Firmenbezeichnung und Anschrift des Herstellers;
EU-Konformitätserklärung
A. INHALT DER EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE
Die EU-Konformitätserklärung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge muss nachstehende Informationen umfassen:
B. INHALT DER EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR AUFZÜGE
Die EU-Konformitätserklärung für Aufzüge wird in deutscher Sprache abgefasst und enthält nachstehende Einzelheiten: