BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 15. Dezember 2015

Teil römisch zwei

416. Verordnung:

Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger und Kosten nachträglicher Anpassungen sowie Investitionen technischer Natur nach Paragraph 38, Absatz 3, und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz

416. Verordnung der Bundesministerin für Familien und Jugend über den Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger und Kosten nachträglicher Anpassungen sowie Investitionen technischer Natur nach Paragraph 38, Absatz 3, und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz

Auf Grund des Paragraph 38, Absatz 3, und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2014,, wird verordnet:

Der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird der erforderliche, einmalige und nachgewiesene Aufwand für die nachträglichen Anpassungen auf Grund der mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 117 aus 2013, durchgeführten Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2014,, ersetzt. Dieser Betrag wird mit EUR 14.039,12, fällig im Dezember 2015, festgesetzt.

Karmasin