BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 4. Februar 2016

Teil römisch drei

16. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

16. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten das zuvor entsprechend Anhang 3 gewählte Unterscheidungszeichen in Übereinstimmung mit Artikel 45, Absatz 4, des Übereinkommens über den Straßenverkehr Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1982,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 142 aus 2015,) wie folgt geändert:

Ostermayer