BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 10. Dezember 2015

Teil römisch zwei

406. Verordnung:

Änderung der Zustellformularverordnung

406. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Zustellformularverordnung geändert wird

Auf Grund des Paragraph 27 und des Paragraph 35, Absatz eins, des Zustellgesetzes – ZustG, Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1982,, zuletzt geändert durch das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013,, wird verordnet:

Die Zustellformularverordnung – ZustFormV, Bundesgesetzblatt Nr. 600 aus 1982,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 399 aus 2013,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Dem Text des Paragraph eins, wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt.

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph eins, Absatz eins, wird die Wortfolge „Verständigung über die Hinterlegung eines Schriftstückes“ durch die Wortfolge „Verständigung über die Hinterlegung eines behördlichen Dokuments“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 3, Dem Paragraph eins, Absatz eins, wird folgender Absatz 2, angefügt:

  1. Absatz 2,Soweit die Handhabung der Verwaltungsverfahrensgesetze im behördlichen Verfahren gemäß Paragraph 13, Absatz eins, des Volksgruppengesetzes – VoGrG, Bundesgesetzblatt Nr. 396 aus 1976,, in der Sprache einer Volksgruppe zu erfolgen hat, stehen für sie die in der Anlage angeschlossenen Formulare 1, 7, 8 und 9 in kroatischer, slowenischer und ungarischer Sprache zur Verfügung.“

Novellierungsanordnung 4, Paragraph 4, wird folgender Absatz 8, angefügt:

  1. Absatz 8,Paragraph eins und die Anlage in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 406 aus 2015, treten mit Ablauf des Monats der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.“

Novellierungsanordnung 5, In der Anlage wird nach der Ziffer 2, die Überschrift „Formulare in deutscher Sprache“ eingefügt; nach den Formularen wird angefügt:

Formulare 1, 7, 8 und 9 in kroatischer, slowenischer und ungarischer Sprache

[siehe Anlage]

Faymann   Mitterlehner   Hundstorfer   Heinisch-Hosek   Kurz   Karmasin   Schelling   , Oberhauser   Mikl-Leitner   Brandstetter   Ostermayer   Klug   Rupprechter   Stöger