Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 4. Februar 2016 |
Teil römisch drei |
18. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M287 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten |
Die Multilaterale Vereinbarung M287 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 115 aus 2015,) wurde von Liechtenstein am 15. September 2015 unterzeichnet.
Ostermayer