Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 28. Juni 2016 |
Teil römisch drei |
115. Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 579 Ausschussbericht 756 Sitzung 85. Bundesrat:, Ausschussbericht 9431 Sitzung 844.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Geschehensklausel siehe Anlagen]
[Unterschriftenseiten siehe Anlagen]
[Anhang römisch eins bis römisch dreizehn in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch vierzehn in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch fünfzehn in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch sechzehn bis römisch 21 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch 22 bis römisch 34 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll römisch eins und Gemeinsame Erklärungen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll römisch zwei in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll römisch drei und römisch vier in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch eins bis römisch dreizehn in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch vierzehn in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch fünfzehn in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch sechzehn bis römisch 21 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch 22 bis römisch 34 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll römisch eins und Gemeinsame Erklärungen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll römisch zwei in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll römisch drei und römisch vier in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. August 2015 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Abkommen gemäß seinem Artikel 431, Absatz 2, mit 1. Juli 2016 in Kraft.
Das Assoziierungsabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 261 vom 30.8.2014 Seite 4, veröffentlicht.
Kern