Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 8. September 2016 |
Teil römisch drei |
161. Kundmachung: | Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur hat Rumänien am 17. Juni 2016 seine Beitrittsurkunde zum Abkommen über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (BGB1. Nr. 41 aus 1960, in der Fassung , BGB1. Nr. 176 aus 1971,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGB1. römisch drei Nr. 146 aus 2015,) hinterlegt.
Drozda