BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 7. Dezember 2015

Teil römisch zwei

401. Verordnung:

FWF-Vergütungsverordnung – FWF-VV

401. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Festlegung einer angemessenen Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Wissenschaftsfonds (FWF-Vergütungsverordnung – FWF-VV)

Auf Grund des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 434 aus 1982,, zuletzt geändert durch die Wissenschaftsfonds-Novelle 2015, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 2015,, insbesondere dessen Paragraph 4 a, wird verordnet:

Vergütung

Paragraph eins,

Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Wissenschaftsfonds beträgt für:

  1. Ziffer eins
    die Vorsitzende oder den Vorsitzenden 3.500,00 EUR pro Jahr,
  2. Ziffer 2
    die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden 3.000,00 EUR pro Jahr,
  3. Ziffer 3
    ein einfaches Mitglied 2.000,00 EUR pro Jahr und
  4. Ziffer 4
    ein beratendes Mitglied 1.000,00 EUR pro Jahr.

Inkrafttreten

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage in Kraft.

Mitterlehner