BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 15. Juli 2016

Teil römisch drei

129. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

129. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 9, Absatz eins, mit 1. Juli 2016 in Kraft getreten.

Drozda