BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 19. Jänner 2016

Teil römisch drei

9. Übereinkommen über die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 798 Ausschussbericht 826 Sitzung 98,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9466 Sitzung 846,, )

9.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Übereinkommen über die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank

[Übereinkommen in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Übereinkommen in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. Dezember 2015 beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 59, mit 25. Dezember 2015 in Kraft getreten.

Laut Mitteilung des Depositärs haben folgende weitere Staaten das gegenständliche Übereinkommen ratifiziert:

Australien, Brunei Darussalam, China, Deutschland, Georgien, Jordanien, Republik Korea, Luxemburg, Mongolei, Myanmar, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Pakistan, Singapur, Vereinigtes Königreich.

Folgende weitere Staaten haben nach dem 25. Dezember 2015 ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde:

Finnland

7. Jänner 2016

Indien

11. Jänner 2016

Malediven

4. Jänner 2016

Malta

7. Jänner 2016

Russische Föderation

28. Dezember 2015

Faymann