sich auf konkrete Bereiche des alltäglichen Lebens, den persönlichen Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie Gewohnheiten und Aktivitäten.
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 und A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Subskalen sowie den Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Sie wurden geringfügig adaptiert, um sie an die Voraussetzungen der Schulrealität anzupassen.
Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 13. Schulstufe in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau A2.
8. Klasse
7. Semester – Kompetenzmodul 7
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängende Sprechen
Schreiben
9. Klasse – Kompetenzmodul 9
9. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
10. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
Wie Anlage A mit dem Zusatz, dass die Wahl der Gegenstände Latein, Geographie und Wirtschaftskunde sowie Biologie und Umweltkunde nur für die 8. und 9. Klasse zulässig ist.
Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Ein Qualitätsbewusstsein soll entwickelt und dabei stets die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards beachten werden. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten soll besonderes Augenmerk gelegt werden.
Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig:
Mechanische Kompetenz
Elektrotechnische Kompetenz
Mechanische Kompetenz
Elektroschweißen
Autogenschweißen
Brennschneiden
Mechanische Kompetenz
Plasmaschneiden
Winkelschleifer
Kleben von Metallen
Drehen mit konventionellen Drehmaschinen
Flächenschleifen
Rundschleifen
Stahlbau
Mechanische Kompetenz
Drehen
Fräsen
CNC-Technik
CAD/CAM
Mechanische Kompetenz
Werkzeugbau
Installationstechnik
Arbeitsvorbereitung
Stahlbau
Automatisierungstechnik
Mechanische Kompetenz
Mechanische Kompetenz
CNC-Technik
Zweiwöchige praktische Klausur als Teil des Technikerprojektes: Fertigung der zuvor eigenständig geplanten praktischen Hausarbeit im Konstruktionslehre-Unterricht im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden.
Folgende Kompetenzen im Fachkundeunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht.
Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden.
Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie E-Learning sollen gefördert werden.
Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden sollen durch Projektarbeiten gefördert werden. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände, die Anschaulichkeit und Praxisnähe sind anzustreben.
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.
Mechanische Kompetenz
Messtechnik
Fertigungstechnik
Maschinen- und Gerätetechnik, Maschinenelemente
Werkstoffkunde
Wärmebehandlung von Stählen
Elektrotechnische Kompetenz
Mechanische Kompetenz
Messtechnik
Thermisches Fügen
Maschine und Gerätekunde Maschinenelemente
Elektrotechnische Kompetenz
Mechanische Kompetenz
Werkstoffkunde
Mechanik und Festigkeitslehre
Umformen
Kunststoffe
Elektrotechnische Kompetenzen
Mechanische Kompetenz
Maschinen- und Gerätetechnik
Fertigungstechnik
Elektrotechnische Kompetenz
Mechanische Kompetenz
Festigkeitslehre
Maschinenelemente
CE-Kennzeichnung und Maschinensicherheitsverordnung:
Elektrotechnische Kompetenz
Mechanische Kompetenz
Maschinen- und Gerätetechnik
Mechanische Kompetenz
Folgende Kompetenzen der Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
Die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der Praxis sowie die verwendeten Werkstoffe und CAD-Programme sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung.
Die Vielseitigkeit der Methoden soll durch projektartige Aufgabenstellungen mit bereichs- und fächerübergreifenden Themenstellungen gewährleistet werden.
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit und in der 8. Klasse ist pro Schuljahr eine zweistündige Schularbeit durchzuführen.
In der 8. Klasse ist im Rahmen des Technikprojektes eine grafische Hausarbeit zu erstellen.
Praxisnahe Vermittlung und Diskussion des Lehrstoffs
Folgende Kompetenzen in Betriebswirtschaftslehre erwerben und anwenden können:
Kompetenzen im Bereich Rechnungswesen
Inhalte
Kompetenzen im Bereich Steuern und Abgaben
Inhalte
Kompetenzen im Bereich Recht
Inhalte
Kompetenzen im Bereich Rechnungswesen
Inhalte
Kompetenzen im Bereich Entrepreneurship
Inhalte
Kompetenzen im Bereich Kapitalmarkt und Veranlagung
Inhalte
Kompetenzen im Bereich Unternehmen und Gesamtwirtschaft
Inhalte
Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Ein Qualitätsbewusstsein ist zu entwickeln und dabei die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards zu beachten. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten ist besonderes Augenmerk zu legen.
Ab der 6. Klasse werden Kenntnisse und Arbeitsabläufe an Projekten erprobt.
Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig:
Um den Lernerfolg zu sichern, ist für jeden Werkstättenunterricht ein Lerntagebuch in Form eines Lernjournals oder eines Werkstättenwochenbuches zu führen.
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Elektrische Kompetenz
Elektronische Kompetenz
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Elektrotechnische und elektronische Kompetenzen
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
Projektkompetenz
Projektkompetenz
Im Fachkundeunterricht folgende Kompetenzen erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht. Besonderes Interesse ist auf den Stand der Technik in der Mechatronik zu legen.
Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden.
Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie zB E-Learning sollen gefördert werden.
Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden werden durch Projektarbeiten gefördert. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände und die Anschaulichkeit und Praxisnähe ist anzustreben.
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.
Mechanische Kompetenz
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
Mechanische Kompetenz
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz
Mechanische Kompetenz
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz:
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz:
Projektkompetenz:
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
Projektkompetenz
Sicherheits- und Qualitäts-Kompetenzen
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
Folgende Kompetenzen im Werkstättenlabor erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
Das Werkstättenlabor ist eine Vertiefung des Werkstättenunterrichts. Es soll mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln den Lehrstoff aus der Praxis veranschaulichen. Auf die Dokumentation der einzelnen Arbeitsprozesse soll besonderer Wert gelegt werden.
Bei den Arbeiten in der Arbeitsvorbereitung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten.
Mechanische Kompetenz
Elektrotechnische und elektronische Kompetenz
Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz:
Projektkompetenz:
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz
Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie
Siehe aa) Maschinenbautechnik
Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht ist übergreifend aufeinander abgestimmt und eng miteinander verbunden, damit die Schülerinnen und Schüler logische Schlussfolgerungen ziehen und Theorie und Praxis zusammenführen können.
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist auf die Anwendbarkeit der beruflichen Praxis abzustimmen.
Zu Beginn der Ausbildung in der 5. Klasse fertigen die Schülerinnen und Schüler das gleiche Stück. Sie sollen die Grundbegriffe der Möbelkonstruktion Schritt für Schritt nach Anleitung der Lehrkraft kennen lernen. Das vorzugsweise aus Massivholz hergestellte Möbel (zB Zirbentruhe) dürfen die Schülerinnen und Schüler nach der Fertigung für sich behalten. Dies sollzusätzlich die Motivation erhöhen.
Auch in der 6. Klasse sollten die Schülerinnen und Schüler das gleiche Möbel (zB Schreibtisch) fertigen. Da in dieser Klasse die Schülerinnen und Schüler das erste Mal an den Maschinen arbeiten, muss die Lehrkraft nach dem eigenen Vorzeigen die Schülerinnen und Schüler einzeln bezüglich richtiger Handhabung einweisen, gewissenhaft kontrollieren und – wenn nötig – korrigieren. Die richtige Körperhaltung und die Bedienung der Maschinen hat elementare Bedeutung. Es erweist sich als sinnvoll, dass jede Schülerin und jeder Schüler ein kleines Werkstück (zB Blumentischchen), an dem möglichst alle Standardmaschinengänge vorkommen, fertigen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Um Unfälle zu verhindern, sollte die Lehrkraft einen guten Überblick über die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler haben.
In der 7. Klasse werden praxisorientierte Auftragsarbeiten übernommen. Die Lehrkraft entscheidet, ob die herangetragenen Aufträge in das Ausbildungsbild passen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesem Ausbildungsstadium bereits eigenverantwortlich arbeiten. Die Lehrkraft wirkt beratend mit, weist auf Probleme hin und greift nur bei schwierigen Situationen manuell ein.
Prinzipiell sollten im Handwerksunterricht Fehler und Mängel an Arbeiten mit den Schülerinnen und Schülern sachlich besprochen werden, wobei auf gut durchgeführte Arbeitsgänge mit Lob hinzuweisen ist.
Jede Werkstätteneinheit ist zu beurteilen. Beurteilungskriterien sind fachgerechtes, präzises Arbeiten, Fleiß und der sorgsame Umgang mit Materialien, Werkzeugen und Maschinen.
Zur besseren Absicherung des Erlernten, ist ein Werkstattwochenbuch zu führen.
Folgende Kompetenzen im Unterrichtsgegenstand Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
Der fachtheoretische Unterricht wird mit dem Handwerksunterricht abgestimmt. Die Inhalte werden analog vermittelt, damit das Verstehen des Sachverhaltes den Schülerinnen und Schülern erleichtert wird.
Querverbindungen sollten bei der Holzoberflächenbehandlung (Säuren, Laugen, Bleichmittel, Lacke) zum Fach Chemie, im bautechnischen Bereich zum Fach Physik und im Stilkundeunterricht zum Fach Geschichte hergestellt werden.
In Maschinen- und Oberflächenkunde ist zum Schutze der Gesundheit und zur Achtung auf die Umwelt auf diverse Vorschriften und Gefahren hinzuweisen und vorzugsweise mit exemplarischen Beispielen zu hinterlegen.
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8.Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen.
Werkstoffkunde
Maschinenkunde
Werkstoffkunde
Maschinenkunde
Folgende Kompetenzen im Unterrichtsgegenstand Fachzeichnen und Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können:
Die Grundlagen von holztechnischen Zeichnungen verstehen und in der Lage sein, normgetreue Zeichnungen zu erstellen
Selbstständiges Entwerfen beherrschen, Freihandskizzen anfertigen und bis zur Detailplanung ein ausführungsreifes Werkstück mit praxisnahen CAD-Softwaresystemen zeichnen können
Um die räumliche Vorstellung zu erhöhen, den Entwurf in dreidimensionaler und perspektivischer Ansicht darstellen können
Die Schüler sind mit der CAD-Software und deren Bedienung vertraut zu machen
Die holzspezifische Zeichennorm im Zeichenprogramm definieren
Die Entwicklung des Formgefühls, Design und der Proportion ist durch Freihandübungen zu fördern. Weiter ist in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung bzw. Design anzustreben
Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit und in der 8. Klasse ist pro Semester eine zweistündige Schularbeit durchzuführen
Die Möbelbaugrundkonstruktionen wie Bretterbau, Rahmenbau, Stollenbau, Plattenbau unterscheiden können
Siehe aa) Maschinenbautechnik“
Novellierungsanordnung 9, In Anlage A/m1 (Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt a (Pflichtgegenstände) lautet der die Oberstufe betreffende Abschnitt des Pflichtgegenstandes Musikerziehung:
Es gelten die Zielsetzungen des Pflichtgegenstandes Musikerziehung (Anlage A).
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Der emotionale und intellektuelle Umgang mit Kunst und Kultur soll zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die umfassende praktische und theoretische musikalische Ausbildung bildet Grundlagen für weiterführende Studien im musikalischen Bereich.
Die Förderung dynamischer Kompetenzen (personale, soziale, kommunikative sowie Methodenkompetenz) ist ein besonderes Anliegen des vokalen und instrumentalen Ensemblemusizierens; verschiedenartige Auftrittsmöglichkeiten unterstützen dieses Ziel.
Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen.
Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung (Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen.
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Mensch und Gesellschaft: Der Musikunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben und Unterstützung bei einer eventuellen Wahl eines musikbezogenen Berufes geben.
Es gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musikerziehung (Anlage A); die Stundensumme ist gegebenenfalls bereits in der Unterstufe höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichts und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Dies betrifft insbesondere die Auswahl der zu Erwerb und Festigung der jeweiligen Kompetenzen herangezogenen spezifischen Inhalte im Hinblick auf die Anforderungen der schriftlichen Reifeprüfung.
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.
Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.
Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“ und „Hören, erfassen, lesen und notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.
Vokales und instrumentales Gestalten
Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.
Hören, erfassen, lesen und notieren
Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Die durch Musikpraxis, Gehörbildung und das sich daraus ergebende musikkundliche Wissen erworbenen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.
Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
Die Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Schulstufe zu verbinden. In unterschiedlichen Semestern gleichlautende Kompetenzen sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb dieser Kompetenzen.
Thematischer Bezugsrahmen
Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik
Musikpraxis aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“
Musikrezeption aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik
Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“
Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik
Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“
Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik
Musikpraxis aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“
Musikrezeption aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Wirkung und Effekt
Musikpraxis aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“
Musikrezeption aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Musik und Gesellschaft
Musikpraxis aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“
Musikrezeption aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Exemplarische Inhalte
Thematischer Bezugsrahmen
Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte
Musikpraxis aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“
Musikrezeption aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Exemplarische Inhalte
Novellierungsanordnung 10, In Anlage A/m1 (Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt a (Pflichtgegenstände) lautet der die Oberstufe bestreffende Abschnitt des Pflichtgegenstandes Bildnerische Erziehung:
Im Hinblick auf die Gestaltungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für das Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.
Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.
Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.
Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient als Grundlage für die Arbeit an der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung
Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung soll darüber hinaus:
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Sprache und Kommunikation
Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens
Mensch und Gesellschaft
Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt
Natur und Technik
Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation
Kreativität und Gestaltung
Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien
Gesundheit und Bewegung
Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis
Am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung gilt weiters:
Die drei für den Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.
Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, gestaltete Umwelt, Fotografie, Film, Studien vor dem Objekt, Raumdarstellung, Bildnerische Mittel, Komposition, Gestaltungsprozesse (Skizze, Studie, Entwurf)
Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Bereiche der Bildenden Kunst, Vergleichende Werkbetrachtungen, Bildgattungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktion (Fernsehen, Film, Internet)
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Ausstellung
Grafik, Malerei, Plastik, visuelle Medien und performative Techniken (inszenierte Fotografie, Tableau vivant, Videoclip, literarische Inhalte, Illustration, Tagesthemen, Werbung, Signet, Denkmal, Themenzyklen, Personendarstellungen), Wettbewerbe und Ausstellungen
Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, vergleichende Werkbetrachtungen, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Manipulation, Analyse von Kunstwerken (gesellschaftlicher Hintergrund, Anlass, Auftraggeberin bzw. Auftraggeber, Material und Technik, Künstlerinnen- und Künstlerpersönlichkeit), Kunstgeschichte im Überblick
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign
Schrift, Layout und Informationsdesign, Scribble, Werktagebuch, Mindmap, Produktdesign, literarische Inhalte, Werbebotschaften, Signet, Plakat, Flyer, Wettbewerbe, Ausstellungen
Bildnerische Mittel, Grafikdesign, Typografie, Zeichen und Geste, Mode/Design, Text/Bild Relation, Filmische Codes, Corporate Design, Urheberrecht, Massenmedien, Werbung, Manipulation, hedonistische, kritische, kommunikative oder wirtschaftliche Funktion von Kunst
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken
Experimentelle Verfahren, künstlerische Strategien, Fotografie, Film, digitale Medien, Studien vor dem Objekt, Skizze, Grafik, Malerei, Plastik, Natur- und Architekturstudien, Ausstellungen und Wettbewerbe
Bildentwicklungen in Längsschnitten, Methoden der Bildanalyse (zB vergleichende Bildbetrachtung, Strukturanalyse), Bildgespräch, Recherchemethoden, Museums- und Ausstellungsbesuche, Ateliers, Medien, Fachliteratur, künstlerische Forschung
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken, visuelles Material für vorwissenschaftliches Arbeiten aufbereiten
Abbildungs- und Darstellungsverfahren, Architektur- oder Designobjekte/-modelle, Objekte, exemplarische Realisierungsprojekte: Stadtraum, Freiraum, Naturraum, öffentlicher Raum, Produktdesign, Webdesign (Homepage, Animationen, Video), Gattungen und Techniken der bildenden Kunst
Raumdesign, Raumwahrnehmung, Raumnutzungskonzepte, Bildraum, Kunst im öffentlichen Raum, Methoden vorwissenschaftlicher Forschung
Architektonischer Raum als Präsentationsort, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung
Konzeptionelle Kunst- und Gestaltungsprojekte, Gattungen und Techniken der bildenden Kunst, Design und Alltagsästhetik, Medien
Methoden künstlerischer Forschung, Kunst im Zusammenhang mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit (Propaganda, Kunstpolitik, Werbung, Kunstmarkt, erweiterter Kunstbegriff)
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken
Gestaltung von Dokumentationen und Präsentationen
Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken“
Novellierungsanordnung 11, In Anlage A/m1 (Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt a (Pflichtgegenstände) lauten die Pflichtgegenstände Technisches Werken, Textiles Werken sowie Bewegung und Sport:
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Wie im Pflichtgegenstand Technisches Werken der Unterstufe (Anlage A). Darüber hinaus gilt für den Unterricht in der Oberstufe:
Der Unterricht soll technisches Grundwissen und Technikverständnis sowie manuelle Fertigkeiten und technische Fähigkeiten weiter ausbilden und altersadäquate Zugänge zur technisch orientierten Lebenswelt erschließen.
Die praktische und theoretische Auseinandersetzung mit technischen Produkten und Bildungsinhalten soll:
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Sprache und Kommunikation
Erweitern des Fachvokabulars und Professionalisieren der Kommunikationsfähigkeit über bildhafte Darstellungsformen (Planzeichnungen), Entwickeln und Anwenden sprachlicher Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben wie Produktanalysen
Mensch und Gesellschaft
Bewusst machen von technischen Entstehungs-, Verwendungs- und Wirkungszusammenhängen im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns; Entwickeln von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums; Erwerb von Teamfähigkeit im Rahmen komplexer Aufgabenbewältigung; Beiträge zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung
Natur und Technik
Einsichten in das Wesen technischer Strukturen; Verständnis für funktionelle und formale Zusammenhänge technischer Produkte und Systeme; Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Maschinen; Umsetzen von Verfahren und Methoden sowie Organisation von Arbeitsabläufen; Erkenntnisse über Strukturen und Funktionen der Natur im Hinblick auf ihre technische Verwertbarkeit („Bionik“); Anwenden von Kenntnissen und Erfahrungen aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich; bewusster Umgang und kritische Auseinandersetzung mit technischen Einrichtungen und Gegenständen der alltäglichen Umwelt auch im Hinblick auf Effizienz und ökologische Vertretbarkeit; Entwickeln von Grundlagen zur sachkompetenten Mitgestaltung der Umwelt
Kreativität und Gestaltung
Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Verfahren, rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen
Gesundheit und Bewegung
Erkennen ergonomischer Aspekte bei Gebrauchsgegenständen und ihre Bedeutung in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch kompetenten Umgang mit technischen Einrichtungen; Entwickeln von elementaren technischen Kompetenzen und von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein
Die drei für den Unterrichtsgegenstand Technisches Werken relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Werkpraxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen. Die Kompetenzen werden zwischen Werkpraxis und Reflexion verschränkt entwickelt.
Aufbauend auf die Unterstufe sind die drei Inhaltsbereiche „Gebaute Umwelt“, „Produktgestaltung/Design“ und „Technik“ im gleichen Ausmaß auch an der Oberstufe umzusetzen. In der 6. Klasse steht der Prozess des Problemlösens im Vordergrund.
Gebaute Umwelt
Design und Produktentwicklung
Technik
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital: Werkzeichnungen, Messreihen, Versuchsdokumentation), Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Video
Gebaute Umwelt
Produktgestaltung/Design
Technik
Forschungs- und Experimentiermethoden, Unfallverhütung, Designgeschichte, Konstruktionslehre, Ideenfindungsprozesse (Brainstorming, Delphimethode, Analogienbildung, divergierendes Denken), Lehrausgänge in technische Betriebe, Produktanalysen, Museums- und Ausstellungsbesuche
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital: Werkzeichnungen, Messreihen, Versuchsdokumentation), Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang Werktagebuch, Portfolio, Blog, Video
Persönliche Schwerpunkte der Schülerinnen und Schüler aus den Bereichen Gebaute Umwelt, Produktgestaltung/Design, Technik
Forschungs- und Experimentiermethoden, Bewertungsmethoden, Konsumverhalten, Produktanalysen, Lehrausgänge in technische Betriebe, Museums und Ausstellungsbesuche
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital: Werkzeichnungen, Messreihen, Versuchsdokumentation), Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Video
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
Durch die Auseinandersetzung mit textilen Produkten und textiler Kultur verbindet der Unterricht aus Textilem Werken handlungsorientiertes mit kognitivem Lernen und vermittelt Kompetenzen und Qualifikationen, die auch in anderen Bildungsbereichen genutzt werden können.
Durch selbsttätiges, erforschendes und problemlösendes Arbeiten der Schülerinnen und Schüler, durch Erweiterung und Differenzierung der individuellen Wahrnehmungsfähigkeit, durch Einbeziehung der emotionalen Dimension in Lernprozesse trägt Textiles Werken zur Steigerung der Innovationsbereitschaft sowie zur Lern- und Studierfähigkeit bei.
Damit leistet der Unterrichtsgegenstand Textiles Werken einen wesentlichen Beitrag zur Allgemeinbildung, Persönlichkeitsfindung und Berufsvorbereitung.
Die praktische und theoretische Auseinandersetzung mit textilen Produkten und Bildungsinhalten soll:
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Die drei für den Unterrichtsgegenstand Textiles Werken relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Werkpraxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in der aufsteigenden Klasse vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.
Aufbauend auf die Unterstufe sind vom Inhalt her die Fachbereiche „Kleidung/Mode/Bekleidungspsychologie“, „Wohnen/Raumgestaltung“, „Kultur/Textilgeschichte“ und „Produktgestaltung/Design“ in der Oberstufe umzusetzen, wobei in vorgegebenen Problemfeldern individuelle Fragestellungen gefunden und diese in eigenständigen Gestaltungsprozessen selbstorganisiert umgesetzt werden.
In der 6. Klasse stehen der Prozess des Lösens von individuellen Fragestellungen und die selbstständige Umsetzung eigener Gestaltungsprozesse im Mittelpunkt.
Kleidung, Mode, Wohnen, Raum- und Produktgestaltung, textile Verfahren und Techniken, auch mit nichttextilen Materialien, Entwurf und Schnitttechnik, Massen- und Serienproduktion, Redesign und Upcycling
Kultur- bzw. Textilgeschichte, Kleidung, Mode und Bekleidungsphysiologie, Konsumverhalten, Museums- und Ausstellungsbesuche
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital: Werktagebuch, Portfolio, Blog), Gestaltung von Ausstellungen, Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang (Mode, Schmuck, Raum)
Körperbildende Verfahren und dreidimensionale Formen, Schmuck- und Objektdesign, Rauminstallation, flächenbildende und flächengestaltende Textiltechniken
Kleidung und Mode, Architektur und Raum, Konsumverhalten und Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung, Museums- und Ausstellungsbesuche, Analyse von Zeitschriften und Werbung, Recherche, Kultur- bzw. Textilgeschichte
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital: Werktagebuch, Portfolio), Blog, Webdesign, Video, Gestaltung von Ausstellungskonzepten und Ausstellungen, Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang
Praktische Aufgabenstellungen aus dem Bereich Textilkunst, Architektur und Raum, Produktgestaltung und Design, fächerübergreifende Projekte
Kultur- bzw. Textilgeschichte, Architektur und Raum, Kleidung und Kostüm, Museums- und Ausstellungsbesuche, Alltagskultur
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Video, Gestaltung von Ausstellungskonzepten und Ausstellungen, Präsentation von Objekten im Funktionszusammenhang, Installation, Performance
Wie Anlage A, mit folgenden Änderungen:
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“ ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen: „Die rhythmische und gymnastische Erziehung ist besonders zu berücksichtigen.“
Die Stundensumme in der Unterstufe ist niedriger als in Anlage A. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen.“
Novellierungsanordnung 12, Anlage A/m1 (Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt b (Wahlpflichtgegenstände) lautet:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind in besonderem Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln. Darüber hinaus sind die Schülerinnen und Schüler anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen.
Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe
Darüber hinaus sind folgende Schwerpunktsetzungen aus den drei relevanten Kompetenzbereichen vorzunehmen:
Bildnerische/Textile/Technische Praxis
Reflexion
Dokumentation und Präsentation
Projektarbeiten zu bildnerischen, technischen oder textilen Themenbereichen, experimentelles Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, freies künstlerisches Schaffen, Performanceformen
Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungen in der Schule oder in öffentlichen Bereichen“
Novellierungsanordnung 13, Anlage A/m1 (Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt B (Verbindliche Übungen), Abschnitt C (Freigegenstände) und Abschnitt D (Unverbindliche Übungen) lauten:
Wie Anlage A.
Wie Anlage A.
Wie Anlage A ohne Darstellendes Spiel.“
Novellierungsanordnung 14, In Anlage A/m2 (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Vierter Teil (Stundentafeln) wird im die Oberstufe betreffenden Abschnitt in Abschnitt a (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt aa (Pflichtgegenstände) und Unterabschnitt bb (Wahlpflichtgegenstände) die Gegenstandsbezeichnung „Instrumentalunterricht“ durch „Instrumentalmusik und Gesang“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 15, In Anlage A/m2 (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) wird der Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ durch „Instrumentalmusik und Gesang“ ersetzt und lautet:
Musizieren ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das Musizieren, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Instrumental-/Gesangsunterricht.
Der Gegenstand Instrumentalmusik und Gesang ist geprägt durch die Situation, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Niveaus beginnen. Die Bandbreite kann von der Anfängerin/vom Anfänger bis zur fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschülerin/zum fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschüler reichen.
Wesentliche Ziele des Instrumental-/Gesangsunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Schwerpunkts des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse erreicht. Mögliche Inhalte sind in den thematischen Schwerpunkten exemplarisch angeführt.
Mensch und Gesellschaft
Der Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.
Natur und Technik
Im Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Verständnis für akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten/Stimme sowie neue Medien gefördert werden.
Gesundheit und Bewegung
Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen im Gesangsunterricht sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei.
Kreativität und Gestaltung
Das Musizieren soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und musikalischen Gruppenprozessen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.
Ziel eines umfassenden Instrumental-/Gesangsunterrichts ist einerseits der Erwerb instrumentaler/sängerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie musikkundlichen Wissens und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Erlernen eines Instruments/des Singens fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.
Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten.
Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.
Im Zentrum des Instrumental-/Gesangsunterrichts steht das Musizieren. Wesentlich ist die methodisch-didaktische Ausrichtung des Unterrichts auf die Gruppe. Die kontinuierliche Verknüpfung des Musizierens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage instrumental-/gesangspädagogischer Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen instrumenten- und gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen.
In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von klasseninternen Vorspielen, Elternabenden, Schulfeiern und Schulkonzerten vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios, eines Lerntagebuchs oder einer Repertoiremappe notwendig.
Musizieren als zentrales Handlungsfeld des Instrumental-/Gesangsunterrichts umfasst die vier Kompetenzbereiche:
Die für den Instrumental-/Gesangsunterricht relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in den Semestern bzw. in der 5. Klasse erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte:
Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt.
Der Unterricht in Instrumentalmusik und Gesang unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
Klavier
Anschlagsdifferenzierung, Pedalgebrauch, Fingersatz, vierhändiges Spiel und Musizieren auf mehreren Tasteninstrumenten, Klavierkammermusik, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole
Keyboard (nur in Verbindung mit Klavier)
Kennenlernen und Anwenden der technischen Möglichkeiten, eigene Arrangements, mehrstimmige Gestaltung, Klangfarben- und Rhythmusgestaltung, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole
Orgel
Vorkenntnisse im Klavierspiel werden empfohlen. Grundsätze des Registrierens, Improvisation in verschiedenen Satztechniken, Liedbegleitung, Zusammenspiel von Manual und Pedal, Ornamentik, Generalbass
Gitarre
Stimmen des Instruments, Wechselschlag, Daumenschlag. Dämpftechnik, Lagenspiel, Bindetechnik, Tonbildung, Akkordtechnik, Barreegriffe, Schlagtechnik, Flageolett, Liedbegleitung auch nach Gehör, Einsatz des Capotasters, Akkordsymbole
E-Gitarre
Plektrontechnik und damit verbundene Artikulationsmöglichkeiten, Soundmöglichkeiten, Kennenlernen verschiedener Stile, einfache Improvisation, Spielen mit Effektgeräten, Spielen nach Leadsheets
E- Bass
Wechselschlag, Tirandoschlag, Plektrontechnik, Dämpftechniken links und rechts, spezifische Basstechniken, Slap, Entschlüsselung von Akkordsymbolen mit den zur jeweiligen Stilrichtung passenden Lösungen, Walking Bass, Rhythmus-Patterns in verschiedenen Stilrichtungen
Holzblasinstrumente: Blockflöten, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon
Atemtechnik, Ansatzschulung auch im Hinblick auf Intonation, Besonderheiten der Grifftechniken und der Griffkombinationen, vielfältige Artikulationsmöglichkeiten, Hinweise auf Blatt- bzw. Rohrbau, bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen
Blechblasinstrumente: Waldhorn, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Bassflügelhorn, Tuba
Ansatzübungen (Stütze, Lippenbindung), bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen, Zugkombinationen der Posaune, Artikulationstechniken
Schlagzeug
Korrektes Zusammenstellen des Drumsets, Übungen zur Unabhängigkeit der Hände und Füße, Schlagzeugnotation, Entwicklung der Transkriptionsfähigkeit, stilsichere Anwendung verschiedenster Rhythmen, Förderung des Melodie- und Harmoniedenkens im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten, Vermittlung von Formabläufen, gegebenenfalls Drumcomputer, elektronisches Drumset, weitere Percussionsinstrumente
Streichinstrumente: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
Griff- und Stricharten, Bogenführung und Zupftechnik, Lagenspiel, gezielte Intonationsübungen, Vibrato- und Doppelgriffspiel, Flageolett
Akkordeon
Balgführung, Übungen für die linke und rechte Hand, Zusammenspiel beider Hände, Übergreifen, Untersetzen, Fingerwechsel, Begleitmodelle, Registrierungsmöglichkeiten, Spiel im Diskant, gängige Bassfiguren, Melodiespiel mit der linken Hand, instrumentenspezifische Techniken
Diatonische Harmonika
Balgführung, Griffschrift, Begleitung nach dem Gehör, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Wechselbässe, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Volksharfe
Griffmuster, Transpositionsübungen, Pedaltechnik, Dämpftechnik, Akkordspiel drei- bis vierstimmig, Oktavbässe, Bassdurchgänge, zerlegte Begleitung, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Zither
Anschlag – Griffbrett und Freisaiten getrennt, Lagenspiel, Begleittechnik, Dämpfen
Hackbrett
Anschlag, Zupf- und Dämpftechnik, elementare Begleitformen, Tonika-Dominant-Subdominant-Schemata, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen
Tamburizza (auch: Bisernica/Brac, Celovic, Bugarija, Celo, Berde)
Lagenspiel und Lagenwechsel, Begleiten von Liedern und Tänzen auch nach Gehör, Erlernen schwieriger Schlagtechniken, Kennenlernen der Tamburizzafamilie, Anleitung zur Führung eines Tamburizza-Ensembles
Vokalunterricht
Übungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex, weichem Einsatz, Register- und Vokalausgleich, Vokalbildungsübungen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Stimmentwicklung, textierte Übungen, Sprach-, Wort- und Klangspiele, selbstständiges Finden von Zusatzstimmen, Mikrofonsingen, Vocal-Percussion
Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen, sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen.
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren:
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren:
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren
Thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Novellierungsanordnung 16, In Anlage A/m2 (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) lautet der Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung:
Wie Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m1.“
Novellierungsanordnung 17, In Anlage A/m2 (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) wird der Wahlpflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ durch den Wahlpflichtgegenstand „Instrumentalmusik und Gesang“ ersetzt und lautet:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles sowie die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.
Zusätzlich gilt: Der Fokus liegt auf dem Musizieren in Ensembles und/oder auf der individuellen Vertiefung und Erweiterung der instrumentalen/sängerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ensembles können sich aus unterschiedlichen oder gleichen Instrumenten/Gesang zusammensetzen. Der Bogen spannt sich dabei von kleineren oder größeren Ensembles, Kammermusikformationen über Vokalensembles bis hin zu Bands. Die Möglichkeit, das Instrument/die Stimme im Ensemble in unterschiedlichen musikalischen Funktionen einzusetzen sowie neue Instrumente kennenzulernen, kann eine wertvolle und bereichernde Erfahrung für die Entwicklung junger Instrumentalistinnen und Instrumentalisten bzw. Sängerinnen und Sänger sein.
Im Sinne der Erstellung der Themenbereiche für die Reifeprüfung sowie für die Leistungsbeurteilung ist eine ausführliche Unterrichtsplanung und Unterrichtsdokumentation unerlässlich.
Es gilt das Kompetenzmodell des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang.
Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Die Schwerpunktsetzung ergibt sich aus der gewählten Literatur des jeweiligen Semesters.
Darüber hinaus:
Semesterübergreifender thematischer Schwerpunkt
Exemplarische Inhalte
Novellierungsanordnung 18, In Anlage A/m3 (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) werden die Pflichtgegenstände „Lebende Fremdsprache (Erste)“ und „Lebende Fremdsprache (Zweite)“ durch den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Erste, Zweite)“ ersetzt und dieser dem Pflichtgegenstand „Latein“ vorangestellt:
Wie Anlage B/m2.“
Novellierungsanordnung 19, In Anlage A/m3 (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet der die Oberstufe betreffende Abschnitt des Pflichtgegenstandes Musikkunde:
Es gelten die Zielsetzungen der Pflichtgegenstände Musikerziehung (Anlage A) und Musikerziehung am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1).
Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:
Der praxisorientierte und intellektuelle Zugang zur Musik soll zur künstlerisch-individuellen Entwicklung der Studierenden wesentlich beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die im Unterricht erworbenen musikalischen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler zu Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit und Professionalität hinführen.
Auf die spezielle Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der Belastungen der Schul- und Instrumentalausbildung ist besonders Bedacht zu nehmen. Die Vokal- und Instrumentalausbildung findet an Musikinstituten mit Öffentlichkeitsrecht statt; die an diesen Instituten obligaten musiktheoretischen und –praktischen Ergänzungsfächer werden an der Schule durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde abgedeckt.
Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand des Lehrstoffs des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen.
Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen.
Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:
Mensch und Gesellschaft: Der Musikunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben sowie Voraussetzungen für weiterführende musikalische Studien und die Wahl eines musikbezogenen Berufes schaffen.
Es gelten die didaktischen Grundsätze der Pflichtgegenstände Musikerziehung (Anlage A) sowie Musikerziehung am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1).
Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:
Im Unterricht soll der Zugang zur und die Vermittlung von Musik nach ganzheitlichen Prinzipien – von analytisch-intellektuell bis emotional-kreativ – erfolgen. Dabei werden spezifisch musikalische Aspekte mit anderen künstlerischen Bereichen (Bildnerisches Gestalten, Literatur, Bewegungskunst, Theater, Film usw.) vernetzt.
Die Darstellung von interkulturellen und globalen Zusammenhängen soll in den Unterricht eingebracht werden. Besondere Aufmerksamkeit ist auf einen weiten Horizont musikalischer Phänomene zu legen: historisch von den Anfängen bis zur Gegenwart, geographisch unter Einbeziehung ausgewählter Kulturkreise und stilistisch über das gesamte Spektrum der Musik.
Die im Musikkundeunterricht erworbenen Kompetenzen unterstützen die künstlerische Entwicklung in der instrumentalen/vokalen Ausbildung.
Durch die Mitwirkung an von der Schule organisierten musikalischen Veranstaltungen sollen Schülerinnen und Schüler lernen, sich öffentlich zu präsentieren sowie Arbeitsprozesse zu dokumentieren und zu reflektieren.
Der Besuch von Proben und Aufführungen professioneller Ensembles soll vertiefte musikalische Erlebnisse vermitteln. Er vermag Einblick in Tätigkeitsbereiche von Berufsmusikern und -innen und damit Entscheidungshilfen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu bieten.
Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen.
Die Anzahl und der Zeitrahmen für Schularbeiten sind dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles der Anlage A zu entnehmen. Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester im Kompetenzbereich Musikpraxis sind pro Schulstufe mit je zwei Wochenstunden zu führen.
Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.
Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.
Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“, „Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung“ sowie „Hören, Erfassen, Lesen und Notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen“.
Vokales und instrumentales Gestalten
Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.
Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung
Regelmäßige und stilistisch vielfältige Improvisationsübungen fördern Kreativität und musikalische Phantasie. Bei der Interpretation des erarbeiteten Repertoires ist auf Präzision und musikalischen Ausdruck besonderer Wert zu legen. Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.
Hören, Erfassen, Lesen und Notieren
Auf die Förderung von Kreativität und eigenständigen Gestaltungsversuchen ist besonderer Wert zu legen.
Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen
Das sich durch die Auseinandersetzung mit Formenlehre, Werkanalyse und Musikgeschichte ergebende musikkundliche Wissen und die damit im Zusammenhang stehenden Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.
Der Musikkundeunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
Die hier angeführten, für die gesamte Oberstufe gleichlautend formulierten Kompetenzen des Kompetenzbereichs Musikpraxis „Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung“ sind im Unterricht mit dem Lehrstoff des/der jeweiligen Semesters/Schulstufe zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb der Kompetenzen. Musikpraxis ist eine wesentliche Grundlage des gesamten Musikkundeunterrichts und erfährt in den für Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester vorgesehenen Unterrichtsstunden verstärkte Berücksichtigung. In den Kompetenzbereichen Musikpraxis „Hören, erfassen, lesen, notieren“ und Musikrezeption sind die Kompetenzen für jeden Jahrgang und jedes Semester formuliert.
Musikpraxis – Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung
Musikpraxis
Inhalte:
Musikrezeption:
Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen:
Inhalte:
Musikpraxis
Inhalte:
Musikrezeption
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Inhalte:
Musikpraxis
Inhalte:
Musikrezeption
Inhalte:
Musikpraxis
Inhalte:
Musikrezeption
Inhalte:
Musikpraxis
Inhalte:
Musikrezeption
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Inhalte:
Musikpraxis
Inhalte:
Musikrezeption
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Inhalte:
Musikpraxis
Inhalte:
Musikrezeption
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Inhalte:
Musikpraxis
- Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden
Inhalte:
Musikrezeption
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Inhalte:
Musikpraxis
Inhalte:
Musikrezeption
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
Inhalte:
Novellierungsanordnung 20, In Anlage A/sp (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) lauten der Pflichtgegenstand Sportkunde und der Wahlpflichtgegenstand Sportkunde:
Der Unterrichtsgegenstand Sportkunde hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern bewegungs- und sportbezogene Kompetenzen zu vermitteln. Darüber hinaus sollen sie zu einem kritisch-konstruktiven und verantwortungsbewussten Verständnis von Bewegung, Spiel und Sport befähigt werden.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben daher in der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Themen der Bewegungs- und Sportkultur ein handlungsleitendes Wissen in grundlegender und exemplarisch vertiefter Form und lernen komplexe Zusammenhänge verstehen. Des Weiteren sollen die Schülerinnen und Schüler in der Lage sein, sporttheoretische Kenntnisse auf neue Situationen zu übertragen sowie diese in sportpraktischen Handlungsfeldern anzuwenden. Schließlich geht es darum, Erscheinungsformen, Vorgänge sowie positive und negative Auswirkungen sportlichen Handelns bezogen sowohl auf das Individuum als auch auf die Gesellschaft zu erkennen, einzuordnen und bewerten zu können.
Die kompetenz- und themenorientierten Lernprozesse sind so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse (Wissen), Fähigkeiten und Fertigkeiten (Können) sowie Einstellungen (Wollen) einbringen können und diese wiederum durch das unterrichtliche Handeln selbst entsprechend entwickelt werden.
Der themenorientierte Lehrplan für den Unterrichtsgegenstand Sportkunde ist in Form eines mehrstufigen Schemas gegliedert, dessen erste Ebene von vier Kompetenzbereichen gebildet wird:
Die Kompetenzbereiche werden durch Kompetenzen präzisiert, denen jeweils exemplarische Lehrstoffhinweise zugeordnet sind. Aus diesen sollen daher Lerninhalte im Sinne eines handlungs- und themenorientieren Unterrichts ausgewählt werden.
Die formulierten Kompetenzen beschreiben in unterschiedlichen Anforderungsniveaus die verbindlich zu erbringenden Lernleistungen der Schülerinnen und Schüler. Diese Kompetenzbeschreibungen bilden daher einerseits eine Grundlage für die konkrete Unterrichtsplanung, auf der anderen Seite liefern sie eine Orientierung für die Erarbeitung von Aufgabenstellungen, mit deren Hilfe die Kompetenzentwicklung (Lernerfolg) der Schülerinnen und Schüler evaluiert und somit sichtbar werden kann.
Der Unterrichtsgegenstand Sportkunde trägt mit seiner Ausrichtung auf kompetenzorientiertes Lernen sowie aufgrund der thematisch-inhaltlichen Vielfalt (Lehrstoff) wesentlich zu übergeordneten Bildungsbereichen bei.
Beobachtung, Beschreibung und Bewertung von Bewegung; Besonderheiten der Sportsprache (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Spiel und Sport; verbale und nonverbale Kommunikation; Medienkompetenz; Meinungsbildung; Argumentation und Diskussion ua.
Kooperation; Rollen und Funktionen; Fairness und Fairplay; Wagnis und Risiko; Instrumentalisierung und Manipulation; Inklusion und Exklusion; Gleichstellung; soziale Netzwerke; interkulturelles Verständnis; politische, ökonomische und soziale Aspekte; Kommerzialisierung; Sport und Sportwissenschaft als Systeme ua.
Ökologische Aspekte von Bewegung und Sport; neue Medien und Technologien; Forschung, Innovation und Entwicklung; sportbezogene Tests und Messverfahren einschließlich statistischer Methoden; Kontrollsysteme; Sicherheit ua.
Grundlagen und Funktionen des Bewegungsapparates; Belastung und Anpassung; Gesetzmäßigkeiten, Prinzipien und Methoden der Prävention und des Trainings; psycho-physische und soziale Anforderungen; Kognition, Emotion und Motivation; Bewegung und Ernährung; Risikoverhalten; Zusammenhang von Bewegung und Lebensqualität ua.
Sport, Kunst und Kultur; Bewegung als Mittel der Darstellung und Gestaltung; Funktionalität und Design; Sportveranstaltungen und Medien ua.
Der Lehrplan für Sportkunde legt die zentralen fachlichen Kompetenzen des Gegenstandes vor allem im Hinblick auf deren Überprüfbarkeit fest. Darüber hinaus gegebene Freiräume sind aber zur Vertiefung und Erweiterung auch in fächerübergreifender Form und zu einer schulbezogenen Schwerpunktsetzung zu nutzen. Den einzelnen Kompetenzen ist jeweils ein Lehrstoff zugeordnet, aus dem exemplarisch und im Sinne eines themenorientierten Unterrichts auszuwählen ist. Bei der Planung ist in jedem Fall aber so viel an Unterrichtszeit vorzusehen, dass die angepeilten Kompetenzen tatsächlich entwickelt werden.
Der kompetenzorientierte Lehrplan folgt ab der 9. Schulstufe einer aufbauenden Systematik und ist ab der 10. Schulstufe nach Semestern gegliedert. Die angeführten Kompetenzen sind in den jeweiligen Schulstufen verbindlich zu erarbeiten.
Lehren und Lernen bilden wechselseitig aufeinander bezogene Prozesse, für deren Gelingen didaktische Grundsätze und geeignete unterrichtsmethodische Maßnahmen die Voraussetzung bilden:
Lernen ist grundsätzlich als Prozess der Auseinandersetzung eines Menschen mit seiner Lebenswirklichkeit zu verstehen. Deshalb wird im Unterricht versucht, vornehmlich an konkreten Lebenssituationen anzuknüpfen und diese in den Unterricht einzubeziehen. Das Erschließen und Reflektieren solcher Situationen soll die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, die eigenen Erlebnisse und Erfahrungen zu prüfen, zu relativieren und neu zu ordnen. Dazu gehören ein selbsttätiges und zumindest phasenweise auch ein mit- und selbstbestimmtes Handeln im Unterricht.
Dieser Grundsatz korrespondiert eng mit der Forderung nach problem- und aufgabenorientiertem Lernen. Es geht dabei um die Fähigkeit, eine Problem- oder Aufgabenstellung zu generieren, klar zu formulieren und zu analysieren. In der nächsten Phase müssen Ideen für eine Lösung überlegt und ausgearbeitet sowie geeignete Wege erprobt werden. Den Abschluss bilden deren Präsentation und nach Möglichkeit ein Transfer auf andere Themenfelder.
Das Prinzip der Wissenschaftsorientierung und Wissenschaftspropädeutik gilt für Sportkunde in gleicher Weise wie für alle anderen Fächer. Das bedeutet auf inhaltlicher Ebene, dass der Lehrstoff weitgehend dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis zu entsprechen hat. Weiter gehört dazu die Fähigkeit, einfache (vor-) wissenschaftliche Methoden zu kennen und anwenden zu können. Um einer unkritischen Wissenschaftsgläubigkeit entgegenzuwirken, sind (sport-)wissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren schließlich so zu vermitteln, dass auch die Überholbarkeit und Widersprüchlichkeit von Theorien und die Grenzen einzelwissenschaftlicher Untersuchungen deutlich gemacht werden.
Im Hinblick auf den Grundsatz des exemplarischen Lernens geht es gleichrangig sowohl um eine vertiefende Erarbeitung besonders bedeutsamer Lerninhalte als auch um die Vermittlung von orientierendem Wissen. Darüber hinaus kommen gemäß den didaktischen Prinzipien der Themenorientierung und des Spiralcurriculums Kompetenzen auch in aufbauender und erweiternder Form vor.
Neben der Vernetzung zwischen den Kompetenzen innerhalb des Unterrichtsgegenstandes Sportkunde sollen Formen des fächerverbindenden und -übergreifenden Lernens nach Möglichkeit angewendet werden.
Bei Themenfeldern, wo inhaltlich eine Verknüpfung zwischen sportpraktischem und sporttheoretischem Lernen möglich ist, ist dies unbedingt anzustreben. Dabei werden Fragen aus erlebter Praxis in Sportkunde aufgegriffen und behandelt, wie umgekehrt erarbeitetes Theoriewissen in der Sportpraxis der Schülerinnen und Schüler zur Anwendung kommt.
Die Wahl der Unterrichtsmethoden hat jeweils mit den didaktischen Anforderungen und den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler (Individualisierung und Differenzierung) im Einklang zu stehen.
Schülerorientierte und offene Sozialformen sollen nach Möglichkeit eingesetzt werden, um dem individuellen und gemeinsamen Lernen Platz zu geben.
Grundvoraussetzungen für das systematische Arbeiten werden durch die Formulierung eindeutiger Fragestellungen, das Ordnen von Informationen, die zielgerichtete Auswahl und Planung von Arbeitsaufgaben sowie die sinnvolle Gliederung von Arbeitsprozessen gelegt.
Der Einsatz von geeigneten Medien und Unterrichtsmaterialien trägt zur Veranschaulichung und zum besseren Verstehen der Lerninhalte bei.
Gespräche mit Expertinnen und Experten (Sportlerinnen/Sportler, Trainerinnen/Trainern, Sportärzten, Vereinsfunktionären etc.) dienen dazu, die im Unterricht erworbenen Kompetenzen zu vertiefen.
Durch den Besuch von Institutionen des Sports (zB sportmedizinischen Untersuchungszentren, Leistungszentren, sportwissenschaftlichen Instituten, Zeitungsredaktionen, Sportveranstaltungen, Sportanlagen) im Zuge von schulischen Veranstaltungen werden sportkundliche Inhalte in einem größeren Zusammenhang erfasst.
Sportwissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren sind stets so zu vermitteln, dass einer unkritischen Wissenschaftsgläubigkeit entgegen gewirkt wird. Dabei soll auch die mögliche Widersprüchlichkeit sportwissenschaftlicher Theorien die Grenzen einzelwissenschaftlicher Untersuchungen deutlich machen.
Individuelle Kompetenzen umfassen demnach sowohl das Wissen und entsprechende Fähigkeiten als auch das Verstehen der jeweiligen Zusammenhänge. Dazu kommen das spezifische Können und der Wille, bewegungs-, spiel- und sportbezogene Handlungen situationsgemäß auszuführen. Das wiederum führt dazu, die gemachten Erfahrungen zu verarbeiten und in zukünftigen Problemsituationen lösungsorientiert verwerten zu können.
Der Unterricht in Sportkunde ist daher so zu planen und zu gestalten, dass den Schülerinnen und Schülern umfassende Kompetenzen vermittelt werden. Diese werden in drei Anforderungsniveaus unterteilt. Das Anforderungsniveau (A1, A2, A3) wird jeweils neben der zu erwerbenden Kompetenz angeführt:
Die drei Kategorien sind nicht trennscharf, geben jedoch den Lehrpersonen sowie den Schülerinnen und Schülern eine Orientierung, welche Ergebnisqualität am Ende des Lernprozesses in einem Kompetenzbereich jeweils erwartet wird. Das Anforderungsniveau A2 beinhaltet das Anforderungsniveau A1 und das Niveau A3 enthält die Anforderungsniveaus A1 und A2.
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegung und sportliche Techniken:
Qualitative (bewertbar) und quantitative (messbar) Merkmale von Bewegungen und sportlichen Techniken; Phasenstruktur zyklischer und azyklischer Bewegungen; Ist – Sollwertvergleich; Entwicklung sportlicher Techniken; einfache Messverfahren und Darstellungsmethoden für Bewegungen und sportliche Techniken (zB Bildreihen, Diagramme).
Mit- und Gegeneinander im Sport; einzel- und gruppentaktische Fähigkeiten; taktisches Denken und Verhalten; Analyse von Stärken und Schwächen (Partner, Gegner); Teambildung; taktische Wettkampfvorbereitung.
Kommunikation und Kooperation (zB Wahrnehmung und Reaktion, Orientierung); Erfolgs- und Risikoabschätzung; sportartspezifische Taktiken; Prinzipien und Methoden des Taktiktrainings.
Bereich Themen und Wertfragen des Sports:
Funktionen im Sport (zB Trainer, Coaches, Betreuer, Funktionäre); Berufe und Berufsfelder (zB Aus- und Fortbildungen, Professionalisierung, Öffentlichkeitsarbeit, Karriereentwicklung und Karriereende).
Institutionen und Strukturen des organisierten Sports (Sportvereine und -verbände, Vereinsrecht, Mitgliedschaft, Finanzierung, Ehrenamt, Gemeinnützigkeit); informelle Sportgruppen (Motive, Trends); Wettkampfsysteme und -formen; Sportförderung; Entwicklung von freien Sportgruppen zu institutionellen Formen.
Körperliche und geistige Beeinträchtigung; soziale Ungleichheit; Gender, Ethnizität und Migration; Integration und Inklusion versus Exklusion; Sprache und Performanz.
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Sport in verschiedenen Epochen und Kulturen (zB Antike, Mittelalter, Neuzeit); historische Einflüsse auf den Sport in modernen Gesellschaften (lokal, regional, international); sportliche Großereignisse (zB Olympische Spiele, Commonwealth Games); Instrumentalisierung sportlichen Handelns in politischen Systemen.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Lehrstoff:
Bereich Optimierung sportlicher Leistung:
Passiver Bewegungsapparat (Binde- und Stützgewebe, Knochen und Knorpel, Gelenke); aktiver Bewegungsapparat (Muskulatur und Sehnen, Kontraktionsmechanismus, Fasertypen); Herz-Kreislaufsystem.
Zusammenhang von Training und Leistung (zB Trainierbarkeit); Anpassung des Bewegungsapparats (zB Knochenstruktur, Muskelhypertrophie und intramuskuläre Koordination); Adaptionen im Herz-Kreislaufsystem (zB Herzminutenvolumen, Kapillarisierung).
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Analyse des Sports in den Medien (zB Auswirkungen des Mediensports auf Rezipienten; Veränderung des Sports durch Mediatisierung); Trendsportarten; Sport in neuen Medien (zB YouTube) und in sozialen Netzwerken (zB Facebook, Twitter).
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Lehrstoff:
Bereich Bewegung und sportliche Techniken:
Wechselwirkung von Bewegungstechnik und Sporttechnologie; Materialkunde, Geräteentwicklung und Sportstättenbau; Zusammenhänge von Technik, Technologie und Sport; High-Tech-Sportgeräte (zB Sportgeräte für Menschen mit besonderen Bedürfnissen).
Bereich Optimierung sportlicher Leistung:
Grundlagen der Trainings (zB Homöostase und Superkompensation, Energiebereitstellung); Belastungsnormative (zB Umfang und Intensität, Häufigkeit); Trainingsprinzipen (zB Belastung und Erholung, progressive Steigerung).
Grundlagen- und Anschlusstraining (zB Entwicklungsstand und -verläufe, sensitive Phasen, Talentdiagnose und -förderung); Hochleistungstraining.
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Formen und Typen von Sportveranstaltungen; Planung, Vorbereitung und Durchführung von sportbezogenen Events; Medien (zB Flyer, Werbeplakat, Homepage);
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegung und sportliche Techniken:
Kinematik: Bewegungen – räumlich und zeitlich (zB Translationen und Rotationen); Dynamik: Masse, Trägheit, Kräfte (zB Reibung, Auftrieb, Fliehkraft), Impuls (zB Drehimpuls, Koordination von Teilimpulsen); Gleichgewicht; Arbeit, Leistung und Energie (zB kinetische und potentielle Energie).
Bereich Optimierung sportlicher Leistung:
Erscheinungsformen von Kraft (zB Maximalkraft, Kraftausdauer); Schnelligkeit (zB Reaktionsschnelligkeit, Aktionsschnelligkeit) und Ausdauer (zB aerob, anaerob); Methoden und Mittel des Krafttrainings (zB Hypertrophie und Intramuskuläres Koordinationstraining, Sicherheitsaspekte); Schnelligkeitstraining; Ausdauertraining (zB Dauermethode, Intervallmethode).
Erscheinungsformen der Beweglichkeit (zB allgemeine und spezielle, aktive und passive); Methoden des Beweglichkeitstrainings (zB statisches und dynamisches Dehnen); Komponenten der Koordination (zB Orientierungs-, Differenzierungs-, Kopplungs-, Gleichgewichts-, Rhythmisierungs-, Reaktions- und Umstellungsfähigkeit); Methoden des Koordinationstrainings (zB Modell der Informationsanforderungen und Druckbedingungen).
Bereich Themen und Wertfragen des Sports:
Einzelne Substanzen und Wirkstoffgruppen; Phänomen Enhancement; Dopingmethoden; Doping aus historischer Perspektive; Aufgaben und Arbeitsweisen von Antidopingorganisationen (zB NADA, WADA); Doping und Sportrecht sowie Strafrecht.
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Sportökonomische Grundbegriffe; Marketing und Werbung (Analysen, Strategien); Trends im Sport; Sport als Tourismusfaktor.
Profi-, Amateur-, Freizeitsport; Synergien zwischen Wirtschaft und Sport (zB Sportförderung, Mäzenatentum, Sponsoring); Dienstleistungen (zB Gesundheitszentren, Fitnesseinrichtungen und Wellnessangebote, Personal Coaching); Kaufentscheidungen und Konsumentenrechte.
Im 5. und 6. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon zweistündig.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegung und sportliche Techniken:
Neurobiologische Grundlagen der Bewegungssteuerung (sensorische Funktionen und motorische Systeme); Differenzierung motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten; Koordination (koordinative Fähigkeiten, Antizipation); Feedbackformen (sensorisch, motorisch).
Motorische Ontogenese (zB Entwicklungsphasen, Bewegungsmuster); Motorische Lerntheorien (zB Regelkreismodelle, motorische Programme); Lernen und Umlernen (zB methodische Übungs- und Spielreihen, Differenzielles Lernen); Lernmodelle und Bewegungsmerkmale; Fehlerkorrektur und Bewegungsoptimierung.
Bereich Optimierung sportlicher Leistung:
Ist-Stand-Analyse zur Belastungsdifferenzierung; Ziele und Inhalte der Trainingseinheit (zB Grundlagenausdauer Schwimmen); Mittel und Methoden (zB extensive Intervallmethode); Dokumentation (zB Trainingsprotokoll) und Evaluierung (zB Teilzeiten, Paarwettkampf mit Zeitnehmung).
Grundlagen der Zyklisierung (zB Wettkampfkalender; Leistungsdiagnostik; Mikro-, Meso- und Makrozyklen); Modelle der Periodisierung (zB einfache und doppelte Periodisierung); Trainingspläne; Trainingsdokumentation (zB Trainingsprotokoll).
Bereich Themen und Wertfragen des Sports:
Sportwissenschaftliche Fachbegriffe (zB Bewegung, Spiel, Sport, Üben, Training); sportwissenschaftliche Themen und Fragestellungen (Hypothese, Theorie, Modell); angewandte Forschung (Wechselwirkungen von Theorie und Praxis).
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Sport in verschiedenen Gesellschaftssystemen (zB Demokratie, Diktatur); Entwicklung von Bewegungskulturen und Sportarten (zB New Games); Macht und Partizipation; politische Systeme (zB Partei- und Regierungsprogramme); sportliche Ereignisse als Inhalte des Politischen (zB Verständigung, Gewalt, Rassismus); Ideale, Idole und Ideologie.
Im 5. und 6. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon zweistündig.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bewegung und sportliche Techniken:
Kognition, Emotion, Motivation, Kommunikation im Sport; Beziehung und Gruppe; Führen und Führung im Sport.
Psychologische Methoden zur Leistungsoptimierung (zB Wettkampftaktik); Kognitions-, Emotions- und Motivationstraining im Sport (zB Visualisierung, Attributionstraining, Entspannung); psychosomatische Aspekte.
Bereich Optimierung sportlicher Leistung:
Systematik von Tests und Testbatterien; sportmotorische, -medizinische und -psychologische Tests (Methoden, Auswertung); Messen und Bewerten sportlicher Handlungen und Leistungen; alltagsdiagnostische und wissenschaftliche Messverfahren.
Interpretation von Testkennwerten; Haupt- und Nebengütekriterien; spezifische sportmotorische Tests (motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten, sportliche Techniken).
Bereich Themen und Wertfragen des Sports:
Managementsysteme für Hilfe und Sicherheit im Sport; Methoden des Helfens und Sicherns; Anleitung zur Selbstreflexion in Wagnissituationen; Steuerungsmöglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit (zB Angstreduktion).
Darstellung und Gestaltung der Bewegungs- und Sportkultur (zB Literatur, Grafik, Musik, Film und Videokunst); Architektur (zB Sportanlagen und Sportstätten); Mode, Ausrüstung, Geräte (zB Funktionalität und Design).
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Sportveranstaltungen (zB Freizeit-, Gesundheits- und Leistungssport); Energie- und Ökobilanz (zB Reisebewegungen, Ressourcenschonung, Müll und Umweltverschmutzung).
Alltagsbewegungen (zB Heben von Lasten, richtiges Gehen); Ernährungs- und Bewegungsverhalten (zB körperliche Aktivität,ua.); chronische Erkrankungen und Sport; Funktionseinschränkungen (Sportverletzungen, Sporttherapie); Entspannungsmethoden; Suchtverhalten.
Im 7. und 8. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon dreistündig.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Themen und Wertfragen des Sports:
Fairness und Fairplay; Ethos des Leistens; Instrumentalisierung (zB Kinderhochleistungssport); Manipulation und Korruption im Sport; empirische Werteforschung; Symbol und Symbole im Sport.
Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:
Modelle zur Beschreibung von Gesundheit (zB Salutogenetisches Modell); Studien zu Bewegungsmangel und Zivilisationskrankheiten; Gesundheit und Leistungssport; gesundheits- und sportbezogene Angebote im Dienstleistungsbereich.
Im 7. und 8. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon dreistündig.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung oder Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Lehrstoff:
Es sind vorzugsweise solche Themen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern festzulegen, die im Pflichtgegenstand nur in geringem Umfang oder nicht behandelt wurden. Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus im Sinne der Erweiterung sowohl auf die Themenvielfalt als auch auf Umfang und Schwierigkeitsgrad der berücksichtigten Bereiche zu achten. Wissenschaftliche Arbeitsweisen sind verstärkt anzuwenden.“
Novellierungsanordnung 21, In Anlage A/sl (Lehrplan des Bundesgymnasiums für Slowenen) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) lautet der die Oberstufe betreffende Abschnitt des Pflichtgegenstandes Slowenisch:
Der Slowenischunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.
Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler
Der Slowenischunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln.
Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind.
Sprache und Kommunikation
Der Slowenischunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.
Mensch und Gesellschaft
Der Slowenischunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz im Kontext der zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Zwei- und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Slowenischunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf.
Natur und Technik
Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich dienen sie der Reflexion der Rolle des Individuums in der Gesellschaft. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel.
Kreativität und Gestaltung
Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Slowenischunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.
Gesundheit und Bewegung
Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben.
Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Slowenischunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten.
Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs- und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen.
Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen.
An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt.
Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit slowenischsprachiger Literatur unter besonderer Berücksichtigung der slowenischen Literatur in Kärnten zu legen.
Mediale Bildungim Slowenischunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Slowenischunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, dh. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren.
Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Slowenischunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit der Rolle und Bedeutung der Sprachen im lokalen, regionalen und internationalen Kontext. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden. Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflektorische Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen und mit dem Vermerk (SR) versehen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles der Anlage A zu entnehmen.
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden
Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden
Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Leserbrief, Erörterung
Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien
Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten
Schreibprozess
Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen
Textkompetenz
Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen
Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte, insbesondere aus der Weltliteratur (Antike) und der mündlich überlieferten Sprachkunst (Volksliteratur), im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen
Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich in ihrer Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen
Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen
Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren (SR)
Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR); Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR)
Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Erörterung, Kommentar
Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien
Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden
Schreibprozess
Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen
Textkompetenz
Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen
Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR)
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere aus dem Mittelalter, der Reformation, Gegenreformation und des Barock, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung kennen (SR); Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen (SR)
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)
Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen (SR); sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können (SR)
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen
Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen
Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren (SR); verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR)
Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen (SR); Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen, insbesondere offener Brief, Empfehlung
Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien
Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden
Schreibprozess
Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können (SR); Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR)
Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der Aufklärung und der Romantik, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen
Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen
Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben
Mündliche Kompetenz
Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören
Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen, insbesondere Meinungsrede, Textanalyse
Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen (SR)
Schreibprozess
Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biographischen Kontext erfassen; slowenischsprachige Literatur, insbesondere der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (von der Romantik zum Realismus), anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen
Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR)
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen
Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-) medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen
Mündliche Kompetenz
Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen
Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR); Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, insbesondere Textinterpretation
Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (z. B. Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen
Schreibprozess
Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR)
Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biographischen und psychologischen Kontext erfassen; slowenischsprachige Literatur, insbesondere der slowenischen Moderne, des Expressionismus und des sozialen Realismus, kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; interkulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat) kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren (SR)
Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR); sprachliche Varietäten erkennen (SR)
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern
Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren
Mündliche Kompetenz
Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register einschließlich der – österreichischen – Standardsprache beherrschen
Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen
Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten (SR)
Schreibprozess
Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen
Textkompetenz
Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren)
Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der Literatur im 2. Weltkrieg, im historischen und kulturellen Kontext erfassen; slowenischsprachige Literatur vom 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur (unter besonderer Berücksichtigung der Literatur Ost- und Südosteuropas) und der regionalen Literatur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)
Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten
Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können (SR)
Mediale Bildung
Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen
Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen
Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen
Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: Mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen
Schriftliche Kompetenz
Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren
Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen
Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen
Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden
Textkompetenz
Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen
Literarische Bildung
Texte und Kontexte: interkulturelle Bezüge (ethnische Minderheiten, Migration) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR)
Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren
Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren (SR)
Mediale Bildung
Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen“
Novellierungsanordnung 22, In Anlage A/sl (Lehrplan des Bundesgymnasiums für Slowenen) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) lauten die Pflichtgegenstände Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung, Mathematik, Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik, Darstellende Geometrie sowie der Wahlpflichtgegenstand Slowenisch:
Wie im Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, jedoch mit folgendem Zusatz:
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“ ist anzufügen:
„Als integrierender Bestandteil des Lehrplans ist auf allen Schulstufen auch die Geschichte der Slowenen zu behandeln.“
MATHEMATIK
Wie im Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Wie im Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
CHEMIE
Wie im Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
PHYSIK
Wie im Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Wie im Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen.
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzu wenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Slowenisch im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe.
Darüber hinaus:
Novellierungsanordnung 23, In Anlage A/lF (Lehrplan des Gymnasiums mit dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien) Vierter Teil (Stundentafel) wird in Ziffer 2, (Oberstufe) Abschnitt a (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt aa (Pflichtgegenstände) in der die 6. Klasse betreffenden Spalte in der den Pflichtgegenstand Deutsch betreffenden Zeile die Wochenstundenzahl „3“ durch die Zahl „2“ und in der den Pflichtgegenstand Dritte lebende Fremdsprache betreffenden Zeile die Wochenstundenzahl „3“ durch die Zahl „4“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 24, Anlage A/lF Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) lautet:
A. Pflichtgegenstände:
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, mit folgender Ergänzung bzw. Änderung:
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache (Erste, Zweite).
Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die dritte Fremdsprache zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).
Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles der Anlage A mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten bis zur vorletzten Schulstufe die Vorlage und Bearbeitung der Aufgabenbereiche (rezeptive Kompetenzen „Lese- und Hörverstehen“ sowie produktive Kompetenzen „Sprachverwendung im Kontext und Schreiben“) in der genannten Reihenfolge und in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt erfolgen können, in der vorletzten und letzten Schulstufe zu erfolgen haben. In den Fremdsprachen mit standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In Fremdsprachen ohne standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung eines Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig.
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.
Teilkompetenzen und Lernsemester
Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler in der dritten lebenden Fremdsprache erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen.
Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen.
Werden verschiedenen Lernsemestern die gleichen Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Lernsemester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen.
Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.
Zielniveau in der dritten lebenden Fremdsprache
Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der zwölften Schulstufe:
- in der dritten lebenden Fremdsprachen dreijährig in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1
Linguistische Kompetenzen
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
7. Klasse
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Klasse – Kompetenzmodul 7
7. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
Wie Anlage A mit folgender Ergänzung in den Didaktischen Grundsätzen: Die Stundensumme in der Oberstufe ist niedriger als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist.
Wie Anlage A mit folgender Ergänzung in den Didaktischen Grundsätzen: Die Stundensumme in der Oberstufe ist niedriger als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist.“
Novellierungsanordnung 25, In Anlage B (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums) Vierter Teil (Stundentafel) Abschnitt a (Pflichtgegenstände) wird im die Oberstufe betreffenden Abschnitt a (Pflichtgegenstände) Ziffer 2, (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung) und Ziffer 3, (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen) in der das Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung betreffenden Stundentafel sowie in Unterabschnitt bb (Wahlpflichtgegenstände) die Gegenstandsbezeichnung „Instrumentalunterricht“ durch „Instrumentalmusik und Gesang“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 26, In Anlage B (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) wird im die 5. bis 8. Klasse betreffenden Unterabschnitt der Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ durch den Pflichtgegenstand „Instrumentalmusik und Gesang“ ersetzt und lautet:
Wie Anlage A/m2.“
Novellierungsanordnung 27, In Anlage B (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet im die 5. bis 8. Klasse betreffenden Unterabschnitt der Pflichtgegenstand Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung:
Die Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtgegenstände Bildnerische Erziehung und Technisches Werken/Textiles Werken bzw. Werkerziehung sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden. Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung mit bildnerisch und technisch begründeten Aufgaben und Problemstellungen soll ein gemeinsamer Bildungsertrag gewonnen werden.
Ziel ist es, bildnerische Produkte und Werkstücke zu gestalten, die in ihrer Aufgabenstellung sowohl technisch-funktionale Notwendigkeiten als auch formal-ästhetische Gesichtspunkte enthalten und sowohl spontanes und intuitives als auch systembezogenes und planmäßig organisiertes Denken und Handeln herausfordern sowie eine vielfältige Differenzierung und Vertiefung der werktechnischen Erfahrungen und des Gestaltungsvermögens bewirken.
Im gemeinsamen werktechnischen Bereich sollen die Schülerinnen und Schüler
Wie in den Pflichtgegenständen Bildnerische Erziehung und Technisches Werken/Textiles Werken (Anlagen A, A/m1, A/m2, B/m1).
Die didaktischen Grundsätze der Unterrichtgegenstände Bildnerische Erziehung und Technisches Werken/Textiles Werken bzw. Werkerziehung (Anlage A, A/m1, A/m2, B/m1) sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden.
Durch übergreifende Projektarbeiten und besondere Arbeitsaufgaben in den einzelnen Fachbereichen des Lehrstoffes sind den Schülerinnen und Schülern kreative, gestalterische und organisatorische Fähigkeiten und Sachkenntnisse zu vermitteln.
Das Motivationspotential der Themen und Aufgabenstellungen ist besonders zu berücksichtigen, um Initiative und Engagement der Schülerinnen und Schüler herauszufordern. Aktuelle Anlässe sind bei der Themenwahl verstärkt zu berücksichtigen und für Werkaufgaben zu nutzen.
Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerübergreifendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen.
Die Auseinandersetzung mit Originalwerken im Rahmen von Schulveranstaltungen wie Lehrausgängen und das Arbeiten mit Fachliteratur sind unverzichtbare Bestandteile des Unterrichts.
Die drei für den Unterrichtsgegenstand Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische/Textile/Technische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.
Produktanalyse, Designprozess, Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Urheberrecht
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Plakat
Dreidimensionale Formen, Plastik, Skulptur, Assemblage, Land Art, textile/technische Objekte, Installationen
Vergleichende Betrachtung von Objekten, Fachvokabular, Form und Funktion
Skizzen, Werkzeichnungen, Objektfotografie, Arbeitsberichte, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign
Ideenskizze, Entwurfszeichnung, Plan, Werkzeichnung, dreidimensionale Gestaltungstechniken, Schnittzeichnung, Bedarfs- und Gebrauchsgüter, textile/technische Gestaltungen, Schmuckdesign, Unikat, Prototyp, Serie
Designanalyse, Funktionen des Design, Designgeschichte, österreichisches und internationales Design
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Projektmanagement, Zeitmanagement, Präsentationen, Objektfotografie, Ausstellungen, Modeschau, Videodokumentation, Plakat, Homepage
Drucktechniken, Abgusstechniken, textile Musterentwürfe, Layout, Animation, Filmgestaltung, Fotografie
Gesellschaftliche Normen und Klischees in visuellen Darstellungen, Fotomontage, Bildmanipulation, Propaganda, Plakat- und Filmanalyse, Retusche, Urheberrecht, Original und Fälschung
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Reprofotografie, Dokumentationsfotografie, Film, Ausstellungsdesign, Webauftritt
Ideenskizze, Plan- und Werkzeichnung, Schnitt- und Entwurfszeichnung, Baukonstruktionen, Statik, Architekturplanungen, Architekturmodelle, Innenraumgestaltungen, öffentlicher Raum, Ausstellungsgestaltung
Vitrinen- und Schaufenstergestaltung, Bühnenbild, Farbe und Raum, Textilien in Räumen, Bauaufnahme, Architekturzeichnung, Raumplanung, Bühnen- und Ausstattungstechnik, Lichtdesign
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Homepage, Portfolio, Präsentationen im Schulraum und im öffentlichen Raum, Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
Projektarbeiten zu bildnerischen, technischen oder textilen Themenbereichen, experimentelles Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, freies künstlerisches Schaffen, Performanceformen, Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten, Versuch/Irrtum Lernen, Fehler als Chance
Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungen in der Schule oder in öffentlichen Bereichen
Gestaltung von Dokumentationen und Werkpräsentationen
Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken“
Novellierungsanordnung 28, In Anlage B (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) wird im die Wahlpflichtgegenstände betreffenden Unterabschnitt der Wahlpflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ durch den Wahlpflichtgegenstand „Instrumentalmusik und Gesang“ ersetzt und lautet:
Wie Anlage A/m2.“
Novellierungsanordnung 29, In Anlage B/m1 (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Vierter Teil (Stundentafeln) Abschnitt a (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt aa (Pflichtgegenstände) wird die Gegenstandsbezeichnung „Instrumentalunterricht“ durch „Instrumentalmusik und Gesang“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 30, In Anlage B/m1 (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) wird der Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ durch den Pflichtgegenstand „Instrumentalmusik und Gesang“ ersetzt und lautet:
Wie Anlage A/m2.“
Novellierungsanordnung 31, In Anlage B/m1 (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) lautet der Pflichtgegenstand Werkerziehung:
Wie die Bildungs- und Lehraufgabe im Pflichtgegenstand Technisches Werken der Unterstufe (Anlage A). Darüber hinaus gilt für den Unterricht in der Oberstufe:
Der Unterricht soll technisches Grundwissen und Technikverständnis sowie manuelle Fertigkeiten und technische Fähigkeiten weiter ausbilden und altersadäquate Zugänge zur technisch orientierten Lebenswelt erschließen.
Die praktische und theoretische Auseinandersetzung mit technischen Produkten und Bildungsinhalten soll:
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Sprache und Kommunikation
Erweitern des Fachvokabulars und Professionalisieren der Kommunikationsfähigkeit über bildhafte Darstellungsformen (zB Planzeichnungen); Entwickeln und Anwenden sprachlicher Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben wie zB Produktanalysen
Mensch und Gesellschaft
Bewusst machen von technischen Entstehungs-, Verwendungs- und Wirkungszusammenhängen im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns; Entwickeln von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums; Erwerb von Teamfähigkeit im Rahmen komplexer Aufgabenbewältigung; Beiträge zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung
Natur und Technik
Einsichten in das Wesen technischer Strukturen; Verständnis für funktionelle und formale Zusammenhänge technischer Produkte und Systeme; Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Maschinen; Umsetzen von Verfahren und Methoden sowie Organisation von Arbeitsabläufen; Erkenntnisse über Strukturen und Funktionen der Natur im Hinblick auf ihre technische Verwertbarkeit („Bionik“); Anwenden von Kenntnissen und Erfahrungen aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich; bewusster Umgang und kritische Auseinandersetzung mit technischen Einrichtungen und Gegenständen der alltäglichen Umwelt auch im Hinblick auf Effizienz und ökologische Vertretbarkeit; Entwickeln von Grundlagen zur sachkompetenten Mitgestaltung der Umwelt
Kreativität und Gestaltung
Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Verfahren, rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen
Gesundheit und Bewegung
Erkennen ergonomischer Aspekte bei Gebrauchsgegenständen und ihre Bedeutung in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch kompetenten Umgang mit technischen Einrichtungen; Entwickeln von elementaren technischen Kompetenzen und von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Grundsätze sind altersadäquat anzuwenden. Die Vorgaben im Abschnitt „Lehrstoff“ sind auf die Sachbereiche „Gebaute Umwelt“, „Technik“ und „Produktgestaltung bzw. Design“ vergleiche Lehrplan der Unterstufe) zu beziehen.
Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen.
Problemorientierte und praxisbezogene Aufgabenstellungen aus den drei Sachbereichen sind in einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm nach Art, Schwierigkeitsgrad und curricularer Bedeutung zu strukturieren. Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf das Motivationspotenzial und auch auf den Interessens- und Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler Bedacht zu nehmen.
Bei der Umsetzung der Gestaltungsideen und im Problemlösungsprozess ist kognitives, interaktives und affektives ganzheitliches Lernen („Lernen mit allen Sinnen“ im Rahmen größtmöglicher Eigenständigkeit zu ermöglichen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen und Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen sowie Expertinnen und Experten sind im Hinblick auf inhaltliche Bereicherung und angewandte Einbettung der Lernziele zu nutzen. Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur, Lehrausgänge (Ausstellungen, Atelierbesuche, Museen usw.) und das Einbeziehen aktueller Anlässe sind wichtige Bestandteile des Unterrichts.
Schwerpunktsetzungen aufgrund lokaler Gegebenheiten und infolge der Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer sind möglich.
Novellierungsanordnung 32, Anlage B/m2 (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) lautet:
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A/m3 für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik, mit folgenden Abweichungen:
Mit demselben Zusatz wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium.
Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.
Wie Anlage A mit folgendem Zusatz:
Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Fremdsprache sowie der betreffenden Länder für die Musik besonders zu berücksichtigen.
Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass für die einzelnen Semester und die erste bzw. zweite lebende Fremdsprache die untenstehenden Teilkompetenzen gelten.
Zielniveaus in den einzelnen Sprachen
Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der dreizehnten Schulstufe:
- in der ersten lebenden Fremdsprache in allen Fertgikeitsbereichen das Niveau B2
- in der zweiten lebenden Fremdsprache in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1
Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.
5. Klasse (1. und 2. Semester)
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
7. Klasse
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Klasse
7. Semester – Kompetenzmodul 7
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
9. Klasse – Kompetenzmodul 9
9. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
10. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.
5. Klasse (1. und 2. Semester)
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
7. Klasse
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Klasse
7. Semester – Kompetenzmodul 7
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Semester – Kompetenzmodul 8
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
9. Klasse – Kompetenzmodul 9
9. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
10. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
Novellierungsanordnung 33, In Anlage C (Lehrplan des Aufbaugymnasiums und des Aufbaurealgymnasiums) Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) lauten im die 5. bis 8. Klasse betreffenden Unterabschnitt die Pflichtgegenstände Griechisch und Lebende Fremdsprache (Zweite):
Der Griechischunterricht
Griechisch führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren.
Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst wird Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.
Sprache und Kommunikation
Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Ausdrucksmöglichkeiten; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; das dialogische Prinzip als Mittel der Kommunikation
Mensch und Gesellschaft
Einsicht in die Genese von gesellschaftlichen und politischen Ordnungssystemen und deren Bedeutung für das Individuum; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit
Natur und Technik
Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für naturwissenschaftliche Problemstellungen
Kreativität und Gestaltung
Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen
Gesundheit und Bewegung
Bewusstmachen der politisch-gesellschaftlich-religiösen Bedeutung von Sport und des agonalen Gedankens in der Antike und ihrer Wirkung bis in die Gegenwart
Die grundlegenden Kompetenzen des Fachs Latein manifestieren sich im Übersetzen von lateinischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.
Die grundlegenden Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes Griechisch manifestieren sich im Übersetzen von griechischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben.
Unterrichten in Modulen
Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Einheiten (Modulen) zusammen. Diese sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte etc. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen.
Alle Module sind zu behandeln. Ihre Reihenfolge ist innerhalb eines Semesters frei wählbar. Eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul (die Einheit) relevanten erarbeiteten Inhalte ist erforderlich. Vernetzungen mit anderen Unterrichtsfächern über sprachliche und inhaltliche Phänomene sind anzustreben.
Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung
Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Als Propädeutik für wissenschaftliches Arbeiten, Studium und lebensbegleitendes Lernen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, sich selbstständig Informationen zu beschaffen und eigenständig und projektorientiert zu arbeiten.
Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren.
Auf Grund des breiten Themenspektrums der klassischen Texte bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.
Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.
Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten.
Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben.
Schriftliche Leistungsfeststellungen
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles der Anlage A zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist bei Schularbeiten ab der Lektürephase zu gestatten.
Um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, müssen Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu übersetzenden bzw. zu bearbeitenden Texte in Korrelation zu der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit gesetzt werden.
Die beiden für den Unterrichtsgegenstand Griechisch relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Übersetzungskompetenzen und Interpretationskompetenzen.
Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen entwickeln und parallel zur zunehmenden Komplexität der Texte ausbauen.
Übersetzungskompetenzen
Interpretationskompetenzen
Das Neue Testament als Basistext Europas
Sokrates als Typ und Archetyp des Philosophierens
Spott und Satire als Phänomene einer kritischen Gesellschaft
Das griechische Denken als Fundament der Wissenschaften
Das griechische Epos als Prototyp europäischer Literatur
Das griechische Drama als Ursprung des europäischen Theaters
Die griechische Historiographie als Grundlage europäischen Geschichtsdenkens
Die griechische Lyrik als Impuls für die Darstellung subjektiven Empfindens
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache (Erste, Zweite).
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes mit der Maßgabe, dass für die einzelnen Lernsemester die untenstehenden Teilkompetenzen gelten.
Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
7. Klasse
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Klasse – Kompetenzmodul 7
7. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
8. Semester
Hören
Lesen
Sprechen
An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen
Schreiben
Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,, wird bekannt gemacht:
Die Bekanntmachung des Bundesministers für Unterricht und Kunst der Lehrpläne für den Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen, Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 113 aus 2016, und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 273 aus 2009,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Anlage A Fünfter Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums) Litera a, (Katholischer Religionsunterricht) Sub-Litera, a, a, (Pflichtgegenstand Katholischer Religionsunterricht) lautet der die 5. bis 8. Klasse betreffende Abschnitt:
„5. bis 8. Klasse:
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 75 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.“
Novellierungsanordnung 2, In Anlage A Fünfter Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums) Litera a, (Katholischer Religionsunterricht) lautet die Sub-Litera, b, b, :,
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 75 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.“
Novellierungsanordnung 3, Anlage A Fünfter Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums) Litera e, (Islamischer Religionsunterricht) lautet:
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der jeweils geltenden Fassung.“
Novellierungsanordnung 4, Anlage A Fünfter Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums) Litera f, (Religionsunterricht der neuapostolischen Kirche) lautet:
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.“
Novellierungsanordnung 5, Anlage A Fünfter Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums) Litera i, (Griechisch-orientalischer Religionsunterricht) lautet:
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 243 aus 2010, in der jeweils geltenden Fassung.
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.“
Novellierungsanordnung 6, Anlage A Fünfter Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums) wird folgende Litera k, (Freikirchlicher Religionsunterricht) angefügt und lautet:
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.“
Novellierungsanordnung 7, Anlage A Fünfter Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums) wird Litera l, (Alevitischer Religionsunterricht) angefügt und lautet:
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.“
Hammerschmid