BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 19. Mai 2016

Teil römisch drei

95. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

95. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 160 aus 2015,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll:

Antigua und Barbuda

7. Jänner 2016

 

Brunei Darussalam

11. April 2016

 

Finnland

11. Mai 2016

11. Mai 2016

Sri Lanka

8. Februar 2016

 

Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat Brunei Darussalam nachstehenden Vorbehalt erklärt:

„Die Regierung von Brunei Darussalam erklärt einen Vorbehalt zu jenen Bestimmungen dieses Übereinkommens, die möglicherweise im Widerspruch zur Verfassung von Brunei Darussalam und zu den Glaubens- und Grundsätzen des Islam, der Staatsreligion Brunei Darussalams, stehen.“

Ostermayer