BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 1. Dezember 2015

Teil II

396. Verordnung:

Änderung der Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung

396. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Verordnung über Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung geändert wird

Auf Grund des Paragraph 69, Absatz 2, der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 2015,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Standes- und Ausübungsregeln für Leistungen der Personenbetreuung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 278 aus 2007,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Titel der Verordnung wird die Wortfolge „Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit“ durch die Wortfolge „Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph eins, Absatz eins, wird zwischen der Wortfolge „bei der Ausübung ihrer Tätigkeit„ und der Wortfolge „das Wohl des zu Betreuenden zu achten“ das Wort „auf“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 3, Paragraph 5, entfällt.

Novellierungsanordnung 4, Der bisherige Text des Paragraph 6, erhält die Absatzbezeichnung „(1)“.

Novellierungsanordnung 5, Dem Paragraph 6, wird folgender Absatz 2, angefügt:

  1. Absatz 2Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 396 aus 2015, tritt mit Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 396 aus 2015,, in Kraft; gleichzeitig tritt Paragraph 5, außer Kraft“.

Mitterlehner