Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 17. Februar 2016 |
Teil römisch drei |
28. Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 455 Ausschussbericht 504 Sitzung 64,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9334 Sitzung 840,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Österreichische Eröffnungsnote siehe Anlagen]
[Chinesische Antwortnote siehe Anlagen]
[Chinesische Antwortnote in ihrer Übersetzung ins Deutsche siehe Anlagen]
Die Notifikationen über die Erfüllung der für das Inkrafttreten des Protokolls erforderlichen innerstaatichen Voraussetzungen wurden am 16. Juli bzw. 17. August 2015 vorgenommen; das gegenständliche Protokoll ist mit 18. September 2015 in Kraft getreten.
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 537/1986.