ANLAGE II

EU-Konformitätserklärung

A. INHALT DER EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE

Die EU-Konformitätserklärung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge muss nachstehende Informationen umfassen:

  1. Litera a
    Firmenbezeichnung und Anschrift des Herstellers;
  2. Litera b
    gegebenenfalls Firmenbezeichnung und Anschrift des Bevollmächtigten;
  3. Litera c
    Beschreibung des Sicherheitsbauteils für Aufzüge, Typen- oder Serienbezeichnung und gegebenenfalls die Seriennummer; sie kann, falls zur Identifizierung des Sicherheitsbauteils für Aufzüge notwendig, ein Bild enthalten;
  4. Litera d
    Sicherheitsfunktion des Sicherheitsbauteils für Aufzüge, sofern sie nicht eindeutig der Beschreibung zu entnehmen ist;
  5. Litera e
    Baujahr des Sicherheitsbauteils für Aufzüge;
  6. Litera f
    alle einschlägigen Vorschriften, denen das Sicherheitsbauteil entspricht;
  7. Litera g
    eine Erklärung, die bestätigt, dass das Sicherheitsbauteil für Aufzüge die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union erfüllt;
  8. Litera h
    gegebenenfalls Bezugnahme auf die zugrunde gelegte(n) harmonisierte(n) europäische(n) Norm(en);
  9. Litera i
    gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die EU-Baumusterprüfung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge nach Anlage römisch IV Teil A und Anlage römisch VI durchgeführt hat und Nummer der EU-Baumusterprüfbescheinigung, die von dieser notifizierten Stelle ausgestellt wurde;
  10. Litera j
    gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die Bewertung der Konformität mit der Bauart durch stichprobenartige Prüfungen nach Anlage römisch IX durchgeführt hat;
  11. Litera k
    gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die das vom Hersteller verwendete Qualitätssicherungssystem gemäß dem Konformitätsbewertungsverfahrens nach Anlage römisch VI oder römisch VII zugelassen hat;
  12. Litera l
    Name und Funktion der Person, die zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung der Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten befugt ist.
  13. Litera m
    Ort und Datum der Ausstellung;
  14. Litera n
    Unterschrift.

B. INHALT DER EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR AUFZÜGE

Die EU-Konformitätserklärung für Aufzüge wird in deutscher Sprache abgefasst und enthält nachstehende Einzelheiten:

  1. Litera a
    Firmenbezeichnung und Anschrift des Montagebetriebs;
  2. Litera b
    gegebenenfalls Firmenbezeichnung und Anschrift des Bevollmächtigten;
  3. Litera c
    Beschreibung des Aufzugs, Typen- oder Serienbezeichnung, Seriennummer und Einbauort des Aufzugs (Anschrift);
  4. Litera d
    Jahr des Einbaus des Aufzugs;
  5. Litera e
    alle einschlägigen Vorschriften, denen der Aufzug entspricht;
  6. Litera f
    eine Erklärung, die bestätigt, dass der Aufzug die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union erfüllt;
  7. Litera g
    gegebenenfalls Bezugnahme auf die zugrunde gelegte(n) harmonisierte(n) europäische(n) Norm(en);
  8. Litera h
    gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die EU-Baumusterprüfung für Aufzüge nach Anlage römisch IV Teil B durchgeführt hat, und Nummer der EU-Baumusterprüfbescheinigung, die von dieser notifizierten Stelle ausgestellt wurde;
  9. Litera i
    gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die Einzelprüfung für Aufzüge nach Anlage römisch VII durchgeführt hat;
  10. Litera j
    gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die die Endabnahme für Aufzüge nach Anlage römisch fünf durchgeführt hat;
  11. Litera k
    gegebenenfalls Name, Anschrift und Kennnummer der notifizierten Stelle, die das vom Montagebetrieb verwendete Qualitätssicherungssystem gemäß dem Konformitätsbewertungsverfahrens nach Anlage römisch zehn, römisch XI oder römisch XII zugelassen hat;
  12. Litera l
    Name und Funktion der Person, die zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung der Erklärung im Namen des Montagebetriebs oder seines Bevollmächtigten befugt ist;
  13. Litera m
    Ort und Datum der Ausstellung;
  14. Litera n
    Unterschrift.