Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 13. Dezember 2016 |
Teil römisch drei |
215. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Schweiz am 2. Dezember 2016 ihre Ratifikationsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 195 aus 2016,) hinterlegt.
Überdies hat die Schweiz am 2. Dezember 2016 Erklärungen betreffend die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses gemäß Artikel 31 und 32 des Übereinkommens abgegeben.
Drozda