BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 19. Mai 2016

Teil römisch drei

92. Kundmachung:

Geltungsbereich des Protokolls über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll römisch fünf)

92. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll römisch fünf)

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Lesotho am 25. April 2016 seine Zustimmung notifiziert, durch das Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll römisch fünf) Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 40 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 65 aus 2016,) gemäß Artikel 4, des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, gebunden zu sein.

Ostermayer