BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 14. Jänner 2016

Teil römisch drei

7. Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 445 Ausschussbericht 510 Sitzung 51,, Bundesrat:, Ausschussbericht 8264 Sitzung 780,, )

7.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern

[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Protokoll und Zusatzprotokoll in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Protokoll und Zusatzprotokoll in niederländischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 2, des Protokolls erfolgten am 28. Jänner 2010 bzw. 21. Dezember 2015; das Protokoll und das Zusatzprotokoll treten demnach mit 1. März 2016 in Kraft.

Faymann