Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 31. August 2016 |
Teil römisch drei |
159. Kundmachung: | Berichtigung der authentischen deutschen Sprachfassung des Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007 („Reformvertrag“) |
Nach einem Berichtigungsverfahren des Depositärs des Vertrags, der Regierung der Italienischen Republik, vom 23. März 2010 ist der Wortlaut der authentischen deutschen Sprachfassung des Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007 zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“), Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2009,, zuletzt berichtigt durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 2016,, wie folgt berichtigt worden:
Protokolle, die dem Vertrag von Lissabon beizufügen sind
Protokoll Nr. 1
Artikel 1 Nummer 14
Folgender Buchstabe wird nach dem Buchstaben f eingefügt:
Es wird folgender Absatz angefügt:
„Sie finden auch auf die Mitglieder der Kommission Anwendung.““
Drozda