BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 23. August 2016

Teil römisch drei

155. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen

155. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation1 und der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen

Nach Mitteilung der französischen Regierung hat Estland am 24. März 2016 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 18 aus 2011,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 122 aus 2014,) hinterlegt.

Drozda

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 95/1987 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 114/2014.