Anlage C6 KOLLEG FÜR MODE, FACHRICHTUNG MODE – DESIGN - TEXTIL römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände

         

pflich-

   

Semester

Summe

tungs-

   

1.

2.

3.

4.

 

gruppe

1.

Religion

1

1

1

1

4

römisch drei

2.

Wirtschaft

           

2.1

Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement

2

2

2

2

8

römisch eins

2.2

Rechnungswesen2

3

2

2

2

9

römisch eins

2.3

Projekt- und Qualitätsmanagement

0

1

1

1

3

römisch eins

3.

Mode- und Fachtheorie

           

3.1

Mode- und Kunstgeschichte, Trendforschung

1

1

1

1

4

römisch drei

3.2

Textiltechnologie und Textilchemie

2

2

1

1

6

römisch drei

3.3

Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement2

0

2

1

2

5

römisch zwei

4.

Design, Schnitt und Produktion

           

4.1

Modegrafik, Entwurf und Musterdesign2

3

2

2

3

10

römisch drei

4.2

Digitale Bildbearbeitung und Fotografie

0

0

2

3

5

römisch drei

4.3

Schnittkonstruktion2

4

4

0

0

8

römisch zwei

4.4

Dreidimensionale Schnittentwicklung (Modellismus)

2

2

0

0

4

römisch zwei

4.5

Fertigungsverfahren, Verarbeitungstechnik und Experimentelles Design

15

15

0

0

30

römisch vier

5.

Kollektionsentwicklung und -erstellung

           

5.1

Planung und Entwurf

0

0

3

1

4

römisch drei

5.2

Schnittkonstruktion – Kollektion

0

0

3

2

5

römisch zwei

5.3

Kollektionserstellung

0

0

16

16

32

römisch vier

5.4

Gewebe, Textur und Oberfläche

4

4

3

3

14

römisch drei

Gesamtwochenstundenanzahl

38

38

38

37

151

 

B. Pflichtpraktikum 3

4 Wochen Betriebspraxis zwischen 2. und 3. Semester

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 3

D. Förderunterricht 3

           

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Mode hat im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 73 Absatz eins, Litera c, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen einer höherer Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Mode zu vermitteln. Das Kolleg hat sie zu befähigen, gehobene Tätigkeiten oder eine selbstständige Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft unmittelbar auszuüben und Führungspositionen in diesem Wirtschaftsbereich einzunehmen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT UND KOMMUNIKATION

Die Studierenden können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MODE- UND FACHTHEORIE

Die Studierenden

LERNERGEBNISSE DER CLUSTER DESIGN, SCHNITT UND PRODUKTION SOWIE KOLLEKTIONSENTWICKLUNG UND –ERSTELLUNG

Die Studierenden können

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern kann verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung von 151 Semester-Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze der Cluster Mode- und Fachtheorie, Design, Schnitt und Produktion Kollektionsentwicklung und –erstellung:

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Im Mittelpunkt stehen:

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER CLUSTER, ERGÄNZENDE BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1 Stammbereich 2. WIRTSCHAFT 2.1 BETRIEBSWIRTSCHAFT, MODEMARKTING UND VERKAUFMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Kaufvertrag:

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile).

Pflichten und Rechte der Vertragspartner; E-Commerce.

Kaufvertragsverletzungen; Konsumentenschutz (Verbraucherschutzgesetz).

Rechtsformen der Unternehmen, Firma/Firmenbuch.

Gewerberecht.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Marketing:

Grundlagen und Funktionen; Marktforschung; strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik); operatives Marketing in der Modebranche; Marketinginstrumente, Marketingmix.

Handelsbestriebe:

Logistik.

Kundentypen, CRM (Akquisition, Beratung, Bindung, Verkaufsgespräche, Reklamationsbehandlung).

Vertriebscontrolling.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundlagen der Investitionsrechnung.

Grundlagen der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen-, Fremdfinanzierung), Kreditfinanzierung (Kreditformen, Kreditbesicherung, Kreditkosten), Leasing, Factoring.

Versicherungen.

Besonderheiten des Außenhandels.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom abgeändert werden.

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Personalmanagement:

Personalbedarf, Personalauswahl.

Grundlagen des Arbeitsrechts.

Beschäftigungsformen (Vertragsarten).

Führungsstile. Motivationsmodelle.

Managementaufgaben und -konzepte.

Schularbeiten:

Pro Semester jeweils eine einstündige Schularbeit

2.2 RECHNUNGSWESEN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis.

Buchführung:

Belege, Belegorganisation inkl. Formvorschriften, Einführung in die Doppelte Buchführung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer.

Umsatzsteuervoranmeldung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung.

Absatzkalkulation für Handel, Produktion (einfache Produktionsbetriebe) und Handwerk.

Teilkostenrechnung inklusive Unternehmensentscheidung.

Personalverrechnung:

zB Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Grundlagen; Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte; Forderungsbewertung; Rückstellungen; Rechnungsabgrenzung.

Abschluss von Einzelunternehmen.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen).

Steuerrecht:

Einkunftsarten; Sonderausgaben; außergewöhnliche Belastungen.

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).

Case Studies:

einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zum Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation

Schularbeiten:

1., 2., 3. Semester je eine einstündige Schularbeit .

Ziffer 4 Semester: Eine zwei- bis dreistündige Schularbeit.

2.3 PROJEKT- UND QUALITÄTSMANAGEMENT

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Projektmanagement:

Definition; Aufbau und Rollen.

Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung; Projektabschluss; Arbeitshilfen für Projekte.

Projekt.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Projektmanagement:

Definition, Aufbau und Rollen.

Projektstart, -planung-, -steuerung- und -durchführung; Projektabschluss.

Projektbegleitende Erfolgsfaktoren.

Projekt-Tools.

Fächerübergreifendes Projekt.

Qualitätsmanagement:

Grundlagen. Ziele, Erfolgskriterien. QM-Systeme.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Qualitätsmanagement:

Methoden.

Qualitätsprozesse (inner-, zwischen- und außerbetrieblich).

Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle. Dokumentation (Q-Handbuch; Verfahrens-, Arbeits-, Prüfanweisungen). QM-Tools.

3. MODE- UND FACHTHEORIE 3.1 MODE- UND KUNSTGESCHICHTE, TRENDFORSCHUNG

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Modegeschichte von der Antike bis zum Barock im Kontext der jeweiligen Baukunstepoche. Aspekte der Lebensweise und Geschlechterbilder.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Modegeschichte vom Rokoko bis zur Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der jeweiligen Kunststile.

Mode- und Designgeschichte prägende Designerinnen und Designer des 20. Jhdt..

Aspekte gesellschaftlicher Rollenbilder und Schönheitsideale.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Mode- und Designgeschichte ab der Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der aktuellen Kunstrichtungen der Dekaden.

Entwicklung der Modegeschichte von der Haute Couture über Prêt – à – porter bis hin zur Massenmode.

Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien der Trenddekaden ab den 50iger Jahren.

Trendprägende Designerinnen und Designer.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Arbeitsweise der Trendforschung.

Aktuelle trendprägende Designerinnen und Designer des 21.Jhdts..

Bereiche der Trendforschung.

Trendimpulse aus der Gesellschaft.

Trendmedien.

3.3 TEXTILTECHNOLOGIE UNS TEXTILCHEMIE

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe :

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Überblick über textile Fasern, Fäden und Flächen.

Faserstoffaufbau, Naturfasern:

Erkennungsmerkmale, Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.

Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren, Spezialfasern, High–tech–Fasern, Faserinnovationen:

Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung.

Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Überblick mechanischer Spinnverfahren, Garne, Zwirne, Effektzwirne.

Faden-, Faserverbundstoffe, Kombinationen.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Textilveredelung:

Farbgebung, Nass- und Trockenappretur.

Gesundheitsgefährdung im Textilbereich, Schadstoffe.

Umweltproblematik, ökologische Aspekte in der textilen Kette. Nachhaltigkeit und Recycling.

3.3 PROZESSGESTALTUNG UND PROZESSDATENMANGEMENT

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

REFA – Arbeitssystem (Leistungseinheit und Prozessbaustein).

Grundlagen der Arbeitsgestaltung.

Aufgabe und Ablauf – Gliederung und Gestaltung.

Erfolgreiche Unternehmen, humane Arbeit und REFA.

Arbeitsdatenermittlung, Gruppen- und Mehrstellenorganisationen.

Systeme vorbestimmter Zeiten.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Prozessorientierte Arbeitsorganisation:

Arbeitssystemgestaltung.

Vergleichen und Schätzen.

Rüstzeit.

Multimomentaufnahme.

Verteilzeitaufnahme.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Nutzung von Arbeitsdaten für die Kostenkalkulation.

Arbeitsdatenmanagement.

REFA–Zeitstudie ( Durchführung und Auswertungen).

Ermittlung von Planzeitbausteinen.

4. DESIGN, SCHNITT UND PRODUKTION 4.1 MODEGRAFIK, ENTWURF UND MUSTERDESIGN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Entwurfsaufgaben.

Grundlagen der Themenrecherche, Skizzen- oder Recherchebuch.

Grundlagen von Kollektionskonzepten zeitgemäßer und Trend prägender Designerinnen.

Kreativtechniken.

Objekt-und Detailstudien, bekleidungsrelevante Naturstudien, Proportionsstudien.

Grundlagen der Modegrafik:

Skizze, Speedsketching, Gestaltungstechniken in der Modegrafik und im Layout.

CAD:

Grundlagen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Entwurfsaufgaben, Themenrecherche, Skizzen- oder Recherchebuch.

Grundlagen von Kollektionskonzepten zeitgemäßer und Trend prägender Designerinnen.

Design-und Kreativtechniken.

Designentwicklung, Farb-und Inspirationskonzepte.

Skizze, Darstellung von Kleidungsstücken.

Techniken der Modegrafik und Illustration. Werkzeichnung.

Zeitgemäße Layoutgestaltung. Zeitgenössische Visualisierungs-und Präsentationsmethoden.

CAD:

Erweiterte Anwendungen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Entwurfsaufgaben, Präsentationszeichnung. Musterdesign.

Erweiterte Darstellungstechniken.

Zeitgemäße Layout-Gestaltung.

Trendmedien.

CAD:

Erweiterte Anwendungen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Farb-und Inspirationskonzepte.

Darstellungstechniken, Entwurfsaufgaben mit/ohne Computerunterstützung. Werkzeichnung, Präsentationszeichnung. Zeitgemäße Layoutgestaltung.

CAD:

Erweiterte Anwendungen.

4.2 DIGITALE BILDBEARBEITUNG UND FOTOGRAFIE

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundlagen der Fotografie.

Kamera, Objektive.

Raumwirkung.

Licht- und Schattengebung.

Modefotografie.

Grundlagen und Anwendung eines Bildbearbeitungsprogrammes.

Facheinschlägige Bildbearbeitung.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Studierenden können

Lehrstoff:

Modefotografie (vertiefende Problemstellungen).

Gebrauchsgrafik.

Erstellung druckfertiger Daten.

Plakat, Einladungen, Selbstpräsentation.

4.3 SCHNITTKONSTRUKTION

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Maßnehmen, Maßtabellen, Körpermaße, Proportionslinien.

Grundschnitte für verschiedene Produktsparten.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

CAD-Grundfunktionen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundschnitte für DOB mit entsprechenden Detailschnitten.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Standardnahtführungen.

Kreative, moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD.

Schularbeiten:

Ziffer eins bis 3. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1dreistündige Schularbeit

4.4 DREIDIMENSIONALE SCHNITTENTWICKLUNG (MODELLISMUS)

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Arbeit an der Schneiderpuppe:

Stecken und Modellieren einfacher Grundformen;

Arbeiten mit Proportionen; Entwicklung einfacher Modelle.

Entwicklung von zweidimensionalen Schnitten.

Arbeiten mit Volumen; neue Linienführungen.

Experimentieren mit Materialien.

Proportionsübungen zu verschiedenen Details wie Taschen, Passenformen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Arbeit an der Schneiderpuppe:

Individuelle Formenaufbauten. Umsetzung von Modebildern.

Entwicklung des zweidimensionalen Papierschnitts.

Konstruktion bekleidungsfremder Formen.

Experimentelles Arbeiten mit fertigen Bekleidungselementen. Komplexe Silhouetten.

Experimentieren mit Materialien.

4.5 FERTIGUNGSVERFAHREN, VERARBEITUNGSTECHNIK UND EXPERIMENTELLES DESIGN

1. Semester :

Bildungs- und Lehraufgabe :

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Basis- und Methodentraining für Hand- und Maschinnähen, Bügeln.

Technologie und Handhabung der verwendeten Bekleidungsmaschinen.

Detailarbeiten.

Einfache Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD

Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere.

Sicherheitsstandards.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Technologie und Handhabung der zu verwendenden Bekleidungsmaschinen.

Erforderliche Detailarbeiten.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Optimierung von Fertigungsprozessen.

Künstlerisch kreative Oberflächengestaltung.

Werkstücke aus verschiedenen Materialien in anspruchsvoller Verarbeitung.

5. KOLLEKTIONSPLANUNG UND –ERSTELLUNG 5.1 PLANUNG UND ENTWURF

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundlagen der Kollektionserstellung und Kollektionsstruktur.

Methoden der Ideenfindung, Design-und Kreativtechniken.

Designer-und Trendrecherche, Trendmedien. Skizzen-und Recherchebuch.

Kollektionsentwurf, Entwurfsserie, Kollektionsplanung.

Visualisierungs-und Präsentationsmethoden.

Erweiterte CAD-Anwendungen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Vernetzte Realisierung der Abschlusskollektion.

Designer-und Trendrecherche, Trendmedien.

Kollektionsentwurf, Entwurfsserie, Kollektionsplanung.

Visualisierung und Präsentation.

Erweiterte CAD-Anwendungen.

5.2 SCHNITTKONSTRUKTION – KOLLEKTION

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundschnitte. Zwei-und dreidimensionale Modellschnitte.

CAD-Anwendungen.

4. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Zwei-und dreidimensionale Modellschnitte.

CAD-Anwendungen.

5.3 KOLLEKTIONSERSTELLUNG

3. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Vom Prototyp zum produktionsreifen Modell.

Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß.

Werkstücke aus verschiedenen Materialien in qualitätsbewusster Verarbeitung.

4. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Vom Prototyp zum produktionsreifen Modell.

Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß.

Werkstücke aus verschiedenen Materialien in qualitätsbewusster Verarbeitung.

5.4 GEWEBE, TEXTUR UND OBERFLÄCHE

1. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Konstruktion textiler Flächen:

Flächen-, struktur-und raumbildende Techniken (zB Stricken, Häkeln, Knüpfen, Weben).

Maschenbildende Elemente und Arbeitsweisen.

Fachvokabular. Struktur und Haptik.

Kulturelle Dimension. Verankerung im zeitgenössischen Mode-und Textilkontext.

Kombinationen in Technik und Materialauswahl.

Ausarbeitung von Textildesigns mittels CAD sowie manuell.

2. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Textile Transformation:

Grundlagen der Oberflächengestaltung und Stoffbearbeitung (zB Drucken, Färben, Ätzen, Sticken, Applizieren).

Motiv und Rapport.

Oberflächenstrukturierung und taktile Eigenschaften.

Verankerung im zeitgenössischen Mode-und Textilkontext.

Kulturelle Dimension.

Chemische und physikalische Verfahren zur Veränderung der Stoffeigenschaften und des Aussehens der Textilien; Umgang mit Farbmitteln und Chemikalien.

Fachvokabular.

Freie Strukturen und experimentelle Texturen; Materialkombinationen.

Computerunterstütztes und manuelles Textildesign.

3. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Experiment und Entwicklung individueller textiler Flächen zum eigenen Kollektionskonzept unter Berücksichtigung der Materialeigenschaften und des bekleidungsrelevanten Einsatzbereiches.

Textile Gestaltungstechniken; Grundlagen des Textildesigns in Relation zur individuellen Kollektion, unter Berücksichtigung von Textur, Oberfläche, Farbe, Muster, Motiv, Stoffgewicht.

Erarbeitung materialadäquater Besonderheiten.

Auseinandersetzung mit aktuellem Textil-und Modedesign.

Computerunterstütztes Textildesign.

4. Semester:

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Individuelle Vertiefung der Entwurfs-und textilen Techniken im gewählten Schwerpunktfach.

Wechselwirkung zwischen Modeentwurf und Textildesign (Textur, Farbe, Muster, Motiv, Format und Stoffgewicht) unter Berücksichtigung des Kollektionskonzepts:

Realisierung individueller textiler Flächen oder Oberflächen zum eigenen Kollektionskonzept unter Berücksichtigung der Materialeigenschaften und des bekleidungsrelevanten Einsatzbereiches.

Erarbeitung materialadäquater Besonderheiten.

Auseinandersetzung mit aktuellem Textil-und Modedesign.

Präsentationsformat.

CAD-Anwendung.

B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in das 3. Semester im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

1  Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2  Mit Computerunterstützung.

3  Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).