Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 8. Juli 2016 |
Teil römisch zwei |
180. Verordnung: | Ausschreibung der Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 und der Festsetzung des Wahltages |
Aufgrund des Paragraph eins, Absatz eins, des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, Bundesgesetzblatt Nr. 57 aus 1971,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2016,, wird verordnet:
Die Wahl für die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 wird ausgeschrieben.
Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 2. Oktober 2016 festgesetzt.
Als Stichtag gilt der 23. Februar 2016.
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