BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 29. November 2016

Teil römisch drei

208. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

208. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum hat Ghana am 4. November 2016 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger Bundesgesetzblatt Nr. 294 aus 1982,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 2013,) hinterlegt.

Drozda