Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 18. Februar 2016 |
Teil römisch drei |
34. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2016,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
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Griechenland |
4. Dezember 2015 |
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Luxemburg |
5. Februar 2016 |
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Ungarn |
29. Dezember 2015 |
Ostermayer