Anlage A3 DREIJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Wochenstunden

 

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände

       

pflich-

   

Klasse

Summe

tungs-

   

1.

2.

3.

 

gruppe

1.

Religion

2

2

2

6

(römisch drei)

2.

Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität

         

2.1

Deutsch

4

2

3

9

(römisch eins)

2.2

Englisch

3

3

3

9

(römisch eins)

2.3

Geschichte und Politische Bildung

0

2

2

4

römisch drei

2.4

Naturwissenschaften2

2

2

2

6

römisch drei

2.5

Psychologie

0

0

2

2

römisch drei

2.6

Musik, Bildnerische Erziehung und Kreativer Ausdruck

2

2

2

6

römisch vier a

3.

Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge

         

3.1

Volkswirtschaft und Wirtschaftsgeografie

2

2

0

4

römisch drei

3.2

Betriebswirtschaft

1

2

2

5

römisch eins

3.3

Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen3

3

3

3

9

römisch eins

3.4

Recht

0

0

2

2

römisch drei

3.5

Officemanagement und angewandte Informatik3

3

2

2

7

römisch zwei

4.

Ernährung, Gastronomie und Hotellerie

         

4.1

Ernährung

0

3

0

3

römisch drei

4.2

Küchen- und Restaurantmanagement3

5

5

5

15

römisch vier a

4.3

Betriebsorganisation (mit Übungen)3

1

1

0

2

römisch zwei

5.

Wirtschaftswerkstatt3 4

3

3

3

9

römisch eins

6.

Bewegung und Sport

2

2

1

5

(römisch vier a)

Wochenstundenzahl

33

36

34

103

 

B. Verbindliche Übung

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation

2

0

0

2

römisch drei

Gesamtwochenstundenzahl

35

36

34

105

 

C. Pflichtpraktikum

Mindestens 8 Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse

         

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 5

         

E. Förderunterricht 5

         

F. Fakultatives Praktikum

4 Wochen

         

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der Paragraphen 52 und 62 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes in den Bereichen der Wirtschaft (insbesondere im Dienstleistungssektor), Verwaltung (auch im Sozial- und Gesundheitsbereich), Ernährung, Tourismus (insbesondere Hotellerie und Gastronomie) und Kultur befähigen.

Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen.

Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeiten, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen sowie im Team zu arbeiten.

Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen

sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen:

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

Hören

Die Schülerinnen und Schüler können

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend sprechen

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

              1. Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

              2. Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

              3. Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

Die Schülerinnen und Schüler

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 3 bis maximal 9 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 6 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen:

  1. Ziffer eins
    Schulautonome Vertiefung:

Es muss entweder

  1. Ziffer 2
    Darüber hinaus muss mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und/oder der Verbindlichen Übung erhöht werden.
  2. Ziffer 3
    Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab der 2. Klasse folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie):
    1. Absatz eins,
      Von den gemäß Ziffer eins, verwendeten Wochenstunden können maximal 2 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden und/oder
    2. Absatz 2,
      die gemäß Ziffer 2, verwendeten Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – können zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden.
  3. Ziffer 4
    Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen.

Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch:

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck:

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Ernährung:

Ziele des Unterrichts sind der Erwerb von grundlegendem Fachwissen und die Schulung eines reflexiven Bewusstseins, damit domänenrelevante Fragestellungen erkannt und bewertet werden können.

Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in berufliche Situationen transferieren und anwenden zu können, ist durch vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen.

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Küchen- und Restaurantmanagement sowie Betriebsorganisation:

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln.

Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Wirtschaftswerkstatt:

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Wirtschaftswerkstatt“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall ist eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation:

In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Insbesondere in der 1. Klasse sind die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grundlage einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 2. ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT 2.1 DEUTSCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Erkennen von Satzgrenzen.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Gängige Fremdwörter.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Entnahme von Kerninformationen.

Erkennen von Redeabsichten.

Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Lesen:

Lesetechniken und -strategien.

Herausfiltern von Informationen.

Erfassen der wesentlichen Inhalte.

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Brief, E-Mail).

Reflexion:

Reflexion über die Lebenssituation.

Medienkonsum.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten.

Zeichensetzung und Rechtschreibung.

Berufsbezogener Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören.

Fragen in Standardsprache.

Darstellung von Sachverhalten.

Medienbeiträge.

Gestaltendes Vorlesen.

Erkennen von Redeabsichten.

Feedback.

Formulierung einfacher Argumente.

Lesen:

Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen.

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Diskussion.

Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung.

Einfache Argumente.

Stellungnahmen.

Lesen:

Sammeln von Informationen.

Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte).

Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien.

Schreiben:

Einsetzen verknüpfender Elemente.

Textsortenwissen (Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben).

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Beschreibung nichtlinearer Texte.

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren.

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch).

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik.

Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Themen der Medienberichterstattung.

Argumentieren und Appellieren.

Nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses.

Strukturieren von Argumenten.

Nichtlineare Texte.

Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Medien als Informationsquellen.

Ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Mode, Speisen und Nahrungsmittel.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, einfache Telefonate.

Einfache Formulare:

zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit und Gesundheitseinrichtungen, Wellness.

Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

Insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen:

zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Tourismus und Gastronomie, Gesundheit.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt:

Insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie (zB Zimmersuche und -buchung, Rezeptionsgespräche, Gästebetreuung, Beschreibung von Speisen), einfache Telefonate.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung.

Bewerbung, Praxisreflexion, Arbeitsfelder und –abläufe, Kommunikationstechnologie.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung, Kultur.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 1 einstündige und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit.

2.3 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Moderne Demokratie am Beispiel Österreich:

Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure.

Grundlagen und Aufgaben des Staates.

Verfassungsprinzipien.

Rolle der Medien.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Aufgabe der Geschichte.

Quellen, Methoden.

Orientierung in der Zeit.

Historische Epochen im Überblick.

Politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Strömungen in Österreich und Europa vom Wiener Kongress bis 1914.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Ideologien.

Österreich und die Welt 1914 bis 1945:

Erster Weltkrieg.

Totalitäre Ideologien und Systeme.

Krisen der Demokratien.

Kommunismus, Nationalsozialismus. Verfolgung, Holocaust und Widerstand.

Zweiter Weltkrieg und direkte Folgen.

Europa und die Welt nach 1945:

Kalter Krieg; europäische Integration.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Österreich von 1945 bis heute.

Aktuelles Zeitgeschehen.

2.4 NATURWISSENSCHAFTEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Vom Atom zum Organismus“:

Einstieg und Ausblick:

Bedeutung der Naturwissenschaften Biologie, Chemie und Physik für das tägliche Leben und ihre Zusammenhänge mit anderen Fachbereichen wie Ernährung, Psychologie, Wirtschaftsgeografie bzw. wirtschaftliche Fächer.

Arbeitsweise der Naturwissenschaften:

Modellbildung; internationales Einheitensystem. einfache Experimente und Messungen, Beobachtung und Protokoll, Mikroskopieren; Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen, Arbeitsplatzsicherheit, Hygiene.

Mikrokosmos, Makrokosmos (Bausteine der Materie. Periodensystem).

Vom Molekül zur Zelle (Prokaryont, Eukaryont, Evolution).

Zelldifferenzierung, Gewebe, Organ, Organismus.

Schwerpunktthema „(Ver)bindung schafft Neues“:

Struktur einfacher Moleküle am Beispiel von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz).

Grundlagen chemischer Bindungen und chemischer Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion).

Von der Zelle zum Organismus:

Eizelle, Samenzelle, DNA, Chromosom, Mitose, Meiose, Geschlechtsorgane, Entwicklung; Stammzellen, Klonen, In-Vitro-Fertilisation und Pränataldiagnostik, ethische Aspekte; Schwangerschaft und Geburt.

Sexualität:

Verhütung, Familienplanung; Geschlechtskrankheiten, sexuell übertragbare Erkrankungen; Individualhygiene.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Mensch und Gesundheit“:

Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden).

Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken von Gentechnologie, Klonierung und Stammzellenforschung.

Blutkreislauf und Immunsystem:

Aufbau und Funktion des Herz-Kreislauf-Systems und Erkrankungen, Aufbau und Funktion des Atmungssystems und Erkrankungen, Wirkung von Mikroorganismen, Infektionskrankheiten, Impfungen.

Gesundheit und Hygiene, Prophylaxe.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Mensch und Umwelt“:

Überblick über die Organsysteme:

Verdauungssystem und Bewegungsapparat; Erkrankungen.

Aufbau und Funktion der Sinnesorgane – Informationen aus der Umwelt:

Akustische, optische und thermische Reize (Grundlagen von Schall und Akustik, Licht und Optik, Temperatur und Wärme).

Grundlegendes zum Bau und zur Funktionsweise von Steuersystemen:

Chemische und elektrische Vorgänge des Hormon- und Nervensystems im Überblick.

Psychische Erkrankungen, Sucht.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Ökosysteme und Umweltschutz“:

Grundlagen der Ökologie anhand ausgewählter Beispiele:

Abiotische und biotische Faktoren; Biozönose, Biotop, Ökosystem.

Produzent (Pflanze und Fotosynthese), Konsument (Ernährungsformen und Verdauung, Zellatmung und Atemsysteme), Destruent (Bakterien und Pilze).

Wasser, Luft und Boden als Lebensgrundlage:

Bedeutung, Schadstoffe und deren Anreicherung, Untersuchungsmethoden.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema „Energie und Umwelt“:

Energiewirtschaft:

Energieformen, Energieumwandlung, Wirkungsgrad, Energiebereitstellung, elektrischer Strom, fossile Energieträger, erneuerbare Energieträger, Atomenergie. Petrochemie, Kunststoffe.

Ökologisches Wirtschaften:

Ökologischer Fußabdruck; biologische Landwirtschaft; Energiesparen, Konsum und Nachhaltigkeit; Abfallwirtschaft; Elektrosmog; Verkehr.

Klima im Wandel:

Ursachen (zB Treibhausgase) und Folgen des Klimawandels.

2.5 PSYCHOLOGIE

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Psychologie (zB Anwendungsgebiete).

Wahrnehmung und Lernen.

Sozialpsychologie (zB Gruppe und Masse, Konformität und Manipulation).

Entwicklungspsychologie (zB Kindheit, Jugend, Alter).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Persönlichkeitspsychologie (zB Tiefenpsychologie).

Psychische Störungen.

Werthaltungen.

2.6 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Skizzieren von Sachverhalten.

Zeichen-, Mal- und druckgrafische Techniken.

Text- und Bildkombinationen.

Dreidimensionales Gestalten mit unterschiedlichen Materialien.

Gemeinsames Singen und Grundlagen des mikrofonalen Singens.

Traditionelle und elektronische Musikinstrumente.

Klassenmusizieren.

Popkultur und Alltagsästhetik.

Pop- und Rockgeschichte.

Aktuelle Tanzströmungen.

Einblicke in kunsthistorische Zusammenhänge anhand ausgewählter Werkanalysen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Komposition in Bild und Musik, Konstruktion und Dekonstruktion.

Elemente des Bildaufbaues.

Notationen.

Entwicklung der Schallaufzeichnung.

Aktuelle digitale Audio-, Bild- und Videoformate.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Wirkung und Funktion von bildender Kunst und Musik.

Analyse und Gestaltung von Werbung.

Alltagsästhetische Phänomene aus den Bereichen Architektur und Design.

Fotografie.

Film.

Zeitbasierte Medien, Bild- und Tonbearbeitung für Tonbildschauen, Videos und Animationen.

Dreidimensionale Objektgestaltung; Form und Funktion.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Auseinandersetzung mit Kunstformen, Künstlerinnen und Künstlern sowie Epochen anhand ausgewählter Bespiele mit Bezug zum eigenen schöpferischen Handeln.

Ästhetische Aspekte von Festen, Feiern, Festivals und Events.

Musik- und Tanztheater, Performance.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Auseinandersetzung mit Kunstformen, Künstlerinnen und Künstlern sowie Epochen anhand ausgewählter Beispiele mit Bezug zum eigenen schöpferischen Handeln.

Persönliche Schwerpunktsetzung aus den Inhalten der vergangenen fünf Semester.

3. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE 3.1 VOLKSWIRTSCHAFT UND WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Orientierung auf der Erde:

Geografische Hilfsmittel zur Orientierung; topografische Grundkenntnisse. PhysiogeografischeGrundlagen.

Mensch und Naturraum:

Geozonen.

Ökosysteme und ihre Beeinflussung durch den Menschen.

Erde als Lebensraum:

Entwicklung der Weltbevölkerung; begrenzte Welt und begrenzte Ressourcen.

Ökologische Messgrößen (zB ökologischer Fußabdruck).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Topografie.

Mensch und Wirtschaft:

Kultur- und Wirtschaftsräume inklusive Europäische Union.

Wirtschaftssystem und Wirtschaftssektoren.

Arm und Reich in einer globalisierten Welt, Migration.

Nachhaltiges Wirtschaften und Lebensqualität.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Volkswirtschaft:

Konjunktur und magisches Vieleck.

Inflation und Verbraucherpreisindex.

Arbeitsmarkt und Sozialpolitik.

3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Der Mensch in der Wirtschaft; grundlegende Begriffe der Wirtschaft.

Kaufvertrag:

Rechtliche Grundlagen; Inhalt, Erfüllung, Zahlungsverkehr.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kaufvertrag:

Schriftverkehr; Konsumentenschutz; vertragswidrige Erfüllung; E-Commerce.

Mitarbeiterin und Mitarbeiter im Betrieb:

Rechte und Pflichten einer Mitarbeiterin und eines Mitarbeiters von der Bewerbung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses.

Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Umgang mit Geld (Sparformen, Kredite, Schulden, Finanzierung).

Überblick über die wesentlichen Rechtsformen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen des Marketings.

Unternehmensgründung:

Businessplan – Geschäftsidee, Ziele eines Unternehmens, Wahl der Rechtsform, Grundlagen des Gewerberechts.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Ethik im wirtschaftlichen Handeln:

Einflüsse des wirtschaftlichen Handelns (Unternehmen, Menschen, Kulturen, Natur).

Tourismus und Freizeitwirtschaft:

Bereiche, Trends, Auswirkungen (auf Umwelt und Menschen); Bedeutung des Tourismus und der Freizeitwirtschaft.

3.3 RECHNUNGSWESEN UND WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Wirtschaftliches Rechnen (Kopfrechnen; Schätzen von Ergebnissen; Umrechnung von Maßeinheiten; Schlussrechnung; Prozentrechnung).

Kassabuchführung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Nebenbücher.

Doppelte Buchführung:

Rechtliche Grundlagen.

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung; Bücher der doppelten Buchführung.

Einfache Geschäftsfälle:

Kontenrahmen und Kontenplan; Umsatzsteuer.

Verbuchung auch anhand von Belegen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Beschaffung und Absatz, Steuern und Abgaben, sonstige betriebliche Aufwände; laufende Geschäftsfälle im Hotel- und Gastgewerbe).

Standardsoftware.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Grundlagen; Reihenfolge der Abschlussarbeiten).

Anlagenbewertung.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Standardsoftware.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kostenrechnung:

Grundbegriffe; Aufgaben und Zielsetzung.

Einfache Kalkulationen.

Kalkulationen im Bereich Beschaffung und Absatz.

Deckungsbeitragsrechnung – Direct Costing.

Personalverrechnung:

Begriffe.

Löhne und Gehälter; Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Standardsoftware.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Steuerrecht (Begriff; Grundzüge der Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung, Umsatzsteuer – Umsatzsteuervoranmeldung).

Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung.

Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 einstündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 zweistündige Schularbeit.

3.4 RECHT

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung).

Personenrecht.

Grundzüge des Familien- und Erbrechts.

Sachenrecht.

Schuldrecht.

Konsumentenschutz.

Arbeits- und Sozialrecht.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zivil- und Strafrecht:

Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- und Strafprozessrecht.

Wirtschaftsrecht:

Datenschutz, Internet, Urheberrecht.

3.5 OFFICEMANAGEMENT UND ANGEWANDTE INFORMATIK

1.Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie.

Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk.

Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit.

Textverarbeitung (Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms, Richtlinien und Normen).

Bildbearbeitung (Bildformate).

Präsentation (Grundlagen eines Präsentationsprogramms).

Internet und Internetdienste.

Datensicherheit.

Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung (Vertiefung; geschäftliche und sonstige Schriftstücke).

Tabellenkalkulation (Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms).

Anwendungsübergreifende Verknüpfungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung (Vertiefung; geschäftliche und sonstige Schriftstücke).

Tabellenkalkulation (Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogrammes).

Präsentation (Vertiefung).

Grafik- und Bildbearbeitung (Grundlagen der Bildbearbeitung).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitung (Vertiefung; umfangreiche Schriftstücke).

Grafik- und Bildbearbeitung (Vertiefung).

Desktop Publishing (DTP) (Grundlagen eines DTP-Programms).

Online-Publishing (Content Management System).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie.

Online-Kommunikation, soziale Netzwerke.

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Datenschutz und E-Government.

Neue Medien und Technologien.

Schularbeiten:

Ziffer eins Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

Ziffer 2 Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

Ziffer 3 Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

4. ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 4.1 ERNÄHRUNG

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung (Ernährungsverhalten, Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit, Nährstoffbildung, Aufgaben und Bestandteile der Nahrung, Energie- und Nährstoffbedarf, Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen).

Verdauung und Stoffwechsel.

Grundlagen der Sensorik.

Lebensmittel und Inhaltsstoffe der Nahrung (Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe, Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Genussmittel und Würzmittel.

Getränke:

Alkoholfreie Getränke.

Alkaloidhaltige Getränke.

Alkoholische Getränke, Gefahren des Alkohols.

Lebensmittelqualität und -technologie:

Lebensmittelrecht.

Alternative Produktionsformen; Haltbarmachung und Lagerung.

Funktionelle Lebensmittel und Novel Food.

Lebensmitteltoxikologie.

Ernährung in Prävention und Therapie:

Ernährung verschiedener Zielgruppen (nach Alter und spezieller Belastungssituation).

Alternative Ernährungsformen.

Ernährungsmitbedingte Krankheiten.

Spezielle Kostformen und Diäten, Speisepläne.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse; Verbraucherstatistik.

Nachhaltiger Ernährungsstil; aktuelle Trends.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungsökologie und Welternährung.

4.2 KÜCHEN- UND RESTAURANTMANAGEMENT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Küche

Erscheinungsbild.

Arbeitssicherheit.

Gute Hygienepraxis; Abfallbewirtschaftung.

Qualitätskontrolle.

Arbeitsorganisation.

Küchenausstattung.

Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken.

Grundrezepturen.

Garmethoden.

Portionieren und Anrichten von Speisen.

Regionale und saisonale Küche, Vollwertküche.

Restaurant

Erscheinungsbild, Personal- und Arbeitshygiene.

Arbeitssicherheit.

Ess- und Tischkultur.

Mahlzeiten des Tages.

Servicevorbereitung:

Raumvorbereitung; Tisch- und Servierinventar; Mise en place; Decken des Tisches. Gedeckarten; Servierregeln.

Servicetechniken und -abläufe:

Tragetechnik, Vorlegen; Organisation und Durchführung von Servierabläufen.

Getränke und Getränkeservice:

Alkoholfreie Getränke.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung:

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung im Küchenbetrieb; IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung.

Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Küchenbrigade.

Gute Hygienepraxis.

Einrichtung und Inventar.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken, Zubereitungen und Garmethoden.

Portionsgrößen.

Nationale Küchen.

Speisenausgabensysteme.

Restaurant

Arbeitsorganisation.

Servierbrigaden, Serviersysteme, Bonier- und Abrechnungssysteme.

Speise- und Getränkekarten; Tischoptik.

Arbeits- und Servierabläufe:

Servierarten.

Gedeckarten.

Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung.

Getränke und Getränkeservice:

Alkoholfreie Getränke, Heißgetränke.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung:

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung; IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken, Garmethoden; Abwandlungen, Verfeinerungen.

Nationale Küchen.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Serviertechniken und -abläufe:

Kaffeehausservice.

Bankettservice.

Menü- und À-la-carte-Service.

Gästebetreuung und -beratung:

Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen; Beschwerdemanagement.

Getränke und Getränkeservice:

Bier, Wein, Schaumweine und versetzte Weine.

Basisspirituosen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Küche

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Portionieren, Anrichten und Garnieren.

Menüzubereitung, À-la-carte-Küche.

Trends und Innovationen in der Gastronomie.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Präsentation und Service von Spezialitäten.

Arbeiten am Tisch des Gastes.

Buffet.

Gästebetreuung und -beratung:

Verkaufsfördernde Maßnahmen, aktiver Verkauf, Verkaufsgespräch.

Bar:

Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe.

Bargetränke.

Getränke und Getränkeservice:

Aperitif, Digestif.

Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung.

Degustation.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Küche und Restaurant:

Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen.

4.3 BETRIEBSORGANISATION (mit Übungen)

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Berufsbilder im Hotel- und Gastgewerbe.

Gast und Gastlichkeit (Umgang mit dem Gast, Ambiente im Gästebereich).

Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.

Ergonomie.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe:

Betriebsarten und -formen, Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation (Abteilungen, Funktionen, Arbeitsbereiche und Anforderungsprofile), Österreichische Hotelklassifizierung.

Arbeitsorganisation:

Einfache Planungsinstrumente (zB Checklisten, Ablaufanalysen).

Arbeitsplanung und Evaluierung einfacher betrieblicher Einsätze. Zeitmanagement.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Hygiene- und Sicherheitsmanagement im gastronomischen Betrieb:

Hygiene-Leitlinie, Hygienepraxis und HACCP, Sicherheitsmanagement, Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz.

Gast und Gastlichkeit:

Gästetypologie, Beschwerdemanagement.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe:

Aufbau- und Ablauforganisation (Organigramme und Stellenbeschreibungen), besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe.

Ökologische Betriebsführung und Nachhaltigkeit.

Arbeitsorganisation:

Planungsinstrumente (zB Checklisten, Aufgabenanalysen, Organisationsplan, Terminplan). Arbeitsplanung für spezifische, betriebliche Einsätze und deren Evaluierung. Zeitmanagement.

Branchenspezifische Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Veranstaltungsmanagement:

Arten, Organisation, Durchführung und Evaluierung von gastronomischen Veranstaltungen.

Personalmanagement (Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung, Personalentwicklung, Personaleinsatzplanung).

Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe.

Branchenspezifische Software.

5. WIRTSCHAFTSWERKSTATT

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen.

Die Schülerinnen und Schüler können

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen.

Die Schülerinnen und Schüler können

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen.

Die Schülerinnen und Schüler können

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen.

Die Schülerinnen und Schüler können

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen.

Die Schülerinnen und Schüler können

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen.

Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz von Englisch.

6. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION

1. Klasse:

1. und 2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation).

Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung).

Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team).

Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten).

Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel).

Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung).

Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens).

Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt).

C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Zwischen der 2. und 3. Klasse im Ausmaß von mindestens 8 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

F. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum ist zwischen der 1. und 2. Klasse und/oder in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten in der Dauer von insgesamt 4 Wochen in einem Betrieb der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung abzuleisten.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Abschlussprüfungszeugnis aufzunehmen.

1  Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

2  Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

3  Mit Computerunterstützung.

4  Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 3-9 Wochenstunden festgelegt werden.

5  Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).