Anlage D2 KOLLEG FÜR KUNST UND GESTALTUNG, SCHWERPUNKT „SCHMUCK – DESIGN“ römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände

             

pflich-

   

Semester

 

tungs-

   

römisch eins.

römisch zwei.

römisch drei.

römisch vier.

römisch fünf.

römisch sechs.

Summe

gruppe

A.1.

Stammbereich

               

1.

Religion

2

2

2

2

2

0

10

(römisch drei)

2.

Fachspezifische Grundlagen

               

2.1

Kunst- und Designgeschichte

2

2

1

1

0

0

6

römisch drei

2.2

Englisch

1

1

1

1

0

0

4

römisch eins

3.

Wirtschaftstheorie und -praxis

               

3.1

Betriebswirtschaft und Marketing2

0

0

1

1

2

2

6

römisch eins

3.2

Rechnungswesen für Kleinunternehmer/innen3

0

2

1

1

1

1

6

römisch eins

3.3

Design- und Produktmanagement

0

0

0

0

2

2

4

römisch zwei

4.

Design und Präsentation

               

4.1

Entwurf und Darstellung

2

2

1

1

0

0

6

römisch drei

4.2

Experimentelle Gestaltung

1

1

1

1

0

0

4

römisch vier a

4.3

Konstruktion mit CAD/CAM3

1

1

1

1

1

1

6

römisch zwei

4.4

Fotografie und Computergrafik3

0

0

1

1

2

2

6

römisch zwei

Wochenstundenanzahl Stammbereich

9

11

10

10

10

8

58

 

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich 4

1.

Schwerpunkt „Schmuck – Design“

               

5.

Fachtheorie

               

5.1

Technologie

1

1

1

1

2

2

8

römisch drei

5.2

Edelsteinkunde und Juwelentechnik

0

0

1

1

2

3

7

römisch drei

5.3

Theorie des modernen Schmucks und Modeschmuck

0

0

1

1

3

3

8

römisch drei

5.4

Fachspezifische Mathematik

2

0

0

0

0

0

2

römisch eins

6.

Atelier und Produktion

               

6.1

Schmucktechniken

5

5

5

5

6

5

31

römisch vier

6.2

Plastische Metalltechniken

5

5

0

0

0

0

10

römisch vier

6.3

Prototyping und serielle Techniken

0

0

4

4

0

0

8

römisch vier

6.4

Kunststoffbearbeitung und Wachstechnik

2

2

0

0

0

0

4

römisch vier

6.5

Oberfläche und Farbgestaltung

0

0

2

2

0

0

4

römisch vier

Wochenstundenanzahl Erweiterungsbereich

15

13

14

14

13

13

82

I-IV

Gesamtwochenstundenanzahl

24

24

24

24

23

21

140

 

B.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 5

C.

Förderunterricht 5

               

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Kunst und Gestaltung vermittelt im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2 und 73 Absatz eins, Litera c, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), die Aufgabe Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend zum Bildungsziel einer Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung zu führen. Durch die Vermittlung der entsprechenden Fach- und Methodenkompetenz sowie dem Erwerb sozialer und personaler, kommunikativer und emotionale Kompetenz werden die Absolventinnen und Absolventen befähigt, nach Ableistung einer entsprechenden Berufspraxis, gehobene – auch selbstständige – Tätigkeiten in der Wirtschaft, insbesondere in gestalterisch und künstlerisch geprägten Berufsfeldern einzunehmen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studienfähigkeit als auch zur der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Das Kolleg für Kunst und Gestaltung kann wahlweise als Tagesform in vier Semestern oder als Berufstätigenform in sechs Semestern geführt werden.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem, innovativem, kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS FACHSPEZIFISCHE GRUNDLAGEN

Die Studierenden können

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Studierenden können

Lesen

Die Studierenden

An Gesprächen teilnehmen

Die Studierenden können

Zusammenhängend sprechen

Die Studierenden können

Schreiben

Die Studierenden können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Studierenden verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Studierenden

Lexikalische Kompetenz

Die Studierenden

Grammatikalische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Studierenden haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Studierenden können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist.

  1. Ziffer 3
    Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Studierenden können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTSTHEORIE UND -PRAXIS

Die Studierenden können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS DESIGN UND PRÄSENTATION

Die Studierenden können

LERNERGEBNISSE DES SCHULAUTONOMEN ERWEITERUNGSBEREICHES, LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS FACHTHEORIE

Die Studierenden

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ATELIER UND PRODUKTION

Die Studierenden

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Semester an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Das Kolleg kann mit Elementen der Fernlehre geführt werden.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Semester nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

Der schulautonom gewählte Schwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 80 Semesterwochenstunden betragen, die allenfalls verbleibenden 2 Wochenstunden können verwendet werden, um das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches zu erhöhen.

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Semester-) Wochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Semestern verschoben werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, d.h. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf bei der Tagesform 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Bei der Berufstätigenform ist auf eine gleichmäßige Verteilung der Semesterwochenstunden im Sinne eines pädagogischen und methodisch-didaktischer Gesamtkonzeptes zu achten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 140 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Pro Ausbildungsgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Ausbildungsgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester bzw. 6. Semester bei der Berufstätigenform) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Lehrstoffverteilung:

Die Aufteilung des Lehrstoffes und der Bildungs- und Lehraufgaben auf die einzelnen Semester nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt römisch sechs abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Schulautonomer Erweiterungsbereich:

Ein schulautonomer Schwerpunkt besteht aus dem Bereich „Fachtheorie“ mit maximal 4 Pflichtgegenständen, sowie dem Bereich „Atelier und Produktion“ mit maximal 5 Pflichtgegenständen und umfasst insgesamt mindestens 80 Semesterwochenstunden.

Wird im Rahmen des schulautonomen Erweiterungsbereichs ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Fernunterricht:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaftstheorie und –praxis:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Studierenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des schulautonomen Erweiterungsbereiches:

Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit den Anforderungen der Praxis ist wesentliche Grundlage für die Befähigung zur Ausübung eines künstlerisch-gestalterisch geprägten Berufes und von Berufen im freischaffenden Bereich.

Entwicklung der handwerklichen und fachlichen Kompetenzen sowie der Kompetenz Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe in ihrer Gesamtheit erfassen zu können, erfolgt durch eine inhaltliche Verknüpfung der Clustergegenstände untereinander sowie den Gegenständen der anderen Cluster. Somit wird auch dem unternehmerischen Denken und Handeln sowie ökologischen Aspekten Rechnung getragen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Atelier und Produktion:

In diesen Pflichtgegenständen des Clusters Atelier und Produktion ist es wichtig, das schöpferische Potenzial und die Kreativität der Studierenden zu entwickeln, damit diese Eigenes von der Idee, über den Entwurf, unter Berücksichtigung des Materials sowie der Technik umsetzen können. Der Dokumentation des Gestaltungsprozesses kommt ebenfalls besondere Bedeutung zu.

Besonders auf das Spannungsfeld zwischen der Pflege und Bewahrung des traditionellen Handwerks, der Verdrängung bisheriger Technologien, die Ergänzung zum traditionellen Handwerk, sowie die Auswirkung der Entwicklung moderner, digitaler (Fertigungs-) Technologien soll Bezug genommen werden.

Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände des Clusters „Atelier und Produktion“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Methodik und didaktische Grundsätze Fernlehre:

Das berufsbegleitende Abendkolleg für Schmuck und Design, soll den Studierenden, im Sinne der Anforderungen in der Erwachsenenbildung, insbesondere der Aus- und Weiterbildung für Berufstätige, durch das Angebot von Fernlehre-Elementen im Theoriebereich ein Höchstmaß an Flexibilität und Individualität ermöglicht werden. Fern- und Präsenzphasen wechseln sich im Verhältnis 1:1 ab. Speziell aufbereitete Unterlagen und Skripten (Selbststudium), sowie moderne Informations- und Kommunikationsmedien sollen den Studierenden die selbstständige Aneignung von Lerninhalten sowie die Erarbeitung und Vertiefung von Aufgabenstellungen in den Individualphasen ermöglichen.

Im Rahmen der Fernlehre finden demnach folgende Elemente Verwendung:

Im Rahmen der Präsenzlehre sind folgende Elemente von Bedeutung:

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Studierenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Semester möglichst 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen des Clusters „Atelier und Produktion“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Studienkolleginnen und Studienkollegen elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1. Stammbereich 2. FACHSPEZIFISCHE GRUNDLAGEN 2.1 KUNST- UND DESIGNGESCHICHTE

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Ausgewählte Grundbegriffe der Kunstgeschichte.

Methoden der Werkbetrachtung.

Epochenspezifische Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Epochen der Kunstgeschichte und deren Kunstformen von den Anfängen bis zur Gotik anhand ausgewählter Beispiele (unter besonderer Berücksichtigung des Schwerpunkts).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Epochen der Kunstgeschichte und deren Kunstformen von der Renaissance bis zum Ende des 18. Jahrhunderts anhand ausgewählter Beispiele (unter besonderer Berücksichtigung des Schwerpunkts).

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Exemplarisch Kunst- und Designgeschichte des 19. Jahrhunderts im Spannungsfeld zwischen Kunst, Kunsthandwerk und Design.

Gestaltungs- und Designdebatten rund um Ornament, Stil und Funktion im Zeitalter industrieller Fertigung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Exemplarisch Phänomene zur Kunst- und Designgeschichte des 20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart im frühen 21. Jahrhundert (unter besonderer Berücksichtigung theoretischer Grundlagen), historischer und aktueller Kunst- und Designdebatten sowie ihre Auswirkungen (mit Bezug zum Schwerpunkt).

Einblicke in eine ausgewählte disziplinäre Designtheorie ausgehend vom Modell des Offenbacher Ansatzes.

2.2 ENGLISCH

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Einführung in das englischsprachige Fachvokabular anhand von Texten über grundlegende Arbeitstechniken, Werkstoffe und technische Hilfsmittel (unter Berücksichtigung des Schwerpunkts).

Mündliche Kommunikation in der Fachsprache über alltägliche und berufliche Ziele sowie Tätigkeiten im Fachbereich.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Vertiefung der Fachsprache Englisch anhand von Texten aus den Bereichen Fertigung, Produktion, Handel und Kunstgeschichte.

Mündliche Kommunikation auf Englisch in Form von Arbeitsanleitungen.

Beschreibungen von Arbeitstechniken und Werkstücken.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Englischsprachige Fachliteratur aus den Bereichen Atelier, Werkstätte, Betriebsorganisation und Logistik.

Mündliche Präsentationen in englischer Sprache zu diversen Themen (mit Bezug zum Schwerpunkt).

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Praktische Anwendung der Fachsprache Englisch in den Bereichen Marketing und Öffentlichkeitsarbeit (zB Pressetexte, Präsentationen bei Messen und Ausstellungen), berufsbezogene Korrespondenz (zB Bewerbung, Lebenslauf, Anfragen, Verträge).

Mündliche Kommunikation in berufsbezogenen Situationen (Verhandlungen, Telefonate, Organisation von Ausstellungen und Messen).

Schularbeiten:

Ziffer eins Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 2 Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 3 Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 einstündige Schularbeit.

3. WIRTSCHAFTSTHEORIE UND -PRAXIS 3.1 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND MARKETING

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Grundlagen der Wirtschaft:

Wirtschaftsteilnehmer, Zielkonflikte, Markt, Arbeitsteilung, Globalisierung, Nachhaltigkeit.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, ordnungsgemäße und vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, Konsument/innenschutz, E-Commerce.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Rechtliche Grundlagen.

Unternehmensführung:

Firma, Firmenbuch, Unternehmensgründung, Rechtsformen, Gewerbe.

Spezifika Kunst:

zB Künstlerstatus, Kunstmarkt, Verein, Non-Profit Unternehmen, Galerie, Kunstmuseen, Auktionen.

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundlagen Projektmanagement.

Marketing:

Grundlagen und Funktionen des Marketings, Marktforschung, Stärken-Schwächen-Analyse, strategisches Marketing (zB Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik), operatives Marketing, Kommunikationspolitik, Corporate Identity, Public Relations, aktuelle Medienberichte.

Businessplan, Finanzierung, Finanzplan.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Investitionsentscheidung und Investitionsverfahren.

Personalbedarf und Personalauswahl:

Rechte und Pflichten von Arbeitgeberin und Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Dienstvertrag/Werkvertrag, Beendigung des Dienstverhältnisses, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung (Motivation, Personalentwicklung, Entlohnung, Personalbeurteilung, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch, statische Investitionsverfahren).

Schularbeiten:

Ziffer 3 Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 5 Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 6 Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

3.2 RECHNUNGSWESEN FÜR KLEINUNTERNEHMER/INNEN

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Gewinnermittlungsmethoden, Belege, Bilanz und GuV, Belegorganisation inklusive Formvorschriften, gesetzliche Bestandteile einer Rechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen, Erfassung der Umsatzsteuer und Vorsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung.

Anlagen:

Anlagenbewertung, Anlagenverzeichnis.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) inklusive Nebenbücher:

Erfolgsermittlung in der EAR, inklusive Umsatzsteuervoranmeldung (UVA).

Einsatz fachspezifischer Software.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung, Absatzkalkulation.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung, Direct Costing, Deckungsbeitrag, Gewinnschwellenanalyse, Betriebsergebnisrechnung, Eigen- und Fremdfertigung, Rohaufschlag, Handelsspanne, Annahme bzw. Ablehnung von Zusatzaufträgen.

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Personalverrechnung:

Abrechnung inklusive Überstundenverrechnung, Zuschläge und Zulagen, Sachbezüge und Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen, Gehältern, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, außerbetriebliche Abrechnung.

Einsatz fachspezifischer Software.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Arbeitnehmer/innenveranlagung, Steuerrecht, Einkunftsarten, Ermittlung des Einkommens und Steuerberechnung, Steuererklärung.

Schularbeiten:

Ziffer 3 Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 5 Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 6 Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

3.3 DESIGN- UND PRODUKTMANAGEMENT

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Grundlagen und Funktionen des Designmanagements.

Design als operatives und strategisches Instrument in Unternehmen (zB Produktfunktion, Produktsprache, Produkthierarchie, Kundenbedürfnisse, Zielgruppe, Umfeld, Wettbewerber, Stakeholder, Gesellschaft und Trends).

Marktrecherche und Strategieentwicklung in praxisgerechter Anwendung:

Ausgewählte Zielgruppen-, Konkurrenz-, Trendanalysen in Bezug auf den Schwerpunkt, Unternehmensprofil und Leitbildentwicklung (praxisbezogen auf den Schwerpunkt).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Produktmanagement und Marketing angewandt auf den Schwerpunkt (zB Produktpolitik, Preiskalkulation, Vertriebspolitik, Präsentationskonzept, Kommunikation und Public Relation (PR), Verfassen von Pressetexten und/oder künstlerischen Statements).

Verbale und formale Präsentation (zB Ausstellungskonzept, Vorstellung, Diskussion, Reflektieren der eigenen Arbeit).

4. DESIGN UND PRÄSENTATION 4.1 ENTWURF UND DARSTELLUNG

1. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Kreativitätstechniken in Theorie und Praxis:

Grundlagen der Entwurfsarbeit (zB intuitive Methoden, Mindmapping, Scribbles, Skizzen, Werkzeichnungen).

Grundlagen der Zeichentechniken.

2. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Entwurfstechniken:

Zweidimensionale Entwurfstechniken, materialbezogene Darstellungstechniken mit Farbstift, Grundlagen der Plan- und Werkzeichnung, experimentelle Entwurfstechniken.

3. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Darstellung und Entwurf:

Malerische Darstellungstechniken, experimentelle Entwurfstechniken, fächerübergreifende Entwurfsarbeit.

4. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Darstellung und Entwurf:

Dreidimensionale Entwurfstechniken, Arbeiten mit plastisch verformbaren Massen, fächerübergreifende Entwurfsarbeit.

4.2 EXPERIMENTELLE GESTALTUNG

1. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Gestaltung:

Praktische Wahrnehmungsübungen und Kreativitätstechniken.

Beschäftigung mit tradierten Materialassoziationen, Verfremdungen und Transformationen.

Experiment:

Versuche, Materialexperimente, Formfindungsprozesse.

2. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Gestaltung:

Explorierendes Arbeiten mit unterschiedlichsten Materialien.

Gestaltung im Hinblick auf den Aufbau bzw. das Zusammenfügen von Elementen.

Reflexion:

Reflexionsmethoden.

3. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Gestaltung:

Weiterführendes Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien und Themenstellungen zur experimentellen Ideenfindung und modellhaften Ausführung, Auseinandersetzung mit Gestaltungsprinzipien, Stilentwicklung.

Reflexion und Präsentation:

Reflexion des eigenen Tuns und der gestalterischen Entscheidung, Diskussion von Arbeiten in der Gruppe, Präsentation der eigenen Arbeit.

4. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Gestaltung:

Erarbeitung von individuellen Objekten als eigenständige künstlerische Aussage.

Reflexion und Präsentation:

Werkreflexion als Gruppenprozess, Präsentation der eigenen Arbeit.

4.3 KONSTRUKTION MIT CAD/CAM

1. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Einführung in das Arbeiten in einem Netzwerk, Grundlagen der Datensicherung, Definition CAD, Raster-, Vektor- und Nurbsbasierende Formate.

Normen (DIN, ISO), Linienstile, Zeichnungsrahmen, Ansichten- und Schnittdarstellungen, Bemaßung und Beschriftung.

Einführung und Grundlagen zur Arbeitsorganisation im 3D-Programm.

Unterschiede zwischen Zeichenprogrammen (2D-CAD) und Konstruktionsprogrammen (3D-CAD).

Einführung in die 2D-CAD-Anwendungen und Entwurfssystematik in Bezug auf die verwendete Software.

2. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Grundlagen der darstellenden Geometrie:

Perspektiven, Projektion, Abwicklungen, Vertiefen der Kenntnisse zur Arbeitsorganisation im 3D-Programm.

Erstellung von einfachen Konstruktionszeichnungen in Verbindung mit den dafür vorgesehenen Normen, Erweiterung der Kenntnisse über Zeichen- und Konstruktionsbefehle des Konstruktionsprogrammes.

Konstruktionswerkzeuge im fachspezifischen Bereich, Ausdruck einer 2D-CAD Konstruktionszeichnung.

3. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundlagen 3D-CAD- Systeme:

Erweiterte Befehle, Arbeitsorganisation und Aufbau von Kurve über Fläche zu Volumen (zB Kantenmodell, Flächenmodell, Volumenmodell, Körpermodell).

Umsetzung einfacher 2D- und 3D-Konstruktionsaufgaben, Darstellung von Mantel- und Abwicklungsmodellen.

Darstellung von Objekten, Materialeigenschaften, Oberflächen und Farbigkeit entsprechend der Erfordernisse im fachspezifischen Bereich, Ausdruck einer 3D-CAD Zeichnung.

4. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Praxisorientierte Anwendung von 3D-Programmen, Visualisierung eigener Ideen mit CAD Systemen, Einsatz von Objekt- und Materialbibliotheken.

Übertragen von eigenen Entwürfen (Handzeichnungen) in den Computer, Anwendung von CAD-Konstruktionen im Hinblick auf Fertigungsmethoden und Aufbereitung der erstellten Daten für gängige Präsentationsverfahren.

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Rapid Prototyping im Überblick.

Voraussetzungen für den Einsatz digitaler Fertigungsverfahren, Überblick über bestehende und neu entwickelte CAD/CAM und Verfahren, Unterscheidung zwischen generierenden und abtragenden Verfahren.

Techniken zur Herstellung von Prototypen:

Umsetzung kurzer Projekte und der Auswahl einer CAM-Technologie, Integrierung moderner Methoden digitaler Konstruktion und Fertigung in die traditionellen Herstellungsverfahren, Visualisierung einer Idee mittels CAD-Verfahren.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Fächerübergreifende Produktentwicklung.

Spezielle Anforderungen im fachspezifischen Bereich (Größe, Formenvielfalt und Oberflächenqualität):

Richtiger Einsatz der CAD/CAM Verfahren in eigenen Projekten, Visualisierung einer Idee mittels CAD/CAM Verfahren, CAM-Technologie in Kooperation mit Firmen.

Rentabilität für Klein- und Mittelunternehmen (KMU):

Fertigungstechniken in einschlägiger Fachindustrie, Kostenrechnung im Vergleich zu einem handwerklich erstellten Modell, Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Fertigung.

4.4 FOTOGRAFIE UND COMPUTERGRAFIK

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Fotografische Parameter, Kameraeinstellungen, Automatikprogramme, Gestaltungsgrundlagen, Bildaufbau und Komposition, Erstellen eigener Bilder.

Werkbetrachtung und Werkanalyse.

Medienspezifische Fachsprache.

Grundlagen der Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte beim Umgang mit Bildmaterial.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Bildoptimierung mit professionellen pixelorientierten Programmen, Bildmontagen.

Erstellen eigener Bilder mit Automatikeinstellung und manueller Einstellung mit einer Spiegelreflexkamera.

Werkbetrachtung und Werkanalyse.

Lichtführung im Studio.

Fachliteratur.

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Layout, Typographie, Logo, Gestaltungs- und Kompositionsregeln.

Grundlagen eines professionellen Layout-Programmes, Dateiformate, Präsentations- und Dokumentationsmaterialien.

Medienspezifische Fachsprache.

Werkanalyse.

6. Semester:

Bildung- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Kameraeinstellungen, Erstellen pressetauglicher Bilder zu eigenen Projekten, Arbeiten mit Tageslicht und Kunstlicht, Fotostudio.

Einschlägige Programme und Werkzeuge zur Bildbearbeitung und Layout-Erstellung.

Kommunikationsdesign, Erstellen von mehrseitigen Druckerzeugnissen, Workflow bis zur Bereitstellung für den Druck.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich 1. Schwerpunkt „Schmuck – Design“ 5. FACHTHEORIE 5.1 TECHNOLOGIE

1. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Allgemeine und berufsspezifische Sicherheitsvorschriften:

Aufbau von Werkzeugen, Maschinen und Geräten sowie deren Einsatzmöglichkeiten.

Verfahren und Techniken:

Spanabhebende Verfahren (zB Sägen, Feilen, Bohren, Fräsen), Vorbereitungs- und Zurichte-Arbeiten (zB Ziehen, Walzen, Schneiden), verbindende Techniken (zB Löten, Nieten und Stiften), Biegetechniken.

2. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Unedelmetalle, Wärmebehandlung (zB Rekristallisation, Umformungsgrad, Glühtemperatur, Oxidation) bei Edel- und Unedel-Metallen sowie deren Legierungen, Fertigungstechniken unter dem Aspekt der Metallbeschaffenheit.

Scharnierrohr.

3. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Vollendende Techniken (zB Schleifen, Polieren, Kratzen, Weißsieden, Mattieren), Sondertechniken (zB Emaillieren, Gravieren, Niellieren, Tauschieren, Flambieren, Filigran).

Broschierung, Kette, Ohrschmuckmechaniken, Verschlussmechanismen in der Schmucktechnik, Kastenschloss.

4. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Verschiedene Arten des Kastenschlosses.

Edelmetalle:

Edelmetalllegierungen, chemische und physikalische Eigenschaften, Sondertechniken (zB Galvanisieren, Galvanotechnik, Blattvergolden, Lacktechniken), Edelsteinfassung.

5. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Metallkunde (zB Legierungen, Zustandsdiagramme, Härten von Stahl), Legierungen in der Praxis, verschiedene Edelsteinfassungen, industrielle Umformtechniken (zB Prägen, Hohlprägen-Pressen, Tiefziehen, Drücken, Strangpressen sowie Stanzen, Gravieren, Fräsen, Drehen, Funkenerosion.)

Scharnierverbindung, verbindende Techniken (zB Schweißen, Laserschweißen).

Punzierungsgesetz.

6. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Chemische Hilfsstoffe, Nutzung und Gefahren.

Edel-und Unedel-Metalle:

Materialanalyse (zB Feingehaltsprüfung, Punzierungsvorgang), Entsorgung und Wiedergewinnung.

Plastische Verformungstechniken (zB Biegen, Treiben, Schmieden (kalt), Ziselieren, Wölben, Bördeln, Umlegen).

5.2 EDELSTEINKUNDE UND JUWELENTECHNIK

3. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Einteilung, Entstehung und Vorkommen von Edel-und Schmucksteinen.

Kristallformen und Kristallklassen, physikalische Eigenschaften der Minerale, Edel- und Schmucksteine (zB Härte, Dichte, Spaltbarkeit und Farbe).

4. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Opake Schmucksteine, Quarzgruppe und Feldspatgruppe.

Gemmologische Basisinstrumente.

Optische Eigenschaften der Edel- und Schmucksteine:

Lichtbrechung, Glanz und Lumineszenz, makroskopisches Erscheinungsbild.

5. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Transparente Edelsteine (von Topas bis Alexandrit).

Bestimmung mit der 3fach-Lupe.

Erkennung von Synthesen.

Erweiterte Untersuchungsmethoden im Labor:

Refraktometer, Spektroskop, Mikroskop und Polariskop.

Diamant und seine Bestimmungsmethoden in Bezug auf festgelegte Nomenklaturen.

6. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Korund- und Beryllgruppe, Bestimmung und Unterscheidung von Ersatzsteinen.

Grundlagen des Fassens, Fasserwerkzeuge (zB Andrücker, Stichel, Fasserhammer), Fassungsformen, Herstellung von einfachen Zargenfassungen und Krappenfassungen.

5.3 THEORIE DES MODERNEN SCHMUCKS UND MODESCHMUCK

3. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Schmücken als Urbedürfnis – Kulturgeschichte der Schmuckpraktiken.

Bedeutungen und Funktionen von Schmuck unter besonderer Berücksichtigung kultureller Codes und unterschiedlicher gesellschaftlicher Bedingungen:

Ästhetische, symbolische und praktische Bedeutung von Schmuck in den verschiedenen Kulturen.

4. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Entwicklungen im Bereich Schmuck nach dem zweiten Weltkrieg:

Ausdifferenzierungen und Grenzziehungen (zB Klassischer Echtschmuck, Accessoire, Schmuckdesign), Handwerksschmuck und Schmuckkunst (zB Autorenschmuck im Spannungsfeld zwischen Massenware und Unikat), Geschichte des zeitgenössischen Autorenschmucks seit den 1950er Jahren.

Debatten rund um den Kunstwerkcharakter von Schmuck:

Tragbarkeit als definitorische Bedeutung, erweiterter Schmuckbegriff, Schmuck als Skulptur, neue Materialien und ihre psycho-physischen sowie symbolischen Konnotationen.

5. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Theorie der Wahrnehmung und Psychologie des modernen Schmucks.

Schmuck als Zeichen- und Symbolsystem zwischen Individuum und Kollektiv.

Definition, Begrifflichkeit und Unterscheidung von Modeschmuck.

Einführung in die Branche des Modeschmucks und deren spezifischen Marktmechanismen, zeitgenössisches Modeschmuckdesign (wichtige Vertreterinnen/Vertreter und Werke).

6. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Kulturgeschichtliche Untersuchungen zur Wechselwirkung zwischen Mode und Schmuck:

Die zweite und die dritte Haut, Schönheitsideale und deren Folgen, Authentizität und Stil, Einzigartigkeit und Uniformität.

Epochen und Entwicklung des Modeschmucks aus dem Imitatschmuck anhand ausgewählter Beispiele vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und ökonomischer Veränderungen, Praktiken der Körpergestaltung von Jugend- und Subkulturen, Distanzierung und Zugehörigkeit.

5.4 FACHSPEZIFISCHE MATHEMATIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen, Prozentrechnungen inklusive Flottenberechnungen, trigonometrische Aufgaben, Dichteberechnungen, Berechnungen der Scheideanstalten, Legierungsrechnen, konstruktive Geometrie.

Statistik.

6. ATELIER UND PRODUKTION 6.1 SCHMUCKTECHNIKEN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Werkzeugkunde im Anwenderbereich, sicherheitstechnische Einschulung.

Materialkunde und ökonomische Verwendung.

Bearbeitungstechniken in Funktion, Handhabung und Wartung:

Vorbereitende Techniken (zB Zurichten von Drähten und Blechen), trennende Techniken (zB Schneiden), spanabhebende Techniken (zB Sägen, Feilen, Bohren), kalte verbindende Techniken (zB Vernieten und Verstiften, Kleben, Herstellung von Gewinden), umformende Techniken (zB Walzen, Ziehen), Übertragungstechniken.

Dokumentationsanforderungen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Chemisch–physikalische Eigenschaften von Materialien im Anwenderbereich und deren ökologische Auswirkungen in der Handhabung.

Grundlegende Gestaltungsübungen.

Bearbeitungstechniken:

Löttechniken (zB Kratzen, Herstellung von Scharnieren, Biegen von Blechen, Drähten und Rohren).

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Entwurfstechniken, Bearbeitungstechniken, Oberflächenbearbeitung.

Verschiedene einfache Broschierungen und Doppelbroschierungen, Ketten- und Armreifverschlüsse, Herstellung von Ohrstecker- und Ohrclip-Mechaniken, Aufbau und die Herstellung verschiedener Ringformen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Methoden des Recherchierens, Erstellen von Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung, diverse Formen und Techniken des Planens, Strukturierens und Präsentierens.

Techniken, Sondertechniken (zB Pressen, Drücken und Gießen in Ossa Sepia bzw. Sand).

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Vertiefung des Lehrstoffes der vorangegangenen Semester, Erarbeitung von ästhetischen Qualitätskriterien.

Präsentation von Arbeiten, Erweiterung der Dokumentationstechniken.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Vertiefung des Lehrstoffes der vorangegangenen Semester, Kombinationstechniken für Methoden und fächerübergreifendes Wissen.

Anwendungsorientierte (Klein-)Projekte.

6.2 PLASTISCHE METALLTECHNIKEN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Vorbereitende Techniken (Zurichten), praktische Anwendung von Umformungstechniken (zB Glühen und Aushärten in der Praxis, Biegen von Blech und Draht mit Zangen und Biegevorrichtungen, Wölben, Bördeln und Umlegen).

Praktische Anwendung des Schmiedens (kalt), relevante Werkzeuge und deren richtige Handhabung (zB Schlagwerkzeuge, Schlagunterlagen).

Übertragung des zweidimensionalen Entwurfs in eine dreidimensionale Form (mit Hilfe von Berechnungen, Abwicklungen und Modellen).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Einhaltung von Verarbeitungsvorschriften für Metalle und Legierungen.

Wesentliche plastisch verformende Techniken im Handwerk in Theorie und Praxis (zB Treiben, Ziselieren).

Relevante Werkzeuge (zB Hämmer, Punzen, Schlagunterlagen aus Stahl und Holz) und deren richtige Handhabung in ihrer praktischen Anwendung.

Adaptierung der verbindenden Techniken, spezielle Anforderungen bei der Bearbeitung größerer plastischer Objekte.

Wesentliche plastisch verformende Techniken in der Industrie, Arbeitsweisen und Werkzeuge (zB Tiefziehen, Drücken, Prägestanzen, Freiformen, Biegen und Kanten).

6.3 PROTOTYPING UND SERIELLE TECHNIKEN

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Techniken zur Herstellung von Modellen und Prototypen:

Die handwerkliche Erstellung von Modellen aus den unterschiedlichsten Materialien als Ausgangsmaterial für die gängigen Vervielfältigungstechniken im Schmuckbereich.

Rapid Prototyping (Generierende Verfahren zur Herstellung von Musterbauteilen, ausgehend von CAD-Konstruktionsdaten (zB Wachsplotverfahren und Stereolithografie)).

Serielle Techniken im handwerklichen Bereich (Werkzeuge zur Herstellung von seriellen Teilen, wie Dorne, Lehren, Faulenzervorrichtungen, Kettenherstellung, einfache Stanzwerkzeuge, Pressformingvorlagen, Matrizen.)

Überblick über die gängigen CNC-Technologien (Computerized Numerical Control) im industriellen Schmuckproduktionsbereich (zB 3D-Fräsen, 3D-Drehen, Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden und funkenerosives Schneiden).

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Vervielfältigung von Prototypen aus Metall mittels Gusstechniken in Theorie und Praxis (Grundlagen des Schleuder- und Vakuumgusses).

Produktentwicklung (zB Entwicklung von Kleinserien, Berücksichtigung funktioneller und ästhetischer Gesichtspunkte, wirtschaftliche und ökologische Faktoren).

Erstellen von Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanungen, Projektorganisation.

Einbeziehung von Techniken aus den Bereichen Prototyping, serielle Verfahren und Vervielfältigungstechniken in individuelle Projekte.

6.4 KUNSTSTOFFBEARBEITUNG UND WACHSTECHNIK

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Theoretische Grundlagen:

Materialkunde (zB Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere), industrielle Herstellungsverfahren und Fertigungstechniken (zB Spritzguss, Laserschnitt, Laserplott, Tiefziehen, Kunststoffschweißen, Expansionsverfahren).

Eigenschaften und Einsatz der wichtigsten für die Schmuckgestaltung relevanten Kunststoffe:

Schwerpunkt Thermoplaste (zB Acrylglas, PS, PE, PVC, PP, Nylon), Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten inklusive des thermischen Verformens, Planung, Gestalten und Umsetzung von Entwürfen in ausgewählten Kunststoffen.

Theoretische Grundlagen (Be- und Verarbeitungstechniken von Duroplasten und Elastomeren, Sicherheitsbestimmungen und Gesundheitsrisiken beim Arbeiten mit Kunststoffen).

Eigenschaften und Einsatz der wichtigsten für die Schmuckgestaltung relevanten Kunststoffe:

Schwerpunkt Duroplaste (zB Polyester- und Epoxidharze) und Elastomere (zB Latex/Kautschuk, Silikonkautschuk), Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten wie Formenbau, Abformung und Formenguss.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Einführung in die Gusstechnik:

Techniken und Anwendungsgebiete der Gusstechnik, Theorie und Praxis mit speziellen Werkzeugen der Wachstechnik unter Berücksichtigung der verschiedenen Wachsarten.

Grundlagen:

Ermittlung des Materialbedarfs, Anzeichnen des Körpers.

Bearbeitungstechniken (zB Abtragen, Aufbauen, Gießen, Wachsplatten und Wachsdrähte, Oberflächentechnik für Wachse).

Methoden der Gusstechnik zur Serienproduktion im Gegensatz zur Einzelstückherstellung.

Theorie der computergesteuerten Wachsbearbeitung.

6.5 OBERFLÄCHE UND FARBGESTALTUNG

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Methoden und Handhabung der vollendenden Oberflächentechniken (zB Schmirgeln, Schleifen, Polieren, Mattieren).

Oberflächentexturen und Färbungen (zB Ätzen, Oxidieren, Sulfieren, Beizen, Patinieren, Flambieren).

Grundlagen der Techniken Gravieren und Tauschieren.

Mustermappe.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Oberflächenbearbeitung mittels Metallwerkzeugen (zB Hämmern, Prägen, Walzen).

Emailtechniken in Theorie und Praxis.

Grundlagen der Techniken Granulieren, Niellieren, Filigran, Mokume Gane.

Mustermappe.

B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

C. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

1  Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2  Inklusive Grundlagen des Projektmanagements.

3  Mit Computerunterstützung.

4  Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

5  Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).