BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 22. Dezember 2015

Teil römisch zwei

447. Bekanntmachung:

Änderung betreffend Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, allgemein bildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren Schulen sowie berufsbildenden höheren Schulen

447. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, allgemein bildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren Schulen sowie berufsbildenden höheren Schulen

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,, wird bekannt gemacht:

Die Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, allgemein bildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren Schulen sowie berufsbildenden höheren Schulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014,, in der Fassung der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,, wird wie folgt geändert:

Der Einleitungsteil des Paragraph 2, lautet:

„Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht wurden von der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich der Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen, berufsbildenden mittleren Schulen und berufsbildenden höheren Schulen mit Wirksamkeit ab dem Schuljahr 2015/16 erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:“

Heinisch-Hosek