Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 11. Mai 2016 |
Teil II |
108. Bekanntmachung: | Lehrpläne für den neuapostolischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen |
Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,, wird bekannt gemacht:
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den neuapostolischen Religionsunterricht wurde von der Neuapostolischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die in dieser Bekanntmachung wiedergegebene Anlage tritt hinsichtlich der 1. bis 9. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 sowie hinsichtlich der 10. Schulstufe mit Wirksamkeit vom 1. September 2017 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006, und den Anlagen 1 und 2 zu dieser Bekanntmachung.
Die Bekanntmachungen Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986, und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 365 aus 2001, samt Anlagen werden von der Neuapostolischen Kirche als nicht mehr geltend festgestellt.
Heinisch-Hosek