für die Fahrtrichtung Villach der Abschnitt zwischen km 174,01 und km 178,48 und
Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 18. September 2015 |
Teil II |
264. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung Oswaldibergtunnel 2015 |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Villach der A 10 Tauern Autobahn festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
Stöger