Anlage E1 FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände

   

pflich-

   

Klasse

Summe

tungs-

   

1.

2.

3.

 

gruppe

1.

Religion

2

2

2

6

(römisch drei)

2.

Allgemeinbildung und Sprache

         

2.1

Deutsch

3

2

2

7

(römisch eins)

2.2

Englisch

3

2

3

8

(römisch eins)

2.3

Naturwissenschaften2

3

0

0

3

römisch drei

2.4

Geschichte und Politische Bildung

0

2

0

2

römisch drei

3.

Soziale Handlungsbereiche und Methodik

         

3.1

Psychologie und Pädagogik

1

2

2

5

römisch drei

3.2

Sozial-und Gesundheitsberufskunde

2

0

0

2

römisch drei

3.3

Soziale Handlungsfelder

1

2

2

5

römisch drei

3.4

Reflexion und Dokumentation3

0

1

1

2

römisch vier b

3.5

Kreativer Ausdruck

3

3

2

8

römisch vier a

4.

Gesundheit und Lebensstil

         

4.1

Somatologie und Pathologie

0

3

2

5

römisch drei

4.2

Einführung in Pflege, Hygiene und Erste Hilfe

0

2

3

5

römisch drei

4.3

Haushalt und Organisation

3

0

0

3

römisch vier

4.4

Ernährung und Diät

2

0

0

2

römisch drei

4.5

Bewegung und Sport

2

2

1

5

(römisch vier a)

5.

Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge

         

5.1

Wirtschaftsgeografie

2

0

0

2

römisch drei

5.2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen4

3

2

3

8

römisch eins

5.3

Recht

0

2

0

2

römisch drei

5.4

Officemanagement4

2

2

0

4

römisch drei

6.

Angewandtes Projektmanagement4, 5

2

3

3

8

römisch eins

7.

Fachpraxis

         

7.1

Fachpraxis während des Unterrichtsjahres6

0

4

8

12

 

Zwischensumme Stammbereich

34

36

34

104

 

B. Verbindliche Übung: Persönlichkeitsentwicklung

1

0

0

1

 

Gesamtwochenstundenzahl

35

36

34

105

 

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 7

         

D. Förderunterricht 7

         

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe dient im Sinne der Paragraphen 52 und 63 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet befähigen. Sie vermittelt insbesondere jene Kompetenzen, die die Absolventinnen und Absolventen auf Tätigkeiten und Ausbildungen im Sozial- und Gesundheitsbereich vorbereiten.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit), Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, soziale Kompetenz, Kreativität, Kritikfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, berufliche Mobilität und Flexibilität sowie die Klärung der persönlichen Eignung für einen fachspezifischen Beruf sowie die Schulung der Fähigkeiten, berufsspezifische Aufgaben unter Bedachtnahme auf soziale, gesundheitsfördernde, ökonomische und ökologische Aspekte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen sowie im Team zu arbeiten.

Die Erlangung von Einstiegsqualifikationen in Gesundheits- und Sozialberufe wird durch eine Abstimmung mit einschlägigen Inhalten weiterführender Ausbildungen erleichtert.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu empathisch begründetem, verantwortungsvollem und nachhaltigem Handeln sowie kritischem Denken befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolvent/innen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG UND SPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler können

ERGÄNZENDE LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SOZIALE HANDLUNGSBEREICHE UND METHODIK

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESUNDHEIT UND LEBENSSTIL

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE

Die Schülerinnen und Schüler können

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Angewandtes Projektmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 8 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

  1. Ziffer eins
    Schulautonome Vertiefung:

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 6 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer 2
    Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur durch ganze Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3 S, c, h, O, G,) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, etc.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

Didaktische Grundsätze des Clusters Allgemeinbildung und Sprache:

In allen Gegenständen des Clusters ist Wert auf einen konkreten Bezug und auf die Verknüpfung mit dem allgemeinen Ausbildungsziel der Schule sowie die lebenssituativen Gegebenheiten der Schülerinnen und Schüler zu legen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch:

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Kreativer Ausdruck

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis. Der konkrete Bezug zu den sozialen Handlungsfeldern und zu Anwendungsmöglichkeiten in der beruflichen Praxis ist herzustellen.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstler/innen und Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Einführung in die Pflege, Hygiene und Erste Hilfe:

Den Schülerinnen und Schülern ist die Möglichkeit der praktischen Anwendung im Unterricht zu geben. Das Vorhandensein eines Demonstrationszimmers für praktische Übungen an den Schulstandorten wird dringend empfohlen.

Die intensive Vernetzung mit dem Pflichtgegenstand „Somatologie und Pathologie“ ist notwendig, um den Unterricht aufbauend zu gestalten und um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Wirtschaftsgeografie, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler nachvollziehen können, was sie warum lernen und welchen Nutzen das Erreichen der Lernziele für ihr Leben und Arbeiten hat.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Recht:

Die Vermittlung von rechtlichen Kenntnissen soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, sich für die Wahrung der Grundrechte einzusetzen sowie ihr Selbstbehauptungsvermögen zu stärken.

Im Hinblick auf das Bildungsziel der Schule sind als Schwerpunkte Personen-, Familien- und Erbrecht zu vermitteln, ohne die übrigen Gebiete des Privatrechts (Vertrags- und Konsumentenschutz, Schuldrecht, Sachenrecht) auszuschließen. Weiters sind die im Lehrstoff eingearbeiteten Inhalte des Basismoduls MAB entsprechend zu vermitteln.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandtes Projektmanagement

Projekte sind vorzugsweise in Kombination mit anderen Unterrichtsgegenständen durchzuführen.

Bei der Unterrichtsdurchführung ist den Schülerinnen und Schülern insbesondere Gelegenheit zu geben

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall ist eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Fachschule für Sozialberufe zu orientieren.

Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung:

In der verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Schülerinnen und Schüler aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-/Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Pflichtpraktika (unterjährige Praktika)

Die Pflichtpraktika sind in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Institutionen und Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen.

Die Schule hat für die Zuteilung fachlich geeigneter Praktikumsstellen zu sorgen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Praktikumsstelle und den Lernenden durchzuführen.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten zu informieren sowie während des unterjährigen Praktikums von Praktikumsbegleitlehrerinnen bzw. -lehrern zu begleiten.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 2. ALLGEMEINBILDUNG UND SPRACHE 2.1 DEUTSCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Erkennen von Satzgrenzen.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Entnahme von Kerninformationen.

Erkennen von Redeabsichten.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Lesen:

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Informationen.

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Privatbrief, E-Mail).

Reflexion:

Reflexion über die Lebenssituation.

Medienkonsums.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Berufsbezogener Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Medienbeiträge.

Gestaltendes Vorlesen.

Erkennen von Redeabsichten.

Feedback.

Formulierung einfacher Argumente.

Lesen:

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Diskussion.

Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.

Einfache Argumente.

Stellungnahmen.

Lesen:

Sammeln von Informationen.

Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).

Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien.

Schreiben:

Einsetzen verknüpfender Elemente.

Textsortenwissen (Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik).

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Beschreibung nicht linearer Texte.

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse– Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren, Appellieren und Präsentieren.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen zB Rede, Beratungsgespräch, Bewerbungsgespräch).

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren, Appellieren und Präsentieren.

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählter Beispiele aus der Literatur.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Mode, Speisen und Nahrungsmittel.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB E-Mails, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Einfache Formulare:

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit und Gesundheitseinrichtungen, Wellness.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt.

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Ernährung und Gesundheit.

Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt.

Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Sozialbereich, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot,

Bewerbung. Praxisreflexion. Arbeitsfelder und -abläufe.

Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Sozialbereich, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung, Kultur.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester – Kompetenzmodul 3, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester – Kompetenzmodul 4.

Ziffer 3 Klasse: 1 einstündige und 1 zweistündige Schularbeit.

2.3 NATURWISSENSCHAFTEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bereich „Beobachten und Erfassen“

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“

Die Schüler und Schülerinnen können

Bereich „Bewerten und Anwenden“

Die Schüler und Schülerinnen können

Lehrstoff:

Zytologie.

Genetik und Gentechnik,

Mikrobiologie.

Ökologie.

Atombau und Periodensystem.

Formelsprache.

Sicherer Umgang mit chemischen Stoffen.

Chemische Reaktionen.

Chemische Analytik.

Stoffe und Stoffkreisläufe.

Einheitensystem.

Universum.

Schwingungen und Wellen.

Radioaktivität und Strahlenschutz.

Energie.

Elektrizität.

2.4 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Orientierung in der Zeit.

Österreich und die Welt 1914 – 1945.

Erster Weltkrieg.

Totalitäre Ideologien und Systeme.

Zweiter Weltkrieg.

Österreich von 1945 bis heute.

Biographien.

Sozialgeschichtliche Entwicklungen.

Europa und die Welt nach 1945.

Globalisierung.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler und Schülerinnen können

Lehrstoff:

Elemente und Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Grundprinzipien und Staatsziele der österreichischen Verfassung.

Grund- und Freiheitsrechte – Menschenrechte.

Politische Parteien. Wahlrecht.

Rechtsordnung, Bundes- und Landesgesetzgebung.

Oberste Verwaltungsorgane.

Grundstruktur der Europäischen Union.

3. SOZIALE HANDLUNGSBEREICHE UND METHODIK 3.1 PSYCHOLOGIE UND PÄDAGOGIK

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff

Grundlagen der Psychologie und Pädagogik:

Begriffsklärungen und Definitionen, Ziele und Methoden, Alltag und Wissenschaft, Anwendungsbereiche, Berufsbilder, Richtungen/Schulen.

Grundzüge des pädagogischen Umgangs mit Kindern bis zu sechs Jahren.

Grundzüge der Entwicklungspsychologie bis zu Beginn der Pubertät.

Lebensphasen und Entwicklungsprozesse von Kindern.

Sozialpsychologische Grundfragen zum Verständnis der Arbeit in Erziehungseinrichtungen.

Methoden der Erziehung und alternative pädagogische Ansätze.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Entwicklungspsychologie ab der Pubertät.

Ausgewählte Aspekte der Sozialpsychologie.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gedächtnis und Lernen.

Wahrnehmung.

Erziehungsstile – Praxistransfer.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Ausgewählte Aspekte der. Gender und Diversität.

Aggression, Motivation, Emotion.

Persönlichkeitspsychologie.

6. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Psychische Aspekte von Gesundheit und Krankheit.

3.2 SOZIAL- UND GESUNDHEITSBERUFSKUNDE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Familie, Familienformen, Unterstützungssysteme.

Teambildung und Teamarbeit.

Ausgewählte Aspekte der Persönlichkeitsbildung

Ausgewählte Modelle und Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung.

Berufe, Einrichtungen und Organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich.

Organisationsstrukturen ausgewählter Sozial- und Gesundheitseinrichtungen.

Leistungen des österreichischen Sozial- und Gesundheitssystems.

Grundlegende rechtliche Bestimmungen insbesondere für den Praktikumseinsatz.

Ethische Grundprinzipien und Problemfelder.

3.3 SOZIALE HANDLUNGSFELDER

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler und Schülerinnen können

Lehrstoff:

Sexualität.

Geschlechtsorgane.

Menstruationszyklus.

Verhütungsmethoden.

Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Neugeborenes.

Entwicklungsstufen, Bedürfnisse und Betreuung im Säuglings- und Kindesalter.

Körperpflege im Säuglings- und Kindesalter (Baden, Wickeltechniken, An- und Auskleiden, Trageformen, Säuglingsausstattung, Zahnpflege).

Ernährung im Säuglings- und Kindesalter; gesunde altersentsprechende Kostformen.

Infektionskrankheiten im Säuglings- und Kindesalter.

Unfallverhütung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler und Schülerinnen können

Lehrstoff:

Begriffsklärungen und Fachsprache.

Geschichtliche Entwicklung im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung.

Diskriminierung versus Gleichstellungsgesetz.

Ursachen von Beeinträchtigung.

Ethische Spannungsfelder.

Arten der Beeinträchtigung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler und Schülerinnen können

Lehrstoff

Therapieformen.

Integration/Inklusion.

Normalisierung und Empowerment.

Wohn- und Beschäftigungsformen.

Auswirkungen von Behinderung auf die Familie und das soziale Umfeld.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler und Schülerinnen können

Lehrstoff:

Soziale Stellung alter Menschen in der Gesellschaft – Demographische Entwicklung.

Lebensentwürfe und Biografiearbeit.

Unterschiedliche Wohnformen.

Unfallverhütung und Sturzprophylaxe. Sicherheit im öffentlichen Leben.

Bedürfnisse im Alter abgeleitet von physiologischen, psychologischen und sozialen Veränderungen im Alterungsprozess.

Selbsterfahrung des Alterns (Instant Aging).

6. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler und Schülerinnen können

Lehrstoff:

Erkrankungen im Alter.

Gewalt und Aggression.

Sterbebegleitung.

Sinnfindung.

Beschäftigungsmöglichkeiten.

Ausgewählte ethische Spannungsfelder.

3.4 REFLEXION UND DOKUMENTATION

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Einstieg ins Praktikum:

Praktikumsorganisation, Aufgaben von Praktikantinnen/Praktikanten.

Datenschutzrichtlinien.

Dokumentation:

 

Arbeitsunterlagen; Tätigkeitsbericht, Dokumentation.

Kommunikation:

Spezielle Kommunikationsaspekte. Gesprächsführung. Feedbackregeln.

Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen.

Supervision und Reflexion.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praktikumsorganisation.

Kommunikation:

Spezielle Kommunikationssituationen, Gesprächstechniken.

Dokumentation:

Tätigkeitsbericht und Dokumentation – spezielle Aspekte.

Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen.

Umgang mit Belastungen und Problemsituationen im Praktikum.

Supervision und Reflexion.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Organisation der Praktika.

Kommunikation in Organisationen.

Beobachtungsformen.

Kommunikation von Beobachtung.

Konfliktlösung.

Psychohygiene, Work-life-Balance.

Supervision und Reflexion.

Dokumentation.

6. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Supervision und Reflexion.

Psychohygiene, Work-life-Balance.

Kommunikationstechniken in speziellen Situationen.

Interventionsmöglichkeiten.

Dokumentation.

3.5 KREATIVER AUSDRUCK

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gestaltungsgrundlagen:

Farbe, Form und Material.

Formen der räumlichen Gestaltung.

Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Gemeinsames Singen. Lieder im Jahreskreis.

Singen und Musizieren mit Kindern.

Klassenmusizieren.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

2. Klasse:

3.Semester- Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gestaltungsgrundlagen:

Farbe und Form als Ausdruckselement.

Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien.

Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders in Hinblick auf die Beschäftigung mit Kindern in verschiedenen Altersstufen.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Gemeinsames Singen.

Notation.

Einfache Tänze (Gruppentänze, Kreistänze).

Kinderlieder.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

4.Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gestaltungsgrundlagen:

Farben und Form als Ausdruckselement.

Formen der räumlichen Gestaltung – perspektivisches Darstellen.

Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien.

Formen des plastischen Gestaltens.

Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Kindern in verschiedenen Altersstufen.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

Gemeinsames Singen.

Notation.

Einfache Tänze (Gruppentänze, Kreistänze).

Kinderlieder; Bewegungsspiele.

3. Klasse:

5.Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Freies bildnerisches Arbeiten.

Gestaltungsgrundlagen:

Farben und Form als Ausdruckselement.

Vervielfältigungstechniken.

Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Senioren/Seniorinnen und Menschen mit Beeinträchtigung.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

Gemeinsames Singen.

Notation.

Einfache Tänze (Sitztänze).

Altes Liedgut, Volkslieder.

6.Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung.

Gestaltungsgrundlagen:

Farben und Form als Ausdruckselement.

Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien und Techniken.

Formen der räumlichen Gestaltung – perspektivisches Darstellen.

Differenzierte handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung.

Gestalten mit Musik und Bewegung.

Entspannung und Körperwahrnehmung.

Musiktheoretische Grundlagen

4. GESUNDHEIT UND LEBENSSTIL 4.1 SOMATOLOGIE UND PATHOLOGIE

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Medizinische Fachterminologie.

Histologie und Physiologie der Gewebe:

Epithelgewebe, Binde- und Stützgewebe, Muskelgewebe, Bewegungsapparat, Nervengewebe Nervensystem.

Haut.

Pathologische Veränderungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sinnesorgane.

Blut, Blutbildung, Aufgaben des Blutes, Blutgefäße, Herzkreislaufsystem, Anatomie, Physiologie des Herzens.

Atmungssystem.

Lungenerkrankungen.

Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten.

Pathologische Veränderungen.

Immunologie des Menschen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Anatomie und Physiologie der Verdauungsorgane.

Anatomie und Physiologie der Leber.

Anatomie und Physiologie der Bauchspeicheldrüse, Entstehung von Diabetes mellitus.

Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten.

Pathologische Veränderungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Harnbereitende und –ableitende Organe.

Endokrine Drüsen, Hormone.

Veränderungen im Alter.

Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten.

Pathologische Veränderungen.

4.2 EINFÜHRUNG IN DIE PFLEGE, HYGIENE, ERSTE HILFE

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erste Hilfe:

Aufgaben des Ersthelfers, Rettungskette, Basismaßnahmen, Gefahrenzone, Rettungstechniken, Helmabnahme, lebensrettende Sofortmaßnahmen; Wunden, Wundverbände, Verletzung von Knochen und Gelenken; Erste Hilfe in Notfallsituationen und bei akuten Erkrankungen.

Verbandlehre:

Wundarten und Behandlungsmöglichkeiten, Verbandmaterialien und Verbandtechniken, Verbandswechsel, hygienische Richtlinien.

Hygiene:

Grundlagen der Infektionslehre und der Mikrobiologie, Immunologie, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren, persönliche und angewandte Hygiene, Hygienerichtlinien und Hygienemaßnahmen, Abfallentsorgung, Gesundheitsschutz.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aktivitäten des täglichen Lebens:

Waschen, Kleiden, Bewegen, Ruhen und Schlafen.

Körperpflege:

Unterstützung bei der Ganzkörperpflege, Mund- und Zahnpflege, Augenpflege, Nagel- und Fußpflege, Haarpflege und Haarwäsche; Beobachtungskriterien der Haut; Pflegehilfsmittel und Pflegeutensilien.

Kleidung:

Bedeutung, Hilfestellung bei der Auswahl, Techniken und Hilfsmittel zum An- und Auskleiden.

Schlaf:

Beobachtungskriterien, individueller Schlafbedarf und Schlafhygiene, Patientenbett.

Bewegung:

Bedeutung von Kontraktur-, Thrombose- und Dekubitusprophylaxe, pflegerische Hilfestellung und Mobilisation, Positionierungen, Hilfsmitteleinsatz.

Ergonomie:

Prinzipien; rückengerechte Arbeitsweisen. Arbeitnehmergesundheitsschutz.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aktivitäten des täglichen Lebens:

Essen und Trinken, Ausscheiden, vitale Funktionen des Lebens.

Essen und Trinken:

Beobachtung von Ernährungsverhalten und Ernährungszustand, Hilfestellung und Hilfsmittel, Schluckstörungen.

Ausscheiden:

Intimsphäre und Schamgefühl, Beobachtungskriterien der Ausscheidungen, Hilfsmittel und Hilfestellung, Verdauungsstörungen und Prophylaxen, Inkontinenz.

Vitale Funktionen des Lebens:

Beobachtung von Atmung, Blutdruck, Puls, Körpertemperatur, Pneumonieprophylaxe.

Pflegetheorie:

Pflegeverständnis, Grundsätze und Sinn von Pflegemodellen, Pflegeprozeß und Pflegedokumentation

Terminologie:

Allgemeine anatomische und pathologische Begriffe, Lage-Richtungsbezeichnungen, Abkürzungen, Fachbezeichnungen, grundlegende Untersuchungen, medizinische Fachrichtungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gesundheitsförderung:

Faktoren zur Erhaltung der Gesundheit, Vorsorgeuntersuchungen, Prävention von Zivilisationskrankheiten, Gesundheitsschutz.

Arzneimittellehre:

Begriffserklärung, Darreichungsformen, therapeutische Bandbreite, Aufnahme und Ausscheidung, unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Arzneimittelgruppen, Applikationsformen.

Ethische Aspekte:

Ethische Grundprinzipien (Autonomie, Fürsorge, Verantwortung, Gerechtigkeit), transkulturelle Aspekte.

4.3 HAUSHALT UND ORGANISATION

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Haushaltsorganisation:

Haushaltsformen; Bedürfnisse in Lebensphasen; Grundlagen des Haushaltsmanagements.

Handhabung, Reinigung, Pflege von Betriebsmitteln und Einrichtungsgegenständen.

Wäschepflege.

Energiesparmaßnahmen.

Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygiene.

Grundlagen der Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, von Gesundheits- und Brandschutz.

Ergonomie.

Küchenführung:

Kritischer Einkauf und Konsum.

Arbeitsplanung und Zeitmanagement.

Speisenherstellung. Lebensmittelverarbeitung.

Verschiedene Kostformen.

Convenienceprodukte.

Portionieren und Anrichten.

Müllvermeidung, Abfallentsorgung.

Service:

Ess- und Tischkultur.

Tischinventar; Tischgestaltung für verschiedene Anlässe.

Einfache Servierabläufe.

4.4 ERÄHRUNG UND DIÄT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung:

Ernährungsverhalten, Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit; Nährstoffbildung, Aufgaben und Inhaltsstoffe der Nahrung; Energie- und Nährstoffbedarf; Richtlinien einer vollwertigen Ernährung; Lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

Inhaltstoffe der Nahrung:

Makro-und Mikronährstoffe (Aufbau, Arten, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung).

Ausgewählte Lebensmittel:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte.

Stoffwechsel und Verdauung.

Lebensmittelqualität:

Lebensmittelkennzeichnung, Lebensmittelhygiene.

Ernährung verschiedener Personengruppen. Außer-Haus-Verpflegung.

Alternative Ernährungsformen.

Ernährung und Krankheit.

4.5 BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

5. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE 5.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Orientierung auf der Erde:

Orientierung mit verschiedenen geografischen Hilfsmitteln, topografische Grundkenntnisse.

Nutzung von Naturräumen.

Umgang mit den Ressourcen der Erde. Nachhaltigkeit.

Internationale Arbeitsteilung und Globalisierung. Fair Trade.

Wirtschaftsgeografische Grundbegriffe (Wirtschaftssysteme und Wirtschaftssektoren).

Globale Bevölkerungsentwicklung und Migration.

Ökonomische und regionale Entwicklungen in ausgewählten Regionen.

Demografische Strukturen und Entwicklungen in Österreich.

5.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Wirtschaft:

Markt, Angebot und Nachfrage; Betriebsarten.

Wirtschaftliches Rechnen:

Kopfrechnen, Schätzen, Prozentrechnungen, Zinsenrechnung.

Kaufvertrag:

Inhalt, gesetzliche Bestandteile, Anbahnung und Abschluss des Kaufvertrages, ordnungsgemäße und vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages. Konsumentenschutz.

Buchführung:

Belegwesen.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassabuch; Nebenbücher).

Umsatzsteuer.

Grundzüge der Besteuerung von Einkommen.

System der doppelten Buchführung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Buchführung:

Geschäftsfälle inkl. Umsatzsteuer auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Erfolgsermittlung.

Kostenrechnung;

Kalkulationen.

Einfache Deckungsbeitragsrechnungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Personalmanagement:

Grundlagen. Löhne und Gehälter.

Buchführung:

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Abschluss von Konten.

Anlagenbewertung.

Unternehmensgründung im Bereich Wirtschaft und Soziales:

Rechtsformen (inkl. Vereine), Vollmachten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Buchführung:

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Abschluss von Konten.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Kostenrechnung:

Kalkulationen.

Einfache Deckungsbeitragsrechnungen – Unternehmensentscheidungen.

Personalmanagement:

Löhne und Gehälter, Sonderzahlungen.

Wirtschaft und Soziales:

Konkurs- und Schuldnerregulierungsverfahren.

6. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisnahe Fallbeispiele.

Wiederholende Aufgabenstellungen unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Klassen.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 1 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 1 einstündige im 4. Semester – Kompetenzmodul 4.

Ziffer 3 Klasse: 1 zweistündige und 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

5.3 RECHT

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jugendschutzgesetz.

Grundzüge des Privatrechts, insbesondere Personen-, Familien- und Erbrecht.

Ausgewählte berufsfeldrelevante Bereiche des Strafrechts

Grundzüge der Rechtsdurchsetzung, Verfahren und Instanzen.

Verwaltungsverfahren.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Einführung in das Arbeitsrecht.

Einführung in das Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht.

Einrichtungen und Aufbau des Gesundheitswesens.

Einführung in das Gesundheitsrecht

5.4 OFFICEMANAGEMENT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Textverarbeitung:

Geschäftliche und private Schriftstücke

Richtlinien (ÖNORM) der Texterstellung.

Internet und Internetdienste.

Soziale Netzwerke.

Grundzüge des Urheberrechts.

Datenschutz und –sicherheit.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung:

Vertiefung, Geschäftliche und private Schriftstücke.

Präsentation:

Grundlagen eines Präsentationsprogramms.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung:

Seriendokumente; umfangreiche Schriftstücke.

Grundlagen der Tabellenkalkulation.

Neue Medien und Technologien.

E-Government.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester – Kompetenzmodul 3 und im 4. Semester – Kompetenzmodul 4.

6. ANGEWANDTES PROJEKTMANAGEMENT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Projektdefinition:

Allgemeine Grundlagen, Merkmale, Methodenüberblick.

Projektphasen:

Projektstart, Projektplanung, Projektdurchführung und Projektcontrolling, Projektabschluss.

Projektwerkzeuge:

Kreativitätstechniken, Projektauftrag, Umweltanalyse, Zielplanung, Finanzplan, Projektstrukturplan, Arbeitspakete, Terminplan. Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling:

Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

2. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling:

Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Projektabschluss:

Projektpräsentation, Projektreflexion.

Projektwerkzeuge:

Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling:

Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Projektabschluss:

Projektpräsentation, Projektreflexion.

Projektwerkzeuge:

Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling:

Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Projektabschluss:

Projektpräsentation, Projektreflexion.

Projektwerkzeuge:

Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

6. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Projekt mit begleitendem Projektcontrolling:

Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen.

Projektabschluss:

Projektpräsentation, Projektreflexion.

Projektwerkzeuge:

Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken.

Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation.

Reflexion.

7. FACHPRAXIS 7.1 FACHPRAXIS WÄHREND DES UNTERRICHTSJAHRES

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sammeln von praktischen Erfahrungen und Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse im jeweiligen sozialen Feld.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sammeln von praktischen Erfahrungen und Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse im jeweiligen sozialen Feld.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Anwendung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse.

Arbeiten in sozialen Institutionen wie zB Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, Institutionen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ärztliche Ordinationen und ähnliche Einrichtungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Anwendung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse.

Arbeiten in sozialen Institutionen wie zB Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, Institutionen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ärztliche Ordinationen und ähnliche Einrichtungen.

B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation.)

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung.)

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, diskutieren, debattieren, moderieren und Arbeiten im Team)

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (Inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel.)

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung. Möglichkeiten der Stressbewältigung.)

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens.)

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen; Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen; zum Mitgestalten anregen und anleiten. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

1  Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2  Biologie und Ökologie, Physik, Chemie.

3  Einschließlich Übungen.

4  Mit Computerunterstützung.

5  Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom auf 2–8 Wochenstunden festgelegt werden.

6  Disloziert in Einrichtungen des sozialen Berufsfeldes.

7  Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).