Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 1. Juni 2016 |
Teil römisch drei |
98. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 119 aus 2015,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
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Italien |
8. Oktober 2015 |
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Sri Lanka |
25. Mai 2016 |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Sri Lanka am 25. Mai 2016 eine Erklärung betreffend die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses gemäß Artikel 32, des Übereinkommens abgegeben.
Drozda