Anlage C3 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR MODE – AUFBAULEHRGANG römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände

       

pflich-

   

Jahrgang

Summe

tungs-

   

römisch eins.

römisch zwei.

römisch drei.

 

gruppe

A.1

Stammbereich

         

1.

Religion

2

2

2

6

römisch drei

2.

Sprache und Kommunikation

         

2.1

Deutsch

3

3

3

9

römisch eins

2.2

Englisch

4

3

3

10

römisch eins

2.3

Zweite lebende Fremdsprache2

0

3

3

6

römisch eins

3.

Naturwissenschaft und Mathematik

         

3.1

Naturwissenschaften3

2

2

0

4

römisch drei

3.2

Angewandte Mathematik4

4

3

3

10

römisch eins

4.

Gesellschaft und Kultur

         

4.1

Geschichte und Politische Bildung

2

1

0

3

römisch drei

4.

Mode- und Kunstgeschichte, Trendforschung

0

2

1

3

römisch drei

5.

Wirtschaft

         

5.1

Wirtschaftsgeographie und Volkswirtschaft

2

0

0

2

römisch drei

5.2

Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement5

1

2

2

5

römisch eins

5.3

Rechnungswesen4

2

1

2

5

römisch eins

6.

Produktentwicklung und Produktion

         

6.1

Prozessgestaltung, Prozessdatenmanagement4 und Qualitätsmanagement

1

1

1

3

römisch zwei

6.2

Textiltechnologie und Textilchemie

0

0

2

2

römisch drei

6.3

Schnittkonstruktion und Modellgestaltung4

2

2

2

6

römisch zwei

6.4

Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken

4

5

5

14

römisch vier

7.

Bewegung und Sport

2

2

1

5

römisch vier a

Wochenstundenanzahl Stammbereich

31

32

30

93

 

A.2

Schulautonome Vertiefung 6

4

4

4

12

römisch zwei

 

Mode und Produktionstechniken

         
 

Modedesign und Grafik

         
 

Angewandte Betriebsführung

         
 

Modemarketing und Visual Merchandising

         
 

Modemanagement und Design

         

Gesamtwochenstundenzahl

35

36

34

105

 

B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 6

         

C. Förderunterricht 6

         

D. Fakultatives Praktikum

4 Wochen vor Eintritt in den römisch drei. Jahrgang

         

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für Mode hat im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die dreijährige Fachschule für Mode (bzw. Mode und Bekleidungstechnik) erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der Höheren Lehranstalt für Mode zu führen.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

  1. Ziffer 3
    Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. Ziffer 3
    Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT UND KULTUR

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DER SCHULAUTONOMEN VERTIEFUNG

Die Schülerinnen und Schüler können 

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Es muss pro Jahrgang maximal 1. schulautonome Vertiefung festgelegt werden.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung etc.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die entsprechenden Rundschreiben sind daher zu beachten.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprachen:

Didaktische Grundsätze Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten:

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lehrenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken:

Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung:

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH

I. Jahrgang:

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (Dialekte, Soziolekte, etc.).

Zuhören und Sprechen:

Argumente und Standpunkte.

Konkrete Empfehlungen.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Medien als Informationsquellen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale. Rhetorische Figuren.

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter; Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (Dialekte, Soziolekte, etc.).

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme, Thesen und Argumente. Wahrnehmen von Redeabsichten. Kurze Präsentationen mit Medienunterstützung. Gedichte, Balladen, Fabeln, usw.

Lesen:

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Journalistische Textsorten; literarische Beispiele).

Analysieren von Merkmalen fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Schreiben:

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Leserbrief, Offener Brief, Stellungnahme).

Reflexion:

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Merkmale journalistischer Texte.

Funktion von Medien.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz, Fachbegriffe und Fremdwörter.

Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Zuhören und Sprechen:

Teilnahme an Diskussionen. Präsentationen. (mit Medienunterstützung).

Statements, Diskussionsbeiträge, literarische Texte.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Analyse von Textmerkmalen.

Textsortenwissen (Meinungstexte; Sachtexte; literarische Beispiele).

Schreiben:

Lineare und Nichtlineare Texte.

Fiktionale und Nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen).

Reflexion:

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Merkmale von Meinungstexten und Funktion von Medien.

Auseinandersetzen mit historischen literarischen Epochen bis zum Realismus anhand von Texten.

Medien als Informationsquelle.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen; Rhetorische Mittel. Reden. Statements.

Kommunikationstechnologien.

Lesen:

Entnahme, Strukturierung und Organisation von Informationen aus Texten.

Analyse von Textmerkmalen.

Textsortenwissen (Reden, Sachtexte, Empfehlungen, literarische Beispiele).

Schreiben:

Strukturierung von Argumenten; Schreiben komplexerer argumentativer Texte.

Textsortenwissen (Manuskript für Meinungsrede; Empfehlung).

Reflexion:

Literarische Texte; Stellungnahme zu (aktuellen) Fragen aus dem Lebensalltag sowie von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur.

Medien als Informationsquelle.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln.

Diskussion und Moderation.

Aktuelle Themen; literarische Texte.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten, literarische Beispiele).

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Interpretation, Motivationsschreiben).

Reflexion:

Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln.

Aktuelle Themen; literarische Texte vom Expressionismus bis zur Gegenwart.

Lesen:

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten).

Schreiben:

Textsorten (Thesenpapier).

Reflexion:

Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch zwei. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

I. Jahrgang:

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Mode und Trends, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Ernährung, Gesundheit, Berufe, zwischenmenschliche Beziehungen.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung, zB E-Mail, Brief, Blog.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Verkaufsgespräche; Bewerbung und Lebenslauf.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Mode und Trends, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung, Ernährung, Gesundheit.

Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung, zB. E-Mail, Brief, Blog.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus:

zB Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder), Bewerbung und Lebenslauf.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Diskussion).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Broschüre, Flugblatt, Bericht, E-Mail usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Mode und Trends, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Bewerbung.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Bericht, E-Mail usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen:

zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Antrag, usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Broschüre, Flugblatt, Bericht, Antrag, usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen:

zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang:1 zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch zwei. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken).

Kurze alltägliche Mitteilungen, Notizen, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen.

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, Unterkunft, Freizeit und Sport.

und Orientierung.

Geografische und landeskundliche Grundkenntnisse des Ziellandes.

Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Einkaufsgespräche. Einladungen, Notizen, alltägliche Gespräche, Wegbeschreibung.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:

Einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, kurze Beschreibungen von Lebensgewohnheiten (zB Feste, Feiertage, Traditionen und Speisen im eigenen Land und den Ländern der Zielsprache), einfache Beschreibungen von Kleidungsstücken, Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB Gespräche, E-Mail), kurze Berichte zu Themen aus dem Lebensumfeld. Einfache Informationsmaterialien.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation (Bewerbungs- und Motivationsschreiben, CV-Europass. Bewerbungsgespräch).

Aktuelle Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung.

Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK 3.1 NATURWISSENSCHAFTEN

I. Jahrgang:

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben.

Arbeitsweise der Naturwissenschaften.

Gemenge und Reinstoff, Trennmethoden.

Bausteine der Materie:

Atommodelle und Periodensystem.

Radioaktivität und Strahlenschutz.

Chemische Bindungen und Reaktionen.

Formelsprache der Chemie.

Struktur, Eigenschaften, Gewinnung und Nutzung von verschiedenen anorganischen Stoffen anhand ausgewählter Beispiele (zB Wasser, Säuren, Basen, Salze, Metalle).

Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Treibhauseffekt).

Gefahrensymbole.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der organischen Chemie:

Struktur, Benennung nach IUPAC.

Reaktionstypen.

Kohlenwasserstoffe und Petrochemie.

Stoffklassen anhand ausgewählter Beispiele.

Reaktionsmechanismen zur Herstellung von Makromolekülen.

Kunststoffe (zB Fasern).

Biochemie:

zB Nährstoffe, Enzyme, Drogen, Arzneimittel.

Zellatmung, Fotosynthese, Gärung;

Erbsubstanz – Nukleinsäuren.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz.

Internationales Einheitensystem:

Physikalische Größen, Maßeinheiten, Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos.

Grundbegriffe der Mechanik.

Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbildes aus historischer Sicht:

Astronomie – Entstehung des Universums, Planetensystem, Kepler´sche Gesetze.

Energie:

Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung; Energietechnik.

Energieträger, regenerative und konventionelle Energienutzung.

Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Energieformen.

Elektrizität:

Erzeugung, Weiterleitung und Nutzung des elektrischen Stroms.

Maßnahmen zur Einsparung von Energie.

Schwingungen und Wellen – Grundlagen von Optik und Akustik.

Informationssysteme – Sinnesorgane, Nervensystem.

Medizinische Diagnosetechniken.

Nanotechnologie.

Aktuelle Entwicklungen in den Naturwissenschaften.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kennzeichen des Lebens.

Zelle als Grundeinheit des Lebens.

Genetik:

Klassische Genetik.

Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden).

Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation).

Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein).

Epigenetik.

Gentechnologie, Stammzellen, Biomedizin.

Aktuelle Forschungsergebnisse, Chancen und Risiken.

Evolution:

Entstehung des Lebens, Entwicklung der Artenvielfalt.

Evolutionsmechanismen.

Mikrobiologie – Mikroorganismen und ihre Bedeutung.

Ökologie:

Grundbegriffe, Ökosysteme, Beeinflussung durch den Menschen.

Nachhaltigkeit, ökologischer Fußabdruck.

Aktuelle Entwicklungen in den Naturwissenschaften.

3.2 ANGEWANDTE MATHEMATIK

I. Jahrgang:

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zahlen und Maße:

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie:

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge:

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle), Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Matrizenrechnung:

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge:

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Funktionale Zusammenhänge:

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

Sparformen.

Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik:

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Stochastik:

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis:

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient, Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristige Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Analysis:

Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

Stochastik:

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen:

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung:

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren:

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik:

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch zwei. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 1 zweistündige t und 1 dreistündige Schularbeit.

4. GESELLSCHAFT UND KULTUR 4.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

I. Jahrgang:

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft:

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit:

Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens:

Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus etc.

Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit:

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.

Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung:

Umbrüche, Revolutionen, Grund und Menschenrechte.

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates:

Verfassungsprinzipien.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Historische Entwicklungen vom Wiener Kongress bis zum Ersten Weltkrieg:

Liberalismus, Nationalismus, bürgerliche Revolution, Imperialismus.

Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.

Österreichische Geschichte im 19. Jahrhundert.

Erster Weltkrieg, Folgen. Russische Revolution.

Österreich 1918-1945.

Totalitäre Ideologien:

Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede.

Verfolgung, Holocaust, Widerstand.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zweiter Weltkrieg und seine unmittelbaren gesellschaftspolitischen Folgen.

Österreich von 1945 bis in die Gegenwart.

Kalter Krieg, Teilung Europas, internationale Blockbildung, Stellvertreterkriege.

Internationale Geschichte von 1945 bis zum Zusammenbruch der Sowjetunion.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreichische Verfassung (Gewaltenteilung; Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).

Europa und die Welt nach 1990.

Europäische Union (Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen).

Aktuelle Entwicklungen.

4.2 MODE- UND KUNSTGESCHICHTE, TRENDFORSCHUNG

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modegeschichte von der Antike bis zur Renaissance im Kontext der jeweiligen Stilepoche und Aspekte der Lebensweise und Geschlechterbilder.

Bekleidungsformen des Ägyptischen Altertums, der Griechischen- und Römischen Antike.

Entwicklung der Bekleidung im Mittelalter.

Gegenüberstellung der Deutschen Renaissance und der Spanischen Hofmode.

Modegeschichte vom Barock bis zur Empirezeit im Kontext der jeweiligen Kunststile.

Bekleidungsformen im Früh-, Hoch-, und Spätbarock.

Neuerungen der Bekleidung durch die Französische Revolution: Revolutionsmode, Englische Mode.

Bekleidungsformen zur Zeit des Directoire und Empire.

Aspekte gesellschaftlicher Rollenbilder und Schönheitsideale.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modegeschichte vom Biedermeier bis zum Ersten Weltkrieg im Kontext der aktuellen Kunstrichtungen.

Entwicklung der Bekleidung in der Biedermeierzeit und im Zweiten Rokoko.

Mode der Gründerjahre und die Entstehung der Haute Couture.

Erste Designbewegungen: Arts and Crafts, Jugendstil.

Modegeschichte ab 1920 bis 1945 im Kontext der aktuellen Kunstrichtungen und Designbewegungen.

Mode und Designbewegungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Typische Merkmale der Bekleidung von 1920-1945.

Designgeschichte am Beispiel von Bauhaus, De Stijl und Art Déco.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Mode- und Designgeschichte prägende Designer von 1945 bis zur Gegenwart.

Entwicklung der Modegeschichte von der Haute Couture zum Prêt-à-porter bis hin zur Massenmode.

Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien verschiedener Trenddekaden.

Trendprägende Designerinnen und Designer.

Designgeschichte am Beispiel des Amerikanischen und Skandinavischen Designs bis zum Industrial-Design.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Trend und Trendanalyse:

Begriffsdefinition.

Bereiche der Trendforschung.

Trendimpulse aus der Gesellschaft.

Trendmedien.

Aktuelle trendprägende Designerinnen und Designer des 21. Jahrhunderts.

5. WIRTSCHAFT 5.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE UND VOLKSWIRTSCHAFT

I. Jahrgang:

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Orientierung im Raum anhand kartographischer Hilfsmittel.

Klima- und Vegetationsräume und Veränderungen.

Sozial- und wirtschaftsgeografische Aspekte in ausgewählten Kulturräumen.

Österreich und Europa- Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzung.

Bevölkerungsstrukturen, -verteilungen und -entwicklungen im globalen Kontext.

Rohstoffe – Vorkommen, Nutzung, Produktionsbedingungen, Konflikte.

Globale Disparitäten.

Indikatoren und Gründe der Entwicklungsunterschiede.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe, Zusammenhänge und Theorien.

Globalisierung und Nachhaltigkeit – Chancen, Risiken und Folgen.

Textilindustrie – Strukturen, Entwicklungen und Probleme.

Österreich und Europa:

Sozialpolitik und Arbeitsmarkt.

Geld- und Währungspolitik.

Außenwirtschaftliche Beziehungen.

5.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT, MODEMARKETING UND VERKAUFSMANAGEMENT

I. Jahrgang:

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Betriebswirtschaft.

Kaufvertrag:

Kaufvertragsverletzungen; Konsumentenschutz.

Außenhandel:

Zahlungsarten, Risikoabsicherung, Incoterms, Zölle.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen und Funktionen des Marketings; Marktforschung.

Strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik).

Operatives Marketing in der Modebranche (Marketinginstrumente, Marketingmix).

Strukturen und Entwicklungen von Marketingkonzeptionen bezogen auf den Modebereich.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Personalwesen:

Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrieblicher und überbetrieblicher Interessenvertretungen, Arbeitsverträge und Dienstverträge, Kollektivvertrag, Schriftverkehr.

Mitarbeiterführung:

Führungsstile, Personalbedarfsplanung, Personalauswahl, Personalentwicklung, Mitarbeitermotivation

Unternehmensführung:

Managementkonzeptionen, soziale Verantwortung (CSR).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff

Gewerberecht, Rechtsformen der Unternehmen, Firma/Firmenbuch, Vollmachten.

Businessplan.

Kreditinstitute. Anlageformen (Risiko, Anlagenportfolio).

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Auftragsbearbeitung mittels branchenbezogener Software.

Handelsbestriebe.

Kundentypen, CRM (Akquisition, Beratung, Bindung, Verkaufsgespräche, Reklamationsbehandlung).

Vertriebscontrolling (Kennzahlen, Portfolioanalyse).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Wiederholung, Vertiefung, Vernetzung aller Bereich der Betriebswirtschaft, Fallstudien.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch zwei. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“.

5.3 RECHNUNGSWESEN

I. Jahrgang:

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassa-/Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

Doppelte Buchführung.

Geschäftsfälle in Handelsbetrieben, Produktionsbetrieben.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Fremdwährungen.

Personalverrechnung:

Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Überstundenberechnung. Sonderzahlungen. Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung.

Absatzkalkulation für Handel, Produktion (einfache Produktionsbetriebe) und Handwerk.

Teilkostenrechnung inklusive Unternehmerentscheidungen.

Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Grundlagen; Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Forderungsbewertung; Rückstellungen; Rechnungsabgrenzung. Abschluss von Einzelunternehmen; Erfolgsverteilung in einer Personengesellschaft).

Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen).

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Kennzahlen).

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).

Fächerübergreifende Case Studies.

Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch zwei. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“.

6. PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION 6.1 PROZESSGESTALTUNG, PROZESSDATENMANAGEMENT UND QUALITÄTSMANAGEMENT

I. Jahrgang:

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

REFA – Arbeitssystem.

Grundlagen der Arbeitsgestaltung.

2. Semester2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Arbeitsgestaltung nach ergonomischen und anthropometrischen Richtlinien.

REFA – Arbeitsorganisation.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Datenermittlung, Planungssystematik.

Arbeitsdatenmanagement.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Leistungsgradbeurteilung, REFA – Zeitstudie – Durchführung und Auswertung.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten.

Arbeitsdatenermittlung bei Teamorganisation.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Systeme vorbestimmter Zeiten.

Arbeitsdaten für die Kalkulation.

Arbeitsbewertung.

Leistungsbeurteilung.

6.2 TEXTILTECHNOLOGIE UND TEXTILCHEMIE

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Textile Fäden und Flächen im Überblick.

Anforderungsprofile der textilen Flächen.

Faser- und Fadenverbundstoffe.

Flächenschichtstoffe und Innovationen.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

6. Semester6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Veredelungstechniken.

Nachhaltigkeit und Ökologie in der textilen Kette.

Materialanalysen und Stoffsammlung.

6.3 SCHNITTKONSTRUKTION UND MODELLGESTALTUNG

I. Jahrgang:

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundschnitte für verschiedene Produktsparten.

CAD:

Erweiterte Grundfunktionen und Anwendungen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten.

Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt.

Standardnahtführungen.

CAD:

Erweiterte Grundfunktionen und Anwendungen.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schnittentwicklungen für moderelevante Modelle in DOB.

CAD:

Modifizieren von Grundschnitten und Schnittentwicklungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Individuelle Schnittlösungen in DOB.

CAD:

Selbstständiges Modifizieren von Grundschnitten und Schnittentwicklungen.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modellschnitte.

Moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Modellschnitte.

Moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD.

Verstehen und Umsetzung technischer Zeichnungen.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten (eine pro Semester).

römisch zwei. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten (eine pro Semester).

römisch drei. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten (eine pro Semester).

6.4 FERTIGUNGSVERFAHREN UND VERARBEITUNGSTECHNIKEN

I. Jahrgang:

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkstücke nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkstücke nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Schnitterstellung manuell und/oder CAD.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkstücke nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praktische Umsetzung von Projekten mit anspruchsvollen Materialien.

Schnitterstellung manuell und/oder CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praktische Umsetzung von Projekten.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

Komplexe Schnitterstellung manuell und/oder CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Umsetzung schwerpunktvertiefender Projekte.

Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken.

Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere.

7. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

A.2 Schulautonome Vertiefung MODE UND PRODUKTIONSTECHNIKEN

I. Jahrgang:

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Organisation von Teamprojekten.

Marktforschung.

Werkzeichnungen.

Entwicklung eines Produktes bzw. einer Produktgruppe.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkzeichnung, Modellbeschreibung, Material und Zubehör.

Schnittentwicklung (Schablonenerstellung, Schnittlagenbild).

Produktionspapiere.

Qualitätskontrolle.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung.

Projekthandbuch.

Auftragsbezogene Planungskonzepte.

Werkzeichnungen, Modellbeschreibung.

Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Projektsteuerung und -durchführung.

Projekthandbuch.

Schnittentwicklung (Schablonenerstellung, Schnittlagenbild).

Produktionspapiere.

Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Projektevaluation.

Planungskonzepte.

Werkzeichnung, Modellbeschreibung, Material und Zubehör.

Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schnittentwicklung (Schablonenerstellung, Schnittlagenbild).

Produktionspapiere.

Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle.

MODEDESIGN UND GRAFIK

I. Jahrgang:

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Eigenständige Entwurfsaufgaben nach zeitgenössischen Themen.

Figurales Zeichnen.

Diverse Zeichentechniken.

Trendrecherche.

Theoretische Grundlagen der Bildbearbeitung.

Anwendung eines Grafikprogrammes.

Aufbereitung von digitalem Bildmaterial.

Grundlagen der Kollektionstheorie.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Dokumentation und Präsentation.

Eigenständige Entwurfsaufgaben nach zeitgenössischen Themen.

Figurales Zeichnen.

Diverse Zeichentechniken.

Trendrecherche.

Vertiefende Grundlagen der Bildbearbeitung.

Anwendung eines Grafikprogrammes.

Aufbereitung von digitalem Bildmaterial.

Grundlagen der Kollektionstheorie.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aktuelle Trends.

Konzeptionelle Entwurfsarbeit einschließlich fächerübergreifender Prototyperstellung.

Zeitgemäße Modefotografie und Modegrafik.

Dreidimensionale Entwurfsentwicklung.

Kollektionstheorie.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aktuelle Trends.

Konzeptionelle Entwurfsarbeit einschließlich fächerübergreifender Prototyperstellung.

Zeitgemäße Fotografie und Modegrafik.

Individuelle Illustrationen und Zeichenstudien.

Dreidimensionale Entwurfsentwicklung.

Kollektionstheorie.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Eigenständige konzeptionelle Entwurfsentwicklung unter Einbeziehung unterschiedlicher Methodik.

Kollektionstheorie.

Präsentationstechniken.

Projektorientierte Kollektionsarbeit.

Praxisbezogene Projekte.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Eigenständige konzeptionelle Entwurfsentwicklung unter Einbeziehung unterschiedlicher Methodik.

Kollektionstheorie.

Präsentationstechniken.

Projektorientierte Kollektionsarbeit.

Praxisbezogene Projekte.

MODEMARKETING UND VISUAL MERCHANDISING

I. Jahrgang:

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen des Modemarketings.

Abgrenzung Mode – Marketing.

Der Marketingprozess.

Strategisches Modemarketing.

Makroumwelten.

Trendforschung.

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Strategisches Modemarketing.

Mikroumwelten.

Marktforschung.

Segmentierung.

Stärken-Schwächen-Analyse.

Differenzierung und Positionierung.

Fallbeispiele.

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Operatives Modemarketing.

Kommunikationspolitik – Schwerpunkt Visual Merchandising.

Produktpolitik, Beschaffung.

Fallbeispiele und/oder Planspiele.

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Preispolitik.

Distributionspolitik.

Kommunikationspolitik – Schwerpunkt Branding und Corporate Identity.

Einfache Produktionsunterlagen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.

Fallbeispiele und/oder Planspiele.

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Marketingkonzepte.

Kommunikationspolitik – Schwerpunkt Eventmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, New Media usw.

Fallbeispiele und/oder Planspiele.

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Marketingkonzepte.

Kommunikationspolitik (Corporate Identity, Eventmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, New Media usw.).

Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen).

Einfache Produktionsunterlagen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.

ANGEWANDTE BETRIEBSFÜHRUNG

I. Jahrgang:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bearbeitung eines einfachen Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bearbeitung eines Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bearbeitung eines Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bearbeitung eines Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bearbeitung eines komplexen Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bearbeitung eines komplexen Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing).

Rationeller Betriebsmitteleinsatz.

Projektdokumentation (Projekthandbuch).

Präsentation.

MODEMANAGEMENT UND DESIGN

I. Jahrgang:

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zielgruppenorientierter Entwurf. Skizzenbuch. Mood Boards. Modegrafik mit fachspezifischer Software. Entwurf ausgehend von Vorgaben (Material, Stilepoche usw.). Zwei- und dreidimensionale Entwürfe.

Schnittentwicklung und Fertigungsplanung.

Konzeption von Werbung. Werbematerialgestaltung mittels Textverarbeitungs- oder Publishing-Software.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Organisation von Projekten.

Bearbeitung von intern und extern erteilten Aufträgen.

Auftragsbezogenes Projektmanagement.

Projektmarketing, -sponsoring.

Schnittentwicklung und Fertigungsplanung mit fachspezifischer Software.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Organisation von Teamprojekten.

Bearbeitung von externen Aufträgen.

Projektregeln, Projektumwelten.

Entwurf für Projektauftrag.

Experimentieren mit Medien.

Schnittentwicklung und Fertigungsplanung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Umsetzung einer Innovationsidee mit fachspezifischer Software.

Selbstständige Schnittentwicklung mit fachspezifischer Software.

Erstellung der Planungsunterlagen.

Präsentation.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Organisation von Teamprojekten.

Darstellung des Projektumfeldes.

Zielgruppenorientierte und/oder innovative Entwürfe.

Erstellung der Planungsunterlagen.

Selbstständige Schnittentwicklung.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kooperation mit dem Projektteam.

Projektmarketing.

Projektdokumentation.

Präsentation.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

D. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in den römisch drei. Jahrgang im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft.

1  Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2  In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3  Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

4  Mit Technologieunterstützung.

5  Mit Computerunterstützung.

6  Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).