Anlage B5 KOLLEG FÜR TOURISMUS römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände

         

pflich-

   

Semester

tungs-

   

römisch eins.

römisch zwei.

römisch drei.

römisch vier.

Summe

gruppen

1.

Religion

1

1

1

1

4

(römisch drei)

2.

Sprache und Medien

           

2.1

Lebende Fremdsprachen2 3

6

6

5

5

22

(römisch eins)

2.2

Angewandtes Informationsmanagement

2

2

2

0

6

römisch zwei

3.

Tourismus, Wirtschaft und Recht

           

3.1

Tourismusgeografie und Reisebüro2

1

1

1

1

4

römisch drei

3.2

Tourismusmarketing und Kundenmanagement2

4

4

4

4

16

römisch zwei

3.3

Kunst und Kultur

0

0

1

1

2

römisch drei

3.4

Betriebs- und Volkswirtschaft4

3

3

3

3

12

römisch eins

3.5

Rechnungswesen und Controlling2 4

4

4

4

4

16

römisch eins

3.6

Recht

0

2

2

2

6

römisch drei

3.7

Tourismusmanagement5

4

4

3

2

13

römisch zwei

4.

Gastronomie und Hotellerie

           

4.1

Ernährung und Lebensmitteltechnologie

1

1

1

1

4

römisch drei

4.2

Küchenorganisation und Kochen

3

3

3

3

12

römisch vier

4.3

Serviceorganisation, Servieren und Getränke

3

3

3

3

12

römisch vier a

4.4

Wahlpflichtbereich: Spezialisierung4 6 7

0

0

2

1

3

römisch vier a

5.

Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement8

3

3

3

3

12

römisch vier a

Gesamtwochenstundenzahl

35

37

38

34

144

 

B. Pflichtpraktikum

Insgesamt 3 Monate vor Eintritt in das 3. Semester

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen9

D. Förderunterricht 9

           

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Tourismus hat im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 73 Absatz eins, Litera c, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend zum Bildungsziel einer Höheren Lehranstalt für Tourismus zu führen. Durch die Vermittlung der entsprechenden Fach- und Methodenkompetenz sowie dem Erwerb sozialer und personaler, kommunikativer und emotionale Kompetenz werden die Absolventinnen und Absolventen befähigt, nach Ableistung einer entsprechenden Berufspraxis, gehobene Tätigkeiten in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auszuüben und Führungspositionen in diesem Wirtschaftsbereich einzunehmen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Des Weiteren verfügen Absolventinnen und Absolventen des Kollegs für Tourismus über mindestens 3 Monate einschlägiger Berufserfahrung.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND MEDIEN

Die Studierenden können

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES LEBENDE FREMDSPRACHEN

Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse

Die Studierenden

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1

Die Studierenden

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2

Die Studierenden

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache

Die Studierenden

Hören

Die Studierenden können

Lesen

Die Studierenden können

An Gesprächen teilnehmen

Die Studierenden können

Zusammenhängend sprechen

Die Studierenden können

Schreiben

Die Studierenden können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Studierenden verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Studierenden können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Studierenden zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Studierenden

  1. Ziffer 3
    Pragmatische Kompetenzen:

Die Studierenden verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Studierenden können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT

Die Studierenden

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

Die Studierenden

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Das Gesamtwochenstundenausmaß der folgenden Pflichtgegenstände kann im angeführten Rahmen verändert werden:

  1. Litera a
    „Tourismusmanagement“: 0 bis 13 Semesterwochenstunden
  2. Litera b
    „Wahlpflichtbereich: Spezialisierung“: 2 bis 3 Semesterwochenstunden
  3. Litera c
    „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“: 8 bis 12 Semesterwochenstunden

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (lit b-c) ist jeweils auf das Mindestausmaß der Wochenstunden ausgerichtet, eine Erhöhung der Wochenstunden dient daher der Vertiefung der bereits erworbenen Kompetenzen bzw. der Erweiterung um zusätzliche Kompetenzen.

Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 18 Semesterwochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer eins
    Schulautonome Vertiefung:

Es muss entweder

  1. Ziffer 2
    Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht werden.
  2. Ziffer 3
    Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab dem römisch drei. Semester folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Studierenden (Studierenden-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Paralleljahrgängen zu berücksichtigen:
    1. Absatz eins,
      Von den nach Ziffer eins, verwendeten Wochenstunden können maximal 3 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden, und/oder
    2. Absatz 2,
      Von den nach Ziffer 2, verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 inhaltlichen Wahlmöglichkeiten verwendet werden;
  3. Ziffer 4
    Im „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ sind die am Schulstandort angebotenen Module/das angebotene Modul schulautonom festzulegen. Es können auch mehrere Module parallel angeboten werden, in diesem Fall müssen die Studierenden eines der angeboten Module wählen. Wird der „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“, in der Maximalvariante der Normstundentafel (3 Semesterwochenstunden) geführt, sind analog zum Lehrplan der Hotelfachschule zwei Module zu führen. Es gelten in diesem Fall die schulautonomen Bestimmungen der Hotelfachschule. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind passend zur schulautonom gewählten Blockung bzw. Stundenverschiebung zu verteilen.
  4. Ziffer 5
    Lebende Fremdsprachen
    Der Schulstandort hat das Angebot, der zur Wahl stehenden Fremdsprachen unter Bedachtnahme auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen und Gegebenheiten festzulegen.
    Folgende Bedingungen sind dabei zu beachten:
    Es können bis zu drei lebende Fremdsprachen geführt werden, wobei
    • Strichaufzählung
      eine lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 zumindest 8 Wochenstunden umfassen muss.
    • Strichaufzählung
      eine lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1 zumindest 10 Wochenstunden umfassen muss.
    • Strichaufzählung
      eine lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse bzw. mit Vorkenntnissen auf Niveau A1 zumindest 12 Wochenstunden umfassen muss.
    • Strichaufzählung
      wird eine lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 und nur eine weitere lebende Fremdsprache geführt, müssen die restlichen verbleibenden Wochenstunden diesen beiden Sprachen zugeordnet werden.
    • Strichaufzählung
      werden zwei lebende Fremdsprachen ohne Vorkenntnisse bzw. mit Vorkenntnissen auf Niveau A1 geführt, müssen die fehlenden 2 Wochenstunden aus dem Autonomiebereich ergänzt werden.
    • Strichaufzählung
      werden drei lebende Fremdsprachen geführt, gilt für die lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 ergänzend, dass die 8 Wochenstunden entweder
      • Strichaufzählung
        durch CLIL im Ausmaß von mindestens 2 Stunden pro Semester (aus den Clustern Tourismus, Wirtschaft und Recht/Gastronomie und Hotellerie/Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement) oder
      • Strichaufzählung
        durch mindestens 2 Stunden pro Semester aus dem Autonomiebereich für die Fachsprache (zB Englisch) oder
      • Strichaufzählung
        durch eine Kombination von CLIL und Fachsprache (zB Englisch) mit Stunden aus dem Autonomiebereich abgedeckt werden können.

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Semester-)Wochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Semestern verschoben werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechungen zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 144 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzen und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprachen:

Didaktische Grundsätze des Clusters Tourismus, Wirtschaft und Recht:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Studierenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Gastronomie und Hotellerie:

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Im Mittelpunkt stehen:

Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchenorganisation und Kochen“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement:

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen.

Die Verknüpfung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, vor allem aus dem Cluster Gastronomie und Hotellerie, mit der betrieblichen Realsituation vertiefen und festigen die Kompetenzen nachhaltig. Die Betriebspraktischen Übungen und Anwendungen finden vor allem in den Bereichen Küche, Restaurant, Rezeption, Housekeeping und Catering statt und legen besonderen Wert auf die entsprechende situationsbezogene Kommunikation (Aktives Verkaufen, Präsentieren, Moderation, Reklamations- und Beschwerdemanagement, usw.) sowie die Einbindung der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse.

Die Übertragung von (Führungs-)Aufgaben fördert die Selbstständigkeit der Studierenden, diese sind entsprechend dem Ausbildungsniveau durch die Lehrenden anzuleiten bzw. mit steigendem Kompetenzaufbau selbstständig oder im Team auszuführen.

Die im Gegenstand Tourismusmarketing und Kundenmanagement erworbenen Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements werden hier praxisnah umgesetzt. Die Projekte stellen einerseits das betriebswirtschaftliche Know-how unter Beweis, als auch das Umsetzen von Kenntnissen und Fertigkeiten aus anderen Gegenständen, wobei jedes Projekt einen gastronomischen Aspekt zu umfassen hat.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Studierenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Semester mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchenorganisation und Kochen“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie dem „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie Studienkolleginnen und Studienkollegen elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 2. SPRACHE UND MEDIEN 2.1 LEBENDE FREMDSPRACHEN

Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden:

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Wegbeschreibung.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für den systematischen Aufbau und die Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden:

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden:

Einfache Situationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, an der Rezeption.

Vorbereitung auf das Praktikum.

Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Wegbeschreibung.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Die im 1. und 2. Semester erarbeiteten Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden unter Einbeziehung weiterer Bereiche, wie zB Freizeit und Sport, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Beschreibung von Tourismusdestinationen.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden:

Erfahrungen aus dem Praktikum, ausgewählte Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel, Tourismusformen, einfache Situationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, im Hotel, im Reisebüro, im Tourismusbüro.

Einfache mündliche und schriftliche berufliche Kommunikation:

zB Telefonate, medienunterstützte Behandlung von Anfragen (Angebot, Reservierung, usw.), Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Bewerbung (zB Bewerbungsschreiben, CV-Europass, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Vertiefung der Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden:

Ausgewählte Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel, Tourismusformen.

Standardsituationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, im Hotel, im Reisebüro, im Tourismusbüro.

Einfache mündliche und schriftliche berufliche Kommunikation:

zB Telefonate, medienunterstützte Behandlung von Anfragen (Angebot, Reservierung, usw.), Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Umgang mit Beschwerden, Bewerbung (zB Bewerbungsschreiben, CV-Europass, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins – 3. Semester je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld:

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Einfache Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum.

Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Tourismusformen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus, Tourismusformen, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich, im Tourismusbüro (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus, Tourismusformen, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich, im Tourismusbüro (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins – 3. Semester je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld:

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Vorbereitung auf das Praktikum, kulturelle bzw. sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, touristisches Angebot, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Trends und Entwicklungen im Tourismus.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung)

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus und in der Arbeitswelt, Touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Beschwerdemanagement, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, touristisches Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte.

Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen, geschäftliche Verhandlungen, Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht).

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung).

Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins – 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld:

zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten.

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum.

Kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, touristisches Angebot, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Trends und Entwicklungen im Tourismus.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt):

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung)

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele.

Trends und Entwicklungen im Tourismus und in der Arbeitswelt, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Beschwerdemanagement, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, touristisches Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte.

Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen, geschäftliche Verhandlungen.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht).

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Themen aus dem beruflichen Umfeld:

Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung).

Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins bis 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit.

2.2 ANGEWANDTES INFORMATIONSMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie:

Computersysteme, Hardwarekomponenten, Fehlerbehebung.

Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Grundlagen der IT Security:

Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung

Textverarbeitung:

Richtlinien und Normen. Geschäftliche Schriftstücke.

Bildanpassung und Bildformate

Präsentation:

Fortgeschrittene Techniken eines Präsentationsprogrammes.

Layoutregeln.

Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken.

Gesetzliche Bestimmungen:

Grundzüge des Urheberrechts.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse.

Grafik- und Bildbearbeitung.

Textverarbeitung:

Umfangreiche Schriftstücke.

Anwendungsübergreifende Verknüpfungen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Desktop Publishing:

Grundlagen des Desktop-Publishing, Publikationen, Werbemittel.

Online:

Online-Kommunikation, soziale Netzwerke.

Online-Dateimanagement.

Datenschutz und E-Government.

Schularbeiten:

Ziffer eins Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 2 Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

Ziffer 3 Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

3. TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT 3.1 TOURISMUSGEOGRAFIE UND REISEBÜRO

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Einflussfaktoren auf die Erde (endogene und exogene Kräfte, Klima und Klimawandel), Auswirkungen der Einflussfaktoren auf den Tourismus (Nachhaltigkeit).

Ausgewählte Großregionen und touristische Destinationen, Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Entwicklungs- und Tourismusstrategien.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Globalisierung, regionale Disparitäten.

Europäische Integration (Entwicklung, Elemente, Programme, usw.), ausgewählte Großregionen und Destinationen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Arten und Aufgabenfelder von Reisebüros, rechtliche Grundlagen.

Grundlagen und wirtschaftliche Bedeutung der Verkehrswirtschaft, Flugverkehr.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Schiffsverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnen.

Sanfte Mobilität.

Reiseangebote.

3.2 TOURISMUSMARKETING UND KUNDENMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Begriffsbestimmungen, Tourismus und Marketing, rechtliche Grundlagen.

Tourismusrelevante, historische Entwicklungen in Regionen.

Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, Tourismus- und Freizeitwirtschaft ausgewählter Regionen, österreichischer Tourismus in Zahlen, Welttourismus in Zahlen.

Touristisches Angebot:

Angebotsfaktoren, ursprüngliches und abgeleitetes touristisches Angebot, Arten und Formen des Tourismus, Reisemotive und Urlaubertypen.

Betriebsarten und –formen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, touristisch relevante Klassifizierungen, Institutionen und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Nachhaltigkeit im Tourismus.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Marketing:

Begriffe, Arten und Methoden der Marktforschung.

Strategische Analysemethoden, Marketingziele, Marktsegmentierung, Positionierung und Corporate Identity.

Projektmanagement (Grundlagen des Projektmanagements, Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements).

Salestechniken.

Bereiche und Aufgaben des Front Office.

Reservierungssysteme.

Kundenmanagement.

Konflikt- und Beschwerdemanagement.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Angebotspolitik (Ziele, Strategien und Maßnahmen der Angebotspolitik).

Markenpolitik.

Preispolitik.

Distributionspolitik.

Kooperationen im Tourismus.

Kommunikationspolitik, Online-Marketing.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Marketing-Mix, Qualitätsmanagement im Tourismus.

Spezielle Arten des Tourismus im Überblick (zB Gesundheits-, Städte-, Geschäfts-, Sport-, Themen- und Kulturtourismus).

Tourismuspolitik.

Destinationsmanagement.

Aktuelle Trends in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

3.3 KUNST UND KULTUR

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Kulturelle Fachbegriffe im Kontext.

Ausgewählte Kulturkreise und interkulturelle Kommunikation.

Kulturelle Erscheinungsformen und ihre touristische Bedeutung.

Tourismusrelevante historische Entwicklungen ausgewählter Regionen.

Weltkulturerbe.

Kulturtourismus als Säule des österreichischen Tourismus.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter Regionen und Kulturlandschaften Österreichs und internationaler Destinationen.

Anforderungen an kulturtouristische Produktgestaltung.

Aktuelles Kulturangebot und –geschehen, ausgewählter österreichischer und internationaler Destinationen.

3.4 BETRIEBS – UND VOLKSWIRTSCHAFT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundlagen der Wirtschaft:

Wirtschaftsteilnehmer, Wirtschaftskreislauf, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren.

Tourismus und Freizeitwirtschaft:

Angebot und Nachfrage im Tourismus.

Kaufvertrag:

Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen, vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.

Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz, E-Commerce.

Businessplan:

Inhalte des Businessplans, Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung (zB Gewerberecht, Unternehmer, Firma/Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten), Vertragstypen, Risiken.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Personalmanagement.

Unternehmensführung:

Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte, Führungsstile.

Aufbau- und Ablauforganisation.

Risikomanagement, Versicherungen.

Kreditinstitute:

Aufgaben und Geschäftsfelder

Geldanlage unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und aktueller Entwicklungen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe, volkswirtschaftliche Lehrmeinungen, gesamtwirtschaftliche Ziele.

Konjunktur und Wirtschaftspolitik:

Wirtschafts-, Budget- und Sozialpolitik, Einkommensverteilung, Einkommenspolitik, Geld und Währung (Geldpolitik, Inflation, Deflation), Fiskalpolitik.

Arbeit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktpolitik.

Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz.

Europäische Währungsunion.

Kapitalmarkt.

Börsen.

Krisenmanagement.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundlagen der Finanzierung, Investitionsplanung, -rechnung und -entscheidung, Förderungen im Tourismus.

Controlling:

Planung (Investitionsplanung, Kostenplanung, Erlösplanung, Finanzplanung).

Abweichungsanalyse, Kennzahlen, Controlling Instrumente (zB Balanced Scorecard).

Case Studies:

Komplexe betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu „Rechnungswesen und Controlling“

Schularbeiten:

Ziffer eins Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 2 Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 3 Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 dreistündige Schularbeit gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“.

3.5 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

Buchführung:

Einführung in die Doppelte Buchführung, Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer.

Einfache Geschäftsfälle auch anhand von Belegen:

zB Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- bzw. Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbericht, Emballagen, Reisebürogeschäfte aus Sicht des Hotels, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank, Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Personalverrechnung:

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

Kostenrechnung:

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung:

Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung.

Teilkostenrechnung:

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis).

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Grundlagen des Jahresabschlusses, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe, Bewertungsregeln, Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens:

Einfache Bewertung von Material bzw. Waren (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung, Forderungen, Bewertung der Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen.

Erfolgsermittlung, Unternehmensrecht und Steuerrecht (Grundzüge).

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Steuerrecht:

Einkommensteuer, Einkunftsarten, Berechnung.

Rücklagen:

Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht, Zuordnung.

Jahresabschluss:

Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (insbesondere Einzelunternehmen, Personengesellschaften).

Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse, Controlling, Planungsrechnung (Budget).

Komplexe Aufgabenstellungen.

Aktuelle Entwicklungen.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Schularbeiten:

Ziffer eins Semester: 1 einstündige Schularbeit.

Ziffer 2 Semester: 1 zweistündige Schularbeit.

Ziffer 3 Semester: 1 zweistündige Schularbeit.

Ziffer 4 Semester: 1 dreistündige Schularbeit gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“.

3.6 RECHT

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Bürgerliches Recht.

Personen-und Familienrecht.

Erbrecht.

Grund- und Menschenrechte.

Non-Governmental Organisations (NGOs).

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Sachenrecht.

Schuldrecht.

Zivilgerichtsverfahren.

Exekutionsrecht.

Insolvenzrecht.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Schadenersatzrecht.

Mietrecht.

Arbeits- und Sozialrecht.

Strafrecht und Strafprozessrecht.

3.7 TOURISMUSMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Tourismusorganisationen:

Grundlagen der Organisationsentwicklung, Organisationsstrukturen im Tourismus, Bedeutung der Organisationskultur, Führungskonzepte.

Verhandlungstechnik und Public Relations (PR):

Verhandlungs- und Argumentationstechnik (Vorbereitung, Verhandlungsstrategien, Argumentationsarten, Frage- und Antworttechnik), Öffentlichkeitsarbeit (Zielgruppenanalyse, Rahmenbedingungen, Zusammenarbeit mit den Medien), PR und Unternehmenswert.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Spezielle Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Tourismuspolitik, Destinationsmanagement, Organisation des Tourismusbüros.

Trendforschung.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundlagen und Methoden des Projektmanagements.

Nachhaltigkeit im Tourismus.

Durchführung von Projekten unter Vernetzung der fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalte.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Durchführung von Projekten unter Vernetzung der fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalte.

4. GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 4.1 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung.

Grundsätze der vollwertigen Ernährung, Ernährungsverhalten.

Energie- und Nährstoffbedarf.

Gute Hygienepraxis.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung.

Nährstoffbildung, Bedarf und Bedarfsdeckung.

Lebensmittel und Inhaltsstoffe.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Lebensmittel und Inhaltsstoffe, Produktion und Haltbarmachung.

Ernährungsformen, Ernährungstrends.

Verdauung und Stoffwechsel.

Ernährungsbedingte Erkrankungen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung von Lebensmitteln.

Lebensmittelqualität und –kennzeichnung, Lagerung, Konservierungsmethoden.

Lebensmitteltechnologie:

Thermische, biologische, mechanische und chemische Verfahren in Lebensmittelproduktion und Lebensmittelhaltbarmachung, Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Lebensmitteltoxikologie.

4.2 KÜCHENORGANISATION UND KOCHEN

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Berufsbild Köchin bzw. Koch.

Unfallverhütung, Brandschutz, Erste Hilfe, Hygienevorschriften.

Einrichtung und Inventar, Ergonomie.

Kochtechnische Grundfertigkeiten und Vorbereitungsarbeiten, Grundzubereitungsarten, Grundrezepturen, Menüplanung.

Fachvokabular.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Regionale und nationale Speisen, Menüplanung.

Moderne Zubereitungsarten.

Qualitätskontrolle von Speisen.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Regionale und nationale Speisen, Convenience Produkte, Menüplanung.

Moderne Zubereitungsarten.

Komplexe Arbeitsprozesse.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Lagerhaltung.

Gute Hygienepraxis.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Ausgewählte regionale, nationale, internationale Speisen, Menüarten, Menügestaltung, Veranstaltungsorganisation (Catering, Bankett, Buffet).

Qualitätskontrolle von Speisen.

Beschwerdemanagement.

Aktuelle Trends.

Gute Hygienepraxis.

Fachvokabular.

4.3 SERVICEORGANISATION, SERVIEREN UND GETRÄNKE

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Berufsbild Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Servierbrigaden und Serviersysteme.

Unfallverhütung, Sicherheitsbestimmung und Hygiene.

Grundlegende Servier- und Tragübungen, praktische Grundsätze des Servierens.

Einfaches Getränke- und Weinservice, einfaches Speisenservice, einfaches Frühstücksservice.

Fachvokabular.

Tischkultur und Tischoptik, Gedeckarten, Menüreihenfolge, Inventar und Mise en place.

Getränke:

Einteilung der Getränke, alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke, Gefahren des Alkohols. Schankanlagen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Mahlzeiten des Tages.

Gehobenes Menüservice, erweitertes Frühstücksservice, Heißgetränke und Getränkeservice.

Bonier- und Abrechnungssysteme, Erstellen von Gästerechnungen.

Gästebetreuung, Ess- und Trinkgewohnheiten verschiedener Kulturen.

Gute Hygienepraxis.

Getränke:

Bier, Wein, Weinland Österreich.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Getränkeservice und gehobenes Weinservice, Englisches und Französisches Service.

Gestaltung von Speise-, Menü- und Getränkekarten.

Arbeiten am Tisch des Gastes, Spezialgedecke.

Getränke:

Internationale Weinbaugebiete, Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine, Destillationsverfahren.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Bankett, Seminar und Catering.

Harmonie von Speisen und Getränken, erweitertes Speisen- und Getränkeservice.

Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufspsychologie.

Gästebetreuung und Beschwerdemanagement.

Getränke:

Die Bar, Bargetränke, Spirituosen.

4.4 WAHLPFLICHTBEREICH: SPEZIALISIERUNG

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind gemäß der schulautonomen Verteilung entsprechend anzupassen. (siehe Abschnitt römisch drei Schulautonome Bestimmungen ff.)

Modul – „Jungsommelière und Jungsommelier Österreich“

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Arbeitsaufgaben der Sommeliere bzw. des Sommeliers, Wein und seine Geschichte, nationale Weinbaugebiete und deren Weine, Weingesetz, natürliche Produktionsfaktoren, Weinerzeugung.

Österreichisches Weingesetz, österreichische Weinbauregionen und Gebiete, Rebsorten, internationale Weinbaugebiete und deren Weine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Österreichische Weinbauregionen und Gebiete, internationale Weinbaugebiete und deren Weine, sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken.

Weinkartengestaltung inklusive Kalkulation, Getränke- bzw. Weineinkauf und Lagerung, Präsentation von Weinen, Umgang mit dem Gast.

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

Modul – „Käsekennerin und Käsekenner in Österreich“

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Käsegeschichte, Inhaltsstoffe, Milchverarbeitung, Schema der Käseherstellung.

Einführung in die Sensorik, Einführung in die Schneidetechnik, Lebensmittelhygiene.

Reifungstypen, Qualitätsmerkmale.

Käseland Österreich.

Käseeinkauf, Lagerung.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Affinieren, Portionieren von großen Käsestücken, Käsepräsentation in der Gastronomie.

Käse und Getränke, Käse und Brot/Gebäck, Käse und Beigaben, Kochen mit Käse.

Käse in Europa.

Gestaltung und Aufbau eines Käsewagens im gehobenen Restaurant, Arbeiten am Käsewagen, Verkaufsgespräch und Beschwerdemanagement.

Angebotserstellung, Kalkulation.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

Modul – „Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich“

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Barpersonal, Gefahren des Alkohols.

Bar Mise en Place, Zubereitungsarten von alkoholfreien Mixgetränken, Geschichte der Bar und Cocktails.

Grundlagen des Barstock, Bargeräte und -utensilien, Bargläser.

Alkoholfreie Getränke.

Fachvokabular.

Bartypen – Unterteilung, Einrichtung und Ausstattung.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, einfache Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen, Barkalkulation.

Barkarte (gesetzliche Bestimmungen, Gestaltungsgrundlagen, Aufbau).

Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Bestandteile von Mixgetränken, alkoholfreie Eigenkreationen.

Trends in der Bar, Showbarkeeping.

Barmaße, erweiterter Barstock.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, Garnituren.

Mixgetränkegruppen und Rezepturen.

Destillationsverfahren, Spirituosen.

Sensorik – CO (Couleur, Odeur).

Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufsgespräche und Umgang mit Beschwerden.

Zigarren (Arten, Formate, Marken und Service).

Barkarte.

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

5. BETRIEBSPRAKTIKUM UND ANGEWANDTES PROJEKTMANAGEMENT

1. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

Lehrstoff:

Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, Umgang mit dem Gast.

Grundlagen Hygiene- und Sicherheitsmanagement.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Betriebliche Checklisten.

Branchenspezifische Software.

3. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Betriebliche Checklisten.

Gute Hygienepraxis.

Branchenspezifische Software.

4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Veranstaltungsmanagement, Projektmanagement in Gastronomie und Hotellerie.

Durchführung eines Projektes.

Branchenspezifische Software.

B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in das 3. Semester im Ausmaß von 3 Monaten (Vollzeit) in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

1  Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2  Mit Computerunterstützung.

3  In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache(n) anzuführen.

4  Im Hinblick auf die gemeinsame Klausur sind die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft“ und „Rechnungswesen und Controlling“ zumindest im 4. Semester organisatorisch zu verbinden.

5  Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 0-13 Wochenstunden festgelegt werden.

6  Folgende Module stehen zur Wahl: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich.

7  Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden.

8  Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 8-12 Wochenstunden festgelegt werden.

9  Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).