BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 21. Dezember 2016

Teil römisch drei

226. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation

226. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation

[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommen in mongolischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 20. Juni bzw. 2. Dezember 2016 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

Drozda