Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 29. November 2016 |
Teil römisch drei |
208. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum hat Ghana am 4. November 2016 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger Bundesgesetzblatt Nr. 294 aus 1982,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 2013,) hinterlegt.
Drozda