Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 29. Februar 2016 |
Teil römisch drei |
41. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen |
Nach Mitteilung der niederländischen Regierung hat die Ukraine1 am 16. Oktober 2015 eine Erklärung2 hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1957,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 126 aus 2015,) in den derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.
Ostermayer
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 25/2000.
2 Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net/ abrufbar.