Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 27. Februar 2015 |
Teil römisch zwei |
39. Verordnung: | Änderung der Verordnung über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Braunau |
Auf Grund des Paragraph 9, Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75 aus 1871,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 190 aus 2013,, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der eine weitere Notarstelle in Braunau errichtet wurde, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 20 aus 2015,, wird dahingehend geändert, dass sie wie folgt zu lauten hat:
„Im Sprengel des Landesgerichtes Ried im Innkreis wird mit Wirksamkeit vom 1. September 2015 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Braunau errichtet. “
Brandstetter