Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
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Pflichtgegenstände |
Stunden |
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Religion1 |
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Politische Bildung |
80 |
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Deutsch und Kommunikation |
80 |
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Berufsbezogene Fremdsprache2 |
120 |
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
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Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr3 |
220 |
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Rechnungswesen3 4 |
280 |
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Fachunterricht |
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Finanz- und Rechnungswesen3 |
120 |
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Informatik |
40 |
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Text- und Informationsverarbeitung |
120 |
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Fachpraktikum |
200 |
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
1 260 |
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Freigegenstände |
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Religion1 |
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Lebende Fremdsprache5 |
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Deutsch5 |
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Angewandte Mathematik5 |
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Angewandte Informatik5 |
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Projektpraktikum |
40 |
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Unverbindliche Übung |
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Bewegung und Sport5 |
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Förderunterricht5 |
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und außerberuflichen Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Geschäftspartnerinnen und -partnern entsprechend kommunizieren können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen sammeln, ihren Kommunikationsstil sowie ihre Sprechtechnik verbessern und ihre Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern.
Die Schülerinnen und Schüler sollen dadurch ihre Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, ihren Wortschatz erweitern sowie persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können.
Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zur schriftlichen Kommunikation lösen können.
Rechtschreibung:
Übungen zum Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken.
Kommunikation:
Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen (Ursachen, Behebung).
Schriftliche Kommunikation:
Sammeln, Sichten und Interpretieren von textlichen Informationen, Statistiken und Grafiken. Erstellen von Gesprächsnotizen, Exzerpten, Gesprächsunterlagen und Protokollen. Briefstil.
Mündliche Kommunikation:
Formulieren von Sachverhaltsdarstellungen, Stellungnahmen und Reden. Mitteilungs- und Fragetechniken beim Gespräch. Höflichkeitsnormen. Gespräche mit Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen. Kommunikationsnormen beim Telefonieren.
Gespräche im beruflichen Umfeld:
Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Sprachnormen bei Empfangs- und Verabschiedungssituationen. Kommunikationstechniken bei der Auskunft und Beratung. Behandlung von Beschwerden und Reklamationen.
Komplexe Aufgaben
Kreatives Schreiben. Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung).
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und außerberuflichen Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der allgemein bildenden Pflichtschule aufbauen. Das selbstständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung sowie Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann.
Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schülerinnen und Schüler fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik.
Im Rahmen der schriftlichen Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen und Bücher aus Literatur an.
Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen.
Der Lehrstoff „Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren.
Absprachen mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in „Politische Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern.
Das Thema „Gespräch im beruflichen Umfeld“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft aneignen und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs kennen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die für den Lehrberuf einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse in Betrieben kennen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Wirtschaft:
Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Budgetpolitik. Währung. Umweltschutz.
Der Betrieb:
Arten. Dienstleistungs-, Handels- und Erzeugungsbetriebe. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung. Rationalisierung. Logistik.
Kaufvertrag und andere Vertragsabschlüsse:
Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf.
Schriftverkehr:
Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge. Lieferverzug. Annahmeverzug.
Geldwesen:
Sparformen. Geldanlage. Akkreditiv. Wechsel. Zeitgemäßer Zahlungsverkehr.
Schriftverkehr:
Zahlungsvordrucke. Wechsel.
Zahlungsverzug:
Stundung. Verzug. Gläubigerschutzverbände. Inkassobüro. Gerichtliche und außergerichtliche Mahnverfahren.
Schriftverkehr:
Mahnbriefe. Stundungsansuchen.
Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft:
Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und Verkehrsproblematik.
Gewerbeordnung:
Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen.
Unternehmerin und Unternehmer:
Rechtliche Grundlagen. Begriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und deren Vollmachten.
Handelsvermittlerin und Handelsvermittler:
Kommissionärin und Kommissionär. Selbstständige Handelsvertreterin und selbstständiger Handelsvertreter. Maklerin und Makler.
Kreditverkehr:
Wesen und Arten des Kredites. Kreditgewährung. Teilzahlungsgeschäft. Überwachung der Außenstände. Leasing. Factoring.
Unternehmen:
Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Unternehmensgründung (persönliche, rechtliche, infrastrukturelle und finanzielle Voraussetzungen. Behörden und Kontaktstellen). Sanierung. Auflösung. Insolvenz. Privatkonkurs.
Außenhandel:
Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens.
Europa als Wirtschaftsraum:
EU-Binnenmarkt und EU-Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich entwickelter Regionen. EURO. Europa als Wirtschaftsmacht.
Personalwesen:
Dienstverhältnis. Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte. Arbeitsentlohnung.
Schriftverkehr:
Stellenbewerbung. Lebenslauf. Schriftstücke im Betrieb zum Personalwesen.
Marketing:
Marktforschung. Werbung. Human Relations. Public Relations. Marketing Mix. Innovationen. Wettbewerbsrecht.
Marktorganisationen:
Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen.
Steuer- und Abgabewesen:
Begriff. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.
Komplexe Aufgaben:
Wirtschaft. Geldwesen. Kreditverkehr. Marketing. Steuer- und Abgabewesen.
Bei den Themenbereichen „Transportwirtschaft“ und „Europa als Wirtschaftsraum“ empfiehlt es sich, die Arbeit mit Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen durchzuführen.
Die Bedeutung der Ökologie ist zu erarbeiten.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen Bereich vorkommenden Rechnungen haben.
Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgaben formal richtig lösen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung entwickeln.
Die Schülerinnen und Schüler sollen über die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher und steuerlicher Hinsicht aneignen.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Kaufmännisches Rechnen
Grundlagen des kaufmännischen Rechnens:
Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnung. Zinsenrechnung. Indexrechnung.
Preisberechnungen:
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen.
Angebotsvergleiche.
Kostenrechnung und Kalkulation:
Handelskalkulation. Produktionskalkulation. Kostenrechnung.
Personalverrechnung:
Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter.
Spar- und Finanzierungsformen:
Formen der Geldanlage. Ertragsvergleiche. Lieferantenkredit. Ratenkredit. Leasing. Factoring. Kostenvergleiche.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung:
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Ergänzende Fertigkeiten:
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen.
Komplexe Aufgaben:
Preisberechnungen.
Kostenrechnung und Kalkulation.
Finanzierungsformen.
Controlling als Instrument der Unternehmensführung.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Buchführung
Grundlagen der Buchführung:
Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Handels- und steuerrechtliche Vorschriften.
Nebenaufzeichnungen der Buchführung:
Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Anlagenspiegel. Kundinnen- bzw. Kundenkonten und Lieferantinnen- bzw. Lieferantenkonten. Lagerbuchhaltung.
Erfolgsermittlung:
Vermögensvergleich. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Doppelte Buchführung:
Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Der österreichische Einheitskontenrahmen.
Spezielle Buchungen:
Anlagenverbuchung. Abschreibung. Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung. Rückstellungen.
Lohnbuchhaltung:
Buchungen im Bereich Personalverrechnung.
Bilanz:
Analyse der Vermögens- und Erfolgsbilanz. Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen.
Komplexe Aufgaben:
Nebenaufzeichnungen der Buchführung.
Doppelte Buchführung:
Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen.
Bilanz.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert das Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des Rechnens und die Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form.
Um etwaige Mängel zu überwinden, sind Rechenfertigkeiten nicht isoliert, sondern im Rahmen der in „Rechnungswesen“ vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.
Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen.
Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verlässlicher Fertigkeiten sowie der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besonderer Wert beizumessen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen grundlegende Kenntnisse über die Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens haben und selbstständig Buchführungsarbeiten durchführen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen laufende und spezielle Geschäftsfälle erfassen, beurteilen und unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte verbuchen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere in den Bereichen Erfolgsermittlung, Umsatzsteuer und Steuer- und Abgabewesen vertiefte Kenntnisse haben und über die schriftliche und elektronische Kommunikation mit den zuständigen Behörden Bescheid wissen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Unterlagen für betriebliche Entscheidungen bereitstellen und grundlegende Arbeiten des internen Kontrollsystems durchführen.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Folgende Themen aus dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“ sind anknüpfend und vertiefend zu behandeln:
Grundlagen der Buchführung. Nebenaufzeichnungen der Buchführung. Erfolgsermittlung. Doppelte Buchführung. Spezielle Buchungen. Lohnbuchhaltung. Bilanz.
Spezielle Buchungen:
Anzahlungen. Leasinggeschäfte. Ex- und Import. Innergemeinschaftliche Lieferung und Erwerb. Buchungsmitteilungen. Zeitgemäßer Zahlungsverkehr. Reisekostenabrechnung.
Umsatzsteuer:
Befreiungen. Sätze. Bemessungsgrundlage. Rechnungen. Schuld. Soll-/Istbesteuerung. Voranmeldung. Vorauszahlungen. Aufzeichnungspflicht. EU- Binnenmarkt und EU-Außenmarkt. Verbuchung.
Steuer- und Abgabewesen:
Bundesabgabenordnung. Gebühren und Verkehrssteuern. Einkommensteuer. Körperschaftsteuer. Verbuchung.
Bewertung:
Allgemeine Vorschriften. Anlagevermögen, Umlaufvermögen. Verbuchung.
Kommunikation mit Behörden:
Finanz Online. ELDA.
Controlling und Risikomanagement:
Vorbereitung von Unterlagen. Internes Kontrollsystem (Offene-Posten-Kontrolle, Maßnahmen, Finanz- und Liquiditätsplanung).
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit und Bedeutung der Lehrinhalte in der beruflichen Praxis.
Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.
Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke und Gesetzestexte sowie die üblichen Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.
Der Unterricht ist in ständiger Querverbindung zu allen anderen Pflichtgegenständen zu führen.
Besonderes Augenmerk ist auf die Verwendung der in der Praxis vorkommenden Buchungen zu legen.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Es soll anhand von vollständigen Geschäftsfällen unterrichtet werden. Auf eine praxisnahe Auswahl der Inhalte ist zu achten.
Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zum logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich grundlegendes Wissen über die Informations- und Kommunikationsnetze aneignen sowie Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung Bescheid wissen.
Informationsverarbeitungssysteme:
Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme. Dateimanagement. Bedienung.
Informations- und Kommunikationsnetze:
Aufbau von Netzen, Clients und Server in Netzwerken. LAN, WAN, Internet. Informationsbeschaffung.
Organisation und gesellschaftliche Aspekte:
Datenschutz. Datensicherheit. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft.
Durch die starke Verbindung der Inhalte mit dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Text- und Informationsverarbeitung“ ist die Zusammenarbeit mit den betroffenen Lehrerinnen und Lehrern unabdingbar.
Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich ist.
Besonderer Wert ist auf den verantwortungsvollen Umgang mit den Daten, insbesondere mit der Datensicherheit, zu legen.
Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken, der im Unterricht nur in Simulationssituationen vermittelt werden kann, bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.
Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig.
Die Schülerinnen und Schüler sollen nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Schriftstücke des außerberuflichen und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und fehlerfrei abfassen können und mit Textverarbeitungsanlagen arbeiten können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen grundlegende Arbeiten mit der in der Berufspraxis üblichen Standardsoftware beherrschen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich der Wirkung und des Stellenwertes eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.
PC-Arbeitsplatz:
Warten und Pflegen. Ergonomie.
Textverarbeitung:
Zehn-Finger-Tastschreiben. Schreiben von Schriftstücken unter Einbeziehung von Informationsträgern.
Schriftstückgestaltung:
Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Korrekturzeichen. Korrekturen.
Anwendersoftware:
Arbeiten im Bereich Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik und Präsentation sowie Datenbank. E-Mail. Arbeiten mit dem persönlichen Informationsmanager.
Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler zu nehmen sind.
Durch die starke Verbindung der Inhalte mit dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Informatik“ ist die Zusammenarbeit mit den betroffenen Lehrerinnen und Lehrern unabdingbar.
Die ÖNORMEN sind zu beachten.
Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist zu verweisen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie ihre persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen ihres Lehrberufes anwenden können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennenlernen, bewerten und entsprechend handeln können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen und präsentieren können.
Praktische und berufsspezifische Aufgabenstellungen aus den Themenbereichen:
Konsumentin und Konsument:
Bedarf – Einnahmen – Ausgaben.
Waren- bzw. Beständebeschaffung und -bewirtschaftung:
Einkauf – Lagerung – Verkauf.
Kaufvertrag:
Anbahnung – Abschluss – Erfüllung.
Außenstände:
Kontrolle – Mahnung – Klage.
Unternehmen:
Gründung – Führung – Auflösung.
Personalwesen:
Aufnahme – Beschäftigung – Lösung.
Steuern und Abgaben:
Entstehung – Verrechnung und Verbuchung – Entrichtung.
Organisation von Veranstaltungen:
Planung – Durchführung – Evaluation.
Absatz und Werbung:
Marktforschung – Marketing – Erfolgskontrolle.
Finanzierungsformen:
Leistungsvergleich – Inanspruchnahme – Tilgung.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Belegerfassung – Aufbereitung – Erfolgsermittlung.
Umsatzsteuervoranmeldung und zusammenfassende Meldung:
Umsatzsteuer – Vorsteuer – Vorauszahlung/Überschuss. Formulare.
Controlling und Risikomanagement:
Auswertungen. Offene-Posten-Kontrolle – Kreditlimit – Liefersperre.
Kommunikation mit Behörden:
Finanz Online. ELDA. Formulare.
Komplexe Geschäftsfälle:
Eröffnung – Anlagenbuchhaltung – Lagerbuchhaltung – Fakturierung – Finanzbuchhaltung -
Personalverrechnung – Jahresbilanz – Auswertung.
Bei der Auswahl des Lehrstoffes sowie bei der Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte ist auf die Berufsspezifika des Lehrberufes und die Stundenzahl des Pflichtgegenstandes Bedacht zu nehmen.
Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie praxiseinschlägige Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden.
Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen die Schülerinnen und Schülern zum logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.
Da die Lehrstoffmodule als projektorientierte Arbeit durchgeführt werden, ist im Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren.
Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülerinnen und Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten.
Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere berufsspezifische Aufgaben als komplexe, gesamthafte Arbeiten projektieren, durchführen und darstellen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, fachtheoretischen und fachpraktischen Sachverhalten Analysen und Bewertungen durchführen sowie berufsorientierte Lösungen dokumentieren und präsentieren können.
Projektplanung:
Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe.
Projektdurchführung:
Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Ergebnisse. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen.
Projektdarstellung:
Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten.
Insbesondere ist beim Projektieren und Durchführen von Arbeitsaufträgen auf die praxisbezogene Kundinnen und Kundenbetreuung Wert zu legen. Schülerinnen und Schüler sind zum logischen und vernetzten Denken zu führen.
Es ist auf die Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, fachtheoretischen und fachpraktischen Sachthemen zu achten.
Dabei empfiehlt sich, dass Schülerinnen und Schüler Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und differenten Schwierigkeitsgraden im Team planen und erarbeiten.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
1 Siehe Anlage A, Abschnitt II.
2 Die Aufteilung der Stunden auf die drei Klassen hat mit 40 – 40 – 40 zu erfolgen.
3 Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden, wobei in mindestens einem betriebswirtschaftlichen und einem fachtheoretischen Pflichtgegenstand zwei Leistungsgruppen vorzusehen sind.
4 Rechnungswesen kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Kaufmännisches Rechnen, Buchführung.
5 Siehe Anlage A, Abschnitt III.