Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 13. April 2016 |
Teil römisch drei |
73. Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1636 Ausschussbericht 1747 Sitzung 153,, Bundesrat:, Ausschussbericht 8720 Sitzung 808,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Ziffer eins Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Ziffer 2 Die dänische, bulgarische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, ungarische und norwegische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
[Vertragstext in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Notifikation gemäß Artikel 12, Absatz eins, des am 22. September 2010 in Brüssel unterzeichneten Kooperationsabkommens wurde am 28. November 2012 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Kooperationsabkommen gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. April 2016 in Kraft getreten.
Das Kooperationsabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 283 vom 29.10.2010 Seite 12, veröffentlicht.
Faymann