BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 31. August 2016

Teil römisch drei

158. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

158. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9, Absatz eins, mit 1. September 2016 in Kraft.

Drozda