Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 4. August 2016 |
Teil römisch drei |
149. Kundmachung: | Berichtigung der authentischen deutschen Sprachfassung des Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007 („Reformvertrag“) |
Nach einem Berichtigungsverfahren des Depositärs des Vertrags, der Regierung der Italienischen Republik, vom 30. April 2008 ist der Wortlaut der authentischen deutschen Sprachfassung des Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007 zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“), Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2009,, wie folgt berichtigt worden:
1. Änderungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
a) Artikel 1, Nummer 31 Buchstabe b (Artikel 14 Absatz 1 Unterabsatz 2)
Statt:
„In Satz 1 werden die Worte „einer gemeinsamen Aktion“ durch „dieses Beschlusses“ und die Worte „dieser Aktion und trifft die erforderlichen Entscheidungen“ durch „dieses Beschlusses und trifft die erforderlichen Beschlüsse“ ersetzt.“
muss es heißen:
„In Satz 1 werden die Worte „einer gemeinsamen Aktion“ durch „eines solchen Beschlusses“ und die Worte „dieser Aktion und trifft die erforderlichen Entscheidungen“ durch „dieses Beschlusses und erlässt die erforderlichen Beschlüsse“ ersetzt.“
b) Artikel 2, Nummer 2 Buchstabe f (Horizontale Änderungen)
Statt:
muss es heißen:
c) Artikel 2, Nummer 8 (Horizontale Änderungen)
i) zweiter Gedankenstrich
Statt:
muss es heißen:
ii) dritter Gedankenstrich
Statt:
muss es heißen:
d) Artikel 2, Nummer 28, Buchstabe d (Artikel 16a Absatz 3 Unterabsatz 3)
Statt:
muss es heißen:
e) Artikel 2, Nummer 49, Buchstabe d (Artikel 37 Absatz 4)
Statt:
muss es heißen:
f) Artikel 2, Nummer 72 Buchstabe b (Artikel 75 Absatz 2)
Statt:
„...und das Wort „kann“ ersetzt durch „können““
muss es heißen:
„...und wird das Wort „kann“ ersetzt durch „können““
g) Artikel 2, Nummer 182 Buchstabe a (Artikel 193 Absatz 1)
Statt:
muss es heißen:
h) Artikel 2, Nummer 183 Buchstabe a (Artikel 195 Absatz 1 Unterabsatz 1)
Statt:
„In Absatz 1 Unterabsatz 1 werden die Worte „Das Europäische Parlament ernennt einen Bürgerbeauftragten, der befugt ist“ ersetzt durch „Ein vom Europäischen Parlament gewählter Europäischer Bürgerbeauftragter ist befugt“ und die Worte „und des Gerichts erster Instanz…““
muss es heißen:
„In Absatz 1 Unterabsatz 1 werden die Worte „Das Europäische Parlament ernennt einen Bürgerbeauftragten, der befugt ist“ ersetzt durch „Ein vom Europäischen Parlament gewählter Europäischer Bürgerbeauftragter ist befugt“, die Worte „Organe oder Institutionen“ ersetzt durch „Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen“ und die Worte „und des Gerichts erster Instanz…““
i) Artikel 2, Nummer 183 Buchstabe c (Artikel 195 Absatz 3)
Statt:
muss es heißen:
j) Artikel 2, Nummer 217 (Artikel 233 Absatz 1)
Statt:
„„Das Organ, dem das für nichtig erklärte Handeln zur Last fällt oder dessen Untätigkeit als vertragswidrig erklärt worden ist, hat die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes ergebenden Maßnahmen zu ergreifen.“ Absatz 3 wird gestrichen.“
muss es heißen:
„„Die Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen, denen das für nichtig erklärte Handeln zur Last fällt oder deren Untätigkeit als vertragswidrig erklärt worden ist, haben die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ergebenden Maßnahmen zu ergreifen.“ Absatz 3 wird gestrichen.“
k) Artikel 2 Nummer 224 (Artikel 241)
Statt:
„Ungeachtet des Ablaufs der in Artikel 230 Absatz 5 genannten Frist …“
muss es heißen:
„Ungeachtet des Ablaufs der in Artikel 230 Absatz 6 genannten Frist …“
l) Artikel 2, Nummer 231 (Artikel 247)
i) Buchstabe c
Statt:
muss es heißen:
ii) Folgender Buchstabe wird angefügt:
m) Artikel 2, Nummer 266 Buchstabe b (Artikel 273Absatz 2)
Statt:
„Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit unter Beachtung der sonstigen Bestimmungen…“
muss es heißen:
„Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unter Beachtung der sonstigen Bestimmungen …“
n) Artikel 2, Nummer 274 (Artikel 279b Satz 1)
Statt:
„Auf Initiative der Kommission werden im Rahmen der nach diesem Kapitel vorgesehenen Haushaltsverfahren …“
muss es heißen:
„Auf Initiative der Kommission werden im Rahmen der nach diesem Titel vorgesehenen Haushaltsverfahren …“
a) Artikel 1, Nummer 4 Buchstabe b (Horizontale Änderungen zum Protokoll über die Satzung des ESZB und der EZB)
Folgender zweiter Gedankenstrich wird eingefügt:
b) Artikel 1, Nummer 11, Protokoll über die Satzung des ESZB und der EZB, Buchstabe aa (Artikel 49 des Protokolls)
Statt:
muss es heißen:
c) Artikel 1, Nummer 14, Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen, Buchstabe d (Artikel 12 des Protokolls)
Statt:
„vom Rat durch Verordnungen nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren … festgelegt werden.“
muss es heißen:
„vom Rat durch Verordnungen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ... festgelegt werden.“
d) Artikel 1, Nummer 15, Protokoll über die Konvergenzkriterien, Buchstabe b (erster Erwägungsgrund des Protokolls)
Statt:
muss es heißen:
e) Artikel 1, Nummer 21, Protokoll über die Position Dänemarks, Buchstabe b (Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 des Protokolls)
Statt:
muss es heißen:
f) Artikel 1, Nummer 27, Protokoll zu Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union
Statt:
muss es heißen:
g) Artikel 1, Nummer 31, Protokoll über die Sonderregelung für Grönland
Statt:
„ … werden die Worte „des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ersetzt durch „den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ... “
muss es heißen:
„ … werden die Worte „des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ersetzt durch „des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union … “
h) Artikel 1, Nummer 33, Protokoll über die finanzellen Folgen des Ablaufs des EGKS-Vertrags, Buchstabe c Ziffer i (Artikel 2 Absatz 1 des Protokolls)
Statt:
„ ... ersetzt durch „nach einem besonderen Gesetzgebungsverfahren““
muss es heißen:
„ ... ersetzt durch „gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren““
i) Artikel 1, nach Nummer 33
Die folgende Überschrift und die folgende Nummer werden hinzugefügt:
3. Übereinstimmungstabellen nach Artikel 5 des Vertrags von Lissabon
Vertrag über die Europäische Union
Spalte „Bisherige Nummerierung des Vertrags über die Europäische Union“
a) Titel römisch sieben - Bestimmungen über eine Verstärkte Zusammenarbeit
Statt:
„TITEL römisch sieben - BESTIMMUNGEN ÜBER EINE VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT (aufgehoben)
Artikel 43 (aufgehoben)
Artikel 43a (aufgehoben)
Artikel 43b (aufgehoben)
Artikel 44 (aufgehoben)
Artikel 44a (aufgehoben)
Artikel 45 (aufgehoben)“
muss es heißen:
„TITEL römisch sieben - BESTIMMUNGEN ÜBER EINE VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT (ersetzt)
Artikel 43 (ersetzt)
Artikel 43a (ersetzt)
Artikel 43b (ersetzt)
Artikel 44 (ersetzt)
Artikel 44a (ersetzt)
Artikel 45 (ersetzt)“
Bem.: Die Fußnoten bleiben unverändert.
b) Titel römisch acht – Schlussbestimmungen
Statt:
„Artikel 47 (umgestellt)“
muss es heißen:
„Artikel 47 (ersetzt)“
a) Spalte „Bisherige Nummerierung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“
i) Fußnote zu „Artikel 63 Nummern 1 und 2 und Artikel 64 Absatz 2“
Statt:
„Artikel 63 Nummern 1 und 2 EGV wird durch Artikel 63 Absätze 1 und 2 AEUV und Artikel 64 Absatz 2 wird durch Artikel 63 Absatz 3 AEUV ersetzt.“
muss es heißen:
„Artikel 63 Nummern 1 und 2 EGV wird durch Artikel 63 Absätze 1 und 2 AEUV (jetzt 78) und Artikel 64 Absatz 2 wird durch Artikel 63 Absatz 3 AEUV (jetzt 78) ersetzt.“
ii) Betreffend Artikel 286
Statt:
„Artikel 286 (aufgehoben)“
muss es heißen:
„Artikel 286 (ersetzt)“
iii) Fussnote zu Artikel 178
Statt:
„Im Wesentlichen ersetzt durch Artikel 188d Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 2 AEUV.“
muss es heißen:
„Im Wesentlichen ersetzt durch Artikel 188d Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 2 AEUV (jetzt 208).“
b) Spalte „Nummerierung im Vertrag von Lissabon“ - zu Kapitel 3a - sowie „Neue Nummerierung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ - zu Kapitel 4
Statt:
„Besondere Bestimmungen für die Mitgliedstaaten, der Währung der Euro ist“
muss es heißen:
„Besondere Bestimmungen für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist“
c) Spalte „Neue Nummerierung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“
i) betreffend Titel römisch acht Kapitel 3 - Institutionelle Bestimmungen
Statt:
„Artikel 294“
muss es heißen:
„Artikel 284“
ii) betreffend das Kapitel über die beratenden Einrichtungen der Union
Statt:
„Kapitel 2 - Die beratenden Einrichtungen der Union“
muss es heißen:
„Kapitel 3 - Die beratenden Einrichtungen der Union“
Drozda