Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 19. Mai 2016 |
Teil II |
114. Bekanntmachung: | Lehrpläne für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen und den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen |
Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,, wird bekannt gemacht:
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen und den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen wurden von der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich erlassen und werden gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen |
Anlage 1 |
Lehrplan für den griechisch-orientalischen (orthodoxen) Religionsunterricht an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen |
Anlage 2 |
Diese Bekanntmachung und die in dieser Bekanntmachung wiedergegebenen Anlagen treten hinsichtlich der 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011, und der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Heinisch-Hosek