Anlage B4 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS – AUFBAULEHRGANG römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

Lehrver-

 

A. Pflichtgegenstände

       

pflich-

 
   

Jahrgang

tungs-

   

römisch eins.

römisch zwei.

römisch drei.

Summe

gruppe

 

1.

Religion

2

2

2

6

(römisch drei)

 

2.

Allgemeinbildung und Sprache

           

2.1

Deutsch

3

3

3

9

(römisch eins)

 

2.2

Englisch

4

3

3

10

(römisch eins)

 

2.3

Zweite lebende Fremdsprache2 3

4

4

4

12

(römisch eins)

 

2.4

Geschichte und Politische Bildung

0

0

3

3

römisch drei

 

2.5

Naturwissenschaften4 und Lebensmitteltechnologie

2

0

0

2

römisch drei

 

2.6

Angewandte Mathematik5

4

3

4

11

(römisch eins)

 

3.

Tourismus und Wirtschaft

           

3.1

Tourismusgeografie und Reisebüro

0

2

2

4

römisch drei

 

3.2

Tourismusmarketing und Kundenmanagement6

0

3

2

5

römisch zwei

 

3.3

Kunst und Kultur

0

0

2

2

römisch drei

 

3.4

Betriebs- und Volkswirtschaft7

2

2

2

6

römisch eins

 

3.5

Rechnungswesen und Controlling6

3

2

2

7

römisch eins

 

3.6

Recht

0

0

2

2

römisch drei

 

4.

Alternativer Pflichtbereich

           

4.a

Gastronomie und Hotellerie

           

4.a.1

Küchenorganisation, Kochen und Ernährung

3

2

0

5

römisch vier a

 

4.a.2

Serviceorganisation, Servieren und Getränke

3

2

0

5

römisch vier a

 

4.a.3

Wahlpflichtbereich Spezialisierung 8 9

0

2

1

3

römisch vier a

 

4.b

Tourismusmanagement und Seminare

           

4.b.1

Tourismusmanagement

2

2

0

4

römisch zwei

 

4.b.2

Seminare

4

2

0

6

I-IV

 

4.b.3

Wahlpflichtbereich: Spezialisierung8 9

0

2

1

3

römisch vier a

 

5.

Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement10

3

3

3

9

römisch vier a

 

6.

Bewegung und Sport; Sportliche Animation

2

2

1

5

(römisch vier a)

 

Gesamtwochenstundenzahl

Alternativer Pflichtbereich 4.a

35

35

36

106

   

Gesamtwochenstundenzahl

Alternativer Pflichtbereich 4.b

35

35

36

106

   

B. Pflichtpraktikum

Insgesamt 16 Wochen vor Eintritt in den römisch drei. Jahrgang

 

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 11

 

D. Förderunterricht 9

           

E. Fakultatives Praktikum

4 Wochen vor Eintritt in den römisch drei. Jahrgang

           

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für Tourismus hat im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die eine dreijährige Fachschule gem. SchOG (Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Fachschule für Mode, technische und kunstgewerbliche Fachschule, Handelsschule, Fachschule für Sozialberufe) oder die Gastgewerbefachschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Tourismus zu führen. Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen einer Lehre in den Berufen Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Gastronomiefachmann bzw. Gastronomiefachfrau, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung, soweit sie einen Vorbereitungslehrgang gemäß Paragraph 59, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, SchOG erfolgreich absolviert haben.

Absolventinnen und Absolventen der Tourismusfachschulen, der Fachschulen für Mode, der technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, der Handelsschulen und Fachschulen für Sozialberufe sowie Absolventinnen und Absolventen der Lehrberufe Köchin und Koch, Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin und Reisebüroassistent müssen verpflichtend den Pflichtgegenstandsbereich „Gastronomie und Hotellerie“ besuchen.

Restaurantfachfrauen bzw. Restaurantfachmänner sind vom Unterricht im Pflichtgegenstand „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ und von der Vorprüfung im Teilbereich „Restaurant“ befreit, Köchinnen bzw. Köche sind vom Unterricht im Pflichtgegenstand „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und der Vorprüfung im Teilbereich „Küche“ befreit.

Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und der Hotelfachschulen sowie Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Gastronomiefachfrau/-mann müssen verpflichtend den alternativen Pflichtgegenstandsbereich „Tourismusmanagement und Seminare“ besuchen und sind von der Vorprüfung befreit.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs für Tourismus verfügen über mindestens 16 Wochen einschlägige Berufserfahrung.

Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs für Tourismus haben Einblick in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und verfügen über Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, der eigenen und den anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften, sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ alltägliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist.

  1. Ziffer 3
    Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. Ziffer 3
    Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS TOURISMUS UND WIRTSCHAFT

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALTERNATIVER PFLICHTBEREICH

Die Schülerinnen und Schüler

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Das Gesamtwochenstundenausmaß der folgenden Pflichtgegenstände kann im angeführten Rahmen verändert werden:

  1. Litera a
    „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“: 2 bis 3 Wochenstunden
  2. Litera b
    „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“: 4 bis 9 Wochenstunden.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (Litera a und b) ist jeweils auf das Mindestausmaß der Wochenstunden ausgerichtet, eine Erhöhung der Wochenstunden dient daher der Vertiefung der bereits erworbenen Kompetenzen bzw. der Erweiterung um zusätzliche Kompetenzen.

Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 6) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer eins
    Schulautonome Vertiefung:

Es muss entweder

  1. Ziffer 2
    Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände erhöht werden.
  2. Ziffer 3
    Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schüler/innen-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Paralleljahrgängen zu berücksichtigen:
    1. Absatz eins,
      Von den nach Ziffer eins, verwendeten Wochenstunden können maximal 2 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden, und/oder
    2. Absatz 2,
      Von den nach Ziffer 2, verwendeten Wochenstunden können bis zu 2 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten verwendet werden.
  3. Ziffer 4
    Die 6 Wochenstunden des Pflichtgegenstandes Seminare im alternativen Pflichtgegenstandsbereich 4b sind zur Schaffung von maximal drei neuen Pflichtgegenständen mit mindestens 2 Wochenstunden und/oder einer Verbindlichen Übung zu verwenden.
  4. Ziffer 5
    Im „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ sind die am Schulstandort angebotenen Module bzw. das angebotene Modul schulautonom festzulegen. Es können auch mehrere Module, unter Einhaltung der Ressourcen und der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, angeboten werden; in diesem Fall müssen die Schülerinnen und Schüler eines der angeboten Module wählen. Wird der „Wahlpflichtbereich: Spezialisierung“ in der Maximalvariante der Normstundentafel (3 Wochenstunden) geführt, sind analog zum Lehrplan der Hotelfachschule zwei Module zu führen. Es gelten in diesem Fall die schulautonomen Bestimmungen der Hotelfachschule. Die Bildungs- und Lehraufgaben, sowie der Lehrstoff sind passend zur schulautonom gewählten Blockung bzw. Stundenverschiebung zu verteilen. Im Aufbaulehrgang besteht zudem die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, welche bereits zwei dieser vorgegebenen Spezialisierungen erworben haben, schulautonom zusätzliche Angebote für Spezialisierungen anzubieten.

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 106 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Für sämtliche schulautonome Angebote gilt die Einhaltung der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes bzw. der Verbindlichen Übung schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Auch sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch drei. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Alternativer Pflichtgegenstandsbereich Tourismusmanagement und Seminare:

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan des Aufbaulehrgangs für Tourismus baut auf den im Allgemeinen Bildungsziel genannten Ausbildungen auf. Die dort erworbenen Kompetenzen sind möglichst früh zu diagnostizieren und diese Ergebnisse im Unterricht zu berücksichtigen.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen, sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache:

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften und Lebensmitteltechnologie:

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten:

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Tourismus und Wirtschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Schülerinnen und Schülern ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches Gastronomie und Hotellerie:

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Im Mittelpunkt stehen:

Auf organisatorische Besonderheiten der Clustergegenstände „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches Tourismusmanagement und Seminare:

Tourismusmanagement:

In diesem Gegenstand soll einerseits vertieftes, spezielles Fachwissen in den verschiedenen Bereichen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und andererseits Fähigkeiten und Fertigkeiten durch Anwendung des Wissens in realistischen, auch simulierten, Arbeitssituationen der verschiedenen Berufsfelder erworben werden. Dabei kommt der Entwicklung von planerischen, organisatorischen und unternehmerischen Kompetenzen besondere Bedeutung zu, ein entsprechender Aufbau des Unterrichts in fachlicher, didaktischer und methodischer Hinsicht ist daher ein wesentlicher Bestandteil. Auch der für die Kompetenzentwicklung erforderliche Lehrstoff ist auf die übrigen Pflichtgegenstände entsprechend abzustimmen und anzupassen.

Seminare:

Die gute Vernetzung mit den anderen Pflichtgegenständen und die Ausrichtung des Unterrichts auf das Allgemeine Bildungsziel sind bei der Planung und Durchführung des Unterrichts zu gewährleisten.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement:

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen.

Die Verknüpfung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, vor allem aus dem Cluster Gastronomie und Hotellerie, mit der betrieblichen Realsituation vertiefen und festigen die Kompetenzen nachhaltig. Die Betriebspraktischen Übungen und Anwendungen finden vor allem in den Bereichen Küche, Restaurant, Rezeption, Housekeeping und Catering statt und legen besonderen Wert auf die entsprechende situationsbezogene Kommunikation (Aktives Verkaufen, Präsentieren, Moderation, Reklamations- und Beschwerdemanagement, usw.) sowie die Einbindung der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse.

Die Übertragung von (Führungs-)Aufgaben fördert die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler, diese sind entsprechend dem Ausbildungsniveau durch die Lehrenden anzuleiten bzw. mit steigendem Kompetenzaufbau selbstständig oder im Team auszuführen.

Die im Gegenstand Tourismusmarketing und Kundenmanagement erworbenen Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements werden hier praxisnah umgesetzt. Die Projekte stellen sowohl das betriebswirtschaftliche Know-how unter Beweis, als auch das Umsetzen von Kenntnissen und Fertigkeiten aus anderen Gegenständen, wobei jedes Projekt einen gastronomischen Aspekt zu umfassen hat.

Der Gegenstand „Betriebspraktikum und angewandte Projektmanagement“ ist für Schülerinnen und Schüler die die Gegenstände aus dem Cluster 4.a belegen müssen, verbindlich für die Fächer (4.a.1. Küchenorganisation, Kochen und Ernährung) und (4.a.2. Serviceorganisation, Servieren und Getränke) bestmöglich zur Vertiefung und Festigung der erlernten Kompetenzen zu verwenden.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie dem „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin bzw. Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen bzw. P und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 2. ALLGEMEINBILDUNG UND SPRACHE 2.1 DEUTSCH

I. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen:

Argumente und Standpunkte;

Konkrete Empfehlungen;

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Medien als Informationsquellen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale. Rhetorische Figuren.

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter; Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen:

zB Stellungnahme, Thesen und Argumente. Wahrnehmen von Redeabsichten. Kurze Präsentationen mit Medienunterstützung. Gedichte, Balladen, Fabeln.

Lesen:

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Journalistische Textsorten; literarische Beispiele).

Analysieren von Merkmalen fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Schreiben:

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Leserbrief, offener Brief, Stellungnahme).

Reflexion:

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Merkmale journalistischer Texte.

Funktion von Medien.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz, Fachbegriffe und Fremdwörter.

Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Zuhören und Sprechen:

Teilnahme an Diskussionen. Präsentationen. (mit Medienunterstützung).

Statements, Diskussionsbeiträge, literarische Texte.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Analyse von Textmerkmalen.

Textsortenwissen (Meinungstexte; Sachtexte; literarische Beispiele).

Schreiben:

Lineare und Nichtlineare Texte.

Fiktionale und Nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen).

Reflexion:

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Merkmale von Meinungstexten und Funktion von Medien.

Auseinandersetzen mit historischen literarischen Epochen bis zum Realismus anhand von Texten.

Medien als Informationsquelle.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen, rhetorische Mittel, Reden, Statements.

Kommunikationstechnologien.

Lesen:

Entnahme, Strukturierung und Organisation von Informationen aus Texten.

Analyse von Textmerkmalen.

Textsortenwissen (Reden, Sachtexte, Empfehlungen, literarische Beispiele).

Schreiben:

Strukturierung von Argumenten; Schreiben komplexerer argumentativer Texte.

Textsortenwissen (Manuskript für Meinungsrede, Empfehlung).

Reflexion:

Literarische Texte.

Stellungnahme zu (aktuellen) Fragen aus dem Lebensalltag sowie von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur.

Medien als Informationsquelle.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln.

Diskussion und Moderation.

Aktuelle Themen, literarische Texte.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten, literarische Beispiele).

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Interpretation, Motivationsschreiben).

Reflexion:

Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln.

Aktuelle Themen, literarische Texte vom Expressionismus bis zur Gegenwart.

Lesen:

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten).

Schreiben:

Textsorten (Thesenpapier).

Reflexion:

Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch zwei. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

I. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Touristisches Angebot, Tourismusarten und –formen, Reisemotive, Kundenbetreuung, Speisen und Getränke, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung; Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Touristisches Angebot, Tourismusarten und –formen, Reisemotive, Kundenbetreuung, Speisen und Getränke, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen:

zB Email, Kommentar, Blog, Leserbrief, Diskussion.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus (medienunterstützt):

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder). Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen und Begründen von Meinungen:

zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Darlegen und Begründen von Meinungen:

zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch zwei. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.

2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

I. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Kurze Mitteilungen, Notizen, Checklisten.

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die im 1. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Familie, Einkaufen, Unterkunft, Freizeit, Sport, Reisen, Hotellerie und Gastronomie, geographische Grundkenntnisse des Ziellandes.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation (medienunterstützt):

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Einladungen, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen.

Einfache mündliche berufliche Kommunikation:

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode, Reisen, Hotellerie und Gastronomie, geographische Grundkenntnisse des Ziellandes.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Einfache mündliche berufliche Kommunikation:

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Gesundheit, Ernährung, Freizeitwirtschaft, Verkehrsmittel, Bildung und Arbeitswelt.

Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus (medienunterstützt):

zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Behandlung der Hotelkorrespondenz, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Notizen, Ankündigungen, Memos, Bewerbung, Informationsmaterialien, einfache Korrespondenz.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen:

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation (medienunterstützt):

zB einfache Handelskorrespondenz, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte.

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Ausgewählte Bereiche der Handels- und Hotelkorrespondenz:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Motivationsschreiben.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Korrespondenz, Diskussion).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch zwei. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.4 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zeitalter der Aufklärung und daraus resultierende politische Strömungen bis ins 20. Jahrhundert.

Österreichische Geschichte von 1848 bis heute.

Ursachen und Auslösefaktoren von Kriegen von 1914 bis heute.

Totalitäre politische Systeme in verschiedenen Regionen der Erde von 1933 bis heute.

Unterdrückung durch(von) ethnische(n), religiöse(n) und politische(n) Gruppen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Internationale Organisationen (zB Europäische Union, Vereinte Nationen, Non-Governmental Organisations).

Grundlagen der österreichischen Verfassung.

Politische Willensbildung, Parteien und Wahlen.

Medien und ihre Bedeutung in Gesellschaft und Politik.

2.5 NATURWISSENSCHAFTEN UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

I. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Ökologische Handlungsfelder (zumindest 3 ausgewählte Aspekte):

Wasser:

Abwasserreinigung (Mechanische Reinigung (Stofftrennung), biologische Reinigung, chemische Reinigung.)

Gewässergütebestimmung (chemisch (pH-Wert, Härte, Sauerstoff, CO2, BSB5), physikalisch (Temperatur und Fließgeschwindigkeit), biologisch (Saprobiensystem).)

Trinkwasser (Zusammensetzung des Wassers, Herkunft, Verbrauch und Versorgung, Anomalie, Schadstoffe im Trinkwasser und deren Wirkung, Reinigung.)

Energie:

Energieträger, Photovoltaik, Katalysator, Entstickung, Entschwefelung, Energieerhaltung, Wirkungsgrad, Kraftwerkstypen, Solare Architektur, Kollektor, Erneuerbare Energien mit ökologischen und ökonomischen Vor- und Nachteilen, Energiesparen.

Abfall:

Deponie, Deponiegase, Kunststoffe, Abfallverwertung, Abfallwirtschaftskonzept, Rohstoffproblematik – Recycling, Ökobilanz.

Klima und Ozon:

Atmosphärenchemie, Treibhausgase, Klimawandel, Sanfte Mobilität.

Ökologischer Fußabdruck.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Zytologie.

Mikrobiologie:

Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten, Symbionten, Destruenten, Humanpathogene Stämme.

Reisetourismus:

Reisekrankheiten und –prophylaxe.

Lebensmitteltechnologie:

Thermische, biologische, mechanische und chemische Verfahren der Lebensmittelproduktion und Lebensmittelhaltbarmachung (zB Erhitzen, Kühlen, Trocknen, Gärung, Pasteurisieren, Gerinnung von Eiweiß).

Lebensmittelzusatzstoffe, Texturgeber, Aromastoffe, Lebensmitteltoxikologie.

Konventioneller versus biologischer Landbau.

2.6 ANGEWANDTE MATHEMATIK

I. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zahlen und Maße:

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie:

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zahlen und Maße:

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie:

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge:

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle), Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie:

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Matrizenrechnung.

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge:

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie:

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Funktionale Zusammenhänge:

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

Sparformen.

Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik:

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Stochastik:

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis:

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristige Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Analysis:

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Analysis:

Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

Stochastik:

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen:

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung:

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren:

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik:

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch zwei. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 dreistündige Schularbeit im 6. Semester.

3. TOURISMUS UND WIRTSCHAFT 3.1 TOURISMUSGEOGRAFIE UND REISEBÜRO

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Tourismusgeografie:

Einflussfaktoren auf die Erde (zB endogene und exogene Kräfte, Klima und Klimawandel), ausgewählte Großregionen und touristische Destinationen.

Auswirkungen der Einflussfaktoren auf den Tourismus.

Reisebüro:

Arten und Aufgabenfelder von Reisebüros, rechtliche Grundlagen, Grundlagen und wirtschaftliche Bedeutung der Verkehrswirtschaft, Flugverkehr.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Tourismusgeografie:

Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern, ausgewählte Großregionen und Destinationen, Entwicklungs- und Tourismusstrategien.

Reisebüro:

Schiffsverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnen, sanfte Mobilität, Reiseangebote.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Globalisierung, regionale Disparitäten, demografische Entwicklungen und Migration.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Europäische Integration, Nationalparks, ausgewählte Großregionen und Destinationen, Nachhaltigkeit.

3.2 TOURISMUSMARKETING UND KUNDENMANAGEMENT

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Fachbegriffe, Tourismus und Marketing.

Ausgewählte tourismusrelevante historische Entwicklungen in Regionen.

Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, Tourismus- und Freizeitwirtschaft ausgewählter Regionen.

Österreichischer Tourismus in Zahlen, Welttourismus in Zahlen.

Touristisches Angebot:

Angebotsfaktoren, ursprüngliches und abgeleitetes touristisches Angebot, Arten und Formen des Tourismus, Reisemotive und Urlaubertypen.

Betriebsarten und –formen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, touristisch relevante Klassifizierungen.

Institutionen und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Nachhaltigkeit im Tourismus.

Spezielle Arten des Tourismus im Überblick:

zB Gesundheits-, Städte-, Geschäfts-, Sport-, Themen- und Kulturtourismus.

Tourismuspolitik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Projektmanagement (Grundlagen des Projektmanagements, Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements).

Salestechniken.

Bereiche und Aufgaben des Front Office.

Reservierungssysteme.

Bereiche des Kundenmanagements, Konflikt- und Beschwerdemanagement.

Marketing.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Marketing:

Begriffe, Arten und Methoden der Marktforschung, strategische Analysemethoden, Marketingziele, Marktsegmentierung, Positionierung und Corporate Identity.

Angebotspolitik:

Ziele, Strategien und Maßnahmen der Angebotspolitik, Markenpolitik.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Preispolitik.

Distributionspolitik, Kooperationen im Tourismus.

Kommunikationspolitik, Online-Marketing.

Marketing-Mix.

Aktuelle Trends in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

3.3 KUNST UND KULTUR

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kulturelle Fachbegriffe im Kontext.

Ausgewählte Kulturkreise und interkulturelle Kommunikation.

Kulturelle Erscheinungsformen und ihre touristische Bedeutung.

Elementare stilgeschichtliche Merkmale und Zusammenhänge von Epochen.

Tourismusrelevante historische Entwicklungen ausgewählter Regionen.

Weltkulturerbe.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kulturtourismus als Säule des österreichischen Tourismus.

Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter Regionen und Kulturlandschaften Österreichs.

Wesentliches österreichisches Kulturangebot anhand ausgewählter Beispiele.

Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter internationaler Destinationen.

Anforderungen an kulturtouristische Produktgestaltung.

3.4 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

I. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Wirtschaft:

Wirtschaftliche Zusammenhänge, Angebot und Nachfrage im Tourismus.

Kaufvertrag:

Fallbeispiele und Schriftverkehr.

Businessplan:

Inhalte des Businessplans, Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung (zB Gewerberecht, Unternehmer/Unternehmerin, Firma/Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten), Vertragstypen, Risiken.

Risikomanagement.

Personalmanagement und arbeitsrechtliche Grundlagen.

Stellenbeschreibung.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Versicherungen (an Hand von Fallbeispielen).

Unternehmensführung:

Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte, Führungsstile.

Aufbau- und Ablauforganisation.

Kreditinstitute:

Aufgaben und Geschäftsfelder.

Geldanlage unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und aktueller Entwicklungen.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe, volkswirtschaftliche Lehrmeinungen.

Gesamtwirtschaftliche Ziele, Konjunktur und Wirtschaftspolitik, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.

Arbeit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktpolitik.

II. Jahrgang:

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz.

Europäische Währungsunion.

Kapitalmarkt.

Börsen.

Krisenmanagement.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Finanzierung.

Investitionsrechnung und -entscheidung.

Förderungen im Tourismus.

Controlling:

Planung (Investitionsplanung, Kostenplanung, Erlösplanung, Finanzplanung, usw.).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Abweichungsanalyse – auch anhand von Kennzahlen, weitere Controlling Instrumente (zB Balanced Scorecard).

Case Studies:

Komplexe betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu „Rechnungswesen und Controlling“.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch zwei. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten (mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“).

3.5 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

I. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens, rechtliche Bestimmungen.

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.

Belege:

Belegorganisation inklusive Formvorschriften.

Einfache und komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen.

Umsatzsteuervoranmeldung:

Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

Personalverrechnung:

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Arbeitnehmerveranlagung.

Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung:

Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung.

Teilkostenrechnung:

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis).

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Grundlagen, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe, Bewertungsregeln.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Material, Waren (computerunterstützt):

Einfache Bewertung (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung, Forderungen.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Bewertung der Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen, Erfolgsermittlung, Erfolgsverteilung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Unternehmensrecht, Steuerrecht (in Grundzügen).

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Rücklagen:

Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht.

Jahresabschluss:

Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Planungsrechnung (Budget).

Komplexe Aufgabenstellungen.

Aktuelle Entwicklungen.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch zwei. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten (mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“).

3.6 RECHT

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Privatrecht.

Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht.

Grund- und Menschenrechte.

Non-Governmental Organisations.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Strafrecht und Strafprozessrecht.

Österreichische Verfassung:

Aufgaben des Staates, österreichischer Parlamentarismus und Formen der direkten Demokratie.

Österreichische Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung.

Europäische Union:

Institutionen, Aufgabenbereiche, Gesetzgebungskompetenz.

Aktuelle politische Entwicklungen.

4. ALTERNATIVER PFLICHTBEREICH 4.a GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 4.a.1 KÜCHENORGANISATION, KOCHEN UND ERNÄHRUNG

I. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Berufsbild Köchin bzw. Koch.

Unfallverhütung, Brandschutz und Erste Hilfe.

Ergonomie.

Einrichtung und Inventar.

Einfache Produktionsprozesse (kochtechnische Grundfertigkeiten und Vorbereitungsarbeiten, Grundzubereitungsarten, Grundrezepturen, Menüplanung).

Qualitätskontrolle von Speisen.

Gute Hygienepraxis.

Fachvokabular.

Ernährung (Grundlagen).

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Regionale und nationale Speisen, Menüplanung.

Moderne Zubereitungsarten.

Lebensmittelqualität und Lebensmittelkennzeichnung.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Konservierungsmethoden, Lagerhaltung

Gute Hygienepraxis.

Fachvokabular.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Regionale und nationale Speisen, Convenience Produkte, Menüplanung.

Moderne Zubereitungsarten, komplexe Arbeitsprozesse.

Lebensmittelqualität und Lebensmittelkennzeichnung, Lagerhaltung.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Gute Hygienepraxis.

Fachspezifische Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Ausgewählte regionale-, nationale-, internationale Speisen, À-la-carte Küche, Menüarten, Menügestaltung.

Veranstaltungsorganisation (Catering, Bankett, Buffet).

Qualitätskontrolle von Speisen.

Aktuelle Trends und Ernährungsformen.

Hygienepraxis.

Beschwerdemanagement.

Fachvokabular.

4.a.2 SERVICEORGANISATION, SERVIEREN UND GETRÄNKE

I. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Berufsbild Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Servierbrigaden und Serviersysteme.

Unfallverhütung, Sicherheitsbestimmungen.

Gute Hygienepraxis.

Inventar und Serviergegenstände.

Mise en Place Arbeiten, grundlegende Servier- und Tragübungen, praktische Grundsätze des Servierens.

Getränke- und Weinservice, einfaches Speisen- und Frühstücksservice.

Tischkultur und Gestaltung, Gedeckarten, Menüreihenfolge.

Fachausdrücke.

Getränke:

Einteilung der Getränke, alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke, Schankanlagen, Gefahren des Alkohols.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Mahlzeiten des Tages, gehobenes Menüservice, erweitertes Frühstücksservice.

Gestaltung von Speise-, Menü- und Getränkekarten.

Bonier- und Abrechnungssysteme, Erstellen von Gästerechnungen.

Gästebetreuung.

Ess- und Trinkgewohnheiten verschiedener Kulturen.

Gute Hygienepraxis.

Getränke:

Bier, Wein, Weinland Österreich.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Getränkeservice und gehobenes Weinservice, Englisches und Französisches Service.

Arbeiten am Tisch des Gastes.

Spezialgedecke.

Bankett, Seminar und Catering.

Getränke:

Internationale Weinbaugebiete, Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine, Destillationsverfahren.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Harmonie von Speisen und Getränken, Service von Speisen und Getränken.

Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufspsychologie.

Gästebetreuung und Beschwerdemanagement.

Getränke:

Die Bar, Barstock, Bargetränke, Spirituosen.

4.b TOURISMUSMANAGEMENT UND SEMINARE 4.b.1 TOURISMUSMANAGEMENT

I. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

*) Anwendung und Weiterentwicklung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben aus dem Tourismusbereich unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Anwendung von Standardsoftware, branchenspezifischer Software und Nutzung des Internets.

Anforderungen an touristische Produktgestaltung.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

*) Anwendung und Weiterentwicklung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben aus dem Tourismusbereich unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Anwendung von Standardsoftware, branchenspezifischer Software und Nutzung des Internets.

Qualitätsmanagement in der konkreten Anwendung.

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

*) Anwendung und Weiterentwicklung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben aus dem Tourismusbereich unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Anwendung von Standardsoftware, branchenspezifischer Software und Nutzung des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

Einzelne Salestechniken und Methoden des aktiven Kundenmanagements in der konkreten Anwendung.

Aufgabenbereiche im Front Office, Reservierungssysteme, Konflikt- und Beschwerdemanagement.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

*) Anwendung und Weiterentwicklung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben aus dem Tourismusbereich unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Anwendung von Standardsoftware, branchenspezifischer Software und Nutzung des Internets.

Destinationsmanagement.

Eventmanagement.

Anwendung von Teilen aus dem Projektmanagement und Projektorganisationsstrukturen.

4.b.2 SEMINARE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können sich zusätzlich zu den im Stammbereich und in der Vertiefung erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Beruf und Alltag voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche, vertiefende Inhalte, mit Bezug zur Bildungs- und Lehraufgabe.

4.a.3/4.b.3 WAHLPFLICHTBEREICH: SPEZIALISIERUNG

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind gemäß der schulautonomen Verteilung entsprechend anzupassen (siehe Abschnitt römisch drei Schulautonome Bestimmungen ff.).

Modul – „Jungsommelière und Jungsommelier Österreich“

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Arbeitsaufgaben einer Sommelière bzw. eines Sommeliers .

Wein und seine Geschichte, nationale Weinbaugebiete und deren Weine, Weingesetz, natürliche Produktionsfaktoren, Weinerzeugung.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreichisches Weingesetz, österreichische Weinbauregionen und Gebiete, Rebsorten, internationale Weinbaugebiete und deren Weine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreichische Weinbauregionen und Gebiete, internationale Weinbaugebiete und deren Weine, sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff

Sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken, Weinkartengestaltung inklusive Kalkulation.

Getränke- bzw. Weineinkauf und Lagerung, Präsentation und Umgang mit dem Gast.

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

Modul – „Käsekennerin und Käsekenner in Österreich“

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Käsegeschichte, Inhaltsstoffe, Milchverarbeitung, Schema der Käseherstellung.

Einführung in die Sensorik, Einführung in die Schneidetechnik, Lebensmittelhygiene.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Reifungstypen, Qualitätsmerkmale, Käseeinkauf, Lagerung.

Käseland Österreich.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Affinieren, Portionieren von großen Käsestücken, Käsepräsentation in der Gastronomie.

Käse und Getränke, Käse und Brot/Gebäck, Käse und Beigaben, Kochen mit Käse.

Käse in Europa.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gestaltung und Aufbau eines Käsewagens im gehobenen Restaurant, Arbeiten am Käsewagen.

Verkaufsgespräch und Beschwerdemanagement.

Angebotserstellung, Kalkulation.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

Modul – „Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich“

II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gefahren des Alkohols, Barpersonal.

Bar Mise en Place, Zubereitungsarten von alkoholfreien Mixgetränken, Geschichte der Bar und Cocktails.

Grundlagen des Barstock, Bargeräte, –utensilien, Bargläser.

Alkoholfreie Getränke.

Fachvokabular.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Bartypen – Unterteilung, Einrichtung und Ausstattung.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, einfache Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen. Barkalkulation, Barkarte (gesetzliche Bestimmungen, Gestaltungsgrundlagen, Aufbau).

Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Bestandteile von Mixgetränken, alkoholfreie Eigenkreationen.

Trends in der Bar, Showbarkeeping, Barmaße, erweiterter Barstock.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, Garnituren.

Mixgetränkegruppen mit Rezepturen.

Destillationsverfahren, Spirituosen.

Sensorik – CO (Couleur-Odeur).

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufsgespräche und Umgang mit Beschwerden.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen.

Zigarren (Arten, Formate, Marken und Service).

Barkarte.

Spirituosen, Sensorik – CO (Couleur-Odeur).

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

5. BETRIEBSPRAKTIKUM UND ANGEWANDTES PROJEKTMANAGEMENT

I. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, Umgang mit dem Gast.

Grundlagen Hygiene- und Sicherheitsmanagement.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Erstellen und Anwenden von Checklisten.

II. Jahrgang:

3.Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Erstellen und Anwendung von Checklisten.

Gute Hygienepraxis.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Branchenspezifische Software.

Veranstaltungsmanagement.

Durchführung eines Projektes.

III. Jahrgang:

5. und 6.Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung, vor allem mit Bezug zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote, vor allem mit Bezug zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements (zB Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen).

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements, vor allem in Bezug zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

6. BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

Bereich Sportliche Animation

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können.

Didaktische Grundsätze:

Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.

Die theoretischen Grundlagen der Animation sollen fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden. Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.

B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in den römisch drei. Jahrgang im Ausmaß von 16 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, ein konkreter Bezug zur Ausbildung (v.a. Cluster 4) muss gegeben sein.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

E. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.

1  Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2  In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

3  Im III. Jahrgang werden je eine Wochenstunde Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften mit dem Ziel der mehrsprachigen Kompetenzerweiterung gemeinsam unterrichtet.

4  Biologie und Ökologie, Chemie und Physik.

5  Mit Technologieunterstützung.

6  Mit Computerunterstützung.

7  Im Hinblick auf die gemeinsame Klausur sind die Gegenstände Betriebs- und Volkswirtschaft und Rechnungswesen und Controlling zumindest im III. Jahrgang organisatorisch zu verbinden.

8  Folgende Module stehen zur Wahl: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich.

9  Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden.

10  Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 4-9 Wochenstunden festgelegt werden.

11  Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).