Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 15. Juli 2016 |
Teil römisch drei |
126. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M287 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten |
Die Multilaterale Vereinbarung M287 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 115 aus 2015,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 18 aus 2016,) wurde von Italien am 10. Juni 2016 unterzeichnet.
Drozda