BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 17. Februar 2016

Teil römisch drei

28. Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 455 Ausschussbericht 504 Sitzung 64,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9334 Sitzung 840,, )

28.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen1

[Österreichische Eröffnungsnote siehe Anlagen]

[Chinesische Antwortnote siehe Anlagen]

[Chinesische Antwortnote in ihrer Übersetzung ins Deutsche siehe Anlagen]

Die Notifikationen über die Erfüllung der für das Inkrafttreten des Protokolls erforderlichen innerstaatichen Voraussetzungen wurden am 16. Juli bzw. 17. August 2015 vorgenommen; das gegenständliche Protokoll ist mit 18. September 2015 in Kraft getreten.

Faymann

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 537/1986.