401. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Festlegung einer angemessenen Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Wissenschaftsfonds (FWF-Vergütungsverordnung – FWF-VV)
Auf Grund des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 434/1982, zuletzt geändert durch die Wissenschaftsfonds-Novelle 2015, BGBl. I Nr. 110/2015, insbesondere dessen § 4a wird verordnet:Auf Grund des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 434 aus 1982,, zuletzt geändert durch die Wissenschaftsfonds-Novelle 2015, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2015,, insbesondere dessen Paragraph 4 a, wird verordnet:
Vergütung
§ 1.Paragraph eins,
Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Wissenschaftsfonds beträgt für:
die Vorsitzende oder den Vorsitzenden 3.500,00 EUR pro Jahr,
die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden 3.000,00 EUR pro Jahr,
ein einfaches Mitglied 2.000,00 EUR pro Jahr und
ein beratendes Mitglied 1.000,00 EUR pro Jahr.
Inkrafttreten
§ 2.Paragraph 2,
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage in Kraft.
Mitterlehner