Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 23. August 2016 |
Teil römisch drei |
155. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen |
Nach Mitteilung der französischen Regierung hat Estland am 24. März 2016 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 18 aus 2011,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 122 aus 2014,) hinterlegt.
Drozda
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 95/1987 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 114/2014.