BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 1. Juni 2016

Teil römisch drei

100. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

100. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Saudi-Arabien am 12. Mai 2016 seine Beitrittsurkunde zu dem in Wien am 8. November 1968 abgeschlossenen Übereinkommen über den Straßenverkehr Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1982,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2016,) hinterlegt und anlässlich dessen gemäß Artikel 54, Absatz eins, des Übereinkommens erklärt, sich durch Artikel 52, des Übereinkommens nicht gebunden zu erachten.

Das Übereinkommen tritt für Saudi-Arabien gemäß seinem Artikel 47, Absatz 2, mit 12. Mai 2017 in Kraft.

Drozda