BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 28. Juni 2016

Teil römisch drei

115. Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 579 Ausschussbericht 756 Sitzung 85. Bundesrat:, Ausschussbericht 9431 Sitzung 844.)

115.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Geschehensklausel siehe Anlagen]

[Unterschriftenseiten siehe Anlagen]

[Anhang römisch eins bis römisch dreizehn in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch vierzehn in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch fünfzehn in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch sechzehn bis römisch 21 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch 22 bis römisch 34 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll römisch eins und Gemeinsame Erklärungen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll römisch zwei in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll römisch drei und römisch vier in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch eins bis römisch dreizehn in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch vierzehn in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch fünfzehn in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch sechzehn bis römisch 21 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch 22 bis römisch 34 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll römisch eins und Gemeinsame Erklärungen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll römisch zwei in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll römisch drei und römisch vier in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. August 2015 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Abkommen gemäß seinem Artikel 431, Absatz 2, mit 1. Juli 2016 in Kraft.

Das Assoziierungsabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 261 vom 30.8.2014 Seite 4, veröffentlicht.

Kern