BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 8. Juli 2016

Teil römisch zwei

180. Verordnung:

Ausschreibung der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 und der Festsetzung des Wahltages

180. Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 und der Festsetzung des Wahltages

Aufgrund des Paragraph eins, Absatz eins, des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, Bundesgesetzblatt Nr. 57 aus 1971,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2016,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Die Wahl für die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 wird ausgeschrieben.

Paragraph 2,

Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 2. Oktober 2016 festgesetzt.

Paragraph 3,

Als Stichtag gilt der 23. Februar 2016.

Kern   Mitterlehner   Stöger   Hammerschmid   Kurz   Karmasin   Schelling   Oberhauser  , Sobotka   Brandstetter   Drozda   Doskozil   Rupprechter   Leichtfried