BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 9. März 2016

Teil römisch drei

48. Kundmachung:

Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

48. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurde die Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2015,) von den nachstehend angeführten Staaten ratifiziert bzw. angenommen.

Gemäß Artikel 121, Absatz 5, des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 180 aus 2002, idgF) wird die Änderung für die nachstehend angeführten Staaten wie folgt in Kraft treten:

Staaten:

Datum des Inkrafttretens

gemäß Artikel 121, Absatz 5 :, ,

El Salvador

3. März 2017

Finnland

30. Dezember 2016

Litauen

7. Dezember 2016

die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

1. März 2017

Schweiz

10. September 2016

Ostermayer