BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 22. April 2015

Teil II

82. Verordnung:

Section Control-Messstreckenverordnung Hochstraße Inzersdorf

82. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf einem Abschnitt der A 23 Autobahn Südosttangente Wien (Section Control-Messstreckenverordnung Hochstraße Inzersdorf)

Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 23 Autobahn Südosttangente bzw. der A 2 Süd Autobahn festgelegt:

  1. Ziffer eins
    auf der Richtungsfahrbahn Norden der A 23 die Bereiche
    1. Litera a
      von km 1,38 der Rampe 9 bzw.
    2. Litera b
      von km 1,20 der Richtungsfahrbahn
    jeweils bis km 4,48 der Richtungsfahrbahn sowie
  2. Ziffer 2
    auf der Richtungsfahrbahn Süden der A 23 die Bereiche von km 4,18 der Richtungsfahrbahn bis
    1. Litera a
      km 1,32 der Richtungsfahrbahn bzw.
    2. Litera b
      km 1,52 der A 2 Rampe 5.

Paragraph 2,

Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.

Paragraph 3,

Die Section Control-Messstreckenverordnung Hanssonkurve, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 2011,, wird aufgehoben.

Stöger