BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 21. Dezember 2015

Teil römisch eins

145. Bundesgesetz:

IFI-Beitragsgesetz 2015

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 887 Ausschussbericht 910 Sitzung 107,, )

145. Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2015)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

Der Bund beteiligt sich an der zehnten Wiederauffüllung der Mittel des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung mit 16 Millionen EUR (IFAD-10).

Paragraph 2,

Der Bund übernimmt 542 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 16 178,6 US-Dollar im Rahmen der zweiten generellen Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC-KE).

Paragraph 3,

Der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte beziehungsweise am Ende der Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in Paragraph eins, genannten internationalen Finanzinstitution zu erstellen. Dieser Bericht ist dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

Paragraph 4,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Faymann