Anlage B3 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände

           

pflich-

 
   

Jahrgang

Summe

tungs-

   

römisch eins.

römisch zwei.

römisch drei.

römisch vier.

römisch fünf.

 

gruppe

1.

Religion

2

2

2

2

2

10

(römisch drei)

2.

Allgemeinbildung, Sprache und Medien

             

2.1

Deutsch

3

3

2

2

3

13

(römisch eins)

2.2

Englisch2

3

3

3

3

3

15

(römisch eins)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache2 3

3

3

3

2

3

14

(römisch eins)

2.4

Angewandtes Informationsmanagement4

2

2

2

2

0

8

römisch zwei

2.5

Geschichte und Politische Bildung

0

2

2

2

0

6

römisch drei

2.6

Naturwissenschaften5 und Lebensmitteltechnologie

2

2

0

0

0

4

römisch drei

2.7

Angewandte Mathematik6

2

2

2

3

2

11

(römisch eins)

3.

Tourismus und Wirtschaft

             

3.1

Tourismusgeografie und Reisebüro7

0

0

0

3

3

6

römisch drei

3.2

Tourismusmarketing und Kundenmanagement8

0

2

2

2

2

8

römisch zwei

3.3

Kunst und Kultur

0

0

2

0

0

2

römisch drei

3.4

Betriebs- und Volkswirtschaft9

1

2

2

2

2

9

römisch eins

3.5

Rechnungswesen und Controlling8 9

2

2

2

2

3

11

römisch eins

3.6

Recht

0

0

0

1

2

3

römisch drei

4.

Gastronomie und Hotellerie

             

4.1

Ernährung

2

0

0

0

0

2

römisch drei

4.2

Küchenorganisation und Kochen

3

3

3

3

0

12

römisch vier

4.3

Serviceorganisation, Servieren und Getränke

3

3

2

2

0

10

römisch vier a

4.4

Wahlpflichtbereich: Spezialisierung10 11 12

0

0

2

1

0

3

römisch vier a

5.

Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement8 13

3

3

3

3

3

15

römisch vier a

6.

Bewegung und Sport; Sportliche Animation

2

2

2

2

1

9

römisch vier a

Wochenstundenzahl

33

36

36

37

29

171

 

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikation und Psychologie14

2

2

0

0

0

4

römisch drei

Gesamtwochenstundenzahl

35

38

36

37

29

175

 

C. Pflichtpraktikum

Insgesamt 32 Wochen vor Eintritt in den römisch fünf. Jahrgang

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen15

E. Förderunterricht 15

             

F. Fakultatives Praktikum

4 Wochen vor Eintritt in den römisch fünf. Jahrgang

             

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für Tourismus dient im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule (Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz) dem Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bildung (Paragraph 65 und Paragraph 72, SchOG), die zur Ausübung gehobener Berufe in allen Bereichen der Wirtschaft, insbesondere der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, befähigt und sie zugleich zur Universitätsreife führen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken sowie verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Tourismus

Insbesondere verfügen Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Tourismus über folgende Kompetenzen

Des Weiteren verfügen Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Tourismus über mindestens 32 Wochen einschlägige Berufserfahrung.

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Tourismus haben Einblick in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und verfügen über Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, der eigenen und mit anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften, sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Sie befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Die Ausbildung fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND MEDIEN

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoir

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist.

  1. Ziffer 3
    Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

  1. Ziffer eins
    Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

  1. Ziffer 2
    Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. Ziffer 3
    Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS TOURISMUS UND WIRTSCHAFT

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

Die Schülerinnen und Schüler

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die konkrete Regelung betreffend die Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Wochenstunden der folgenden Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung können im angeführten Rahmen verändert werden:

  1. Litera a
    „Angewandtes Informationsmanagement“: 6 bis 8 Wochenstunden
  2. Litera b
    „Tourismusgeografie und Reisebüro“: 5 bis 6 Wochenstunden
  3. Litera c
    „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“: 2 bis 3 Wochenstunden
  4. Litera d
    „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“: 11 bis 15 Wochenstunden
  5. Litera e
    „Verbindliche Übung: Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikation und Psychologie“: 1 bis 4 Wochenstunden

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (lit a-d) ist jeweils auf das Mindestausmaß der Wochenstunden ausgerichtet, eine Erhöhung der Wochenstunden dient daher der Vertiefung der bereits erworbenen Kompetenzen bzw. der Erweiterung um zusätzliche Kompetenzen.

Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 11 Wochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer eins
    Schulautonome Vertiefung:

              Es muss entweder

  1. Ziffer 2
    Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht werden;
  2. Ziffer 3
    Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab dem römisch zwei. Jahrgang folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schüler/innen-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Paralleljahrgängen zu berücksichtigen:
    1. Absatz eins,
      von den nach Ziffer eins, verwendeten Wochenstunden können maximal 3 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten verwendet werden, und/oder
    2. Absatz 2,
      von den nach Ziffer 2, verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden;
  3. Ziffer 4
    Im „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ sind die am Schulstandort angebotenen Module/das angebotene Modul schulautonom festzulegen. Es können auch mehrere Module parallel angeboten werden, unter Einhaltung der Ressourcen und der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung; in diesem Fall müssen die Schülerinnen und Schüler eines der angeboten Module wählen. Wird der „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“, in der Maximalvariante der Normstundentafel (3 Semesterwochenstunden) geführt, sind analog zum Lehrplan der Hotelfachschule zwei Module zu führen.

Die Bildungs- und Lehraufgaben, sowie der Lehrstoff sind passend zur schulautonom gewählten Blockung bzw. Stundenverschiebung zu verteilen.

Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich;

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes bzw. der Verbindlichen Übung schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, zugrunde zu legen.

Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache:

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten:

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften:

Didaktische Grundsätze des Clusters Tourismus und Wirtschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Schülerinnen und Schülern ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des Clusters Gastronomie und Hotellerie:

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln.

Im Mittelpunkt stehen:

Auf organisatorische Besonderheiten der Clustergegenstände „Küchenorganisation und Kochen“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“:

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen.

Die Verknüpfung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, vor allem aus dem Cluster Gastronomie und Hotellerie, mit der betrieblichen Realsituation vertiefen und festigen die Kompetenzen nachhaltig. Die Betriebspraktischen Übungen und Anwendungen finden vor allem in den Bereichen Küche, Restaurant, Rezeption, Housekeeping und Catering statt. Es ist besonders Wert auf die entsprechende situationsbezogene Kommunikation (Aktives Verkaufen, Präsentieren, Moderation, Reklamations- und Beschwerdemanagement, usw.) sowie die Einbindung der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse zu legen.

Die Übertragung von (Führungs-)Aufgaben fördert die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler, diese sind entsprechend dem Ausbildungsniveau durch die Lehrenden anzuleiten bzw. mit steigendem Kompetenzaufbau selbstständig oder im Team auszuführen.

Die im Gegenstand Tourismusmarketing und Kundenmanagement erworbenen Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements werden hier praxisnah umgesetzt. Die Projekte stellen einerseits das betriebswirtschaftliche Know-how unter Beweis, andererseits das Umsetzen von Kenntnissen und Fertigkeiten aus anderen Gegenständen, wobei jedes Projekt einen gastronomischen Aspekt zu umfassen hat.

Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung „Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikation und Psychologie“:

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie dem „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen bzw. Praktikant und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 2. ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND MEDIEN 2.1 DEUTSCH

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Grundlegende Regeln der Zeichensetzung.

Grundlegende Regeln der Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Wesentliches Fachvokabulars.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Einfache Sachverhalte.

Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen.

Lesen:

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Einzelinformationen.

Erfassen der wichtigsten Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll, Gebrauchsanweisung, fiktionale Texte).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Informieren und Dokumentieren.

Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe, Brief und Erzählung).

Reflexion:

Reflexion über Lebenssituationen.

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Medienkonsum.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Zuhören und Sprechen:

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Einfache Argumente.

Kerninformationen aus Medien.

Lesen:

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten.

Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Planen von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Charakteristik, Exzerpt, Kurzfassung).

Reflexion:

Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen.

Medien und ihre Funktionen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.

Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.

Rechtschreibung, Satzzeichen.

Sprachliche Varietäten des Deutschen.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.

Diskussionen.

Kurzpräsentationen.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen).

Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (einfache argumentative Texte zB Stellungnahme, Leserbrief).

Einfache nichtlineare Texte.

Reflexion:

Literarische Textsorten, Stoffe und Motive.

Medien und ihre Funktionen.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Textsortenadäquater Stil.

Sprachlicher Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte).

Zuhören und Sprechen:

Kommentieren und Appellieren.

Grundlegende rhetorischer Mittel.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Nichtlineare Texte.

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Linearer und nichtlinearer Texte.

Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.

Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.

Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte), historische Entwicklungen an Beispielen.

Zuhören und Sprechen:

Präsentationen mit Medienunterstützung.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.

Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten).

Strukturierung von Argumenten.

Komplexere argumentative Texte.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell).

Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung)

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Einfache Regeln der Textinterpretation.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben:

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen, Textanalyse).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

8.Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe Textsorten).

Schreiben:

Lineare und nichtlineare Texte.

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (offener Brief, Interpretation).

Reflexion:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medien als Informationsquellen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen:

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen:

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für meinungsbetonte Rede).

Textsortenüberblick.

Reflexion:

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Variation in Stil und Wortschatz.

Eigener und fremder Sprachgebrauch.

Zuhören und Sprechen:

Rhetorische Mittel.

Moderation von Gesprächen.

Lesen:

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Rhetorische Mittel.

Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für meinungsbetonte Rede).

Textsortenüberblick.

Reflexion:

Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch zwei. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch vier. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Essen und Trinken, öffentliche Verkehrsmittel.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen.

Einfache berufliche mündliche Kommunikation:

Dienstleistungsgespräche (zB einfache Situationen im Restaurant).

Alltagstexte (zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder).

Einfache Formulare:

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit, die wichtigsten Sehenswürdigkeiten bzw. touristischen Attraktionen der eigenen Stadt oder Region, Unterkünfte und gastronomische Einrichtungen, Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

Standardsituationen der Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant), einfache Telefonate, Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit, die wichtigsten Sehenswürdigkeiten bzw. touristischen Attraktionen der eigenen Stadt oder Region, Unterkünfte und gastronomische Einrichtungen, Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen).

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

Vertiefte Behandlung von Standardsituationen der Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant), einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB touristisches Angebot, Tourismusarten und -formen, Reisemotive, Kundenbetreuung, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus, inklusive Reisebüro (medienunterstützt):

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung im Reisebüro, Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB touristisches Angebot, Tourismusarten und -formen, Reisemotive, Kundenbetreuung, Beschwerdemanagement, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Email, Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion, Blog).

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus, inklusive Reisebüro: (medienunterstützt)

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Beratung im Reisebüro, Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder), Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, politische und gesellschaftliche Strukturen, Arbeit und Arbeitsmarkt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB Korrespondenz mit Kunden und Geschäftspartnern (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Blog).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB Korrespondenz mit Kunden und Geschäftspartnern (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Blog).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Präsentation von Angeboten, Kundengespräch, Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Geschäftspartnern und Kunden, Individualität und Lebensstile, Unternehmensführung, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Bewerbung und Motivationsschreiben, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, einfache geschäftliche Verhandlungen, Telefonate.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Fakten und Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Proposal, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Artikel, Rundmail, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongressen, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Geschäftspartnern und Kunden, Individualität und Lebensstile, Unternehmensführung, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt):

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Bewerbung und Motivationsschreiben, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, einfache geschäftliche Verhandlungen, Telefonate.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Fakten und Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Proposal, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation).

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Artikel, Rundmail, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongressen, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch zwei. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch vier. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft.

Themen aus dem beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

einfache Situationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, an der Rezeption.

Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt).

Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden.

Einfache Einkaufsgespräche.

Bitten, Bedanken, Entschuldigen.

Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die im römisch eins. Jahrgang erarbeiteten Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung weiterer Bereiche, wie zB Freizeit, Sport, Kleidung, körperliches Befinden, geographische Grundkenntnisse des Ziellandes.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Kommunikation in Reisesituationen.

Einfache mündliche berufliche Kommunikation:

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Hotellerie und Gastronomie.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch zwei. Jahrgang:

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung weiterer Bereiche, wie zB Freizeit, Sport, Kleidung, körperliches Befinden, geographische Grundkenntnisse des Ziellandes.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Kommunikation in Reisesituationen.

Einfache mündliche berufliche Kommunikation:

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Hotellerie und Gastronomie. Dienstleistungsgespräche (zB Auskünfte an der Rezeption über Einrichtungen und Aktivitäten, Gästebetreuung im Restaurant, Erstellen von einfachen Informationsmaterialien).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Arten der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung).

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus:

zB Telefonate, Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, medienunterstützte Behandlung von Anfragen, Notizen, Ankündigungen, Memos, Bewerbung, Informationsmaterialien, einfache Korrespondenz.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch drei. Jahrgang:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristischen Verkehrsmitteln.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:

Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Arten der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung).

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus:

zB Telefonate, Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, medienunterstützte Behandlung von Anfragen, Notizen, Ankündigungen, Memos, Bewerbung.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen:

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Entwicklungen im gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:

Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, alltägliche Korrespondenz, Blog, Gespräch).

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation:

zB einfache medienunterstützte touristische Korrespondenz (vertiefende Behandlung von Anfragen, Umgang mit Beschwerden), einfache Berichte.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch vier. Jahrgang:

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen:

zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Ernährung, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern.

Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation:

zB Kommunikation in sozialen Netzwerken.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation:

zB einfache medienunterstützte touristische Korrespondenz (vertiefende Behandlung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Umgang mit und Reaktion auf Beschwerden), Berichte.

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, alltägliche Korrespondenz, Blog, Gespräch).

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB ausgewählte Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Geschäftspartnern und Kunden, Individualität und Lebensstile, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Rundreisen, Artikel, Bericht, Rundschreiben, Homepage, einfache PR-Texte wie Flugblatt, Broschüre.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongressen, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation (medienunterstützt):

zB touristische Korrespondenz (vertiefende Behandlung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Vergleich von Angeboten, Vor- und Nachteile darlegen, Beratung, Empfehlungen abgeben, Umgang mit und Reaktion auf Beschwerden), Bewerbung.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, alltägliche Korrespondenz, Blog, Diskussion).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB ausgewählte Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Geschäftspartnern und Kunden, Individualität und Lebensstile, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Arbeit und Arbeitswelt.

Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen:

zB Rundreisen, Artikel, Bericht, Rundschreiben, Homepage, einfache PR-Texte wie Flugblatt oder Broschüre.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongressen, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen.

Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation (medienunterstützt):

zB touristische Korrespondenz (vertiefende Behandlung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Vergleich von Angeboten, Vor- und Nachteile darlegen, Beratung, Empfehlungen abgeben, Umgang mit und Reaktion auf Beschwerden), Bewerbung.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, alltägliche Korrespondenz, Blog, Diskussion).

Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch zwei. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch vier. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.4 ANGEWANDTES INFORMATIONSMANAGEMENT

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie:

Computersysteme, Hardwarekomponenten, Fehlerbehebung.

Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk, aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Grundlagen der IT Security:

Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung.

Textverarbeitung:

Grundlagen der Textverarbeitung, Richtlinien und Normen, Schriftstücke.

Bildanpassung und Bildformate.

Präsentation:

Fortgeschrittene Techniken eines Präsentationsprogrammes.

Layoutregeln (Gestaltungsraster, Goldener Schnitt, usw.).

Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken.

Gesetzliche Bestimmungen:

Grundzüge des Urheberrechts.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse.

Grafik- und Bildbearbeitung:

Grundlagen der Bildbearbeitung, fortgeschrittene Bildbearbeitung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung:

Geschäftliche Schriftstücke, Vertiefung.

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Anwendungsübergreifende Verknüpfungen.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung:

Umfangreiche Schriftstücke, Vertiefung.

Desktop Publishing:

Grundlagen des Desktop-Publishing, Publikationen, Werbemittel.

Grundlagen der Typographie, Wirkung von Farbe.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Online-Kommunikation, Soziale Netzwerke, Online-Dateimanagement.

Datenschutz und E-Government.

Neue Medien und Technologien.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Vertiefung Desktop-Publishing, Publikationen, Werbemittel.

Vertiefung Typographie, Wirkung von Farbe.

Bildbearbeitungsprogramme.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Vertiefung Desktop-Publishing, Publikationen, Werbemittel.

Vertiefung Typographie, Wirkung von Farbe.

Bildbearbeitungsprogramme.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch zwei. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch vier. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft:

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit:

Historische Kulturräume, Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens:

Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw.

Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit:

Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung:

Umbrüche, Revolutionen, Grund und Menschenrechte.

Entwicklung des modernen Staates.

Grundlagen und Aufgaben des Staates:

Verfassungsprinzipien, Demokratieformen.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich:

Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Europa und die Welt von 1814 bis 1914 (Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus).

Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen.

Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914.

Erster Weltkrieg und Folgen, Russische Revolution.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreich 1918 – 1945.

Totalitäre Ideologien (Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus).

Verfolgung, Holocaust, Widerstand.

Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreichische Verfassung:

Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung).

Österreichischer und europäischer Parlamentarismus.

Rolle der Medien.

Europäische Union:

Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen.

Internationale Geschichte ab 1945.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreich ab 1945.

Aktuelle Entwicklungen.

Längsschnitte oder Projekte zu ausgewählten Themen:

zB Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, Wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte.

2.6 NATURWISSENSCHAFTEN UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zytologie:

Grundlagen des Zellbaus und der Zellfunktion, Zelltypen.

Anatomie und Physiologie menschlicher Organsysteme, Erkrankungen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung, chemisch-physikalische Aspekte, (ausgewählte Aspekte):

Herz-Kreislauf-System (Blutgase, chemische und zelluläre Zusammensetzung des Blutes, Blutwerte, Diffusion und Osmose, Säure-Basen-Puffer, Pulsfrequenz, Blutdruck, Zivilisationserkrankungen).

Atmungssystem (Gase, Diffusion und Osmose, Druck, Zusammensetzung der Luft, Untersuchungsmethoden Röntgen, Rauchen, Asthma).

Nervensystem (Ionen, Membranpotenzial, Sucht, Alzheimer, Parkinson, Depression, Burnout).

Urogenitalsystem (Sexualhygiene, Familienplanung, Infertilität, Untersuchungsmethoden (Schwangerschaftstest, Ultraschall), Geschlechtskrankheiten).

Immunsystem (Antikörper, Protein, „Schlüssel-Schloss-Prinzip“ (Membranrezeptoren), Antibiotika, Allergien, Asthma, AIDS, Impfungen).

Hormonsystem (Regelkreis, chemische Klassifikation der Hormone, „Schlüssel-Schloss-Prinzip“ (Membranrezeptoren)).

Zucker und Zuckerstoffwechsel (Einfluss von Licht, Diabetes).

Bewegungssystem (Knochenarchitektur, Adenosintriphosphat (ATP), Bewegungsmechanik, Muskelstoffwechsel, Doping, Untersuchungsmethoden (zB Röntgen, CT, MRT), Ergonomie).

Ökologie:

Ökologische Grundlagen (Stoffkreisläufe, Umweltfaktoren, Ökosysteme, Ökologischer Fußabdruck).

Ökologische Handlungsfelder (ausgewählte Aspekte):

Wasser:

Trinkwasser (Zusammensetzung des Wassers, Herkunft, Verbrauch und Versorgung, Anomalie, Schadstoffe im Trinkwasser und deren Wirkung, Reinigung).

Gewässergütebestimmung (Chemisch (pH-Wert, Härte, Sauerstoff, CO2, BSB5), physikalisch (Temperatur und Fließgeschwindigkeit), biologisch (Saprobiensystem)).

Abwasserreinigung (mechanische Reinigung (Stofftrennung), biologische Reinigung, chemische Reinigung).

Energie:

(Energieträger, Photovoltaik, Katalysator, Entstickung, Entschwefelung, Energieerhaltung, Wirkungsgrad, Kraftwerkstypen, Solare Architektur, Kollektor, erneuerbare Energien mit ökologischen und ökonomischen Vor- und Nachteilen, Energiesparen).

Abfall:

(Deponie, Deponiegase, Kunststoffe, Abfallverwertung, Abfallwirtschaftskonzept, Rohstoffproblematik – Recycling, Ökobilanz).

Klima und Ozon:

(Atmosphärenchemie, Treibhausgase, Klimawandel, sanfte Mobilität).

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Genetik:

Molekulare Grundlagen der Genetik, Zellvermehrung, Proteinsynthese, Mutationen, Humangenetik.

Methoden und Anwendungsbereiche von Bio-, Gen- und Reproduktionstechnik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Mikrobiologie:

Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten, Symbionten, Destruenten, humanpathogene Stämme.

Lebensmitteltechnologie:

Thermische, biologische, mechanische und chemische Verfahren der Lebensmittelproduktion und -haltbarmachung (zB Erhitzen, Kühlen, Trocknen, Gärung, Pasteurisieren, Gerinnung von Eiweiß).

Lebensmittelzusatzstoffe, Texturgeber, Aromastoffe, Lebensmitteltoxikologie.

Konventioneller versus biologischer Landbau.

Reisetourismus:

Reisekrankheiten und –prophylaxe.

2.7 ANGEWANDTE MATHEMATIK Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe zur Angewandten Mathematik

Die Schülerinnen und Schüler können

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zahlen und Maße:

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie:

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zahlen und Maße:

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie:

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Funktionale Zusammenhänge:

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie:

Die Schülerinnen und Schüler

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Funktionale Zusammenhänge:

Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie:

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge:

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie:

Die Schülerinnen und Schüler

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Matrizenrechnung.

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ (a und b sind positive reelle Zahlen).

Funktionale Zusammenhänge:

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Funktionale Zusammenhänge:

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

Sparformen.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge:

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis:

Die Schülerinnen und Schüler

Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Funktionale Zusammenhänge:

Kredite und Schuldtilgung.

Analysis:

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient.

Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

Stochastik:

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Analysis:

Die Schülerinnen und Schüler

Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Analysis:

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

Stochastik:

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Stochastik:

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen:

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Lineare Optimierung, Finanzmathematik, Wirtschaftsmathematik (Kosten- und Preistheorie), beschreibende Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch zwei. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch vier. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 9. Semester, 1 dreistündige Schularbeit im 10 Semester.

3. TOURISMUS UND WIRTSCHAFT 3.1 TOURISMUSGEOGRAFIE UND REISEBÜRO

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Tourismusgeografie:

Orientierung auf der Erde, physische Geografie, ausgewählte Großregionen und touristische Destinationen.

Reisebüro:

Arten und Aufgabenfelder von Reisebüros, rechtliche Grundlagen, Grundlagen und wirtschaftliche Bedeutung der Verkehrswirtschaft, Flugverkehr.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Tourismusgeografie:

Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern, ausgewählte Großregionen und Destinationen,

Entwicklungs- und Tourismusstrategien.

Reisebüro:

Schiffsverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Reiseangebote, sanfte Mobilität.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Globalisierung, regionale Disparitäten, demografische Entwicklungen und Migration, ausgewählte Großregionen und Destinationen.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Europäische Integration, Nationalparks, Nachhaltigkeit im Tourismus, ausgewählte Großregionen und Destinationen.

3.2 TOURISMUSMARKETING UND KUNDENMANAGEMENT

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Begriffsbestimmungen – Tourismus und Marketing, rechtliche Grundlagen.

Historische Entwicklung des Tourismus.

Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Region.

Österreichischer Tourismus in Zahlen, Welttourismus in Zahlen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Touristisches Angebot:

Angebotsfaktoren, ursprüngliches und abgeleitetes touristisches Angebot, Arten und Formen des Tourismus, Reisemotive und Urlaubertypen.

Betriebsarten und –formen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, touristisch relevante Klassifizierungen, Institutionen und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Nachhaltigkeit im Tourismus.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Projektmanagement (Grundlagen des Projektmanagements, Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements).

Bereiche und Aufgaben des Front Office.

Reservierungssysteme.

Grundzüge des Kundenmanagements, Konflikt- und Beschwerdemanagement.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Marketing:

Begriffe, Arten und Methoden der Marktforschung.

Strategische Analysemethoden, Marketingziele, Marktsegmentierung, Positionierung und Corporate Identity.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Angebotspolitik (Ziele, Strategien und Maßnahmen der Angebotspolitik).

Markenpolitik.

Preispolitik.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Distributionspolitik.

Kooperationen im Tourismus.

Kommunikationspolitik, Online-Marketing.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Marketing-Mix, Qualitätsmanagement im Tourismus, vertiefende Bereiche des Kundenmanagements (zB Customer Relations Management (CRM), Beschwerdemanagement).

Vertrieb (Salestechniken).

Spezielle Arten des Tourismus (zB Gesundheits-, Städte-, Geschäfts-, Sport-, Themen- und Kulturtourismus).

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Tourismuspolitik, Destinationsmanagement.

Aktuelle Trends in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

3.3 KUNST UND KULTUR

römisch drei. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kulturelle Fachbegriffe im Kontext.

Ausgewählte Kulturkreise und interkulturelle Kommunikation.

Kulturelle Erscheinungsformen und ihre touristische Bedeutung.

Elementare stilgeschichtliche Merkmale und Zusammenhänge von Epochen.

Tourismusrelevante historische Entwicklungen ausgewählter Regionen.

Weltkulturerbe.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kulturtourismus als Säule des österreichischen Tourismus.

Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter Regionen und Kulturlandschaften Österreichs.

Wesentliches österreichisches Kulturangebot anhand ausgewählter Beispiele.

Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter internationaler Destinationen.

Anforderungen an kulturtouristische Produktgestaltung.

3.4 BETRIEBS – UND VOLKSWIRTSCHAFT

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Wirtschaft:

Wirtschaftsteilnehmerinnen und Wirtschaftsteilnehmern, Wirtschaftskreislauf, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren.

Tourismus und Freizeitwirtschaft:

Angebot und Nachfrage im Tourismus, Betriebe und Organisationen im Tourismus, Nachhaltigkeit.

Kaufvertrag:

Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen).

Vorbereitung auf die Berufstätigkeit:

Rechte und Pflichten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, E-Commerce.

Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz.

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.

römisch zwei. Jahrgang:

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Personalmanagement:

Personalplanung, Personalauswahl, Personaleinsatz, Personalentwicklung, Personalentlohnung, Personalbeurteilung, Personalfreisetzung, Motivation, Humanisierung des Arbeitsplatzes.

Arbeitsrechtliche Grundlagen (inklusive Kollektivvertrag, Sozialpartnerschaft) jeweils unter Berücksichtigung von CSR (Corporate Social Responsibility).

Unternehmensführung:

Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte.

Ablauf- und Aufbauorganisation.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Unternehmensgründung:

Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung (zB Gewerberecht, Unternehmerin und Unternehmer, Firma/Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten), Vertragstypen, Inhalte des Businessplans.

Versicherungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kreditinstitute, Grundlagen der Finanzierung und Investition.

Förderungen im Tourismus.

Geldanlage unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und aktueller Entwicklungen.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundbegriffe, gesamtwirtschaftliche Ziele, wirtschaftliche Entwicklung, Wirtschafts-, Budget- und Sozialpolitik.

Einkommensverteilung, Einkommenspolitik.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Volkswirtschaftliche Lehrmeinungen, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.

Arbeit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktpolitik, Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz.

Geld und Währung, Fiskalpolitik, Geldpolitik, Inflation und Deflation, Kapitalmarkt.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff

Investitionsrechnung.

Controlling:

Planung (Investitionsplanung, Finanzplanung, Kostenplanung, Erlösplanung, usw.), Abweichungsanalyse – auch anhand von Kennzahlen, weitere Controlling-Instrumente (zB Balanced Scorecard), Steuerungsinstrumente.

Case Studies.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Case Studies:

Komplexe betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu „Rechnungswesen und Controlling“.

Schularbeiten:

römisch zwei. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch vier. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten, mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“.

3.5 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens.

Erstellung einfacher Finanzpläne (Budgets) aus dem Privat- und Unternehmensbereich.

Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

Einführung in die Doppelte Buchführung:

Inventur, Inventar, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.

Einfache Geschäftsfälle:

Kontenrahmen, Kontenplan.

Umsatzsteuer.

Verbuchung auch anhand von Belegen:

Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung, insbesondere:

Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbericht, Emballagen, Reisebürogeschäfte aus Sicht des Hotels, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte).

Personalverrechnung:

Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung.

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe.

Vollkostenrechnung (Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung).

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Teilkostenrechnung:

Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis).

Komplexe Geschäftsfälle, insbesondere:

Anzahlungen, Abrechnung von Kredit- und Bankomatkarten, Fremdwährungsgeschäfte, Warenverkehr mit dem Ausland, Steuern und Abgaben.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Grundlagen, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe und -regeln.

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Material, Waren (computerunterstützt):

Einfache Bewertung (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung.

Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Bewertung des Umlaufvermögens bzw. von Forderungen, Bewertung der Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen, Erfolgsermittlung, Erfolgsverteilung.

Unternehmensrecht und Steuerrecht (Grundzüge).

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (vertiefende Übungsbeispiele).

Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Rücklagen:

Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht, Zuordnung.

Jahresabschluss:

Darstellung und Aufbereitung von Zahlenmaterial (insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften).

Errechnung und Interpretation von Kennzahlen.

Liquiditätsanalyse.

Planungsrechnung (Budget).

Steuerrecht:

Einkommensteuer (Einkunftsarten, Berechnung).

Komplexe Aufgabenstellungen, Case Studies (fächerübergreifend mit „Betriebs- und Volkswirtschaft“).

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Steuerrecht (Einkommensteuer).

Aktuelle Entwicklungen.

Komplexe Aufgabenstellungen, Case Studies (fächerübergreifend mit dem Gegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“).

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten.

römisch zwei. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch drei. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester.

römisch vier. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester.

römisch fünf. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten, mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“.

3.6 RECHT

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Einführung in das Bürgerliche Recht.

Personen-und Familienrecht.

Erbrecht.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sachenrecht.

Internetrecht.

Grund- und Menschenrechte.

Non-Governmental Organisations (NGOs).

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9:

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schuldrecht.

Zivilgerichtsverfahren.

Exekutionsrecht.

Insolvenzrecht.

Schadenersatzrecht.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Mietrecht.

Arbeits- und Sozialrecht.

Strafrecht und Strafprozessrecht.

4. GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 4.1 ERNÄHRUNG

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung:

Grundsätze der vollwertigen Ernährung, Ernährungsverhalten, Ernährungsformen, Ernährungsmitbedingte Erkrankungen.

Nährstoffe (Nährstoffbildung, Energie- und Nährstoffbedarf).

Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung.

Bedarf und Bedarfsdeckung.

Verdauung und Stoffwechsel.

Lebensmittel:

Lebensmittel und Inhaltsstoffe, Lebensmittelqualität und -kennzeichnung.

Ernährungstrends.

Gute Hygienepraxis.

4.2 KÜCHENORGANISATION UND KOCHEN

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Berufsbild Köchin bzw. Koch.

Arbeitsabläufe (Vorbereitung, Produktion, Finalarbeiten, usw.).

Unfallverhütung, Brandschutz, Erste Hilfe.

Hygienevorschriften.

Personelle, räumliche und organisatorische Strukturen der Küche.

Kücheneinrichtung und moderne Technologie.

Einfache Produktionsprozesse (Gartechniken und Zubereitungsarten), Basisrezepturen, wirtschaftliche Küchenführung.

Fachvokabular.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Regionale und österreichische Spezialitäten, einfache Menüs.

Operative Abläufe der Warenwirtschaft.

Qualitätskontrolle von Speisen.

Gute Hygienepraxis.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Desserts, Teige und Massen, Fonds, Grundsaucen und Ableitungen, Produktionsmengen, Menüplanung.

Qualität von Speisen.

Arbeitsprozesse.

Gute Hygienepraxis.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Internationale Spezialitäten, Jahreszeitenkalender (Verwendung saisonaler Produkte), Menüplanung und moderne Zubereitungstechniken, Warenkorb.

Qualität von Speisen.

Arbeitsprozesse.

Gute Hygienepraxis.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Jahreszeitenkalender (Verwendung saisonaler Produkte), Convenience Produkte, Veranstaltungsorganisation (Bankett, Buffet, Catering).

Qualitätskriterien und Qualitätssicherung, Qualität von Speisen.

Gute Hygienepraxis.

Fachspezifische Software.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Mehrgängige Speisenfolgen und Menüs, vegetarische Küche und andere Kostformen.

Qualität von Speisen.

Komplexe Produktionsabläufe.

Innovative Gartechniken und Trends.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Mehrgängige Menüs.

Qualität von Speisen.

Komplexe Arbeitsabläufe.

Zeitmanagement, Küchenmanagement, Beschwerdemanagement.

4.3 SERVICEORGANISATION, SERVIEREN UND GETRÄNKE

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Berufsbild Restaurantfachfrau bzw. des Restaurantfachmann.

Hygienerichtlinien, Unfallverhütung.

Einfaches Getränke- und Weinservice, einfaches Speisenservice, Grundlagen der Serviceorganisation.

Tischkultur und Gestaltung, Gedeckarten, Inventar und Mise en place.

Serviceablauf, Tragetechniken.

Getränke:

Einteilung der Getränke, alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke, Schankanlagen, Gefahren des Alkohols, Bier, Wein.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Servierarten und –systeme, Bankettservice, Buffetarten, Mahlzeiten des Tages.

Gehobenes Flaschenweinservice und erweitertes Getränkeservice.

Getränke:

Korrespondierende Getränke, Wein, Weinland Österreich, ausgewählte internationale Weinanbaugebiete.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Kaffeehausservice, Restaurantservice, Heißgetränke.

Ess- und Trinkgewohnheiten in unterschiedlichen Kulturen.

Speise-, Menü- und Getränkekarten.

Boniersysteme, Abrechnungssysteme.

Getränke:

Schaumweine, aromatisierte Weine, Likörweine.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweitertes Speisen- und Getränkeservice, gängige Spezialgedecke, grundlegende Arbeiten am Tisch des Gastes.

Gläserkunde.

Getränke:

Die Bar, Barstock, Bargetränke, Spirituosen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweitertes Speise- und Getränkeservice.

Spezialgedecke, Arbeiten am Tisch des Gastes.

Gläserkunde.

Getränke:

Die Bar, Bargetränke, Spirituosen.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gehobenes Speisen- und Getränkeservice.

Gläserkunde.

Veranstaltungswesen.

Verkaufsfördernde Maßnahmen im Restaurant, Gästebetreuung.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gehobenes Speisen- und Getränkeservice.

Gästebetreuung und Beschwerdemanagement.

4.4 WAHLPFLICHTBEREICH: SPEZIALISIERUNG

Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind gemäß der schulautonomen Verteilung entsprechend anzupassen (siehe Abschnitt römisch drei Schulautonome Bestimmungen ff.).

Modul – „Jungsommelière und Jungsommelier Österreich“

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Arbeitsaufgaben der Sommelière bzw. des Sommeliers, Wein und seine Geschichte, nationale Weinbaugebiete und deren Weine, Weingesetz, natürliche Produktionsfaktoren, Weinerzeugung.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreichisches Weingesetz, österreichische Weinbauregionen und Gebiete, Rebsorten, internationale Weinbaugebiete und deren Weine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreichische Weinbauregionen und Gebiete, internationale Weinbaugebiete und deren Weine, sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff

Sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken, Weinkartengestaltung inklusive Kalkulation.

Getränke- bzw. Weineinkauf und Lagerung, Präsentation von Weinen, Umgang mit dem Gast.

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

Modul – „Käsekennerin und Käsekenner in Österreich“

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Käsegeschichte, Inhaltsstoffe, Milchverarbeitung, Schema der Käseherstellung.

Einführung in die Schneidetechnik, Lebensmittelhygiene.

Einführung in die Sensorik.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Reifungstypen, Qualitätsmerkmale, Käseeinkauf, Lagerung.

Käseland Österreich.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Affinieren, Portionieren von großen Käsestücken, Käsepräsentation in der Gastronomie.

Käse und Getränke, Käse und Brot/Gebäck, Käse und Beigaben, Kochen mit Käse.

Käse in Europa.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gestaltung und Aufbau eines Käsewagens im gehobenen Restaurant, Arbeiten am Käsewagen, Verkaufsgespräch und Beschwerdemanagement.

Angebotserstellung, Kalkulation.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

Modul – „Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich“

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Barpersonal, Gefahren des Alkohols.

Bar-Mise en place, Zubereitungsarten von alkoholfreien Mixgetränken, Geschichte der Bar und Cocktails.

Grundlagen des Barstock, Bargeräte und –utensilien, Bargläser.

Alkoholfreie Getränke.

Fachvokabular.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Bartypen – Unterteilung, Einrichtung und Ausstattung.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, einfache Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen, Barkalkulation.

Barkarte (gesetzliche Bestimmungen, Gestaltungsgrundlagen, Aufbau).

Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Bestandteile von Mixgetränken, alkoholfreie Eigenkreationen.

Trends in der Bar, Showbarkeeping, Barmaße, erweiterter Barstock.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, Garnituren.

Mixgetränkegruppen und Rezepturen.

Destillationsverfahren, Spirituosen.

Sensorik – CO (Couleur, Odeur).

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufsgespräche und Umgang mit Beschwerden.

Zubereitungsarten von Mixgetränken, Mixgetränkegruppen und Rezepturen.

Zigarren (Arten, Formate, Marken und Service).

Barkarte.

Spirituosen, Sensorik – CO (Couleur, Odeur).

Komplexe Aufgabenstellungen.

Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen.

5. BETRIEBSPRAKTIKUM UND ANGEWANDTES PROJEKTMANAGEMENT

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, Umgang mit dem Gast.

Grundlagen Hygiene- und Sicherheitsmanagement.

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Erstellen und Anwenden von Checklisten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Erstellen und Anwenden von Checklisten.

Gute Hygienepraxis.

römisch drei. Jahrgang:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Branchenspezifische Software.

Veranstaltungsmanagement:

Arten, Organisation, Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Branchenspezifische Software.

Veranstaltungsmanagement:

Arten, Organisation, Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen.

römisch vier. Jahrgang:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Projektmanagement in Hotellerie und Gastronomie.

8. Semester – Kompetenzmodul 8:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Projektmanagement in Hotellerie und Gastronomie.

römisch fünf. Jahrgang – Kompetenzmodul 9

9. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Projektmanagement in Hotellerie und Gastronomie.

10. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie.

Projektmanagement in Hotellerie und Gastronomie.

6. BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

Bereich Sportliche Animation

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können.

Didaktische Grundsätze:

Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.

Die theoretischen Grundlagen der Animation sollen fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden. Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.

B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG, KOMMUNIKATION UND PSYCHOLOGIE

römisch eins. Jahrgang:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (Inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

römisch zwei. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Einführung:

Grundlagen der Psychologie, Richtungen und Methoden, Grundlagen der Wissenschaftstheorie.

Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung.

Gedächtnis und Lernen.

Entwicklungspsychologie (Ausgewählte Aspekte).

4. Semester -Kompetenzmodul 4 :

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Problemlösen, Kreativität.

Konflikte, Aggression, Motivation, Emotion.

Sozialpsychologie, Persönlichkeitspsychologie (Ausgewählte Aspekte).

C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in den römisch fünf. Jahrgang im Ausmaß von 32 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Lernenden im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

F. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.

1  Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2  Im V. Jahrgang. werden je eine Wochenstunde Englisch und Zweite lebende Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften mit dem Ziel der mehrsprachigen Kompetenzerweiterung gemeinsam unterrichtet.

3  In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4  Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 6-8 Wochenstunden festgelegt werden.

5  Biologie und Ökologie, Chemie und Physik.

6  Mit Technologieunterstützung.

7  Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 5-6 Wochenstunden festgelegt werden.

8  Mit Computerunterstützung.

9  Im Hinblick auf die gemeinsame Klausur sind die Gegenstände Betriebs- und Volkswirtschaft und Rechnungswesen und Controlling zumindest im V. Jahrgang organisatorisch zu verbinden.

10  Folgende Module stehen zur Wahl: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich.

11  Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden.

12  Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

13  Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 11-15 Wochenstunden festgelegt werden.

14  Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 1-4 Wochenstunden festgelegt werden.

15  Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).